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Document 52012AE1579

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘ “ COM(2011) 933 final

ABl. C 299 vom 4.10.2012, p. 97–102 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 299/97


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“

COM(2011) 933 final

2012/C 299/18

Berichterstatter: Tomasz JASIŃSKI

Die Europäische Kommission beschloss am 20. Dezember 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

"Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘"

COM(2011) 933 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 27. Juni 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 482. Plenartagung am 11./12. Juli 2012 (Sitzung vom 12. Juli) mit 212 Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung der Empfehlungen

1.1   Der EWSA unterstreicht den Nutzen der Kommissionsinitiative "Chancen für junge Menschen", in der auf aktuelle Probleme hingewiesen wird und zugleich die Grundsätze der Mitteilung "Jugend in Bewegung" betont werden. Der EWSA ist bereit, an der Durchführung der Initiative mitzuwirken, indem er mit den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet sowie gemeinsam mit den Interessenträgern für sie eintritt.

1.2   Der EWSA weist darauf hin, dass die Sparpolitik (austerity policy) sowie das Fehlen einer deutlichen und allgemein anerkannten Wachstumspolitik den Erfolg von "Chancen für junge Menschen" beeinträchtigen könnten. Aus dieser wichtigen Initiative können neue Möglichkeiten für junge Menschen erwachsen, doch für sich genommen und aus dem Zusammenhang gerissen wird sie nicht für einen einzigen neuen Arbeitsplatz sorgen. Daher ist es zur Gewährleistung einer angemessenen Durchführung der Initiative unverzichtbar, angemessene wirtschaftliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.

1.3   Der EWSA ist der Meinung, dass an den Maßnahmen zur Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge festgehalten werden sollte. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die für die Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge vorgesehenen und von den Mitgliedstaaten verwalteten Mittel nach Möglichkeit in gleicher Höhe erhalten bleiben oder aufgestockt werden.

1.4   Der EWSA ist sich bewusst, dass sich die Situation junger Männer von der junger Frauen unterscheidet, und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen allgemeinen und beruflichen Bildung sowie Berufsberatung, durch die junge Menschen bei der Verbesserung von Bildung, Qualifikationen und Kompetenzen sowie bei der Wahl der Schule, Hochschule oder Ausbildungsstätte unterstützt werden müssen, die es ihnen ermöglicht, einen passenden Arbeitsplatz zu finden.

1.5   Der EWSA unterstützt die Entwicklung der auf dem Arbeitsmarkt nötigen Kompetenzen unter aktiver Mitwirkung der Arbeitswelt und von Bildungseinrichtungen. Er begrüßt, dass zusätzliche Finanzmittel für die Programme "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" und "Erasmus für Unternehmer" sowie für die Unterstützung der Mobilität junger Menschen bereitgestellt werden.

1.6   Der EWSA erachtet es als richtig, dass erste Berufserfahrungen unterstützt und die Qualität der innerbetrieblichen Ausbildung angehoben werden sollen. Der EWSA teilt die Meinung, dass Praktika und Lehrstellen, aber auch Freiwilligenprogramme für junge Menschen wichtig sind, um Fähigkeiten zu erwerben und Berufserfahrung zu sammeln. Praktika, Auszubildendenverhältnisse und Freiwilligenprogramme dürfen keinesfalls Ersatz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse sein; daher sollte unterstrichen werden, wie wichtig sämtliche Initiativen zur Qualitätsverbesserung von Praktika sind, etwa die Europäische Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen (European Quality Charter on Internships and Apprenticeships).

1.7   Der EWSA betont, dass Qualitätsnormen für Praktika und Lehrstellen unverzichtbar sind. In diesem Zusammenhang begrüßt er die Kommissionsinitiative, 2012 einen Qualitätsrahmen für die Bereitstellung und Inanspruchnahme hochwertiger Praktika verabschieden zu wollen.

1.8   Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Sozialpartner in den Prozess des Austausches über bewährte Ausbildungsverfahren sowie der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung eines Lehrstellensystems einzubeziehen.

1.9   Der EWSA hält die Aufstockung der von der Kommission unmittelbar für den Europäischen Freiwilligendienst bereitgestellten Haushaltsmittel für zweckmäßig. Überdies begrüßt er die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe. Besorgt ist der EWSA allerdings über das Fehlen einer angemessenen Bewertung der laufenden Pilotphase, und er fragt sich, ob diese Initiative wirklich auf Freiwilligkeit beruht.

1.10   Berufseinsteigern sollten Mindestarbeitsnormen garantiert werden, die nicht von denen abweichen dürfen, die für ältere Arbeitnehmer gelten. Wesentlich ist hierbei das Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Alters. Der EWSA bekräftigt, dass Mittel überaus wichtig sind, die dazu beitragen, jungen Menschen bereits ganz am Anfang ihrer Berufslaufbahn eine dauerhafte, angemessen entlohnte, hochwertige und garantiert sozialversicherte Beschäftigung zu sichern.

1.11   Der EWSA betont, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung der Jugendgarantie erforderlich ist, um die Diskrepanz zwischen dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem und dem Arbeitsmarkt zu verringern, und zwar für junge Frauen und Männer gleichermaßen.

1.12   Der EWSA wiederholt die kürzlich in seiner Stellungnahme zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgebrachten konkreten Vorschläge, wie der in der Krise katastrophal verschärften Arbeitsmarktlage Jugendlicher in vielen Mitgliedstaaten begegnet werden soll:

zur Festschreibung ambitionierter EU-Zielvorgaben zur Jugendbeschäftigung;

zur konsequenten Umsetzung der Jugendgarantie in allen EU-Ländern;

zur Bereitstellung vermehrter EU-Mittel sowie dem erleichterten Zugang in besonders betroffenen Ländern;

zur Sicherstellung vermehrter Mittel im neuen EU-Budget zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

zum verbesserten Zugang Jugendlicher zu Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit;

zum Kampf gegen prekäre Arbeit und nicht regulierte Formen im Bereich Lehre/Praktika;

zur Forcierung des dualen Systems der Berufsbildung als Vorbild in der EU (1).

1.13   Der EWSA merkt an, dass bei der Planung der finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2014-2020 besonders darauf geachtet werden muss, dass im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel für junge Menschen bereitgestellt werden.

1.14   Der Schwerpunkt muss auch künftig auf der Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze liegen. Der EWSA schlägt vor, im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau die Umsetzung einer europäischen Jugendbeschäftigungsstrategie (European Youth Employment Strategy) zu prüfen.

1.15   Als wesentlich angesehen werden sollte die Bereitschaft der Kommission, Mittel für die technische Unterstützung verfügbar zu machen, um den Mitgliedstaaten bei der Ausschöpfung noch vorhandener Finanzmittel der EU zu helfen. Gemeint sind hier vor allem Mittel des Europäischen Sozialfonds, aus dem den Mitgliedstaaten noch 30 Mrd. EUR für Projekte im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zur Verfügung stehen.

2.   Wesentlicher Inhalt der Kommissionsinitiative und Hintergrund

2.1   Die Arbeitsmarktprobleme junger Menschen sind struktureller Natur, und waren bereits vor Jahren, d.h. vor der aktuellen Krise, offensichtlich. Durch die seit 2008 zu beobachtende Wirtschaftkrise haben sich die Probleme junger Menschen weiter verschärft. Unter den 15- bis 24-Jährigen ist die Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie die entsprechende Quote für die gesamte Erwerbsbevölkerung und fast dreimal so hoch wie die der erwachsenen Erwerbstätigen. Zwischen 2008 und 2010 stieg die Zahl der erwerbslosen jungen Europäer um eine Million an, und derzeit sind über fünf Millionen junge Menschen in der Europäischen Union ohne Arbeit. Besorgniserregend ist, dass augenblicklich jeder Fünfte in der Europäischen Union keine Beschäftigung findet. Ebenso beunruhigend ist der Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit unter jungen Menschen. Im Schnitt sind 28 % der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren mehr als zwölf Monate ohne Beschäftigung.

2.2   In der Europa-2020-Strategie hat die Europäische Union ehrgeizige Ziele festgelegt, durch deren Verwirklichung zum intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum in der EU beigetragen werden soll. Dabei ist die Jugend von entscheidender Bedeutung. In der Initiative "Jugend in Bewegung" vom September 2010 werden eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für alle, erfolgreiche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt, adäquate und angemessen bezahlte Arbeit und Möglichkeiten für größere Mobilität als wesentliche Elemente für die Freisetzung des Potenzials aller junger Menschen und für die Verwirklichung der Ziele der Europa-2020-Strategie bezeichnet. Entscheidend ist jedoch, dass das im Rahmen der Strategie verabschiedete Modell umgesetzt wird.

2.3   Die Wirtschaftskrise hat sich als derart schwerwiegend erwiesen, dass die in der Initiative "Jugend in Bewegung" festgelegten Ziele fürs Erste unerreichbar geworden sind. Schlimmer noch: Die Arbeitsmarktlage für junge Menschen verschlechtert sich auf breiter Front. Die Europäische Union muss in ihre Jugend investieren und wirksame Sofortmaßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung der hohen Arbeitslosenquoten ergreifen, darunter auch der Langzeitarbeitslosigkeit unter Jugendlichen. Die für die Ankurbelung der Wirtschaft bereitgestellten Mittel sind für die Schaffung neuer Arbeitsplätze unverzichtbar, reichen aber für sich allein nicht aus, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu bewältigen.

2.4   Im Anschluss an das erste Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2011 betonte die Kommission in ihrem Jahreswachstumsbericht 2012, es gebe erste Anhaltspunkte, dass die Mitgliedstaaten nicht wirksam genug auf die Empfehlungen reagierten.

2.5   Da sich die Beschäftigungslage für junge Menschen verschlechtert hat, versucht die Kommission nun ein weiteres Mal, Abhilfe zu schaffen, und schlägt die Initiative "Chancen für junge Menschen" vor, die sich vor allem an junge Menschen wendet, die weder im Erwerbsleben stehen, noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Ziel ist, die konkreten Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU zu kombinieren, deren Prioritäten in der Europa-2020-Strategie, in den Schlussfolgerungen des Rates zur Jugendarbeitslosigkeit vom Juni 2011 und in der Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote festgelegt sind.

2.6   Angesichts der äußerst ernsten Lage ist die Kommission der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten, vor allem diejenigen mit den höchsten Jugendarbeitslosenquoten, entschlossene Maßnahmen in folgenden vier Bereichen treffen sollten, ohne die länderspezifischen Empfehlungen 2012 abzuwarten:

Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge;

Entwicklung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt nützlich sind;

Unterstützung erster Berufserfahrungen und innerbetrieblicher Ausbildung;

Zugang zum Arbeitsmarkt: einen (ersten) Arbeitsplatz finden.

2.7   Die Kommission stellt Mittel für die technische Unterstützung bereit, um den Mitgliedstaaten bei der Nutzung noch vorhandener Finanzmittel der EU zu helfen, und zwar vor allem der Mittel des Europäischen Sozialfonds, aus dem noch 30 Mrd. EUR für Vorhaben im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zur Verfügung stehen.

2.8   Durch die Initiative "Chancen für junge Menschen", die auf der engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gründet, werden konzertierte Maßnahmen gefördert, damit sämtliche Interessenträger Finanzhilfen und Instrumente der EU umfassend nutzen.

3.   Allgemeine Bemerkungen des Ausschusses zur Mitteilung der Kommission

3.1   Die Mitteilung "Chancen für junge Menschen" sollte im engen Zusammenhang mit den in den Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie ("Jugend in Bewegung" und "Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten") enthaltenen Empfehlungen der Kommission sowie mit den Schlussfolgerungen des Rates über die Jugendbeschäftigung aus dem Juni 2011 und den Empfehlungen des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote bewertet werden.

3.2   Der EWSA bedauert, dass es die Kommission ähnlich wie im Falle der Initiative "Jugend in Bewegung" auch dieses Mal versäumt, Maßnahmen zur Stärkung und zum Ausbau der sozialen und bürgerschaftlichen Dimension der Frage der jungen Menschen in Europa zu ergreifen. Die Initiative sollte in Zusammenarbeit mit jungen Menschen durchgeführt werden, und in ihr sollten nicht nur Informationen über sie bereitgestellt bzw. Maßnahmen zu ihrem Wohl vorgeschlagen werden. Der EWSA fordert die Kommission daher ein weiteres Mal auf, die Initiative um die erforderlichen Maßnahmen zu erweitern. Er betont, dass junge Menschen auf jeder Ebene in die Durchführung der Initiative eingebunden werden müssen.

3.3   Seit der Veröffentlichung der Mitteilung "Jugend in Bewegung" hat sich die Arbeitsmarktlage für junge Menschen nicht etwa verbessert, sondern sogar verschlechtert. Der EWSA weist darauf hin, dass die gesamtwirtschaftliche Sparpolitik der Mitgliedstaaten im Rahmen der neuen Vorschriften für die wirtschaftspolitische Steuerung sowie das Fehlen einer deutlichen und allgemein anerkannten Wachstumspolitik den Erfolg von "Chancen für junge Menschen" beeinträchtigen könnten. Bei Maßnahmen, die auf der Grundlage einer restriktiven Finanzpolitik der Mitgliedstaaten ergriffen werden, muss berücksichtigt werden, wie sie die Arbeitsmarktchancen junger Menschen beeinflussen. Der EWSA vertritt daher die Auffassung, dass aus dieser wichtigen Initiative neue Möglichkeiten für junge Menschen erwachsen können, dass sie jedoch für sich genommen und ohne Berücksichtigung des größeren Zusammenhangs nicht für einen einzigen neuen Arbeitsplatz sorgen wird. Daher ist es zur Gewährleistung einer angemessenen Durchführung der Initiative unverzichtbar, ein angemessenes wirtschaftliches und finanzielles Umfeld zu schaffen. Bei allen Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise und der Staatsverschuldung ist darauf zu achten, dass sie nicht der Belebung von Nachfrage und Beschäftigung während und nach der Krise sowie der Abfederung sozialer Härten zuwiderlaufen. Insbesondere sind öffentliche Investitionen in die aktive Arbeitsmarktpolitik und die allgemeine und berufliche Bildung abzusichern.

3.4   Der EWSA unterstreicht, dass der Mangel an wirksamen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage in der EU die mit der Arbeitsmigration verbundenen Phänomene der Vergeudung von Potenzial (brain waste) und der Abwanderung Hochqualifizierter (brain drain) weiter vertiefen wird. Dies ist nicht nur gleichbedeutend mit dem oft unwiederbringlichen Verlust öffentlicher Bildungsinvestitionen, sondern auch mit dem Verlust menschlichen Potenzials auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie der gesamten EU.

3.5   Vor diesem Hintergrund begrüßt der EWSA die neue Initiative der Kommission, durch die zugleich auf aktuelle Probleme hingewiesen wird und die Grundsätze der Mitteilung "Jugend in Bewegung" betont werden. Der Nutzen der Mitteilung "Chancen für junge Menschen" besteht darin, dass mit ihr auf konkrete Maßnahmen der Mitgliedstaaten abgezielt wird und Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufgezeigt werden, die sich nach Meinung des EWSA durchaus positiv auf die Situation junger Menschen im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt auswirken können.

3.6   Durch die Kommissionsmitteilung sollen die Mitgliedstaaten dazu bewegt werden, konkrete Sofortmaßnahmen im Beschäftigungsbereich einzuleiten und die Frage der Beschäftigung junger Menschen (und zwar vor allem derjenigen, die der sogenannten NEET-Gruppe angehören und weder im Erwerbsleben stehen noch an einer Maßnahme der allgemeinen oder beruflichen Bildung teilnehmen) mit dem Bildungs- und Ausbildungssystem zu verknüpfen. Zugleich sollen die Rechtsvorschriften angesichts des Umstands, dass häufig eine enge Verknüpfung zwischen der NEET-Gruppe und der Schattenwirtschaft besteht, verbessert und gestärkt werden.

3.7   Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge

3.7.1   Der EWSA befürwortet die erneute Initiative zur Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge und betont, dass die Verringerung der Schulabbrecherquote für manche Mitgliedstaaten von ganz besonderer Bedeutung ist. Zudem ist sie ein zentrales Ziel der Europa-2020-Strategie (2). Nach Auffassung des EWSA sollten diese Maßnahmen fortgeführt werden, indem die für die Verhinderung frühzeitiger Schulabgänge vorgesehenen und von den Mitgliedstaaten verwalteten Mittel nach Möglichkeit in gleicher Höhe erhalten bleiben oder aufgestockt sowie Anstrengungen unternommen werden, das Bildungsangebot attraktiver zu machen. Der EWSA betont zugleich, dass die Integrationsfähigkeit des Bildungssystems unbedingt gestärkt werden muss.

3.7.2   Der EWSA teilt die Meinung der Kommission, dass unverzügliches Handeln durch Wiedereingliederung in die Berufsbildung notwendig ist, und fordert daher auch die Mitgliedstaaten auf, wirksame Sofortmaßnahmen zur Senkung der Schulabbrecherquote, die derzeit im EU-Durchschnitt 14 % beträgt, auf 10 % zu ergreifen.

3.8   Entwicklung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt nützlich sind – Mobilität

3.8.1   Der EWSA stimmt zu, dass die Entwicklung von Kompetenzen, die für den Arbeitsmarkt benötigt werden, für die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung ist. Als allerwichtigste Aufgabe sollte gelten, Arbeitswelt und Bildungseinrichtungen einander anzunähern, und zwar mit besonderem Gewicht auf dem dualen Berufsausbildungssystem. Der EWSA weist darauf hin, wie wichtig es ist, den Unternehmergeist und die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft, sowohl der Landwirtschaft als auch der Industrie und der Dienstleistungsbranche, und dem Bildungssystem auf sämtlichen Bildungsebenen zu fördern. Überdies verweist der EWSA auf die Bedeutung der Bildung für allgemeine, über den Arbeitsmarkt hinausreichende gesellschaftliche Bedürfnisse. In diesem Sinne wäre es wichtig, arbeitsrechtliche Fragestellungen in die Schullehrpläne einfließen zu lassen und durch deren Gestaltung zu gewährleisten, dass den Schülern der Erwerb von Wissen über die Chancen ermöglicht wird, die die EU in dieser Hinsicht bietet. Dies wäre im Zusammenhang mit der Sensibilisierung junger Menschen noch vor ihrem Berufseinstieg von Bedeutung, und es würde bewirken, dass sie sich stärker mit Europa identifizieren.

3.8.2   Der EWSA weist auf das Kommuniqué von Brügge über die verstärkte europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Zeitraum 2011-2020 hin. Europa benötigt flexible und hochwertige Systeme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, mit denen auf die derzeitigen und künftigen Bedürfnisse reagiert werden kann. Durch ständige Beratung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in Beschäftigungsfragen lässt sich die Wirksamkeit der Initiative möglicherweise steigern. Dies ist vor diesem Hintergrund des Problems der Abwanderung Hochqualifizierter besonders wichtig.

3.8.3   Gestärkt werden sollten Instrumente, mit denen auf die Mobilität junger Menschen hingewirkt wird. Der EWSA unterstützt die Initiative der Kommission, mit Unterstützung des Europäischen Parlaments ein gezieltes Programm zur beruflichen Mobilität aufzulegen, um jungen Menschen zu helfen, einen Arbeitsplatz in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu finden, und den Unternehmen zu helfen, offene Stellen für Engpassberufe zu besetzen. Der EWSA erachtet die Förderung des Fremdsprachen- und IKT-Unterrichts für wesentlich.

3.8.4   Der EWSA unterstützt die von der Kommission angedachte finanzielle Hilfe im Rahmen des Programms "Dein erster EURES-Arbeitsplatz", dessen Ziel es ist, im Zeitraum 2012-2013 ungefähr 5 000 junge Menschen dabei zu unterstützen, einen Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat zu finden. Der EWSA wird das Programm in der Pilotphase mit Blick auf seine weitere Entwicklung verfolgen.

3.8.5   Der EWSA begrüßt das Vorhaben der Kommission, 3 Mio. EUR der Technischen Unterstützung im Rahmen des ESF einzusetzen, um den Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von Programmen zur Unterstützung von jungen Unternehmensgründern und Sozialunternehmern zu helfen. Von großer Bedeutung ist auch, dass 2012 im Rahmen von "Erasmus für Unternehmer" rund 600 weitere Austauschmaßnahmen finanziert werden sollen.

3.8.6   Der EWSA vertritt hingegen die Auffassung, dass dem Problem der unzureichenden und nicht für alle verfügbaren Finanzmittel für Beihilfen, die an der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit interessierten jungen Menschen unmittelbar zugutekommen, in der Mitteilung der Kommission nicht gebührend Rechnung getragen wird. Gemeint sind hiermit sowohl aus EU-Fonds als auch aus den Haushalten der Mitgliedstaaten stammende Finanzmittel. Nach Meinung des EWSA kann die Unterstützung für Jungunternehmer, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bei der Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit ein Instrument von entscheidender Bedeutung sein.

3.9   Unterstützung erster Berufserfahrungen und innerbetrieblicher Ausbildung

3.9.1   Der EWSA teilt die Meinung, dass Praktika und Lehrstellen für junge Menschen wichtig sind, um Fähigkeiten zu erwerben und Berufserfahrung zu sammeln, und dass diese Instrumente in eine Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen eingebettet werden sollten. Wird in junge Arbeitnehmer investiert und werden sie wie eine wertvolle Ressource behandelt, so bewirkt dies, dass sie sich erheblich stärker für ihr Unternehmen einsetzen.

3.9.2   Der EWSA weist auf die wesentliche Rolle hin, die eine aktive Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Arbeitsvermittlungsdienste spielen. Junge Menschen sollten schon in der Schulzeit eine Berufsberatung erhalten, die auf sämtliche Branchen ausgerichtet ist, nämlich auf Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen.

3.9.3   Der EWSA erachtet es als wichtig, dass die Kommission 2012 1,5 Mio. EUR für eine Kampagne bereitstellt, durch die Unternehmer für Praktika im Rahmen der Programme Erasmus und Leonardo da Vinci sensibilisiert werden sollen.

3.9.4   Der EWSA betont dabei, dass Qualitätsnormen für Praktika und Lehrstellen unverzichtbar sind. Es sollte ein europäischer Rahmen zur Regelung von Praktika geschaffen werden. Daher begrüßt der EWSA die Kommissionsinitiative, 2012 einen Qualitätsrahmen für Bereitstellung und Inanspruchnahme hochwertiger Praktika vorzulegen, einschließlich eines EU-Panoramas über Praktika zur Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Bedingungen für Praktikanten in der gesamten Europäischen Union.

3.9.5   Praktika dürfen kein Ersatz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse sein. Sie sollten es den Praktikanten ermöglichen, Kompetenzen zu erwerben, die für eine reibungslose Eingliederung in den Arbeitsmarkt unverzichtbar sind. Praktikanten sollten für jegliche als Arbeit einzustufende Tätigkeit angemessen vergütet werden. Geringe oder gar nicht gewährte Vergütungen führen zu einer Segmentierung des Arbeitsmarkts. Damit diese Praktika effizient und für den Arbeitsmarkt relevant gestaltet werden, müssen die Sozialpartner in die Ausarbeitung, Organisation, Durchführung und Finanzierung einbezogen werden.

3.9.6   Der EWSA wird sämtliche Initiativen zur Qualitätsverbesserung von Praktika eingehend beobachten und unterstützen, etwa die Europäische Qualitätscharta für Praktika und Lehrlingsausbildungen (European Quality Charter on Internships and Apprenticeships), die vom Europäischen Jugendforum vorgeschlagen wurde, um den einschlägigen zivilen Dialog zur Erarbeitung angemessener Regelungen zu stärken.

3.9.7   Der EWSA begrüßt, dass die europäischen Sozialpartner 2010 die Rahmenvereinbarung zu inklusiven Arbeitsmärkten (inclusive labour markets) angenommen haben. Der Ausschuss betont, wie wichtig die in der Vereinbarung erwähnten Faktoren sind, durch die der Grad der Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinflusst wird. Es sind dies a) Faktoren mit Bezug auf das Umfeld (die mit der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt verknüpft sind und nicht selten die Eingliederung erschweren), b) unmittelbar mit Arbeit zusammenhängende oder c) individuelle Faktoren (wie etwa Kompetenzen, Qualifikationen und Bildungsniveau, Motivation, Sprachkenntnisse, Gesundheitszustand einschließlich Behinderungen sowie wiederholte oder Langzeitarbeitslosigkeit). Der EWSA fordert die Sozialpartner in den Mitgliedstaaten auf, diese Vereinbarung rasch umzusetzen, und zwar vor allem mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Zahl hochwertiger Praktika und Lehrstellen.

3.9.8   Der EWSA betont, dass ein einheitlicher Europäischer Qualifikationspass geschaffen werden muss, durch den sowohl im Rahmen der formellen als auch der nichtformalen und informellen Bildung erworbene Qualifikationen und Kompetenzen in einem einzigen Instrument zusammengefasst werden.

3.9.9   Der EWSA betont die Bedeutung des Austauschs bewährter Verfahren im Bereich der Berufspraktika für Jugendliche und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Kommission im Rahmen des ESF Direktbeihilfen in Höhe von 1,3 Mio. EUR für die Einrichtung von Lehrstellenprogrammen bereitstellt.

3.9.10   Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Erfahrungen derjenigen Mitgliedstaaten, die duale Berufsausbildungssysteme geschaffen haben, deren Vorteil darin liegt, dass sie die klassische Schulbildung mit deren praktischer Anwendung am Arbeitsplatz verbinden. Dadurch wird es möglich, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Auszubildenden so zu prägen, dass sie den Arbeitsmarktanforderungen entsprechen. Der EWSA unterstreicht, wie wichtig es ist, die Sozialpartner in den Prozess des Austausches über bewährte Ausbildungsverfahren sowie der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung eines Lehrstellensystems einzubeziehen. Er begrüßt die einschlägigen Leitlinien der Kommission. Das duale System der Lehre mit seinem Mix aus betrieblichen und schulischen Komponenten in der Berufsbildung sollte hinsichtlich seiner Übertragbarkeit untersucht werden.

3.9.11   Der EWSA hält es für zweckdienlich, die von der Kommission für den Europäischen Freiwilligendienst bereitgestellten Mittel aufzustocken, um 2012 mindestens 10 000 Plätze für Freiwillige bereitstellen zu können. Zudem begrüßt er die Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe. Besorgt ist er allerdings über das Fehlen einer angemessenen Bewertung der laufenden Pilotphase, und er fragt sich, ob diese Initiative wirklich auf Freiwilligkeit beruht. Bei der Freiwilligentätigkeit sollte wie auch bei den Praktika Wert auf hohe Qualität gelegt werden.

3.9.12   Der EWSA wird den Austausch und die Verbreitung von Erfahrungen und Informationen im Bereich langfristiger Freiwilligenprogramme auf nationaler Ebene fördern, die der Berufsorientierung sowie dem Sammeln erster Berufserfahrungen dienen und in einigen Mitgliedstaaten erfolgreich durchgeführt werden.

3.10   Zugang zum Arbeitsmarkt: einen (ersten) Arbeitsplatz finden

3.10.1   Es kann gar nicht genug hervorgehoben werden, wie wichtig die erste Arbeitsstelle ist, und zwar nicht nur hinsichtlich des zukünftigen Einkommens, sondern auch mit Blick auf die weitere Berufslaufbahn und das künftige Altersruhegeld. Bereits beim Berufseinstieg sollten Mindestarbeitsnormen garantiert werden. Diese dürfen nicht von den Normen abweichen, die für ältere Arbeitnehmer gelten. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang das Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Alters. Der EWSA bekräftigt seine Auffassung, dass die Bedeutung von Maßnahmen, die jungen Menschen bereits am Anfang ihrer Berufslaufbahn einen hochwertigen, unbefristeten und gut bezahlten Arbeitsplatz gewährleisten, nicht zu unterschätzen ist (3). Erwogen werden sollten Anreizmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, die junge Berufseinsteiger unbefristet einstellen.

3.10.2   Bei den Kommissionsempfehlungen zur Lockerung übermäßig starrer Regelungen für unbefristete Verträge sollten die Risiken bedacht werden, die eine derartige Maßnahme mit sich bringt. Die unter jungen Menschen und insbesondere Berufseinsteigern verbreiteten Zeitarbeitsverträge haben einen zweigeteilten (segmentierten) Arbeitsmarkt entstehen lassen. Zeitarbeitskräfte leben in einer unsicheren Situation, sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben geringe berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. Für junge Menschen ist der zweigeteilte Arbeitsmarkt zunehmend ein besonders ernstes Problem, kann er doch bewirken, dass sie als ihrer Zukunft ständig unsichere Arbeitskräfte einen permanenten Drahtseilakt vollführen müssen. Dies kann sich negativ auf ihre weitere Berufslaufbahn auswirken. Die Segmentierung des Arbeitsmarktes, aufgrund deren junge Menschen zu Arbeitnehmern zweiter Klasse werden, bringt zudem schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich und trübt die Karriereperspektiven. Der EWSA rät von unbeständigen und perspektivlosen Lösungen bei der Integration in die Arbeitswelt ab: Statt auf prekäre Beschäftigung zu setzen, sind Maßnahmen durchzuführen, die sicherstellen, dass befristete Beschäftigung und Arbeitsstellen mit geringer Bezahlung und schlechter sozialer Absicherung nicht zur Norm für Jugendliche werden.

3.10.3   Stabilität und Sicherheit sind auf dem Arbeitsmarkt nicht nur für die Arbeitnehmer selbst wichtig, sondern dienen auch den Interessen der Arbeitgeber, da sie der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Branchen zugutekommen sowie Produktivitätssteigerungen gewährleisten. Es ist daher wichtig, allen bewusst zu machen, dass Zeitverträge unter dem Aspekt der Arbeitsplatzsicherheit letztlich teurer für die die Arbeitgeber sind als unbefristete Verträge.

3.10.4   Der EWSA wiederholt die kürzlich in seiner Stellungnahme zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien vorgebrachten konkreten Vorschläge, wie der in der Krise katastrophal verschärften Arbeitsmarktlage Jugendlicher in vielen Mitgliedstaaten begegnet werden soll:

zur Festschreibung ambitionierter EU-Zielvorgaben zur Jugendbeschäftigung;

zur konsequenten Umsetzung der Jugendgarantie in allen EU-Ländern;

zur Bereitstellung vermehrter EU-Mittel sowie dem erleichterten Zugang in besonders betroffenen Ländern;

zur Sicherstellung vermehrter Mittel im neuen EU-Budget zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit;

zum verbesserten Zugang Jugendlicher zu Unterstützungsleistungen bei Arbeitslosigkeit;

zum Kampf gegen prekäre Arbeit und nicht regulierte Formen im Bereich Lehre/Praktika;

zur Forcierung des dualen Systems der Berufsbildung als Vorbild in der EU.

3.11   Mitgliedstaaten und Arbeitsmarktakteure sollten ihre Anstrengungen zur Realisierung der Jugendgarantie intensivieren, mit der gewährleistet werden soll, dass alle jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule eine Arbeitsstelle oder einen Aus- bzw. Weiterbildungsplatz erhalten, vor allem frühzeitige Abgänger aus Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung sowie andere besonders gefährdete Jugendliche. Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten dahingehend beeinflussen, dass sie diese Initiative umgehend umsetzen.

3.12   Die bisherigen Maßnahmen von Mitgliedstaaten und Arbeitsmarktakteuren haben nicht zu einer verbesserten Lage junger Menschen geführt. Dies ist besonders augenfällig im Zusammenhang mit der Umsetzung der Jugendgarantie. Der EWSA begrüßt die Initiative der Kommission, den Mitgliedstaaten mit 4 Mio. EUR bei der Einführung von Jugendgarantie-Systemen zu helfen. Der EWSA wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, wonach die Mitgliedstaaten umgehend alle Hürden zu identifizieren haben, um eine "Jugendgarantie" sicherzustellen und im Rahmen der nationalen Reformpläne konkrete Ziele und Maßnahmen festzulegen.

3.13   Der EWSA betont, dass eine aktive Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung der Jugendgarantie erforderlich ist, um die Diskrepanz zwischen dem Bildungs- bzw. Ausbildungssystem und dem Arbeitsmarkt zu verringern, und zwar für junge Frauen und Männer gleichermaßen. Dabei muss auch die Lage von Migranten, nationalen und ethnischen Minderheiten sowie Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Gleiches sollte für Wissen, Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen älterer sowie bereits im Ruhestand befindlicher Erwerbstätiger gelten.

3.14   Nach wie vor fehlen in den bestehenden beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU konkrete Zielvorgaben zur Jugendbeschäftigung. Der EWSA wiederholt seine Forderung nach messbaren europäischen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der signifikanten Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit sowie hinsichtlich einer Jugendgarantie.

3.15   Besonders wichtig ist die Bereitschaft der Kommission, Mittel für die technische Unterstützung verfügbar zu machen, um den Mitgliedstaaten bei der Nutzung noch vorhandener Finanzmittel der EU zu helfen. Gemeint sind hier vor allem Mittel des Europäischen Sozialfonds, aus dem den Mitgliedstaaten noch 30 Mrd. EUR für Projekte im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission sollte die Mitgliedstaaten dahingehend beeinflussen, dass sie diese Mittel umgehend und in vollem Umfang ausschöpfen.

3.16   Der EWSA fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese Mittel in erster Linie für Vorhaben einzusetzen sind, die für junge Menschen gedacht sind. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten darauf hinweisen, dass die Sozialpartner, deren Jugendorganisationen (sofern vorhanden) und junge Menschen vertretende Nichtregierungsorganisationen bei der Verteilung und der angemessenen Zuteilung der Mittel durchgehend einzubeziehen sind.

3.17   Der EWSA merkt an, dass bei der Planung der finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2014-2020 besonders darauf geachtet werden muss, dass im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Mittel für junge Menschen bereitgestellt werden, und zwar vor allem für solche, die der sogenannten NEET-Gruppe angehören und weder im Erwerbsleben stehen noch an einer Maßnahme der allgemeinen oder beruflichen Bildung teilnehmen. Dabei sollte vor allem berücksichtigt werden, dass häufig eine enge Verknüpfung zwischen der NEET-Gruppe und der Schattenwirtschaft besteht. Der Ausschuss betont, dass nicht nur im Augenblick, sondern auch in Zukunft eine weite Teile der Zivilgesellschaft umfassende sowie langfristige, dauerhafte und systematische Finanzierung nottut.

3.18   Der Schwerpunkt muss auch künftig auf der Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze liegen. Der EWSA schlägt vor, im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau die Umsetzung einer europäischen Jugendbeschäftigungsstrategie (European Youth Employment Strategy) zu prüfen. Im Rahmen einer derartigen Strategie sollten Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft, staatliche Stellen und weitere Arbeitgeber, die neue hochwertige Arbeitsplätze für junge Menschen schaffen, finanziell unterstützt werden.

Brüssel, den 12. Juli 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Siehe dazu die konkreten Ausformulierungen in der Stellungnahme des EWSA (ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 94), Kap. 5.

(2)  EWSA-Stellungnahme zur Mitteilung "Jugend in Bewegung" (ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 55).

(3)  EWSA-Stellungnahme zur Mitteilung "Jugend in Bewegung" (ABl. C 132 vom 3.5.2011, S. 55).


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