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Document 52006AE1156

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik KOM(2006) 66 endg. — 2006/0020 (COD)

    ABl. C 318 vom 23.12.2006, p. 78–82 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    23.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 318/78


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik“

    KOM(2006) 66 endg. — 2006/0020 (COD)

    (2006/C 318/13)

    Der Rat beschloss am 27. März 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 285 Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 26. Juli 2006 an. Berichterstatterin war Frau FLORIO.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 429. Plenartagung am 13./14. September 2006 (Sitzung vom 14. September) mit 130 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Hintergrund

    1.1

    Der Europäische Rat beschloss am 20. Dezember 2000, ein „Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen“  (1) zu starten. Mit diesem neuen Bezugsrahmen beabsichtigte die Europäische Union, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer wissensbasierten Wirtschaft zu verbessern, ihr rechtliches, verwaltungs- und finanzspezifisches Umfeld — vor allem zur Förderung von Forschung und Innovation — zu vereinfachen und zu erleichtern, ihren Zugang zu Dienstleistungen und Gemeinschaftsprogrammen zu ebnen und den Unternehmergeist zu fördern.

    1.2

    Die Europäische Kommission legte im Frühjahr 2003 das „GrünbuchUnternehmergeist in Europa“  (2) vor, in dem die Notwendigkeit einer gezielten Förderung betont und strategische Maßnahmen für den Sektor der Industrie und des verarbeitenden Gewerbes in Europa gefordert wurden, dessen Dynamik bereits seit Jahren — insbesondere im Vergleich zu anderen Regionen der Welt — in gefährlichem Maße nachgelassen hat.

    1.2.1

    Zur Unterstützung und Steigerung der unternehmerischen Initiative in Europa wurden folgende wesentlichen Maßnahmen empfohlen:

    Abbau administrativer Hindernisse der Unternehmensentwicklung;

    Risiken und Vorteile unternehmerischer Initiative ausgleichen;

    einen positiveren gesamtgesellschaftlichen Ansatz bezüglich Unternehmensgründungen fördern.

    1.3

    Im Anschluss an eine Konsultation der Betroffenen auf der Grundlage des Grünbuchs legte die Kommission im Jahr 2004 einen „Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative“ (3) vor, in dem die eingegangenen Antworten berücksichtigt und das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative ergänzt werden.

    1.4

    Die Schlüsselbereiche wie Industriepolitik, Förderung der Dienstleistungen und Beschäftigung als Motor für das Wirtschaftswachstum sind sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene eng mit den beschäftigungs- und sozialpolitischen Prioritäten verbunden, die ein wichtiges Ziel für die politischen Entscheidungen der Europäischen Union darstellen. Die europäischen Institutionen haben auch in diesem Bereich in den letzten Jahren mehrere Initiativen gestartet, zu denen die Vorlage eines Jahresplans seitens der Mitgliedstaaten gehört.

    1.5

    Auf dem Luxemburger Gipfel von 1997 wurde die europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) lanciert, die dann als Schlüsselfaktor der Lissabon-Strategie angesehen werden sollte, denn in der Lissabon-Strategie wurde das Ziel der Modernisierung der europäischen Wirtschaft durch Verringerung der Arbeitslosigkeit und Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze gesteckt. Ein im Hinblick auf dieses Ziel unabdingbarer Schritt stellt die Berücksichtigung der Sozialpolitik und die Gleichstellung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen dar. Letztgenanntes Ziel ist eine Art Voraussetzung für eine grundlegende Umstrukturierung des Wirtschaftssystems angesichts des Ziels steigender Wachstumsraten und eines gesunden wirtschaftlichen Umfelds.

    1.6

    Weitere Bestandteile dieses ehrgeizigen Unterfangens sind der „Europäische Forschungsraum“, eine vollständige Integration der Märkte und die Schaffung eines günstigen Umfelds für kleine und mittlere Unternehmen. Im Vorschlag des „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)“  (4) bekräftigt die Kommission, dass die Förderung von Technologien und Forschung unmittelbar verbunden ist mit der Nutzung von Marktchancen für neue unternehmerische Produkte, Dienstleistungen und Prozesse. Ferner muss die Bereitschaft gestärkt werden, Risiken einzugehen und neue Ideen auf dem Markt zu testen. Unzureichende Innovation ist einer der Hauptgründe für den unbefriedigenden Wachstumsverlauf der europäischen Wirtschaft.

    1.7

    In Bezug auf den sozialen Zusammenhalt wurden Sofortmaßnahmen im Bereich der Bildung und des Sozialschutzes gefordert. Um die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer Politik zu gewährleisten, wurde die Möglichkeit der Methode der offenen Koordinierung vorgesehen, um die besten Verfahren und Leistungen in jedem Bereich auszutauschen und zu verbreiten.

    1.8

    In unmittelbarem Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung der Lissabon-Strategie legte die Europäische Kommission 2005 eine Mitteilung über „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung“  (5) vor, die auf zwei zentrale Aspekte ausgerichtet ist: Erzielen eines soliden und dauerhaften Wirtschaftswachstums und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Diese Ziele wurden aufgrund der zu erzielenden Synergien zwischen Gemeinschaftsebene und einzelstaatlicher Ebene für realistisch erachtet.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1

    Wirtschaft und Industrie sind in einem Wandel begriffen, der einen kontinuierlichen und raschen Prozess darstellt: die verschiedenen Industriebranchen und die betreffenden Akteure passen sich mittels Innovation an die Marktentwicklung an, um wettbewerbsfähig bleiben, Wachstumschancen eröffnen und immer größere Gewinne erzielen zu können.

    2.1.1

    Auf einem Markt wie dem europäischen, auf dem sich die Unternehmen rasch weiterentwickeln und die traditionellen Sektoren (Herstellung, Handel, Verteilung usw.) sich gegenseitig durchdringen, ist festzustellen, dass die einzelnen Wirtschaftszweige nur schwer von einander abgegrenzt und definiert werden können. Ferner wird es im Rahmen der Bewertung und Klassifizierung der Unternehmenskategorien immer schwieriger, den vorherrschenden Tätigkeitsbereich (Handel, Landwirtschaft, Herstellung, Handwerk, Dienstleistungen usw.) zu bestimmen.

    2.1.2

    Aufgrund der Weiterentwicklung der Sozialwirtschaft, die einen immer größeren Anteil des europäischen Marktes ausmacht, ist es für statistische Erhebungen schwierig, mit einer durch laufende Veränderungen und Neuerungen gekennzeichneten Realität Schritt zu halten. Die Vertreter von Eurostat bestätigen, bei der Definition dieses Bereiches auf Schwierigkeiten gestoßen zu sein, weil sozialwirtschaftliche Tätigkeiten nicht immer als unternehmerische Tätigkeit klassifiziert werden. Der Ausschuss vertritt jedoch die Ansicht, dass keine Mühe gescheut werden sollte, die zunehmende Bedeutung eines solchen Sektors, der für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele so wichtig ist, zu messen. Das Fehlen solcher Erhebungen verhindert ein besseres Verständnis der Entwicklungen bei den Unternehmen und auf dem Markt.

    2.1.3

    Es ist folglich ein wichtiges Ziel, über strukturelle Statistiken zu verfügen, die aktuell und insbesondere auf die Tätigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Struktur der Unternehmen in der EU ausgerichtet sind. Der Verweis auf die Bedeutung statistischer Unterstützung darf nicht vergessen machen, dass die Datenerhebung und die anschließende Bearbeitung personelle und finanzielle Investitionen erforderlich machen, die — insbesondere für Kleinunternehmen — nicht unerheblich sein könnten.

    2.1.4

    Wirtschaftswachstum hat für alle Staaten der Europäischen Union absolute Priorität, wie vom Europäischen Rat und den anderen europäischen Institutionen bei zahlreichen Anlässen bekräftigt wurde. Ein solches Wirtschaftswachstum muss notwendigerweise mit der Entstehung neuer und besserer Arbeitsplätze einhergehen. Diese Entwicklung muss alle Branchen und Sektoren erfassen, insbesondere aber das verarbeitende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich, damit sich das Wachstum trägt und die europäischen Bürger die Möglichkeit haben, davon zu profitieren.

    2.2

    Das europäische Entwicklungsmodell unterscheidet sich von den anderen Entwicklungsmodellen durch die Bedeutung der sozialen Komponente und dem Begriff des nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Dies sollte immer berücksichtigt werden, wenn die europäischen Institutionen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Rechtsvorschriften vorschlagen.

    2.3

    Will man zu wirksamen, nützlichen und kohärenten Vorschriften gelangen, ist eine konkrete Vorstellung von der tatsächlichen Lage der europäischen Industrie erforderlich. Die politischen Entscheidungen basieren auf einer Untersuchung der Gegebenheiten und der entsprechenden Probleme und sollten Lösungen darstellen, bei denen möglichst viele Faktoren berücksichtigt werden. Dabei sollten die Auswirkungen abgesehen und die politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, nationalen und regionalen Folgen dieser Entscheidungen abgeschätzt werden.

    2.4

    Ein grundlegender Faktor für eine umfassende und wirkungsvolle Untersuchung der Gegebenheiten ist sicherlich das Instrumentarium der Statistik. Die Arbeit von Eurostat ist seit seiner Gründung bis heute ein wertvolles und unerlässliches Hilfsmittel des politischen Entscheidungsprozesses der Europäischen Union.

    2.4.1

    Dem statistischen Instrumentarium kommt grundlegende Bedeutung zu, weil es die Erkundung, Untersuchung und Beschreibung der vielgestaltigen Phänomene und Aspekte der Realität ermöglicht. Die Verfügbarkeit statistischer Informationen ist von grundlegender Bedeutung für die Konzeption und Bewertung der Politiken, die Steuerung der öffentlichen Dienstleistungen und Funktionen, für eine bessere Rechtssetzung sowie für die ständige und regelmäßige Überwachung der Erfolge und der durch die durchgeführten Maßnahmen erzielten Fortschritte.

    2.5

    Dies trifft für alle Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union zu, und folglich hat Eurostat — das von den statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten hierbei nach Kräften unterstützt wird — die Aufgabe, aktuelle und zuverlässige Daten zu verarbeiten und bereitzustellen. Die in den folgenden Bereichen erhobenen Daten waren in den letzten Jahren von grundlegender Bedeutung: Wirtschaft und Finanzen, Landwirtschaft, bevölkerungspolitische Maßnahmen, soziale Sicherheit, Handel, wissenschaftliche Forschung, Umwelt, Verkehr und nicht zuletzt Industrie einschließlich der entsprechenden Marktindikatoren.

    2.5.1

    Die von der Kommission und dem Rat in den letzten Jahren ergriffenen einschlägigen Initiativen geben eine Vorstellung von der Bedeutung, die dem europäischen Unternehmertum und seiner Entwicklung beigemessen werden.

    3.   Der Vorschlag für eine Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik

    3.1

    Die Verordnung (EG/Euratom) Nr. 58/97 des Rates vom 20. Dezember 1996 wurde im Laufe der letzten zehn Jahre bereits viermal geändert. Nun soll eine Neufassung vorgenommen werden, die eine größere Kohärenz der Analysen und eine bessere Anwendbarkeit der Maßnahmen und Strategien zur Unterstützung von Industrie und Produktion in Europa ermöglichen würde.

    3.1.1

    Die Kommission schlägt einige Verbesserungen vor, um dem gestiegenen statistischen Bedarf begegnen zu können. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Dienstleistungen zuteil, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung sowie der auf europäischer Ebene noch nicht vollständig ausgeschöpften Möglichkeiten in den letzten Monaten im Zentrum einer breiten Debatte standen. Ferner wird ein Anhang zur Unternehmensdemografie und zu den Unternehmensdienstleistungen beigefügt.

    3.2

    Die Kommission hat festgestellt, dass für eine Reihe von Wirtschaftszweigen, insbesondere im Bereich der Unternehmensdienstleistungen, keine aktuellen und detaillierten statistischen Daten vorliegen. Der neue Vorschlag bietet daher die Möglichkeit, die bestehenden Verordnungen anzupassen, um wirtschaftliche Aktivitäten des verarbeitenden Gewerbes mit den Dienstleistungen vergleichen zu können.

    3.2.1

    Um strategische Empfehlungen bezüglich der unternehmerischen Initiative geben zu können, werden nach Auffassung der Kommission harmonisierte Daten über die Unternehmensdemografie (Gründung, Überleben, Aufgabe von Unternehmen) und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung benötigt. Daten über die Unternehmensdemografie sind bereits Bestandteil der Strukturindikatoren, mit denen die von der Lissabon-Strategie festgelegten Ziele überwacht werden. In eben diesem Rahmen muss der Kommissionsvorschlag untersucht werden.

    3.3

    In dem Vorschlag wird als Bezugsinstrument für die Erhebung der statistischen Daten der NACE-Schlüssel (6) verwendet. NACE wird normalerweise von den Kommissionsdienststellen für alle statistischen Systematisierungen der Wirtschaftszweige eingesetzt. Die NACE-Klassifizierung wurde bereits überarbeitet und aktualisiert. Dahinter stand das Ziel, die Weiterentwicklung des Produktionsgefüges der EU besser zu verstehen.

    3.4

    Der Bezugsindex NACE Rev. 1.1 ist eine einfache Aktualisierung von NACE Rev. 1 ohne maßgebliche Umstrukturierungen. Die Aktualisierung hatte folgende Zielsetzungen:

    neue Wirtschaftszweige aufführen, die zum Zeitpunkt der Erarbeitung von NACE Rev. 1 noch nicht bestanden;

    Wirtschaftszweige berücksichtigen, die nach der Erarbeitung von NACE Rev. 1 aufgrund technologischer Veränderungen oder wirtschaftlichem Wandel an Bedeutung gewannen;

    Korrektur von Fehlern vornehmen, die im ursprünglichen NACE Rev. 1 enthalten, bereits seinerzeit offensichtlich waren und nicht auf Veränderungen des theoretischen Ansatzes zurückzuführen sind.

    3.4.1

    In den kommenden Monaten wird eine weitere revidierte Fassung von NACE mit weiteren Änderungen und Aktualisierungen verabschiedet, die sich gegenwärtig zur zweiten Lesung im Europäischen Parlament befindet.

    3.5

    Die im Geltungsbereich (Artikel 2) definierte statistische Erfassung ist in Module untergliedert, die in Artikel 3 des Verordnungsvorschlags aufgelistet werden:

    ein gemeinsames Modul für die jährliche Strukturstatistik,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der Industrie,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik des Handels,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik des Baugewerbes,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der Versicherung,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der Kreditinstitute,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der Pensionsfonds,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der unternehmensbezogenen Dienstleistungen,

    ein Einzelmodul für die Strukturstatistik der Demographie der Unternehmen,

    ein flexibles Modul für die Durchführung einer kleinen Ad-hoc-Erhebung über Unternehmensmerkmale.

    3.5.1

    Die letzten drei Module wurden mit diesem Vorschlag zur Neufassung der Verordnung eingefügt. Für jedes Modul ist ein gesonderter Anhang vorgesehen, der über Inhalte und Verwendung Aufschluss gibt.

    3.6

    Für einige Module sind außerdem Pilotuntersuchungen vorgesehen. Diese Pilotuntersuchungen haben stets die Erhebung statistischer Daten der Module begleitet; in diesem Falle sind Pilotuntersuchungen speziell für die Sektoren Gesundheitswesen und Erziehung und Unterricht vorgesehen. Es handelt sich um freiwillige Untersuchungen, die laut Eurostat dazu dienen, eine genauere Bewertung der Auswirkungen marktbestimmter Tätigkeiten in den genannten Sektoren vorzunehmen.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1

    Der Ausschuss anerkennt den grundlegenden Beitrag, den die Statistik für die Bestimmung der industriepolitischen Prioritäten im Rahmen der Lissabon-Strategie leistet. Im bereits genannten „Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013“ (7) bekräftigt die Kommission den Nutzen vergleichender Untersuchungen — neben den Untersuchungen und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen nationalen und regionalen Behörden — bei der Erarbeitung der Maßnahmen.

    4.2

    Deshalb erachtet der Ausschuss eine Aktualisierung der Verordnung (EG/Euratom) Nr. 58/97 für notwendig, schlägt allerdings einige Änderungen vor.

    4.3

    In dem gemeinsamen Modul (Anhang I), erscheint die bereits in den vorausgehenden Fassungen aufgeführte Position „Sozialversicherungskosten“ angesichts neuer Entwicklungen auf dem Binnenmarkt vage und interpretationswürdig zu sein. Die Organisation der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten ist unterschiedlich ausgeprägt und kennt unterschiedliche Systeme und Gepflogenheiten. Die Begriffsbestimmung für das „System der sozialen Sicherheit“ selbst — für 25 EU-Mitgliedstaaten ein schwieriges Unterfangen —, sollte weiterentwickelt und differenziert werden.

    4.4

    In Bezug auf Anhang I ist festzustellen — was allerdings auch für die folgenden Anhänge zutrifft —, dass die Daten zur Beschäftigung viel zu begrenzt sind und die in allen EU-Mitgliedstaaten erheblich komplexere Realität der Arbeitsmärkte nicht wiedergeben können. So werden lediglich Angaben zur Zahl der Teilzeitbeschäftigten und der Vollzeitbeschäftigten gemacht, doch ist die Wirklichkeit der Beschäftigungsverhältnisse ungleich vielgestaltiger. Ferner werden keine geschlechtsspezifischen Daten erhoben, die indes nur im Modul für die Kreditinstitute (Anhang VI) zu finden sind.

    4.4.1

    Da bereits in den früheren Fassungen der Verordnung (EG/Euratom) Nr. 58/97 (Artikel 1) die Analyse der „Unternehmenspolitik“ zu den Zielen der statistischen Datenerhebung gehörte, hätte diese Neufassung umso mehr als Gelegenheit zur sorgfältigeren und vertieften Erkundung und Überprüfung der Beschäftigungspolitik der Unternehmen dienen können, zumal diese für die Maßnahmen der Europäischen Union von großer Bedeutung ist.

    4.5

    In Bezug auf die Pilotuntersuchungen wird das von der Kommission gewählte Vorgehen als nicht zweckdienlich erachtet. Die Kommission gedenkt, Sektoren wie das Gesundheits- oder das Bildungswesen untersuchen zu müssen, „um zu ermitteln, inwieweit die marktwirtschaftlichen und die nichtmarktwirtschaftlichen Tätigkeiten in diesen Sektoren erfasst werden können“. Der Ausschuss verweist auf den vorläufigen Vorschlag der Kommission für eine „Dienstleistungsrichtlinie“, die diese Sektoren vom Anwendungsbereich ausschließt und hält es für nicht sinnvoll, so sensible Sektoren zum Gegenstand struktureller Unternehmensstatistiken zu machen. Der Ausschuss hält es angesichts der neuen Richtlinienvorschläge im Bereich der Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt für sinnvoll, dass die Kommission neue statistische Erhebungen speziell für diese Sektoren vorsieht.

    4.6

    Die Kommission hat es für sinnvoll erachtet, in Anhang II (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Industrie) die Erhebung von Daten bezüglich der Gesamtaufwendungen und der Gesamtzahl der Gehaltsempfänger für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung zu streichen. Mit Blick auf die Lissabon-Strategie konterkariert der dadurch verursachte Datenmangel ein besseres Verständnis unternehmerischer Entwicklungen und die Art und den Zweck der Investitionen.

    4.7

    Die Kommission hat sich dafür entschieden, keine Daten bezüglich der Käufe von Energieerzeugnissen mehr zu erheben. Diese Datenerhebungen sind indes von erheblicher Bedeutung, weil sie ein allgemeines Bild von Energieverbrauch und —verwendung der Unternehmen geben. Außerdem wird in Artikel 1 des Verordnungsvorschlags dargelegt, dass die Erstellung der Statistiken auch „die eingesetzten Produktionsfaktoren“ zum Gegenstand hat, zu denen zweifelsohne auch die Energie gehört. Ferner wird diesen Indikatoren in den jüngsten Verlautbarungen des Rates und des Europäischen Parlaments — in diesem Zusammenhang sei an das Unlängst veröffentlichte „GrünbuchEine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“  (8) erinnert — Priorität beigemessen.

    4.8

    Anhang VIII bezüglich des Einzelmoduls für die Strukturstatistik der Dienstleistungen für Unternehmen wurde neu eingefügt, Anhang IX betrifft die Unternehmensdemografie. Die statistische Erhebung in diesen beiden Bereichen sollte viel häufiger durchgeführt werden. Auch das Modul für die Demografie der Unternehmen sieht keine Daten vor, die nach Beschäftigungsverhältnis und Geschlechtern aufgegliedert sind. Hingegen wäre es sehr sinnvoll, Aufschluss über den Beschäftigungsverlauf und den Arbeitnehmerstatus der Angestellten zum Zeitpunkt der Gründung und der Schließung von Unternehmen zu bekommen.

    5.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    5.1

    Die Europäische Union braucht bessere statistische Daten zur Unterstützung der derzeitigen sektorspezifischen industriepolitischen Maßnahmen.

    5.2

    Der Ausschuss unterstreicht aus diesem Grunde die grundlegende Funktion von Eurostat als Instrument zur Überwachung der Gemeinschaftsmaßnahmen. Der Ausschuss ist deshalb der Auffassung, dass die Tätigkeit von Eurostat ausgebaut und das Netzwerk für die statistische Erfassung in den Mitgliedstaaten ausgedehnt und verbessert werden muss.

    5.3

    Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag zur Neufassung der Verordnung (EG/Euratom) Nr. 58/97 über die strukturelle Unternehmensstatistik im Großen und Ganzen.

    5.4

    Die statistische Erfassung stellt sowohl auf Ebene der Gemeinschaft wie der Mitgliedstaaten ein wichtiges Instrument dar. Deshalb sollte über flankierende Maßnahmen zur ständigen Steigerung ihrer Wirksamkeit, Zeitnähe und Zuverlässigkeit nachgedacht werden.

    5.4.1

    Die statistische Erfassung sollte nach Möglichkeit auf aktuellen Daten basieren, die den Verwaltungsbehörden oder zuständigen Einrichtungen bereits vorliegen. Der Verwaltungsaufwand der statistischen Erfassung muss auf die jeweilige Unternehmensgröße abgestimmt sein. In einigen Ländern sind Industrieverbände mit regionaler oder lokaler Vertretung mit der statistischen Erfassung für die KMU betraut. Ein Austausch dieser bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten könnte nützlich sein.

    5.5

    Man sollte über immer präzisere und aktuellere Statistiken zur Struktur und Produktionstätigkeit der Unternehmen verfügen, die die Größe und die verschiedenen Bereiche (wie Produktion, Handel oder Vertrieb), denen die Unternehmen zuzuordnen sind, berücksichtigen.

    5.6

    Nach Auffassung des Ausschusses ist es wichtig, ein gut funktionierendes System zur Anhörung und Beratung zwischen Eurostat, den Sozialpartnern, der Wissenschaft und den Verbänden zu realisieren. Ein solches Vorgehen sollte im Rahmen des mit einem Vertreter der Nutzer pro Mitgliedstaat besetzten beratenden Ausschusses für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialsektor (CEIES-Eurostat) ausgearbeitet und erweitert werden.

    5.7

    Was z.B. die Sozialversicherungskosten betrifft, würde eine bessere Abstimmung zwischen Eurostat und den Sozialpartnern eine adäquatere Definition (und nicht unter einer einzigen Position) der Verpflichtungen der Unternehmen in diesem Sektor ermöglichen, die nicht in allen 25 EU-Mitgliedstaaten identisch sind.

    5.8

    Detailliertere Daten zur Beschäftigung, die gleichwohl Gegenstand anderer spezifischer Statistiken ist, könnten die Zustandsbeschreibung der Unternehmenstätigkeiten optimieren. Der Ausschuss stellt in Bezug auf die Datenerhebung zur Beschäftigung fest, dass die strukturelle Unternehmensstatistik einschließlich der Statistiken zur Unternehmensdemografie von einer eingehenden Untersuchung der Qualität der Beschäftigung ausgehen muss. Die Beschäftigung ist einer der zentralen Faktoren für den Erfolg unternehmerischer Tätigkeit, und folglich ist die Erfassung von Daten bezüglich der Beschäftigungsverhältnisse, die nur nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung aufgeschlüsselt sind, vollkommen unzureichend, insbesondere aufgrund der ständigen Weiterentwicklung des Arbeitsmarkts. Ferner hält es der Ausschuss für nicht sinnvoll, die strukturelle Unternehmensstatistik vollkommen von der Datenerfassung zur Beschäftigung zu trennen, zumal diese Bereiche eindeutig miteinander verbunden sind.

    5.9

    Der Anteil der Sozialwirtschaft an der europäischen Wirtschaft nimmt von Jahr zu Jahr zu. Der Ausschuss ist deshalb der Auffassung, dass die Kommission diesen Sektor und seine Auswirkungen auf das Unternehmertum im Rahmen einer Pilotuntersuchung mithilfe von Eurostat bewerten sollte.

    5.10

    Der Ausschuss bezweifelt, dass eine eingehende Prüfung der Bereiche Gesundheit und Bildung mittels einer Pilotuntersuchung zweckmäßig ist. Angesichts des sensiblen Charakters dieser Bereiche und ihrer grundlegenden Bedeutung für alle Unionsbürger hält der Ausschuss ihre etwaige Aufnahme in die strukturelle Unternehmensstatistik für abwegig. Angesichts der neuen Richtlinienvorschläge im Bereich der Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt erachtet er es für sinnvoll, dass die Kommission neue statistische Erhebungen speziell für diese Sektoren vorsieht.

    5.11

    In Bezug auf den Kauf von Energieträgern sowie Investitionen in Humanressourcen im Bereich Forschung und Entwicklung ist der Ausschuss der Ansicht, dass ihre Bedeutung für die Unternehmen in quantitativer und qualitativer Hinsicht trotz des dafür eigens vorgesehenen statistischen Instrumentariums untersucht werden sollte. Dies ist vor dem Hintergrund der Ziele der Lissabon-Strategie sowie der jüngsten Sorgen und Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Energiepolitik zu sehen.

    5.12

    Bezüglich der Erfassung der Umweltwerte verweist der Ausschuss auf die Bedeutung, die der Sammlung der Daten über die Entsorgung von Industrieabfällen, der Abwasserreinigung und der Sanierung kontaminierter Flächen zukommt. Ferner sollte festgestellt werden, ob Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entsorgung von Industrieabfällen innerbetrieblich oder über externe Akteure erfolgen, wobei die Kosten dieser Vorgänge zu berücksichtigen sind.

    5.13

    In Anhang IV zum Baugewerbe sollte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten unterschieden werden: Wohnungsbau, öffentliches Bauwesen, Verkehrsnetze und Infrastrukturen.

    5.14

    Auf regionaler Basis erstellte Statistiken sollten mehr Bedeutung erhalten. Sie könnten darüber Aufschluss geben, in welchen Gebieten sich industrielle und unternehmerische Aktivitäten entwickelt haben, welches die vorherrschenden Wirtschaftszweige sind, auf welche Regionen sich die Forschungsinvestitionen konzentrieren und in welchen Regionen die meisten Unternehmensgründungen bzw. —schließungen zu verzeichnen sind.

    Brüssel, den 14. September 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  Entscheidung 2000/819/EG.

    (2)  KOM(2003) 27 endg. vom 21.1.2003.

    (3)  KOM(2004) 70 endg. vom 11.2.2004.

    (4)  KOM(2005) 121 endg. vom 6.4.2005.

    (5)  KOM(2005) 330 endg. vom 20.7.2005.

    (6)  NACE: Nomenclature statistique des Activités économiques dans la Communauté Européenne — Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft.

    (7)  Siehe Fußnote 4.

    (8)  KOM(2006) 105 endg. vom 8.3.2006.


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