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Document 52009IP0385

    Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die EU-Politik in diesem Bereich Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))

    ABl. C 212E vom 5.8.2010, p. 60–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 212/60


    Donnerstag, 7. Mai 2009
    Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die EU-Politik in diesem Bereich

    P6_TA(2009)0385

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))

    2010/C 212 E/11

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des zehnten EU-Jahresberichts (2008) zur Menschenrechtslage (Ratsdokument 14146/1/2008),

    gestützt auf die Artikel 3, 6, 11, 13 und 19 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 177 und 300 des EG-Vertrags,

    unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und alle einschlägigen internationalen Instrumente für Menschenrechte (1),

    unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

    in Kenntnis aller Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen und der dazugehörigen Fakultativprotokolle,

    unter Hinweis auf die regionalen Menschenrechtsinstrumente, vor allem auch auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker und das Fakultativprotokoll über die Rechte der Frauen in Afrika, das Amerikanische Übereinkommen über Menschenrechte und die Arabische Menschenrechtscharta,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2009 zur Lage in Gaza (2) sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 27. Januar 2009 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

    unter Hinweis auf das Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 1. Juli 2002 und die Entschließungen des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit dem IStGH (3),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Standards und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels aus dem Jahr 2005 (4),

    unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten (EMRK) bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (das Übereinkommen gegen Folter),

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und das Fakultativprotokoll zu diesem Übereinkommen,

    gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (5),

    unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommens AKP-EG und seine Überarbeitung (6),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20 Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (7) (Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)),

    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Menschenrechten in der Welt,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen zur fünften und siebten Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC), die am 7. Juni 2007 (8) bzw. am 21. Februar 2008 (9) angenommen wurden, und zum Ergebnis der Verhandlungen über den UNHRC,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu der Menschenrechts- und Demokratieklausel in den Abkommen der Europäischen Union (10),

    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 1. Februar 2007 (11) und 26. April 2007 (12) zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und die Resolution 62/149 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2007 zum Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. September 2001 zu Genitalverstümmelungen bei Frauen (13), in der es heißt, dass jede Verstümmelung weiblicher Genitalien, in welcher Form auch immer, einen Akt der Gewalt gegen die betroffene Frau darstellt, die eine Verletzung ihrer Grundrechte darstellt,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2007 zur Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (14), einschließlich der Rechte der Frau, die in den Menschenrechtsdialogen ausdrücklich zur Sprache gebracht werden sollen,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2008 zur Evaluierung der EU-Sanktionen als Teil der Aktionen und Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte (15),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2008 im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie (16),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2006 zum Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet (17),

    unter Hinweis auf alle von ihm angenommenen Entschließungen in dringlichen Fällen der Verletzung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,

    unter Hinweis auf das Menschenrechtsforum EU-NRO, das im Dezember 2007 in Lissabon stattfand,

    unter Hinweis auf das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das von der Europäischen Gemeinschaft und der Mehrheit ihrer Mitgliedstaaten am 30. März 2007 unterzeichnet wurde und eine Verpflichtung zur Einbeziehung der Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen in Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in Drittländern enthält,

    unter Hinweis auf die VN-Erklärung über die Menschenrechtsverteidiger und die Tätigkeiten des Sonderbeauftragen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechtsverteidiger,

    unter Hinweis auf das im Dezember 2006 verabschiedete Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen,

    unter Hinweis auf die Leitlinien der Europäischen Union zur Förderung der Einhaltung der Normen des humanitären Völkerrechts (18), zu Kindern und bewaffneten Konflikten und zu Menschenrechtsverteidigern sowie zur Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, zu Menschenrechtsdialogen mit Drittstaaten, zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes, zu Gewalt gegen Frauen und zur Bekämpfung aller Formen der sie betreffenden Diskriminierung,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Verfahren und künftige Herausforderungen (19),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2009 zur Entwicklung des UNHRC, einschließlich der Rolle der Europäischen Union (20),

    gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0264/2009),

    A.

    in der Erwägung, dass die Menschenrechte und der Schutz dieser Rechte abhängig sind von der Anerkennung der Würde des Menschen; in der Erwägung, dass diesbezüglich darauf hingewiesen werden sollte, dass die einleitenden Worte zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wie folgt lauten: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet“,

    B.

    in der Erwägung, dass Gerechtigkeit, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus einer authentischen Anerkennung der Würde des Menschen hervorgehen und dass eine derartige Anerkennung die Grundlage aller Menschenrechte ist,

    C.

    in der Erwägung, dass der zehnte EU-Jahresbericht 2008 des Rates und der Kommission zur Menschenrechtslage eine allgemeine Übersicht über die Tätigkeiten der Organe der EU im Bereich der Menschenrechte innerhalb und außerhalb der Europäischen Union darstellt,

    D.

    in der Erwägung, dass diese Entschließung dazu dient, die Tätigkeit der Kommission, des Rates und des Parlaments im Bereich der Menschenrechte zu prüfen, zu bewerten und erforderlichenfalls konstruktive Kritik daran zu üben,

    E.

    in der Erwägung, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der Europäischen Union auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik im Bereich der Menschenrechte umzusetzen,

    F.

    in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, damit der Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte, vor allem der politischen Rechte, bei der Aushandlung und Durchführung bilateraler oder regionaler Handelsabkommen, auch bei denen, die mit wichtigen Handelspartnern abgeschlossen werden, größere Aufmerksamkeit gewidmet wird,

    G.

    in der Erwägung, dass die Menschenrechtsklauseln in den Abkommen, die von der Europäischen Union und Drittstaaten, die Partnerländer der Europäischen Union sind, unterzeichnet werden, geachtet werden müssen,

    H.

    in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte in verschiedenen Regionen der Welt nach wie vor gefährdet sind, da die Verletzung der Menschenrechte unausweichlich mit dem Bemühen der Menschenrechtsverletzer einhergeht, die Auswirkungen jeder Politik zu ihrer Förderung zu schmälern, vor allem in Ländern, in denen die Menschenrechtsverletzungen grundsätzlich dazu dienen, eine undemokratische Regierung an der Macht zu halten,

    1.

    ist der Auffassung, dass die Europäische Union eine kohärente und konstante Politik zur Durchsetzung und Förderung der Menschenrechte in der Welt anstreben muss, und betont, dass eine solche Politik wirksamer durchgeführt werden muss;

    2.

    bekräftigt seine Auffassung, dass zur Verbesserung der Förderung der Menschenrechte die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) gestärkt sowie dafür gesorgt werden muss, dass die Förderung der Menschenrechte als wichtigste Zielsetzung der GASP im Sinne von Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union in den Dialogen und Beziehungen der EU-Organe mit allen Ländern der Welt bedingungslos umgesetzt wird;

    3.

    fordert den Rat und die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Fähigkeit der Europäischen Union zu verbessern, rasch auf Menschenrechtsverstöße durch Drittländer zu reagieren; weist mit Nachdruck auf die führende Rolle der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte in der heutigen Welt sowie auf die damit zusammenhängenden zunehmenden Erwartungen hin; fordert, dass die Europäische Union in der Frage der Menschenrechte in der Außenpolitik und der Politik, die sie innerhalb der eigenen Grenzen verfolgt, die gleiche Haltung einnimmt;

    4.

    fordert, dass weiterhin rigoros darauf geachtet wird, dass die Menschenrechtsklauseln in den Abkommen, die von der Europäischen Union und Drittstaaten, die Partnerländer der Europäischen Union sind, unterzeichnet werden, eingehalten werden, und dass solche Klauseln systematisch in künftige Abkommen aufgenommen werden; weist darauf hin, dass die Menschenrechtsklausel als „wesentliches Element“ auf alle Bestimmungen des Abkommens angewandt werden muss; bekräftigt seine Forderung, dass diese Klausel systematisch mit einem echten Durchführungsmechanismus versehen werden muss;

    Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage

    5.

    unterstreicht die Bedeutung des EU-Jahresberichts zur Menschenrechtslage bei der Analyse und Beurteilung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union und erkennt an, dass die Tätigkeit der Organe der Europäischen Union in diesem Bereich einen positiven Beitrag darstellt;

    6.

    ist der Ansicht, dass mehr und bessere Informationen für die Bewertung der früheren Politik bereitgestellt und dass Elemente und Leitlinien vorgeschlagen werden sollten, um das allgemeine Vorgehen zu verbessern, die eventuellen Widersprüche auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die politischen Prioritäten auf einer länderspezifischen Grundlage im Hinblick auf die Verabschiedung einer Länderstrategie zu den Menschenrechten oder zumindest eines Menschenrechtskapitels in den länderspezifischen Strategiepapieren anzupassen; bekräftigt erneut seine Forderung nach einer in regelmäßigen Abständen stattfindenden Bewertung der Nutzung und der Ergebnisse der Maßnahmen, Instrumente und Initiativen der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Menschenrechten in Drittländern; fordert den Rat und die Kommission auf, spezifische quantifizierbare Indizes und Referenzwerte zu entwickeln, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu beurteilen;

    7.

    begrüßt die öffentliche Vorstellung des Berichts 2008 durch den Rat und die Kommission in der Sitzung des Unterausschusses für Menschenrechte vom 4. November 2008 am 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 und auf der am gleichen Tag stattfindenden Plenartagung, auf der der jährliche Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Hu Jia aus China verliehen wurde;

    8.

    fordert den Rat und die Kommission einmal mehr auf, die „besondere Besorgnis erregenden Staaten“ (countries of particular concern) , in denen es besonders schwierig ist, die Menschenrechte zu fördern, und die Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden, zu nennen und hierzu Kriterien zu entwickeln, mit denen Länder an ihrer Menschenrechtsbilanz gemessen werden können, wodurch es möglich ist, spezifische politische Prioritäten festzulegen;

    9.

    fordert den Rat und die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um ihren Jahresbericht über die Menschenrechte zu verbreiten und zu gewährleisten, dass eine möglichst breite Öffentlichkeit erreicht wird; fordert ebenfalls öffentliche Informationskampagnen zur Stärkung des Profils der Europäischen Union in diesem Bereich;

    10.

    fordert den Rat und die Kommission auf, regelmäßig Untersuchungen über die sozialen Auswirkungen und die Kenntnis der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte in der Öffentlichkeit durchzuführen;

    11.

    ist der Auffassung, dass der Bericht zeigt, dass die Europäische Union trotz der in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen keine Bewertung der Methoden der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Politik der Regierung der Vereinigten Staaten unter Bush zur Bekämpfung des Terrorismus vorgenommen hat;

    12.

    fordert den Rat im Einklang mit der vom peruanischen Kongress im April 2008 einstimmig angenommenen Entschließung auf, ins Auge zu fassen, die Untergrundbewegung Movimiento Revolucionario Túpac Amaru (MRTA) in die europäische Liste terroristischer Organisationen aufzunehmen;

    13.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass in den Augen großer Teile der Öffentlichkeit in der ganzen Welt die Einwanderungspolitik eine Herausforderung für die Glaubwürdigkeit der außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte ist;

    Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

    14.

    vertritt die Ansicht, dass eine Verstärkung des Sekretariats für Menschenrechte im Rat in quantitativer wie qualitativer Hinsicht die Sichtbarkeit der Europäischen Union im Bereich der Förderung und Achtung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Außenpolitik noch weiter erhöhen würde; verspricht sich von der künftigen Ernennung eines Hohen Vertreters der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission ist, dass die Europäische Union sehr viel geschlossener und effektiver tätig werden kann, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist;

    15.

    hält es angesichts der Bedeutung menschenrechtspolitischer Fragen in und nach Konfliktsituationen für unerlässlich, dass die Förderung und die Achtung der Menschenrechte künftig ausdrücklich im Mandat aller Sonderbeauftragten der Europäischen Union festgeschrieben werden;

    16.

    fordert die Kommission erneut auf, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Drittländer, mit denen Verhandlungen über einen künftigen Beitritt oder den Ausbau der Beziehungen laufen, darin zu bestärken, alle wichtigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarats im Bereich der Menschenrechte und die Fakultativprotokolle dazu zu unterzeichnen und zu ratifizieren und an den internationalen Verfahren und Mechanismen im Bereich der Menschenrechte mitzuwirken; fordert insbesondere, dass ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem UNHCR geschlossen wird, um die Ratifizierung und Umsetzung der Übereinkommen der Vereinten Nationen durch alle Mitgliedstaaten voranzubringen;

    17.

    fordert den Rat und die Kommission auf, sich im Einklang mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/444/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zum Internationalen Strafgerichtshof (21) und mit dem Aktionsplan aus dem Jahr 2004 zur Weiterbehandlung des Gemeinsamen Standpunkts weiterhin entschlossen für die weltweite Ratifizierung des Römischen Statuts und für die erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften einzusetzen; fordert, dass solche Bemühungen auch auf die Ratifizierung und Durchführung des Übereinkommens über die Vorrechte und Befreiungen des IStGH ausgedehnt werden, das ein wichtiges Instrument für die Arbeit des IStGH darstellt; begrüßt, dass 2008 Madagaskar, die Cook-Inseln und Suriname das Römische Statut ratifiziert haben, wodurch sich die Gesamtzahl der Vertragsstaaten im Juli 2008 auf 108 belief; fordert die Tschechische Republik, die als einziger EU-Mitgliedstaat das Römische Statut noch nicht ratifiziert hat, auf, dies endlich unverzüglich zu tun (22); fordert Rumänien auf, sein bilaterales Immunitätsabkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika aufzukündigen;

    18.

    fordert alle Ratsvorsitze der Europäischen Union auf, im Rahmen aller Gipfeltreffen und Dialoge der Europäischen Union mit Drittländern, auch im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Russland und der Dialoge zwischen der Europäischen Union und China, anzusprechen, wie wichtig die Zusammenarbeit mit dem IStGH ist, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eindringlich auf, ihre Zusammenarbeit mit dem IStGH zu verstärken und bilaterale Abkommen über die Vollstreckung von Urteilen sowie über den Schutz von Zeugen und Opfern zu schließen; erkennt des Weiteren das Abkommen über Zusammenarbeit und Unterstützung zwischen der Europäischen Union und dem IStGH an und fordert auf dieser Grundlage die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Internationalen Strafgerichtshof bei dessen laufenden Fällen in jeder erforderlichen Weise, einschließlich von Hilfe vor Ort, zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitwirkung von Belgien und Portugal im Mai 2008 an der Verhaftung von Jean-Pierre Bemba und seiner Überstellung an den IStGH;

    19.

    fordert eine umgehende Ratifizierung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten; fordert nachdrücklich, dass das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen als unverzichtbarer Bestandteil dieses Übereinkommens gelten sollte, und fordert den gleichzeitigen Beitritt zum Übereinkommen und zum Protokoll (23);

    20.

    hebt die Notwendigkeit einer weiteren Verstärkung des aktiven Engagements der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für Menschenrechts- und Demokratiefragen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an verschiedenen internationalen Foren im Jahr 2009 hervor, so u. a. an der Tätigkeit des UNHRC, der Generalversammlung der Vereinten Nationen, des Ministerrats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und des Europarats;

    21.

    begrüßt die vom EIDHR finanzierte Konferenz der Menschenrechtsverteidiger, die als wichtige interinstitutionelle Initiative des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Vereinten Nationen anlässlich des 60. Jahrestags des Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Europäischen Parlament vom 7.-8. Oktober 2008 in Brüssel stattfand,

    22.

    begrüßt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat im Rahmen der im Mai 2007 unterzeichneten Vereinbarung; begrüßt, die „Vierersitzungen“ zwischen dem EU-Ratsvorsitz, der Kommission, dem Generalsekretär des Europarates und dem Vorsitz des Ministerkomitees des Europarates vom 23. Oktober 2007 und vom 10. März 2008; bekräftigt, wie wichtig es ist, die Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und pluralistische Demokratie, d.h. zugunsten von Werten, die beide Organisationen und alle EU-Mitgliedstaaten teilen, weiter zu fördern;

    23.

    begrüßt die am 18. Juni 2008 in der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zwischen der Kommission und dem Europarat unterzeichnete Vereinbarung über die Zusammenarbeit; weist darauf hin, dass die Vereinbarung Bestimmungen über die Abhaltung regelmäßiger Treffen, den Austausch von Informationen und die Koordinierung der Tätigkeiten enthält;

    24.

    ist erfreut darüber, dass das Übereinkommen über Streumunition auf der diplomatischen Konferenz über Streumunition von Dublin vom 19. bis 30. Mai 2008 angenommen wurde; ist besorgt darüber, dass nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag auf der Unterzeichnungskonferenz in Oslo vom 3. Dezember 2008 unterzeichnet haben, und fordert sie auf, dies baldmöglichst zu tun (24); nimmt zur Kenntnis, dass das Übereinkommen ein sofortiges und bedingungsloses Verbot jeglicher Streumunition vorschreibt, die Zivilisten nicht hinnehmbaren Schaden zufügt;

    25.

    begrüßt die Mitarbeit von Serbien bei der Verhaftung und Überstellung von Radovan Karadžić an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY); nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass Ratko Mladić und Goran Hadžić sich weiterhin auf freiem Fuß befinden und nicht vor den ICTY gebracht wurden; fordert in diesem Zusammenhang die serbischen Behörden auf, eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem ICTY zu gewährleisten, die zur Verhaftung und Überstellung aller noch auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten führen sollte, um die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu schaffen;

    26.

    fordert alle Mitgliedstaaten dringend auf, uneingeschränkt an den internationalen Strafrechtsmechanismen mitzuarbeiten, insbesondere dadurch, dass sie flüchtige Personen vor Gericht bringen; stellt mit großer Besorgnis fest, dass der Sudan Ahmad Muhammad Harun („Ahmad Harun“) und Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman („Ali Kushayb“) nach wie vor nicht festgenommen und an den IStGH überstellt hat und somit die ihm unter der Resolution 1593(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erwachsenden Verpflichtungen missachtet; verurteilt auf das Schärfste die Vergeltungsmaßnahmen des Sudan im Anschluss an den Erlass eines Haftbefehls des IStGH gegen Präsident Al-Bashir, und ist zutiefst besorgt über das jüngste harte Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten, das im Juni 2008 zur Folge hatte, dass Mohammed El-Sari festgenommen und aufgrund des Vorwurfs der Zusammenarbeit mit dem IStGH zu einer 17-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde; begrüßt die Freilassung von Hassan Al-Turabi, Vorsitzender der größten Oppositionsgruppe, der Popular Congress Party, der zwei Monate inhaftiert war, weil er in einer Erklärung Präsident Al-Bashir aufgefordert hatte, die politische Verantwortung für die in Darfur begangenen Verbrechen zu übernehmen; verweist abschließend auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zum Sudan und zum Internationalen Strafgerichtshof (25) und fordert die Ratsvorsitze der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten erneut auf, ihren eigenen Worten, wie sie im Rahmen der Erklärung der Europäischen Union im März 2008 sowie im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates im Juni 2008 zum Sudan geäußert wurden – nämlich dass die Europäische Union bereit sei, „Maßnahmen gegen Einzelpersonen, die für die Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem IStGH verantwortlich sind, zu erwägen, wenn die aus der Resolution 1593 des VN-Sicherheitsrates erwachsene Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem IStGH weiterhin missachtet wird“ – gerecht zu werden und nach diesen Worten zu handeln;

    27.

    begrüßt die Einleitung des ersten Verfahrens vor dem IStGH überhaupt gegen Thomas Lubanga von der Demokratischen Republik Kongo (DRC) am 26. Januar 2009 und stellt fest, dass dies das erste Verfahren in der Geschichte des internationalen Strafrechts ist, an dem die Opfer aktiv mitwirken; fordert den IStGH in diesem Zusammenhang dringend auf, seine Bemühungen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, um Gemeinschaften in Ländern, die sich in einer Krisensituation befinden, in einen Prozess konstruktiver Interaktion mit dem IStGH einzubeziehen, mit dem Ziel, das Verständnis und die Unterstützung für sein Mandat zu fördern, sich Erwartungen zu stellen und es diesen Gemeinschaften zu ermöglichen, der internationalen Strafgerichtsbarkeit zu folgen und sie zu verstehen; begrüßt die Mitarbeit der DRC bei der Überstellung von Thomas Lubanga, Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo an den IStGH; bedauert jedoch, dass der Haftbefehl des IStGH gegen Bosco Ntaganda noch nicht umgesetzt wurde, und fordert den Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ auf, während seiner nächsten Tagungen die unverzügliche Festnahme von Bosco Ntaganda und seine Überstellung an den IStGH zu verlangen; stellt besorgt fest, dass sich die ohnehin instabile Lage in der DRC durch neue Angriffe der Lord's Resistance Army (LRA), die zwischen dem 24. Dezember 2008 und dem 13. Januar 2009 im Norden der DRC mindestens 620 Zivilisten brutal niedergemetzelt und über 160 Kinder entführt hat, in jüngster Zeit weiter destabilisiert hat; hebt daher hervor, dass die Befehlshaber der LRA dringend festgenommen werden müssen, wie in seiner Entschließung vom 21. Oktober 2008 zur Anklage von und zur Einleitung eines Verfahrens gegen Joseph Kony vor dem Internationalen Strafgerichtshof (26) gefordert wird; stellt beunruhigt fest, dass die IStGH-Haftbefehle für vier Mitglieder der „Lord's Resistance Army“ in Uganda noch nicht vollstreckt worden sind;

    28.

    nimmt mit Befriedigung die ersten, viel versprechenden Erklärungen der neuen amerikanischen Regierung zum IStGH zur Kenntnis, in denen anerkannt wurde, dass der IStGH sich offensichtlich zu einem wichtigen und glaubwürdigen Instrument entwickle, mit dessen Hilfe die Führungsriege, die für die Gewalttaten im Kongo, in Uganda und in Darfur verantwortlich ist, zur Rechenschaft gezogen werden könne (27), und fordert die Vereinigten Staaten auf, das Statut des IStGH erneut zu unterzeichnen und sich im Rahmen des IStGH weiter zu engagieren, vor allem indem sie mit ihm in Situationen zusammenarbeiten, die Gegenstand einer Untersuchung oder einer vorläufigen Analyse durch den IStGH sind;

    29.

    stellt noch einmal mit Genugtuung fest, dass die Annahme der Erklärung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Rechten der indigenen Völker einen Rahmen schaffen wird, in dem die Staaten die Rechte indigener Völker ohne Ausgrenzung oder Diskriminierung schützen und fördern können; fordert die Kommission deshalb dringend auf, die Durchführung der Erklärung insbesondere durch das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte weiterzuverfolgen und gleichzeitig insbesondere alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck aufzufordern, das IAO-Übereinkommen Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker umgehend zu ratifizieren, in dem die in der genannten Erklärung beschriebenen Prinzipien durch ein rechtsverbindliches Instrument untermauert werden, begrüßt jedoch die Maßnahmen der Kommission zugunsten der indigenen Völker und begrüßt das Projekt zur Förderung der Rechte indigener und in Stämmen lebender Völker durch Rechtsbeistand, Kapazitätsaufbau und Dialog, das von der Kommission und der IAO als gemeinsame Initiative eingeleitet wurde; stellt fest, dass nahezu 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten nur drei Mitgliedstaaten das IAO-Übereinkommen ratifiziert haben, nämlich Dänemark, die Niederlande und Spanien; unterstützt deshalb Initiativen, um dieses wichtige legislative Instrument bekannter zu machen und seine Effizienz weltweit mit seiner Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten zu erhöhen;

    30.

    wiederholt in Anbetracht der besonderen sozialen Lage der Roma-Gemeinschaften in der Europäischen Union, in den Beitrittsländern und in den am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Ländern seine Forderung, eine europäische Rahmenstrategie für Roma auszuarbeiten; nimmt mit Genugtuung den ersten „EU-Roma-Gipfel“ der Kommission zur Kenntnis, der im September 2008 unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des Präsidenten der Kommission und des französischen Ratsvorsitzes stattfand, mit dem Ziel, sich eindeutig zu verpflichten, konkrete Probleme anzugehen und Einrichtungen zu schaffen, mit Hilfe derer ein besseres Verständnis für die Lage der Roma in ganz Europa erreicht werden kann;

    31.

    begrüßt die auf der Überprüfungskonferenz von Durban erzielte Einigung auf ein Abschlussdokument am 21. April 2009 im Anschluss an die Weltkonferenz gegen Rassismus, mit dem unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt geschützt wird, wie es im Völkerrecht definiert ist, die Forderung nach dem Schutz der Rechte von Migranten bekräftigt und verstärkt wird und Mehrfachdiskriminierung und schwere Formen von Diskriminierung anerkannt werden; verurteilt die Rede von Präsident Mahmud Ahmadinedschad, die dem Geist und dem Zweck der Konferenz, namentlich der Bekämpfung der Geißel des Rassismus, zuwiderlief; begrüßt die wichtigen Tagungen des UNHRC, der als vorbereitender Ausschuss für die Überprüfungskonferenz von Durban fungierte, und die vom 21. April bis 2. Mai 2008 und vom 6. bis 17. Oktober 2008 stattfanden;

    32.

    ist enttäuscht über den Mangel an Führung vonseiten des Rates und über die Unfähigkeit der Mitgliedstaaten, sich auf der Durban-Überprüfungskonferenz (Durban II), die vom 20. bis zum 24. April 2009 in Genf stattgefunden hat, auf eine gemeinsame Strategie zu einigen; bedauert zutiefst den Mangel an Einheit und Zusammenarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund der erwarteten Stärkung der EU-Außenpolitik unter dem neuen EU-Vertrag; fordert die Kommission und insbesondere den Rat auf, dem Parlament darzulegen, ob eine EU-Strategie geplant war und welche Bemühungen um eine gemeinsame Haltung unternommen wurden, und über die Geschehnisse und die Auswirkungen der Ergebnisse von Durban II zu berichten;

    33.

    begrüßt das von der Kommission im März 2008 organisierte zweite Europäische Forum über die Rechte des Kindes, in dessen Mittelpunkt Warnsysteme für vermisste Kinder sowie Kinderarmut und soziale Ausgrenzung standen, unter besonderer Berücksichtung der Roma-Kinder;

    34.

    begrüßt das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008, das von der Kommission angeregt und mit Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzt wurde; bekräftigt erneut, dass der Dialog zwischen den Kulturen bei der Förderung der europäischen Identität und Bürgerschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt, fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Strategien zur Förderung des Dialogs zwischen den Kulturen vorzulegen, innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche zur Verwirklichung der Ziele des Bündnisses der Zivilisationen beizutragen und diesem Bündnis weiterhin politische Unterstützung zu gewähren;

    Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

    35.

    begrüßt die Arbeit des UNHRC und unterstreicht dessen entscheidende Rolle im Gesamtgefüge der UNO sowie sein Potenzial, einen wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der Europäischen Union um die Menschenrechte zu entwickeln; stellt fest, dass dieses neue Gremium seine Arbeit fortsetzen muss, wenn es an Glaubwürdigkeit gewinnen will;

    36.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Effizienz des UNHRC unerlässlich ist;

    37.

    begrüßt den Beginn der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review) und die erste Runde der Überprüfung, die im April und im Mai 2008 stattfand und im Juni 2008 mit der Annahme der Ergebnisberichte auf der Plenartagung des UNHRC endete; stellt fest, dass die Einführung der ersten beiden Runden des neuen Mechanismus das Potenzial der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung bekräftigt hat, und vertraut darauf, dass die Einführung des Mechanismus der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung zu weiteren konkreten Ergebnissen und Verbesserungen führen wird; fordert den Rat und die Kommission auf, die Tätigkeiten der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung aufmerksam zu verfolgen und zu überwachen, und fordert den Rat auf, das Parlament in dieser Angelegenheit zu konsultieren;

    38.

    stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten – worauf auch im Jahresbericht hingewiesen wird – sich im UNHRC in einer Minderheitsposition befinden; fordert die Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Schritte zu unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen und geeignete Allianzen mit den Staaten und mit nichtstaatlichen Akteuren zu schmieden, die sich nach wie vor für die Universalität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte einsetzen;

    39.

    fordert den Rat und die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Verbindungen zu demokratischen Regierungen aus anderen regionalen Gruppen im Rahmen des UNHRC im Hinblick auf einen besseren Erfolg der Initiativen zu stärken, die auf die Einhaltung der in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung enthaltenen Prinzipien abzielen; fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Abstimmungsmuster bei den Vereinten Nationen zu Menschenrechtsfragen vorzulegen und darin zu analysieren, wie diese durch die Politik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie durch die Politik anderer Blöcke beeinflusst werden;

    40.

    fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union bei der Förderung der Minderheitenrechte und dem Schutz von Regional- und Minderheitssprachen, wobei die rechtlichen Instrumente zur Nichtdiskriminierung eingesetzt werden sollen, um für Vielfalt und Toleranz einzutreten;

    41.

    hebt die entscheidende Bedeutung der Sonderverfahren und der „Ländermandate“ innerhalb des UNHRC hervor; ist der Auffassung, dass das Verfahren zur Erneuerung der Mandate transparent sein muss; begrüßt das neue Handbuch über die Sonderverfahren der Vereinten Nationen und betont, dass die Ernennung unabhängiger und erfahrener Kandidaten weiterhin gewährleistet sein muss, die sowohl in geografischer Hinsicht als auch unter dem Gleichstellungsaspekt ausreichend repräsentativ sein müssen; nimmt die jüngsten Entwicklungen in den thematischen und Ländermandaten zur Kenntnis; begrüßt die neu eingeführten thematischen Mandate, die sich mit aktuellen Formen der Sklaverei und Zugang zu sicherem Trinkwasser und Abwasserentsorgung befassen; begrüßt, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte im Sudan bis Juni 2009 verlängert wurde;

    42.

    begrüßt, dass die Europäische Union im Oktober 2007 die Abhaltung einer Sondersitzung des UNHRC über Burma eingeleitet hat, die im Juni 2008 zu einer abschließenden Entschließung führte, in der die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und die Rekrutierung von Kindersoldaten in Burma verurteilt und die burmesische Regierung aufgefordert wurde, alle politischen Gefangenen sofort und bedingungslos freizulassen;

    Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

    43.

    ist der Ansicht, dass die Vorbereitungen zur Schaffung des neuen Europäischen Auswärtigen Dienstes trotz der Verzögerung bei der endgültigen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon aktiv genutzt werden sollten, um die Vorgehensweise der Vertretungen der Mitgliedstaaten und der Kommission im Ausland im Bereich der Menschenrechte durch gemeinsame Nutzung von Strukturen und Personal zu harmonisieren und so echte „Botschaften der Europäischen Union“ zu schaffen;

    44.

    nimmt die tatkräftigen Bemühungen des slowenischen und französischen Ratsvorsitzes um die Fertigstellung der Menschenrechtsleitlinien der Europäischen Union im Zusammenhang mit den Rechten des Kindes zur Kenntnis; erwartet innerhalb des nächsten Jahres Entwürfe für spezifische Durchführungsmaßnahmen zu erhalten, die sich auf die Durchführung des ganzheitlichen und umfassenden Konzepts konzentrieren werden, das sich aus den Kernleitlinien ergibt;

    45.

    ist der Auffassung, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um dafür zu sorgen, dass die Vertretungen der Europäischen Union Menschenrechtsfragen systematischer begleiten, etwa indem Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen benannt und in die Fortbildungsprogramme für Personen, die für EU-Vertretungen tätig sind, Leitlinien betreffend die Menschenrechte und ihre Umsetzung aufgenommen werden;

    Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen

    46.

    begrüßt, dass der französische Vorsitz im zweiten Halbjahr 2008 frauenspezifischen Fragen im Rahmen der Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechte neue Priorität eingeräumt hat; weist insbesondere mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, das tragische Phänomen der Gewalt gegen Frauen anzugehen (einschließlich der Praxis der Beschneidung von Frauen und Mädchen) und gegen Morde an Frauen (einschließlich der Praxis der geschlechtsspezifischen Abtreibung) vorzugehen;

    47.

    fordert den Rat und die Mitgliedstaaten in Anbetracht des Unvermögens der internationalen Gemeinschaft, in Simbabwe – das in menschenrechtlicher Hinsicht eine Katastrophe darstellt – einen Wandel zum Besseren herbeizuführen, auf, die Gründe dafür zu untersuchen, eine effizientere Politik festzulegen und das Parlament davon zu unterrichten, welche Maßnahmen sie im Hinblick auf den Umfang der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und vielen afrikanischen Ländern, insbesondere im Süden Afrikas, zu ergreifen beabsichtigen;

    48.

    begrüßt, dass am 8. Dezember 2008 neue Leitlinien angenommen wurden, durch die eine umfassende Strategie zur Stärkung von EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Frauen, insbesondere in von Konflikten betroffenen Ländern, und in anderen Ländern, eingeführt wird; bedauert allerdings, dass das Parlament nicht enger in die Ausarbeitung dieser neuen Leitlinien eingebunden war und fordert in diesem Sinne, dass künftig ein Mechanismus für die Konsultation des Parlaments sowohl in der Phase der Ausarbeitung als auch der Phase der Evaluierung und Revision dieser neuen Leitlinien eingerichtet wird;

    49.

    verweist jedoch auf die bestehenden Lücken in der Entwicklung der Politik und der Maßnahmen der Union im Zusammenhang mit den Menschenrechten von Frauen; ist der Auffassung, dass diese Lücken insofern im Bericht des Rates wieder zu finden sind, als er nicht hinreichend alle Einzelheiten berücksichtigt, wenn es um die Beurteilung einzelner Themenbereiche geht;

    Todesstrafe

    50.

    weist auf die von der VN-Generalversammlung am 18. Dezember 2007 angenommene Resolution zu einem Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Resolution 62/149) hin, in der ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe gefordert wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Resolution damit endet, dass sie alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auffordert, ein Moratorium für Hinrichtungen im Hinblick auf die Abschaffung der Todesstrafe festzulegen;

    51.

    begrüßt die am 10. Oktober 2008 von den Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Namen der Europäischen Union und vom Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung, dem Vorsitzenden des Ministerkomitees und dem Generalsekretär des Europarates unterzeichnete gemeinsame Erklärung gegen die Todesstrafe zur Einführung eines Europäischen Tages gegen die Todesstrafe, der am 10. Oktober jedes Jahres begangen wird; bekräftigt, dass das Verbot der Todesstrafe zu den wichtigsten Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gehört, deren Artikel 2 ausdrücklich besagt: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden“;

    52.

    begrüßt die revidierte und aktualisierte Fassung der Leitlinien der Europäischen Union zur Todesstrafe; bekräftigt, dass die Europäische Union für alle Tatbestände gegen die Todesstrafe ist und weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Abschaffung der Todesstrafe zur Stärkung der Menschenwürde und zur weiteren Förderung der Menschenrechte beiträgt;

    53.

    fordert den Ratsvorsitz auf, Italien, Lettland, Polen und Spanien zu bestärken, die das Protokoll Nr.13 zur EMRK zur Abschaffung der Todesstrafe für alle Tatbestände zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Leitlinien zur Todesstrafe kohärenter angewandt werden könnten, wenn die Mitgliedstaaten solche Protokolle und Konventionen unterzeichnen und ratifizieren würden;

    54.

    begrüßt, dass die Todesstrafe auf dem Rückzug ist und 2008 in Ruanda und Usbekistan für alle Straftaten abgeschafft wurde; begrüßt den Entwurf der strafrechtlichen Bestimmungen in Iran, wonach Steinigung verboten ist, und fordert das iranische Parlament mit Nachdruck auf, das Strafgesetzbuch fertig zu stellen und so dafür zu sorgen, dass Steinigung in allen Fällen verboten ist; verurteilt die Tatsache, dass das iranische Regime immer noch Angeklagte unter 18 Jahren zum Tode verurteilt und hinrichtet (insbesondere jene, deren „Verbrechen“ gemäß dem Recht der Scharia einzig und allein darin besteht, homosexuelle Handlungen begangen zu haben); betont, dass Iran das einzige Land ist, in dem im Jahr 2008 straffällige Jugendliche hingerichtet wurden; ist zutiefst besorgt darüber, dass mindestens weitere 130 straffällige Jugendliche in Iran in der Todeszelle sitzen; verurteilt erneut, dass das iranische Regime immer öfter die Todesstrafe verhängt und somit unmittelbar nach China in der Liste der Länder, die die höchste Zahl an Hinrichtungen aufweisen, an zweiter Stelle steht; stellt fest, dass in Guatemala kein Todesurteil verhängt wurde; äußert jedoch Besorgnis im Hinblick auf die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe; fordert die Regierung Guatemalas vielmehr nachdrücklich auf, sich dem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe anzuschließen; begrüßt jedoch die von Präsident Colom im März 2008 getroffenen Entscheidungen, die zur Abschaffung der Todesstrafe in Guatemala führen könnten; ist besorgt darüber, dass die Todesstrafe im nationalen Recht Perus noch nicht abgeschafft wurde; stellt fest, dass China seit 2007 alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof hat überprüfen lassen; ist aber weiterhin beunruhigt darüber, dass China immer noch die größte Zahl an Hinrichtungen weltweit vollstreckt; verurteilt die Verhängung der Todesstrafe in Belarus, dem einzigen Land in Europa, das weiterhin auf die Todesstrafe zurückgreift, was den europäischen Werten zuwiderläuft;

    Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

    55.

    fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) bisher nicht unterzeichnet und/oder ratifiziert haben, dringend auf, dies schnellstmöglich zu tun;

    56.

    stellt sich nach wie vor beunruhigt die Frage, ob jene Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich weigern, das oben genannte Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen, sich überhaupt zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet fühlen; begrüßt, dass Argentinien dieses Übereinkommens im Mai 2008 ratifiziert hat, und fordert alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dies noch nicht getan haben, auf, das Übereinkommen umgehend zu unterzeichnen und zu ratifizieren (28);

    57.

    begrüßt die revidierte Fassung der vom Rat im April 2001 angenommenen und 2008 aktualisierten Leitlinien der Europäischen Union zu Folter, mit denen der Europäischen Union ein operationelles Instrument an die Hand gegeben werden soll, dass sowohl bei Kontakten zu Ländern auf allen Ebenen als auch auf multilateralen Menschenrechtsforen zur Unterstützung und Stärkung der laufenden Bemühungen, Folter und Misshandlung in allen Teilen der Welt zu verhindern und zu beseitigen, genutzt werden soll; bekräftigt, dass die Europäische Union sich nachdrücklich dafür einsetzt, das uneingeschränkte Verbot der Folter sowie der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aufrechtzuerhalten;

    58.

    erwartet vom Rat und von der Kommission, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Europarat verbessern, um europaweit eine Zone frei von Folter und anderen Formen der Misshandlung als deutliches Signal zu schaffen, dass die europäischen Länder sich nachdrücklich für die Abschaffung dieser Praktiken vornehmlich innerhalb ihrer eigenen Grenzen einsetzen und damit anderen Ländern der Welt, in denen solche Praktiken leider immer noch üblich sind, ein Beispiel geben;

    59.

    begrüßt die Bewertung der Leitlinien der Europäischen Union zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die neue Empfehlungen und Durchführungsmaßnahmen enthält, mit denen Initiativen in diesem Bereich weiter gestärkt werden sollen; nimmt mit Genugtuung die Übernahme der Empfehlungen, die in der Studie mit dem Titel „Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“, enthalten sind, die dem Unterausschuss für Menschenrechte des Parlaments am 28. Juni 2007 und der Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) im Dezember 2007 unterbreitet wurde, zur Kenntnis; nimmt mit Genugtuung die Schlussfolgerungen zur Kenntnis, die sich aus der Prüfung der Leitlinien ergeben haben; begrüßt die Durchführungsmaßnahmen, die den Vertretungen der Europäischen Union und den Delegationen der Kommission in dieser Hinsicht Orientierungen an die Hand geben sollen; begrüßt in diesem Zusammenhang die spezifischen Kriterien für Maßnahmen in Einzelfällen und bedauert, dass keine Maßnahmen vorgesehen sind, um die Überstellung von Personen in ein Land, in dem sie von Folter oder anderer unmenschlichen oder erniedrigender Behandlung bedroht sind, zu verhindern; fordert die Europäische Union in diesem Zusammenhang erneut mit Nachdruck auf, die im Rahmen der internationalen und regionalen Instrumente im Zusammenhang mit Folter und Misshandlung festgelegten Normen und Standards zu erfüllen;

    60.

    begrüßt die von der Europäischen Union unterstützte und von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 4. März 2008 angenommene Resolution 62/148 zu Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe und weist darauf hin, dass Freiheit von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ein Grundrecht ist, das unter allen Umständen geschützt werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass das Netzwerk der Menschenrechtsausschüsse der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten seine zweite Sitzung am 25. Juni 2008 im Europäischen Parlament abgehalten hat, wobei im Mittelpunkt der Sitzung, bei der auch der VN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, anwesend war, die Bekämpfung der Folter stand;

    61.

    fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, die Praxis fortzuführen, bei allen internationalen EU-Partnern hinsichtlich der Ratifizierung und Anwendung der internationalen Übereinkommen zur Abschaffung von Folter und Misshandlung diese beiden Themen zur Sprache zu bringen sowie Rehabilitationsmaßnahmen für Überlebende der Folter bereitzustellen; fordert den Rat und die Kommission auf, die Bekämpfung von Folter und Misshandlung als eine der wichtigsten Prioritäten der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zu betrachten, insbesondere durch eine verstärkte Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union und aller anderen Instrumente der Europäischen Union wie beispielsweise des EIDHR und indem sie dafür sorgt, dass die Mitgliedstaaten keine diplomatischen Zusicherungen von Drittländern akzeptieren, in denen ein echtes Risiko der Folter oder Misshandlung von Menschen besteht;

    62.

    weist auf die Bedeutung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten (29), hin, mit der die Aus- und Einfuhr von Gütern verboten wird, die keine andere praktische Verwendung als die Verwendung zum Zwecke der Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe haben, und die am 30. Juli 2006 in Kraft getreten ist; fordert den Rat und die Kommission mit Nachdruck auf, die Umsetzung dieser Verordnung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten und die Möglichkeiten zur Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung zu prüfen;

    63.

    bedauert, dass in der Demokratischen Republik Kongo 1 350 000 Menschen vertrieben wurden, davon 850 000 in Nord-Kivu; unterstreicht erneut, dass dringend Maßnahmen in Form umfassender Ermittlungen ergriffen werden müssen, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die für den Tod von etwa 150 Menschen durch die Hand der Rebellengruppe CNDP (Nationalkongress zur Verteidigung des Volkes) sowie von Mai-Mai-Milizen im November 2008 in Kiwanja verantwortlich sind; fordert die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo und von Ruanda auf, die Friedensmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) bei der Erfüllung ihres Mandats zur Erhaltung des Friedens in der Region uneingeschränkt zu unterstützen und darauf hinzuarbeiten, dass die Zivilbevölkerung in der Region vor der Gewalt und den schweren Gräueltaten, wie sie bisher begangen wurden, geschützt wird; fordert den Rat und die Kommission des Weiteren auf, eine Untersuchung der gravierenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die täglich zu verzeichnen sind und auch Vergewaltigung, Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren sowie Folter umfassen, sowie die Notwendigkeit zu unterstützen, dass eine entschlossene Strategie der Europäischen Union umgesetzt wird, die dazu beitragen würde, Veränderungen in der Region zu bewirken;

    64.

    ist nach wie vor zutiefst besorgt über die katastrophale humanitäre Krise in Simbabwe, die Choleraepidemie und die fortgesetzte Weigerung des Mugabe-Regimes, wirkungsvoll auf die Krise zu reagieren; fordert den Rat und die Kommission ferner auf, das Vorgehen des Mugabe-Regimes entschieden zu verurteilen und den Menschen in Simbabwe erneut ihr Engagement in Form eines langfristigen Programms für humanitäre Hilfe zu versichern; verurteilt auch die Einschüchterung und Festnahme von Menschenrechtsaktivisten und Mitgliedern der Bürgergesellschaft wie etwa von Jestina Mukoko durch das Mugabe-Regime und fordert, dass diejenigen, die diese Taten begangen haben, vor Gericht gestellt werden;

    Die Rechte von Kindern

    65.

    hält es nach wie vor für dringend geboten, die Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern in bewaffneten Konflikten umzusetzen; fordert alle Staaten eindringlich auf, die Pariser Verpflichtungen von 2007 anzunehmen, um Kinder vor illegaler Rekrutierung oder dem illegalen Einsatz durch Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen zu schützen;

    66.

    begrüßt die am 16. Juni 2008 angenommene aktualisierte Fassung dieser Leitlinien und stellt mit Genugtuung fest, dass die Europäische Union ihre Vertretungen angewiesen hat, individuelle Strategien für die 13 Länder zu erarbeiten, in denen die Umsetzung der in den Leitlinien genannten sechs neuen Themenschwerpunkte Vorrang hat: Rekrutierung, Tötung und Verstümmelung, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Blockierung humanitärer Hilfe, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, Vergewaltigung und Missbrauch;

    67.

    begrüßt, dass der Europäische Rat im Juni 2008 die Schlussfolgerungen über die Rechte des Kindes, insbesondere über die Rechte von Kindern in bewaffneten Konflikten, angenommen hat; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, weiterhin für Kohärenz, Komplementarität und Koordinierung der Politik und der Programme auf den Gebieten Menschenrechte, Sicherheit und Entwicklung zu sorgen, damit den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder wirksam, langfristig und umfassend Rechnung getragen wird;

    68.

    begrüßt, dass die Europäische Union im Juni 2008 die überarbeitete Checkliste angenommen hat, mit der der Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten in die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingebunden werden soll; stellt fest, dass damit erhebliche Verbesserungen verbunden sind, insbesondere was die Ausarbeitung einer Definition des Begriffs „Kinderschutz“, eine besondere Schulung für den Umgang mit Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, die Überwachung und Berichterstattung, die Verbesserung der Transparenz und der Sensibilisierung, die Möglichkeit, über spezifisches Fachwissen vor Ort zu verfügen, und die fachspezifische Kommunikation zwischen Missionen/Operationen und Brüssel zu verbessern, betrifft;

    69.

    begrüßt die Initiativen des Ratsvorsitzes für Kinder in bewaffneten Konflikten; nimmt die vom slowenischen Ratsvorsitz im April 2008 organisierte Konferenz mit dem Titel: „Den Einfluss vor Ort verstärken – Zusammenarbeit zwischen NRO und EU im Themenbereich Kinder und bewaffnete Konflikte“ zur Kenntnis;

    70.

    nimmt die am 22. Februar 2008 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution zu Kindern und bewaffneten Konflikten sowie den Bericht des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Kenntnis; verurteilt aufs Schärfste die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Tschad und im Irak;

    71.

    begrüßt den Jahresbericht und die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Kindern und bewaffneten Konflikten; verurteilt entschieden die schwerwiegenden Verletzungen der Rechte der Kinder und den anhaltenden Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten in Sri Lanka, Burma, den Philippinen, Somalia, im Kongo und in Burundi;

    72.

    begrüßt, dass 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (30) die Genfer Erklärung zu bewaffneter Gewalt und Entwicklung unterzeichnet haben und es damit nun insgesamt 97 Vertragsstaaten gibt; fordert die übrigen 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Genfer Erklärung noch nicht unterzeichnet haben, nachdrücklich auf, dies schnellstmöglich zu tun;

    73.

    fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, die Fakultativprotokolle zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (31) unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren;

    74.

    begrüßt, dass die Kommission 2008 im Rahmen des thematischen Programms mit dem Titel: „Investitionen in Menschen“ zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte von nichtstaatlichen Organisationen (NRO) für Kinder in bewaffneten Konflikten und zur Bekämpfung des Kinderhandels aufgefordert hat; fordert die Kommission auf, der Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

    Menschenrechtsverteidiger

    75.

    begrüßt die Konferenz der Menschenrechtsverteidiger vom 7. und 8. Oktober 2008; bekräftigt die Zusage der Europäischen Union, den Schutz der Menschenrechtsverteidiger in ihren Anstrengungen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegte Vision zu verwirklichen, zu verbessern;

    76.

    weist auf den Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Millionen Kindern auf der ganzen Welt hin; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles Erdenkliche zu tun, um die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen, um die Rechte von Kindern zu schützen, die Opfer einer solchen Ausbeutung und eines solchen Missbrauchs sind, und um die nationale und internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung und den sexuellen Missbrauch von Kindern zu fördern;

    77.

    begrüßt die vom Ministerkomitee am 6. Februar 2008 angenommene Erklärung des Europarates über Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern und zur Förderung ihrer Tätigkeit;

    78.

    begrüßt, dass das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (BDIMR) im Jahr 2006 eine Kontaktstelle für Menschenrechtsverteidiger eingerichtet hat, welche die Situation der Menschenrechtsverteidiger in allen OSZE-Staaten überwachen soll; fordert die Organe der Europäischen Union eindringlich auf, ihre Unterstützung der Menschenrechtsverteidiger durch Einrichtung einer Kontaktstelle beim Europäischen Parlament, beim Rat und bei der Kommission zu verstärken, um Einzelfälle besser verfolgen zu können und die Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organisationen zu verbessern;

    79.

    begrüßt die überarbeitete Fassung der Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern aus dem Jahr 2008 ; hebt besonders hervor, dass diese Leitlinien um Bestimmungen ergänzt wurden, durch die die Unterstützung und der Schutz von Menschenrechtsaktivisten durch die Vertretungen der Europäischen Union verbessert werden soll, z.B. durch lokale Strategien für die Umsetzung der Leitlinien, lokale Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsfragen und die Abhaltung von Treffen zwischen Menschenrechtsaktivisten und Diplomaten, die mindestens einmal jährlich stattfinden; begrüßt gleichzeitig, dass in die Leitlinien die Möglichkeit aufgenommen wurde, zur raschen Hilfe für und zum raschen Schutz von Menschenrechtsaktivisten in Drittländern, die in Gefahr sind, Sofortvisa auszustellen und diese Personen vorübergehend in den EU-Mitgliedstaaten zu betreuen;

    80.

    fordert den Rat und die Mitgliedstaaten erneut auf, konkret die Frage von beschleunigten Visaverfahren für Menschenrechtsverteidiger zu berücksichtigen, und zwar durch Einbeziehung eines eindeutigen Verweises auf die besondere Situation der Menschenrechtsverteidiger in den neuen Visakodex der Gemeinschaft, wodurch ein spezifisches beschleunigtes Visaverfahren geschaffen wird, das sich die Erfahrungen der irischen und spanischen Regierung in dieser Frage zunutze machen könnte; nimmt die Diskussionen über die Visumerteilung für die vorübergehende Übersiedlung von Menschenrechtsverteidigern, die unmittelbar gefährdet oder schutzbedürftig sind zur Kenntnis und fordert die Ratsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen; ist der Auffassung, dass die Vertraulichkeit von Demarchen der Union zu Gunsten von Menschrechtsverteidigern zuweilen sinnvoll ist, fordert aber, dass trotz dieser Vertraulichkeit die lokalen Mitarbeiter der Union den nicht staatlich organisierten vor Ort, den Menschenrechtsverteidigern sowie ihren Familienangehörigen systematisch alle Informationen in Zusammenhang mit diesen Demarchen übermitteln;

    81.

    verweist auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 zu Belarus sowie auf die Erklärung des Vorsitzes vom 30. September 2008 zu den Parlamentswahlen in Belarus in jenem Monat; bedauert, dass die Wahlen die internationalen Standards nicht erfüllt und den demokratischen Kriterien der OSZE nicht genügt haben; begrüßt die Freilassung des letzten international anerkannten politischen Gefangenen, Alexander Kazulin, vor den Wahlen; ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass mindestens 10 Aktivisten weiterhin Strafen in Form einer Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit ableisten, d.h. sie haben nur die Möglichkeit, sich entweder zuhause oder am Arbeitsplatz aufzuhalten; ist nach wir vor sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in Belarus;

    82.

    verurteilt, dass die von der chinesischen Regierung gegen Menschenrechtsaktivisten verhängten Restriktionen vor den Olympischen Spielen verschärft wurden, so dass Menschenrechtsaktivisten daran gehindert wurden, über Telefon und Internet zu kommunizieren, ihr Aufenthaltsort geortet wurde, gegen sie Hausarrest in unterschiedlichem Umfang verhängt wurde und sie in noch nie dagewesener Weise überwacht und kontrolliert wurden, was zur Folge hatte, dass viele Aktivisten ihre Tätigkeit bis nach den Spielen verschoben oder sie während der Spiele aussetzten;

    83.

    verweist speziell auf die signifikanten Auswirkungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet auf genau definierte Benutzergruppen haben kann, und fordert die Europäische Union auf, Cyber-Dissidenten auf der ganzen Welt zu unterstützen; fordert daher die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der Außenhandelspolitik der Europäischen Union speziell auf das Problem der Beschränkungen, denen europäische Unternehmen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Internet und Informationsgesellschaft in Drittstaaten unterliegen, einzugehen und alle unnötigen Einschränkungen bei der Erbringung dieser Dienstleistungen als Handelshemmnisse zu betrachten;

    84.

    ist zutiefst besorgt darüber, dass der Iran 2008 immer noch unabhängige Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt hat, und dass es nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in diesem Land gegeben hat; verurteilt die willkürliche Verhaftung, Folter und Inhaftierung von Menschenrechtsverteidigern wegen ihrer Arbeit, aufgrund des Vorwurfs, mit ihrer Tätigkeit gegen nationale Sicherheitsinteressen verstoßen zu haben; beklagt die derzeitige Regierungspolitik, die sich gegen Lehrer und Akademiker richtet und Studenten vom Hochschulzugang ausschließt, und verurteilt die Verfolgung und Inhaftierung von Studenten, die sich für Menschenrechte einsetzen;

    85.

    zeigt sich besorgt über die Menschenrechtslage in Nicaragua und Venezuela und über die Angriffe gegen eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen in diesen Ländern und die Einschüchterungsversuche gegenüber diesen Organisationen; fordert die nicaraguanische und die venezolanische Regierung und die Behörden dieser Länder auf, zu handeln, um die demokratischen Rechte und Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit zu schützen;

    86.

    verweist erneut auf seinen Standpunkt in Bezug auf die kubanischen Sacharow-Preisträger Oswaldo Payá Sardiñas und die so genannten „Damas de Blanco“ („Damen in Weiß“); betrachtet es als nicht hinnehmbar, dass ein Land, mit dem die EU einen politischen Dialog zu einem breiten Spektrum von Themen wieder aufgenommen hat, unter anderem zu den Menschenrechten, sich weigern sollte, es Oswaldo Payá und den „Damas de Blanco“ zu gestatten, an der feierlichen Begehung des 20. Jahrestags der Verleihung des Preises teilzunehmen; verurteilt aufs Schärfste die systematische Gewalt gegen die Sacharow-Preisträger und die ständigen Einschüchterungsversuche; fordert die kubanische Regierung in diesem Zusammenhang auf, unverzüglich alle politischen Gefangenen und Gefangenen aus Gewissensgründen freizulassen und das Recht aller Kubaner, in das Land ein- und auszureisen, anzuerkennen;

    Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

    87.

    nimmt die unter dem französischen Ratsvorsitz angenommene überarbeitete Fassung der Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten zur Kenntnis; fordert den Rat und die Kommission erneut auf, eine umfassende Beurteilung dieser Leitlinien auf der Grundlage einer eingehenden Bewertung jedes Dialogs und der in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnisse einzuleiten und dazu klare Indikatoren für die Auswirkungen jedes Dialogs sowie Kriterien für die Einleitung, Beendigung und Wiederaufnahme der Dialoge auszuarbeiten; betont die Notwendigkeit, vor und nach jedem Dialog informelle interinstitutionelle Sitzungen einzuberufen, um den Informationsaustausch zwischen den Institutionen zu intensivieren und gegebenenfalls eine bessere Koordinierung zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Annahme von Menschenrechtsstrategien für einzelne Länder zu einer größeren Kohärenz der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union beitragen würde;

    88.

    verweist in diesem Zusammenhang erneut auf die Vorschläge in der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 6. September 2007 über das Funktionieren der Menschenrechtsdialoge und die Konsultationen über Menschenrechte mit Drittländern;

    89.

    bedauert, dass China das elfte Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und China wegen der Reise des Dalai Lama nach Europa ausgesetzt hat und weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, den Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und China drastisch zu intensivieren und zu überdenken; äußert Besorgnis über die schweren Menschenrechtsverletzungen in China und betont, dass sich die Menschenrechtssituation in diesem Land trotz der Zusagen des Regimes vor den Olympischen Spielen im August 2008 nicht verbessert hat; weist außerdem darauf hin, dass die Einschränkungen der Versammlungs-, der Meinungs- und der Religionsfreiheit weiter verschärft worden sind; verurteilt auf das Schärfste das harte Vorgehen der chinesischen Regierung gegen die Tibeter, nachdem Tibet am 10. März 2008 von einer Protestwelle erfasst worden war, sowie die Unterdrückung der Tibeter durch die chinesische Regierung, die in Tibet seitdem noch zugenommen hat, und fordert beide Parteien auf, auf der Grundlage des Memorandums über echte Autonomie für das tibetische Volk erneut in einen aufrichtigen und ergebnisorientierten Dialog einzutreten; stellt fest, dass trotz wiederholter Zusagen der chinesischen Regierung bezüglich ihrer Absicht, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zu ratifizieren, die Ratifizierung immer noch aussteht; verweist auf die Entschließung des Parlaments vom 17. Januar 2008 (32) zur Verhaftung des chinesischen Dissidenten Hu Jia, dem der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2008 verliehen wurde; fordert die chinesische Regierung auf, Hu Jia umgehend freizulassen und den Hausarrest aufzuheben, unter den seine Frau Zeng Jinyan und seine Tochter gestellt wurden; verurteilt die Welle der Repressionen gegen die Unterzeichner der „Charta 08“, eines Dokuments, das zu demokratischen Reformen in China aufruft, und fordert die Freilassung des Regimegegners Liu Xiaobo, der seit dem 9. Dezember 2008 inhaftiert ist; äußert sich besorgt darüber, dass die Rechtsordnung weiterhin für willkürliche und politisch motivierte Eingriffe anfällig ist, einschließlich des Systems der Staatsgeheimnisse, wodurch die für die Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung und eines rechtsstaatlichen Systems notwendige Transparenz verhindert wird; beklagt in diesem Zusammenhang die systematische Bestrafung von Anwälten, die alles daran setzen, damit das chinesische Rechtssystem in Übereinstimmung mit den eigenen Gesetzen Chinas und im Einklang mit den Rechten seiner Bürger funktioniert; stellt fest, dass die Freiheit im Internet in China auf schwachen Füßen steht, und fordert europäische Unternehmen, die Webhosting-Dienste anbieten, in diesem Zusammenhang auf, gegenüber ausländischen Funktionären keinerlei Informationen offenzulegen, die einen bestimmten Nutzer des Dienstes persönlich identifizieren, es sei denn, diese Offenlegung dient rechtmäßigen Strafverfolgungszwecken im Ausland im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte;

    90.

    ist weiterhin besorgt darüber, dass der Menschenrechtsdialog mit dem Iran wegen des Fehlens positiver Entwicklungen jeglicher Art bei der Verbesserung der Lage der Menschenrechte und wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens des Iran seit 2004 unterbrochen ist; fordert die iranischen Verantwortlichen auf, diesen Dialog wieder aufzunehmen, um alle Akteure der Zivilgesellschaft zu unterstützen, die sich für Demokratie engagieren, und – mit friedlichen und gewaltfreien Mitteln – die bisherigen Prozesse zu stärken, die demokratische, institutionelle und konstitutionelle Reformen fördern, die Nachhaltigkeit dieser Reformen gewährleisten und die Einbeziehung aller iranischen Menschenrechtsverteidiger und Vertreter der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse konsolidieren können, und somit die von ihnen im allgemeinen politischen Diskurs wahrgenommene Rolle zu stärken; ist zutiefst besorgt darüber, dass sich die Menschenrechtslage im Iran 2008 verschlechtert hat und die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nach wie vor bestehen; ist in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt über die Unterdrückung von Journalisten, Schriftstellern, Wissenschaftlern, FrauenrechtlerInnen und Menschenrechtsaktivisten; ist nach wie vor besorgt über die Verfolgung von ethnischen und religiösen Minderheiten im Iran; verurteilt, dass im Iran zunehmend die Todesstrafe verhängt wird, auch gegen Jugendliche;

    91.

    bedauert, dass die Menschenrechtskonsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland keine Ergebnisse gebracht haben; bedauert, dass die russischen Staatsorgane es stets abgelehnt haben, an den Gesprächen am Runden Tisch zur Vorbereitung der Konsultationen, in die einheimische und internationale nichtstaatliche Organisationen einbezogen wurden, teilzunehmen; stellt fest, dass die Europäische Union während der Konsultationen insbesondere folgende Menschenrechtsfragen zur Sprache gebracht hat: freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft, Minderheitenrechte, Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Rechte von Kindern und Frauen sowie die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen sowohl der Europäischen Union als auch Russlands; bedauert jedoch, dass es der Europäischen Union nicht gelungen ist, einen politischen Wandel in Russland zu bewirken, vor allem bei der Straffreiheit und der Unabhängigkeit der Justiz, der Behandlung von Menschenrechtsverteidigern und von politischen Gefangenen, darunter Michail Chodorkowskij, der Unabhängigkeit der Medien und der Meinungsfreiheit, der Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten, der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte bei den Streitkräften, der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Ausrichtung sowie weiteren Themen; verweist auf seine Entschließung vom 19. Juni 2008 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Chanty-Mansijsk am 26. und 27. Juni 2008 (33); äußert in diesem Zusammenhang erneut seine tiefe Sorge über die Lage für Menschenrechtsaktivisten, die sich zunehmend verschlechtert, sowie über die Schwierigkeiten, auf die nichtstaatliche Organisationen, die sich für die Menschenrechte engagieren, bei ihrer Registrierung und Betätigung stoßen; bekundet erneut seine Besorgnis über das Extremismusgesetz, das Auswirkungen auf den freien Informationsfluss haben und die russischen Behörden veranlassen könnte, das Recht unabhängiger Journalisten und politischer Gegner auf freie Meinungsäußerung weiter zu beschränken; äußert sich ferner besorgt darüber, dass die Staatsanwaltschaft nach wie vor das Recht von Michail Chodorkowskij und seines Mitarbeiters Platon Lebedew auf ein faires Gerichtsverfahren nach internationalen Standards missachtet, worauf auch Amnesty International in seinem Bericht von 2008 hinweist, und bedauert zutiefst, wie der ehemalige Vizepräsident von Yukos, Wassili Aleksanjan, behandelt wird, dessen Weigerung, gegen Michail Chodorkowskij falsch auszusagen, zur Folge hatte, dass die russischen Behörden zugelassen haben, dass sich sein Gesundheitszustand so sehr verschlechtert hat, dass er nun lebensbedrohlich ist; schließt sich der Aufforderung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an die russischen Staatsorgane an, alle zur Verfügung stehenden rechtmäßigen Mittel zu nutzen, um die Freilassung von Igor Sutiagin und Walentin Danilow sicherzustellen; begrüßt die Freilassung von Michail Trepaschkin; bedauert zutiefst, dass die Wahlbeobachtungsmission des BDIMR zur Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in Russland im März 2008 wegen der Auflagen und Einschränkungen, die die russischen Behörden dieser Mission auferlegten, eingestellt werden musste;

    92.

    verweist auf die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik geschaffenen Unterausschüsse für Menschenrechte, in die die Länder des südlichen Mittelmeerraums (Marokko, Tunesien, Libanon, Jordanien, Ägypten, Israel und die Palästinensische Behörde) eingebunden sind, und fordert den Rat und die Kommission auf, mit allen Nachbarländern Unterausschüsse für Menschenrechte einzusetzen; bekräftigt erneut seine Forderung, dass Parlamentarier an der Vorbereitung von Treffen solcher Unterausschüsse beteiligt und über ihre Ergebnisse unterrichtet werden; begrüßt die von der Delegation der Kommission in den Partnerländern und den zuständigen Dienststellen der Kommission in Brüssel a priori und a posteriori geführten Konsultationen der Zivilgesellschaft; zweifelt jedoch an der Wirksamkeit und Kohärenz des angewandten Verfahrens und insbesondere den Kriterien für die Bewertung der in diesen Unterausschüssen geführten Diskussionen; vertritt die Ansicht, dass diese Unterausschüsse die konkrete Behandlung der in den Aktionsplänen aufgelisteten Menschenrechtsfragen ermöglichen sollten, weist darauf hin, dass Diskussionen über Menschenrechte auf keinen Fall auf diese Unterausschüsse beschränkt werden dürfen, und betont die Bedeutung der Abstimmung mit anderen Unterausschüssen, die sich mit Fragen befassen, die im Zusammenhang mit den Menschenrechten stehen, zum Beispiel Einwanderung; betont in diesem Sinne die Notwendigkeit, solche Fragen im Rahmen des politischen Dialogs bis hin zur höchsten Ebene zu behandeln, um die Kohärenz der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich zu erhöhen; ist überzeugt, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik, wie sie konzipiert wurde und wie sie ihren konkreten Ausdruck findet (Aktionsplan, Monitoring-Bericht und Unterausschüsse) zu einem wirksamen Instrument zur Förderung der Menschenrechte werden könnte, wenn die Europäische Union den aufrichtigen politischen Willen bekunden würde, sich für die konsequente, systematische und bereichsübergreifende Achtung der Vorrangsstellung der Menschenrechte einzusetzen; vertritt in diesem Sinne die Ansicht, dass die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze eine Vorbedingung für den Ausbau der Beziehungen zwischen der Union und einem Drittland sein muss; fordert den Rat und die Kommission im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und Libyen auf, dem Dialog und der Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen;

    93.

    bedauert zutiefst die jüngste militärische Eskalation in Gaza sowie die Tatsache, dass sich die humanitäre Lage in Gaza weiter verschlechtert hat, und spricht gleichzeitig der Zivilbevölkerung im Süden Israels sein bedingungsloses Mitgefühl aus; fordert alle Parteien eindringlich auf, die Resolution 1860 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen uneingeschränkt umzusetzen, um einen dauerhaften Waffenstillstand zu gewährleisten; betont, dass eine wirksame Rechenschaftspflicht im Falle von Verletzungen des humanitären Völkerrechts dringend notwendig ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des UNHRC, eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen auf allen Seiten während des jüngsten Konflikts in Gaza einzusetzen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, mit den Menschenrechtsermittlern der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ auf seiner Sitzung vom 27. Januar 2009 zugesagt hat, die Untersuchungen genau zu verfolgen, und fordert die Kommission auf, in enger Absprache mit den Mitgliedstaaten zu entscheiden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, nachdem die Untersuchungsergebnisse vorliegen;

    94.

    nimmt die zweite Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, die am 5. Juni 2008 stattfand, anerkennend zur Kenntnis; nimmt das Seminar über Medienfreiheit, das am 2. und 3. Oktober 2008 in Taschkent stattfand, zur Kenntnis; ist jedoch der Auffassung, dass das ursprüngliche Ziel des Seminars, eine offene Diskussion über die Menschenrechtsverletzungen und die Verstöße gegen die Medienfreiheit in Usbekistan zu ermöglichen, nicht erreicht wurde; stellt fest, dass nach wie vor keine unabhängige internationale Untersuchung des Massakers von Andijan durchgeführt wurde und keine Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan zu verzeichnen ist; begrüßt die Freilassung der beiden Menschenrechtsverteidiger Dilmurod Mukhiddinow und Mamarajab Nazarow; verurteilt, dass sich Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Journalisten aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen in Haft befinden, und fordert die usbekischen Staatsorgane auf, alle Menschenrechtsverteidiger und anderen politischen Häftlinge freizulassen; bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die Inhaftierung des unabhängigen Journalisten Salijon Abdurakhmanow und des Menschenrechtsaktivisten Agzam Turgunow zum Ausdruck; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 zu Usbekistan zur Kenntnis ; fordert die usbekischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Akkreditierung des neuen Länderdirektors von „Human Rights Watch“ zu akzeptieren und es dieser Organisation und anderen internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu gestatten, ohne Behinderungen tätig zu sein; fordert Usbekistan auf, uneingeschränkt und wirksam mit den VN-Sonderberichterstattern für Folter und für freie Meinungsäußerung zusammenzuarbeiten und die für die Registrierung und Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen in Usbekistan geltenden Einschränkungen aufzuheben; stellt fest, dass der Rat beschlossen hat, die Reisebeschränkungen für bestimmte Personen im Sinne des Gemeinsamen Standpunktes 2007/734/GASP (34), die gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 15./16. Oktober 2007 und 29. April 2008 ausgesetzt worden waren, nicht zu verlängern; begrüßt, dass der Rat jedoch beschlossen hat, das in diesem Gemeinsamen Standpunkt beschlossene Waffenembargo um einen Zeitraum von 12 Monaten zu verlängern; fordert den Rat und die Kommission auf, die allgemeine Menschenrechtslage in Usbekistan zu überprüfen; fordert erneut die unverzügliche Freilassung der politischen Gefangenen; nimmt die Erklärung des EU-Ratsvorsitzes vom 17. Dezember 2008 zu einzelnen Fällen zur Kenntnis;

    95.

    begrüßt, dass die Europäische Union und Turkmenistan im Juli 2008 die erste Runde des Menschenrechtsdialogs abgehalten haben; begrüßt, dass in Bezug auf die Menschenrechtslage in Turkmenistan Befürchtungen zum Ausdruck gebracht wurden, insbesondere was die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und die Funktionsfähigkeit der Zivilgesellschaft betrifft; verweist auf seine Entschließung vom 20. Februar 2008 betreffend eine Strategie der Europäischen Union für Zentralasien (35) und bekräftigt, dass Turkmenistan Fortschritte in Schlüsselbereichen erzielen muss, damit die Europäische Union das Interimsabkommen abschließen kann, und zwar unter anderem durch die Gewährung eines freien und ungehinderten Zugangs für das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, durch die Reform des Bildungssystems in Einklang mit internationalen Standards, durch die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Gefangenen aus Gewissensgründen, durch die Abschaffung aller staatlichen Reisebehinderungen und durch die Möglichkeit für alle nichtstaatlichen Organisationen und alle Menschenrechtsorganisationen, frei in dem Land arbeiten zu können; fordert Rat und Kommission auf, vor der Unterzeichnung des Interimsabkommens eindeutig konkrete Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte anzumahnen und zu diesem Zweck einen Zeitplan mit klaren Fristen für die Einhaltung festzulegen;

    96.

    befürwortet die Bereitschaft des Rates, Menschenrechtsdialoge mit jedem der übrigen zentralasiatischen Staaten aufzunehmen; fordert, dass die Dialoge ergebnisorientiert und voll und ganz im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union für die Menschenrechtsdialoge mit Drittländern durchgeführt werden und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und des Europäischen Parlaments gewährleisten; fordert, dass die Einführung der Dialoge mit der Bereitstellung ausreichender Mittel in den Sekretariaten des Rates und der Kommission einhergeht;

    97.

    stellt fest, dass das Engagement sowohl der Türkei als auch der Europäischen Union für den Beitrittsprozess der Türkei von großer Bedeutung für die derzeitigen Menschenrechtsreformen in der Türkei ist; erachtet die Entscheidung der Regierung, die Ausstrahlung kurdischer Fernsehsendungen zu gestatten, als positiven Schritt hin zu freier Meinungsäußerung; bedauert allerdings, dass die Verwendung der kurdischen Sprache im Parlament und bei politischen Kampagnen nach wie vor verboten ist; verweist erneut darauf, dass weitere Gesetzesreformen nötig sind, damit gewährleistet ist, dass Minderheiten geachtet und geschützt werden und die Meinungsfreiheit im Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Recht und in der Praxis uneingeschränkt respektiert wird; stellt besorgt fest, dass in Bezug auf die Ratifizierung von Menschenrechtsinstrumenten, insbesondere des OPCAT, des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Zusatzprotokolle Nr. 4, 7 und 12 zur EMRK, keine Fortschritte zu verzeichnen sind;

    98.

    fordert die neue pakistanische Regierung mit Nachdruck auf, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Pakistan zu ergreifen; verweist auf die Bitte von Amnesty International, die pakistanische Regierung eindringlich aufzufordern, alle vom ehemaligen Präsidenten Pervez Muscharraf 2007 rechtswidrig ihres Amtes enthobenen Richter wieder einzusetzen; begrüßt, dass die Europäische Union für die allgemeinen Parlamentswahlen im Februar 2008 eine unabhängige Wahlbeobachtungsmission eingesetzt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Wahlen unter Wettbewerbsbedingungen stattfanden und dass die Öffentlichkeit im Anschluss daran ein größeres Vertrauen in die Demokratie hatte; stellt fest, dass die Europäische Union bestrebt ist, die Stärkung der demokratischen Institutionen zu unterstützen, und fordert Rat und Kommission auf, die von den Richter- und Anwaltsvereinigungen gestartete Initiative für Demokratie zu unterstützen, indem sie vor allem einige ihrer Vertreter, wie Herrn Choudhry, einladen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Menschenrechte im Rahmen des laufenden Dialogs mit Pakistan eine der wichtigsten Prioritäten der Europäischen Union sein müssen;

    99.

    begrüßt die Vorschläge des Rates zur Aufnahme von Menschenrechtsdialogen mit einer Reihe lateinamerikanischer Länder; betont, dass diese Dialoge mit entschlossenen, konkreten und greifbaren Forderungen in Menschenrechtsfragen Hand in Hand gehen sollten, die auch den EU-Organen Verpflichtungen in ihren Beziehungen zu den betreffenden Ländern auferlegen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die zentralamerikanischen Länder eingebunden werden sollten; nimmt zur Kenntnis, dass die kubanische Regierung im Februar 2008 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte unterzeichnet hat; fordert die vorbehaltlose Ratifizierung dieser Pakte; fordert die kubanische Regierung auf, alle politischen Häftlinge freizulassen und die in den unterzeichneten Verträgen geschützten Rechte zu achten; nimmt die Entscheidung des Rates vom 20. Juni 2008 zur Kenntnis, die inoffiziellen Sanktionen in Bezug auf Kuba aufzuheben; nimmt zur Kenntnis, dass der Rat im Jahr 2009, je nachdem, ob beträchtliche Verbesserungen im Bereich der Menschenrechte zu verzeichnen sind oder nicht, beschließen wird, ob der politische Dialog mit Kuba fortgesetzt wird;

    100.

    appelliert an Russland als Besatzungsmacht in Georgien, die Menschenrechte in Abchasien und Südossetien zu achten, auch das Recht der Bürger, in ihre Häuser und Wohnungen zurückzukehren; fordert alle Parteien auf, ihre Zusagen, die sie im Rahmen der Vereinbarungen vom 12. August bzw. 8. September 2008 gemacht haben, auch weiterhin umzusetzen; fordert alle betroffenen Regierungen auf, weiterhin ausführliche Karten und Informationen über alle vom Konflikt betroffenen Gebiete bereitzustellen, über die Streumunition abgeworfen wurde, um die Entsorgung zu erleichtern und diese Gebiete sicherer für die Zivilbevölkerung zu machen; ist der Auffassung, dass beide Regierungen auch sicherstellen sollten, dass die Öffentlichkeit im Rahmen von öffentlichen Aufklärungskampagnen über die Gefahren von Blindgängern informiert wird; fordert die zuständigen Behörden auf, der Entsendung internationaler Menschenrechtsbeobachter in Südossetien und Abchasien zuzustimmen;

    101.

    äußert seine Besorgnis darüber, insbesondere im Hinblick auf die für 2010 anberaumten Wahlen, dass in Bezug auf die Lage der Menschenrechte in Burma keine Fortschritte zu verzeichnen sind; verurteilt, dass vor kurzem mehr als 100 Mitglieder der burmesischen Opposition festgenommen und nach Schauprozessen verurteilt wurden und gegen sie drakonische Strafen verhängt wurden; fordert die burmesische Regierung nachdrücklich auf, alle politischen Häftlinge unverzüglich freizulassen; vertritt die Auffassung, dass das Parlament in Anbetracht dessen, dass sich die aktuelle Lage in Bezug auf die Menschenrechte trotz aller Sanktionen nach wie vor nicht verbessert und dass der internationale Druck auf das Regime in Burma verstärkt werden muss, eine hochkarätige Mission nach Burma entsenden sollte;

    Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

    102.

    fordert den Ratsvorsitz auf, sich auf Länder zu konzentrieren, bei denen die Menschenrechte im Argen liegen;

    103.

    begrüßt die Veranstaltungen und Diskussionen, die im Rahmen des Europäischen Jahres des Interkulturellen Dialogs 2008 stattfinden, und nimmt mit Genugtuung die unter den beiden Vorsitzen ergriffenen Initiativen zur Kenntnis;

    104.

    begrüßt das vom französischen Ratsvorsitz und der Kommission organisierte zehnte Menschenrechtsforum der Europäischen Union und nicht staatlicher Organisationen, das am 10. Dezember 2008 anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stattfand und auf dem vor allem die Diskriminierung von Frauen im Vordergrund stand;

    105.

    fordert die Europäische Union auf, größere Anstrengungen und entschlossenere Maßnahmen zu unternehmen, um eine politische Lösung im Darfur-Konflikt zu erzielen und die Umsetzung eines umfassenden Friedensabkommens zu erleichtern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Straffreiheit beendet werden muss und die Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durchgesetzt werden müssen; begrüßt, dass die Europäische Union die von dem IStGH im Zusammenhang mit Darfur ausgestellten Haftbefehle unterstützt, die so bald wie möglich vollstreckt werden müssen;

    106.

    begrüßt die Resolution des VN-Sicherheitsrates Nr. 1834 vom 24. September 2008, mit der das Mandat der VN-Mission in der Zentralafrikanischen Republik und im Tschad bis März 2009 verlängert wird, sowie die Absicht der Vereinten Nationen, die Stationierung einer militärischen Komponente zu genehmigen, die die Nachfolge von EUFOR Tschad/CAR sowohl im Tschad als auch in der Zentralafrikanischen Republik antreten soll;

    107.

    begrüßt, dass der Rat Listen von Schwerpunktländern erstellt und regelmäßig aktualisiert, für die zusätzliche konzertierte Anstrengungen im Hinblick auf die Durchführung der Leitlinien der Europäischen Union zu Kindern und bewaffneten Konflikten, zur Todesstrafe (sogenannte Länder, die am Scheideweg stehen) und zu Menschenrechtsverteidigern unternommen werden;

    108.

    bekräftigt erneut seine Forderung, dass alle Menschenrechts- und Demokratiediskussionen mit Drittländern sowie die einschlägigen Rechtsakte, Dokumente und Berichte, einschließlich der Jahresberichte über Menschenrechte, sich ausdrücklich mit Diskriminierungsfragen befassen, so auch mit Fragen, die ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten, Religionsfreiheit, auch Intoleranz gegenüber Religionen überhaupt und diskriminierende Praktiken gegenüber Minderheitsreligionen betreffen, mit der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit, dem Schutz und der Förderung der Rechte indigener Völker, den Menschenrechten von Frauen und den Rechten von Kindern, Behinderten, darunter auch geistig Behinderten, und von Menschen aller sexuellen Ausrichtungen und Geschlechtsidentitäten, gegebenenfalls unter vollständiger Einbeziehung ihrer Organisationen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch in Drittländern;

    109.

    nimmt die vom französischen Vorsitz eingeleitete Initiative einer Union für das Mittelmeer als neue Herausforderung zur Förderung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte im Mittelmeerraum zur Kenntnis; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Entwicklung neuer Initiativen der Union für den Mittelmeerraum nicht dazu führen darf, dass die Förderung der notwendigen Reformen hinsichtlich der Demokratie und der Menschenrechte in der Region weniger berücksichtigt bzw. als weniger vorrangig eingestuft wird;

    Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR

    110.

    begrüßt, dass den Prioritäten des Parlaments in den Programmplanungsdokumenten 2007 und 2008 des EIDHR Rechnung getragen wurde;

    111.

    fordert, dass die elektronischen Kompendien, die sämtliche geographisch und thematisch eingeteilten Projekte des EIDHR abdecken sollen, aktualisiert werden;

    112.

    nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass offensichtlich Interesse daran besteht, Projekte im Lichte des neuen Ziels der Unterstützung der Menschenrechtsverteidiger vorzulegen, und dass die Möglichkeit gegeben ist, Sofortmaßnahmen zu ihrem Schutz zu treffen; stellt fest, dass die Kommission 11 Begünstigte ausgesucht hat, die diese Projekte durchführen sollen, und geht davon aus, dass die eigentliche Tätigkeit Anfang 2009 aufgenommen wird;

    113.

    fordert die Kommission auf, den Umfang der Humanressourcen, die im Rahmen des EIDHR sowohl am Sitz der Einrichtung als auch in den Delegationen bereitgestellt werden, an die Besonderheiten und Probleme dieses neuen Instruments anzupassen;

    114.

    fordert die Kommission auf, für die Kohärenz zwischen den politischen Prioritäten der Union und den von ihr geförderten Vorhaben und Programmen besonders im Rahmen ihrer bilateralen Programmplanung mit Drittländern zu sorgen;

    Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

    115.

    stellt mit Genugtuung fest, dass die Union zunehmend Gebrauch vom Instrument der Wahlhilfe und Wahlbeobachtung macht, um den Prozess der Demokratisierung in Drittstaaten zu fördern, und damit bewirkt, dass die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit besser geachtet werden, und dass die Qualität und Unabhängigkeit ihrer Missionen weithin anerkannt werden;

    116.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die umfassende EU-Methodik für die Wahlbeobachtung, die den gesamten Wahlzyklus abdeckt und sowohl Wahlhilfe als auch Wahlbeobachtung umfasst, für die Europäische Union sehr erfolgreich war und sie zu einer führenden internationalen Wahlbeobachtungsorganisation gemacht hat;

    117.

    begrüßt das erste, im April 2008 veröffentlichte Handbuch für die EU-Wahlbeobachtung; nimmt mit Genugtuung den speziellen Abschnitt über Gleichstellungsfragen zur Kenntnis; stellt fest, dass das neue Handbuch einen umfassenden Überblick über die Methodik der EU-Wahlbeobachtungsmission sowie eine Beschreibung darüber gibt, wie die Missionen geplant, ein- und umgesetzt werden sowie darüber, wie die internationalen Standards bei der Bewertung und der Berichterstattung angewandt werden;

    118.

    fordert, den Kriterien, die für die Auswahl der Länder gelten, in denen Wahlhilfe bzw. Wahlbeobachtung durchgeführt werden soll, sowie der Einhaltung der international geschaffenen Verfahren und Regeln, besonders was den unabhängigen Charakter der Maßnahmen betrifft, größere Aufmerksamkeit zu widmen;

    119.

    fordert erneut, dass der Wahlprozess, einschließlich der Vor- und Nachbereitung, in die verschiedenen Ebenen des mit den betreffenden Drittländern geführten politischen Dialogs integriert wird, um die Kohärenz der Strategien der Europäischen Union zu gewährleisten und die grundlegende Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie zu bekräftigen;

    Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte („Mainstreaming“)

    120.

    fordert die Kommission auf, die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen des „Allgemeinen Präferenzsystems Plus“ (APS+) an Länder weiterhin aufmerksam zu verfolgen, in denen bei der Umsetzung der acht IAO-Übereinkommen zu grundlegenden Arbeitsnormen schwerwiegende Mängel festzustellen waren, weil sie die bürgerlichen und politischen Rechte verletzt haben oder weil es dort Zwangsarbeit gibt; fordert die Kommission auf, Kriterien dafür zu erarbeiten, wann das APS auf Grund von Menschenrechtsfragen aufgehoben werden sollte;

    Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

    121.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte genau so wichtig wie bürgerliche und politische Rechte sind; weist mit Nachdruck auf die Zusage der Europäischen Union hin, die Errungenschaften der Millenniums-Entwicklungsziele, wie sie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2007 bzw. vom Juni 2008 dargelegt wurden, zu unterstützen;

    122.

    fordert die Europäische Union auf, den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in ihre außenpolitische Beziehungen zu Drittländern einzubinden, sie regelmäßig auf die Tagesordnung der Menschenrechtsdialoge und Konsultationen mit Drittländern zu setzen und auf die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zu drängen, insbesondere damit das Verfahren für Einzelbeschwerden effizient funktioniert;

    123.

    fordert den Rat und die Kommission auf, die Kohärenz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit der Politik der Europäischen Union in den Bereichen Entwicklung, Außenhandel und Menschenrechte sicherzustellen und zu diesem Zweck eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einzusetzen;

    124.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Menschenrechte auch das Recht auf Nahrungsmittel, auf angemessenes Wohnen, auf Bildung, auf Wasser, auf Land, auf menschenwürdige Arbeit, auf soziale Sicherheit und auf Bildung einer Gewerkschaft umfassen müssen, und dass insbesondere unbedingt gewährleistet werden muss, dass auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie zum Beispiel Menschen in den am wenigsten entwickelten Ländern, in Ländern, in denen gerade ein Konflikt stattgefunden hat oder in Schwellenländern, indigene Völker, Flüchtlinge aufgrund des Klimawandels, Migranten usw. diese Rechte in Anspruch nehmen können;

    125.

    fordert die Kommission auf, besondere Anstrengungen zu unternehmen, damit das Recht auf Nahrungsmittel bei der derzeitigen Nahrungsmittelkrise und der allgemeinen Wirtschaftskrise gewährleistet ist;

    126.

    weist mit Nachdruck darauf hin, dass die soziale Verantwortung von Unternehmen gefördert werden muss und transnationale Unternehmen, die ihren Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, dazu verpflichtet werden müssen, bei ihren Transaktionen in Drittländern die einschlägigen IAO-Vorschriften zu beachten;

    127.

    stellt mit Genugtuung fest, dass die ASP+-Regelung sowohl der nachhaltigen Entwicklung als auch ordnungspolitischen Grundsätzen zuträglich ist, weil sie Menschenrechte und internationalen Handel verbindet, und die wirksame Überwachung der Bestimmung über das wesentliche Element der Abkommen eingehalten wird;

    128.

    fordert den Rat und die Kommission erneut auf, auf internationaler Ebene EU-Initiativen zu ergreifen, um Verfolgung und Diskriminierung auf der Grundlage sexueller Ausrichtung und von Geschlechtsidentität zu bekämpfen, zum Beispiel durch Förderung einer Resolution zu diesem Thema auf der Ebene der Vereinten Nationen und durch Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen und Akteuren, die sich für Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung einsetzen;

    Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

    129.

    geht davon aus, dass die Entschließungen und andere zentrale Dokumente zu Menschenrechtsfragen in die Sprache übersetzt werden, die in den Gebieten gesprochen wird, um die es geht;

    130.

    begrüßt die von 66 Staaten – darunter alle EU-Staaten – unterstützte wegweisende Erklärung, die bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 2008 vorgelegt wurde und in der bekräftigt wird, dass der internationale Menschenrechtsschutz auch die sexuelle Ausrichtung und die Geschlechtsidentität umfasst, und in der der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bekräftigt wird, nach dem die Menschenrechte in gleicher Weise auf jeden Menschen, unabhängig von dessen sexueller Ausrichtung oder Geschlechtsidentität, Anwendung finden;

    131.

    fordert den Rat auf, konkret auf die Wünsche und Anliegen zu reagieren, die in offiziellen Mitteilungen des Parlaments, vor allem im Hinblick auf Dringlichkeitsentschließungen zum Ausdruck gebracht werden;

    132.

    weist die Delegationen des Europäischen Parlaments, die in Drittländer reisen, darauf hin, dass sie regelmäßig eine interparlamentarische Aussprache über die Menschenrechtslage sowie Treffen mit Menschenrechtsaktivisten auf die Tagesordnung setzen sollten, um aus erster Hand zu erfahren, wie es in dem betreffenden Land um die Lage der Menschenrechte bestellt ist, und um diesen Aktivisten gegebenenfalls zu internationaler Sichtbarkeit und internationalem Schutz zu verhelfen;

    133.

    ist überzeugt, dass nur ein gestärktes für die Menschenrechte zuständiges Gremium im Rahmen des Parlaments in der Lage ist, eine konsequente, wirksame, systematische und bereichsübergreifende Menschenrechtspolitik im Rahmen unseres Organs und gegenüber dem Rat und der Kommission zu verfolgen, besonders im Hinblick auf die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Bereich der Außenpolitik;

    134.

    begrüßt die anlässlich des 20. Jahrestages der Verleihung des Sacharow-Preises verkündete Einrichtung des „Sacharow-Netzwerks“; vertritt die Ansicht, dass so schnell wie möglich Beschlüsse über die Funktionsweise dieser Einrichtung gefasst und die zur Verwirklichung ihrer Ziele erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen; bekräftigt seine Forderung, dass alle Sacharow-Preisträger und insbesondere Aung San Suu Kyi, Oswaldo José Payá Sardiñas, die kubanischen „Damas de Blanco“ und Hu Jia Zugang zu den Europäischen Organen erhalten; bedauert das Ausbleiben einer nennenswerten Reaktion auf die an die chinesischen, birmanischen und kubanischen Behörden gerichteten Forderungen, die Grundrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Vereinigungsfreiheit;

    *

    * *

    135.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, den Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Regierungen der in dieser Entschließung genannten Länder und Territorien zu übermitteln.


    (1)  Für alle einschlägigen Basistexte konsultieren Sie bitte die Tabelle in Anlage III zum Bericht A6-0128/2007 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten.

    (2)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0025.

    (3)  ABl. C 379 vom 7.12.1998, S. 265; ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 262; ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 88; ABl. C 271 E vom 12.11.2003, S. 576; Angenommene Texte, 22. Mai 2008, P6_TA(2008)0238; Angenommene Texte, 21. Oktober 2008, P6_TA(2008)0496.

    (4)  ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.

    (5)  ABl. C 303 vom 14.12.2007, S. 1.

    (6)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3; ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.

    (7)  ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.

    (8)  ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 220.

    (9)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0065.

    (10)  ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S.107.

    (11)  ABl. C 250 E vom 25.10.2007, S. 91.

    (12)  ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.

    (13)  ABl C 77 E vom 28.3.2002, S. 126.

    (14)  ABl C 187 E vom 24.7.2008, S. 214.

    (15)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0405.

    (16)  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 24.

    (17)  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 879.

    (18)  ABl. C 327 vom 23.12.2005, S. 4.

    (19)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0194.

    (20)  Angenommene Texte, P6_TA(2009)0021.

    (21)  ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 67.

    (22)  Bis zum 18. Juli 2008 hatten 85 Staaten das Römische Statut noch nicht ratifiziert: Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, die Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Belarus, Bhutan, Brunei, Chile, China, Côte d'Ivoire, Demokratische Volksrepublik Korea, El Salvador, Eritrea, Grenada, Guatemala, Guinea-Bissau, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Jamaika, Jemen, Kamerun, Kap Verde, Katar, Kasachstan, Kiribati, Kirgisistan, Kuba, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Malaysia, die Malediven, Marokko, Mauretanien, die Föderierten Staaten von Mikronesien, Moldau, Monaco, Mosambik, Myanmar/Burma, Nepal, Nicaragua, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, die Philippinen, die Russische Föderation, Ruanda, St. Lucia, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, die Seychellen, Simbabwe, Singapur, die Solomon-Inseln, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Swasiland, Syrien, Thailand, Togo, Tonga, die Tschechische Republik, Tunesien, die Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, die Ukraine, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Vereinigten Staaten von Amerika, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam.

    (23)  Stand: November 2008, Österreich, Slowenien, Spanien und Ungarn hatten sowohl das Übereinkommen als auch das Fakultativprotokoll ratifiziert.

    (24)  Die EU-Mitgliedstaaten Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Zypern haben das Übereinkommen noch nicht unterzeichnet.

    (25)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0238.

    (26)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0496.

    (27)  Erklärung von Botschafterin Susan E. Rice, Ständige Vertreterin der USA, am 29. Januar 2009 im Sicherheitsrat zur Achtung des humanitären Völkerrechts.

    (28)  Unterzeichnerstaaten (Stand: November 2008): Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, ,Portugal, die Slowakei, Slowenien, Finnland, Schweden, (nur fünf Länder – Albanien, Argentinien, Frankreich, Honduras und Mexiko - haben das Übereinkommen ratifiziert; damit es in Kraft treten kann, sind 20 Ratifizierungen erforderlich).

    (29)  ABl. L 200 vom 30.7.2005, S. 1.

    (30)  Bulgarien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, die Niederlande, Österreich Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich.

    (31)  Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von der Tschechischen Republik, Deutschland, Irland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Finnland bzw. dem Vereinigten Königreich.Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von Estland, den Niederlanden bzw. Ungarn.

    (32)  ABl. C 41 E vom 19.2.2009, S. 82.

    (33)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0309.

    (34)  Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP des Rates vom 13. November 2007 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. L 295 vom 14.11.2007, S. 34).

    (35)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0059.


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