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Document 52009AP0366

    Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (KOM(2009)0035 – C6-0049/2009 – 2009/0010(COD))
    P6_TC1-COD(2009)0010 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich
    ANHANG

    ABl. C 212E vom 5.8.2010, p. 321–322 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.8.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 212/321


    Mittwoch, 6. Mai 2009
    Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich ***I

    P6_TA(2009)0366

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (KOM(2009)0035 – C6-0049/2009 – 2009/0010(COD))

    2010/C 212 E/46

    (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2009)0035),

    gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und die Artikel 156 und 175 Absatz 1 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0049/2009),

    gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6-0261/2009),

    1.

    billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

    2.

    nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis;

    3.

    ist der Ansicht, dass der im Legislativvorschlag angegebene Referenzbetrag mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar ist, da dieser geändert worden ist;

    4.

    weist darauf hin, dass jegliche Umschichtung, die sich insofern nachteilig auf die anderen Politikbereiche der Europäischen Union auswirken würde, als die diesen zugewiesenen Mittel geschmälert würden, vermieden werden muss;

    5.

    weist darauf hin, dass über den jährlichen Betrag gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens entschieden wird;

    6.

    stellt fest, dass das Legislativverfahren abgeschlossen werden kann, da die Finanzierung des Programms vereinbart wurde;

    7.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

    8.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.


    Mittwoch, 6. Mai 2009
    P6_TC1-COD(2009)0010

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Mai 2009 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EG) Nr. …/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments in erster Lesung dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EG) Nr. 663/2009.)

    Mittwoch, 6. Mai 2009
    ANHANG

    ERKLÄRUNG DER KOMMISSION

    „Die Kommission hebt hervor, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sowohl aus ökologischer Sicht als auch aus Gründen der Versorgungssicherheit Hauptprioritäten der Energiepolitik der EU sind. Die Verordnung wird zu diesen Prioritäten beitragen, da sie substanzielle Unterstützung für Vorhaben im Bereich Offshore-Windenergie vorsieht.

    Die Kommission weist in diesem Zusammenhang auf die weiteren neuen Initiativen zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen hin, die von der Kommission insbesondere in ihrem vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Dezember 2008 gebilligten Europäischen Konjunkturprogramm vorgeschlagen werden. Hierzu gehören:

     

    Eine Änderung der EFRE-Verordnung dahin gehend, dass in allen Mitgliedstaaten Investitionen in Höhe von bis zu 8 Mrd. EUR in die Verbesserung der Energieeffizienz und in erneuerbare Energien im Wohnungsbau möglich sind. Eine öffentlich-private Partnerschaft für eine ‚Europäische Initiative für energieeffiziente Gebäude‘ zur Förderung umweltfreundlicher Technologien und der Entwicklung energieeffizienter Systeme und Materialien für neue und renovierte Gebäude. Der geschätzte Mittelbedarf für diese Maßnahme beläuft sich auf 1 Mrd. EUR; davon würden 500 Mio. EUR aus dem derzeitigen Siebten Forschungsrahmenprogramm der EG für den Zeitraum 2010 bis 2013 und 500 Mio. EUR von der Industrie bereitgestellt.

     

    Die von EG und EIB ausgearbeitete ‚EU-Initiative zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft‘. Sie soll die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienz und in Vorhaben im Bereich erneuerbare Energie in Städten ermöglichen. Die Kommission finanziert eine Fazilität für technische Hilfe aus dem Programm ‚Intelligente Energie – Europa‘ (jährliche Mittelzuteilung von 15 Mio. EUR für 2009). Diese von der EIB verwaltete Fazilität wird den Zugang zu EIB-Darlehen erleichtern, die eine beträchtliche Hebelwirkung erzeugen.

     

    Die Schaffung eines marktorientierten Europäischen Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur – genannt ‚Fonds Marguerite‘ – durch die institutionellen Anleger der EU unter Federführung der EIB. Dieser Fonds wird Investitionen in den Bereichen Energie und Klimawandel tätigen (TEN-E, nachhaltige Energieerzeugung, erneuerbare Energie, neue Technologien, Investitionen in Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und Infrastruktur im Umweltbereich). Die Kommission unterstützt diese Initiative.

    Ferner wird die Kommission vor Ende November 2009 die Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz vorlegen, wie dies vom Europäischen Rat (Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2009) und vom Parlament (Entschließung des EP P6_TA(2009)0064) gefordert wird.

    Unter Fachleuten besteht Einvernehmen darüber, dass die Energieeffizienz die derzeit kostengünstigste Möglichkeit zur Verringerung der Treibhausgasemissionen darstellt. Die Kommission wird bis November 2009 eine detaillierte Analyse der Hemmnisse vorlegen, die höheren Investitionen in Energieeffizienz entgegenstehen. Sie wird insbesondere prüfen, ob höhere finanzielle Anreize in Form von zinsverbilligten Darlehen und/oder Zuschüssen erforderlich sind und wie europäische Haushaltsmittel zu diesem Zweck genutzt werden könnten, und gegebenenfalls wird die Kommission unter anderem zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Energieeffizienz in das neue EU-Instrument für Energieversorgungssicherheit und -infrastruktur aufnehmen, das 2010 vorgelegt werden soll.

    Bei der Überprüfung des Aktionsplans für Energieeffizienz wird die Kommission der nachbarschaftlichen Dimension der Energieeffizienz besondere Aufmerksamkeit widmen. Sie wird prüfen, wie sie Nachbarstaaten finanzielle und ordnungspolitische Anreize bieten kann, damit diese stärker in Energieeffizienz investieren.

    Sollte die Kommission im Rahmen ihrer Berichterstattung über die Durchführung der Verordnung gemäß deren Artikel 28 feststellen, dass es nicht möglich sein wird, bis Ende 2010 einen Teil der Mittel zu binden, die für die im Anhang zur Verordnung aufgeführten Projekte vorgesehen sind, so wird die Kommission gegebenenfalls in geografisch ausgewogener Weise eine Änderung der Verordnung vorschlagen, welche zusätzlich zu den genannten Initiativen die Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen ermöglicht, einschließlich von Förderfähigkeitskriterien ähnlich den für die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Vorhaben geltenden Kriterien.“


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