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Document 52004AE1439

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen als Herausforderung“

ABl. C 120 vom 20.5.2005, p. 89–102 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.5.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 120/89


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen als Herausforderung“

(2005/C 120/17)

Am 20. Februar 2004 ersuchte der Präsident der Europäischen Kommission, Romano PRODI, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss im Namen der Kommission um eine Stellungnahme zum Thema: „Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen als Herausforderung“.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt nahm ihre Stellungnahme am 20. September 2004 an. Berichterstatter war Herr VEVER, Mitberichterstatterin Frau FLORIO.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 412. Plenartagung am 27./28. Oktober 2004 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 105 gegen 3 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Zusammenfassung

1.1

Europa, das von seinen großen Industriepartnern auf der einen Seite und den Volkswirtschaften der Schwellenländer mit niedrigen Produktionskosten auf der anderen Seite in die Zange genommen wird, sieht sich zunehmenden Herausforderungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber. Gleichzeitig sind ein schwaches Wachstum und erhebliche Verzögerungen bei den Investitionen in Ausbildung, Forschung und neue Technologien zu verzeichnen, während die Standortverlagerungen europäischer Unternehmen angesichts des internationalen Wettbewerbs zunehmen.

1.2

Europa hat durch sein Gesellschaftsmodell, das auf Sozialbeziehungen setzt, für seine Unternehmen aber auch Wettbewerbsvorteile vorzuweisen:

sein internationaler Handel verdeutlicht seine starke Beteiligung an der Globalisierung;

sein erweiterter Binnenmarkt ist mittlerweile der größte Markt der Welt;

seine — wenn auch noch begrenzte — Währungsunion ist ein einzigartiger Fortschritt, der seinesgleichen sucht;

sein laufendes Lissabon-Programm enthält wirtschaftliche, soziale und ökologische Reformen, die insbesondere darauf abzielen, seine Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig wiederherzustellen.

1.3

Während es sich bei bestimmten Wettbewerbsvorteilen Europas nach wie vor eher um aktuelle Entwicklungen denn unumkehrbare Errungenschaften handelt, haben die europäischen Unternehmen weiterhin mit Nachteilen zu kämpfen, die auch zu seiner derzeitigen enttäuschenden Leistung bei Wachstum und Beschäftigung beitragen, und zwar:

die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen in Europa bieten der unternehmerischen Initiative zu wenig Halt;

im immer noch unvollendeten Binnenmarkt bestehen noch zu viele Hemmnisse;

trotz der Währungsunion lässt eine echte Wirtschaftsunion immer noch auf sich warten;

auch bei der Umsetzung der in Lissabon beschlossenen Wettbewerbsstrategie häufen sich die Verspätungen.

1.4

Für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen hebt der Ausschuss vier Voraussetzungen hervor, die seiner Auffassung nach nicht voneinander zu trennen sind:

1.4.1

Die erste Priorität besteht darin, das Vertrauen der Wirtschaftsakteure wiederherzustellen, und zwar durch:

eine klarere Darstellung des europäischen Vorhabens in seinem globalen Umfeld;

eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und eine Ausweitung der wirtschaftlichen und sozialen Selbst- und Koregulierung;

Maßnahmen zur Erleichterung der Schaffung und Entwicklung von Unternehmen, nämlich Risikokapital, Ausbildung von Unternehmern, Unterstützungsmaßnahmen für KMU;

mehr Unterstützung für innovative europäische Initiativen der Unternehmen und für eine aktive Teilnahme der anderen wirtschaftlichen und sozialen Akteure;

mehr Programme zur Ausbildung, Qualifizierung und beruflichen Umschulung von Arbeitnehmern, insbesondere älteren.

1.4.2

Eine weitere Priorität ist es, die wesentlichen Bestimmungen des Binnenmarktes umzusetzen und seine Vollendung nicht über den in Lissabon für die Wettbewerbsfähigkeit festgesetzten Zieltermin 2010 hinaus zu verschieben. Dies setzt Folgendes voraus:

ein strikteres Durchgreifen im Hinblick auf die Umsetzung in nationales Recht, wobei die Mitgliedstaaten in dieser Frage stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Die EU-Hilfen für säumige Staaten könnte gegebenenfalls neu ausgerichtet und an den Abbau ihrer Rückstände bei der Umsetzung geknüpft werden;

es müssen endlich die notwendigen — und von den Unternehmen schon viel zu lange erwarteten — Entscheidungen getroffen werden, um die Doppelbesteuerungen abzuschaffen, das innergemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem zu vereinfachen, ein vereinfachtes Statut der Europäischen Gesellschaft, das die KMU einbezieht, zu schaffen und den Weg für die Einführung des Gemeinschaftspatents freizumachen;

damit der Handel sicherer und flüssiger wird, sind eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungen, gemeinschaftliche Kontrollen des Binnenmarktes, vereinheitlichte Zollbehörden an den Außengrenzen sowie eine höhere Effizienz der öffentlichen Versorgungsleistungen und eine bessere Zusammenarbeit der betreffenden Einrichtungen erforderlich, die es in bestimmten Fällen auch rechtfertigen könnten, die Entwicklung von Leistungen der Daseinsvorsorge auf europäischer Ebene zu erwägen.

1.4.3

Eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ist auch die — auf den Zieltermin 2010 abgestimmte — Entwicklung einer mit dem Euro im Zentrum ausgerichteten dynamischen Wirtschaftsunion, die gestützt auf eine entsprechende Wirtschaftspolitik Wachstum und Beschäftigung ankurbeln kann. Hierzu ist es notwendig:

die Währungsunion schrittweise — aber ohne ungerechtfertigte Verzögerungen — auf die neuen Mitgliedstaaten der EU auszudehnen;

eine vorherige — und nicht nachträgliche — gemeinschaftliche Stellungnahme zu einzelstaatlichen Finanzgesetzentwürfen zur Auflage zu machen;

die Steuersysteme müssen unter Rahmenbedingungen angeglichen werden, die mit einer für den Handel offenen, für Investitionen attraktiven und auf ihren sozialen Zusammenhalt bedachten Wirtschaft vereinbar sind, gegebenenfalls über verstärkte Kooperationsmaßnahmen;

Maßnahmen zu ergreifen, die die Wirtschaftstätigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa unmittelbar unterstützen: Förderung öffentlich-privater Partnerschaften zur Finanzierung neuer transeuropäischer Infrastrukturen, die der erweiterten Union angemessen sind; Entwicklung eines gemeinschaftlichen industriepolitischen Ansatzes, der zu Investitionen in die neuen Technologien, Forschung und Ausbildung und auch zur Ausrichtung der Wettbewerbspolitik und der Handelspolitik dient; Mobilisierung der technologischen Ressourcen Europas im Rahmen von Großprojekten von gemeinsamem strategischen Interesse, u.a. im Sicherheitsbereich;

die Mittel des Gemeinschaftshaushalts im Einklang mit den Prioritäten dieser gemeinsamen Wirtschaftspolitik aufzustocken und umzuverteilen.

1.4.4

Bei der Durchführung der Strukturreformen im Rahmen der Lissabon-Strategie muss schließlich mehr Entschlossenheit und Kohärenz gewährleistet werden, indem:

der Stand der einzelstaatlichen Reformen in den Bereichen Wirtschaft und Investitionen (Öffnung der Märkte, Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Förderung der Forschung), Soziales (Ausbildung, Arbeitsmarkt, Sozialschutz, Investitionen von Unternehmen in Humankapital), Verwaltung (Verringerung der öffentlichen Defizite, Vereinfachung) und Umweltschutz einer genaueren vergleichenden Bewertung unterzogen wird;

diese Reformen vor allem besser auf das erklärte Ziel der Wettbewerbsfähigkeit abgestimmt werden, wobei die Gemeinschaftsorgane stärker tätig werden müssen und die Koordinierungsprozesse vereinfacht werden müssen;

die Rolle der Sozialpartner bei der Konzipierung, Durchführung und Begleitung der Reformen hinsichtlich der Attraktivität für Investitionen aufgewertet wird.

1.5

Als Fazit stellt der Ausschuss fest, dass die Mängel bei der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen jetzt den hohen Preis darstellen, der für ein Europa zu zahlen ist, dem es an Unternehmergeist mangelt, das für seine Beschlüsse viel Zeit braucht und sich nur langsam an internationale Änderungen anpasst, das in zahlreichen Bereichen immer noch unvollendet ist, mit seinen Reformen im Rückstand liegt und seine Trümpfe sehr schlecht, oft recht zögerlich, zuweilen inkonsequent und damit kontraproduktiv ausspielt. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist ein entschlossenes Handeln erforderlich. Es muss, um Erfolge zu zeitigen, in einen entschiedeneren Wachstumsansatz, der sowohl die wirtschaftlichen Faktoren des Angebots als auch der Nachfrage ankurbelt, innerhalb eines flüssigeren und leistungsfähigeren europäischen Binnenmarkts eingebettet sein. Der Ausschuss unterstützt insbesondere die auf dem letzten Frühjahresgipfel erhobene Forderung, Reformpartnerschaften, an denen die Sozialpartner enger beteiligt werden, sowohl auf nationaler als auch gemeinschaftlicher Ebene zu fördern. Der Ausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, unbeirrbar an dem Zieltermin 2010 festzuhalten, und zwar sowohl für die Durchführung der in Lissabon beschlossenen Reformen als auch für die Vollendung des Binnenmarktes und die Verwirklichung einer echten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsunion, bei der sämtliche Konsequenzen aus der Währungsunion gezogen und die Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung voll berücksichtigt werden.

2.   Einleitung

2.1

Diese Stellungnahme wird auf ein Sondierungsersuchen des Präsidenten der Europäischen Kommission, Romano Prodi, hin erarbeitet, der den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss am 20. Februar 2004 gebeten hat, ihm die Ergebnisse seiner Untersuchungen und seine Empfehlungen zu den Problemen der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu unterbreiten. Es geht insbesondere darum, die größten Schwierigkeiten der Unternehmen, die durch ihr Tätigkeitsumfeld verursachten Hindernisse sowie Alternativvorschläge zu deren Beseitigung im Rahmen unseres Gesellschaftsmodells zu ermitteln.

2.2

In einer Reihe jüngerer Untersuchungen, wie etwa im Sapir-Bericht vom Juli 2003, wird eine zunehmende Wettbewerbsherausforderung für Europa hervorgehoben, das einerseits von seinen großen Industriepartnern, nämlich den Vereinigten Staaten und Japan, und andererseits von den Volkswirtschaften der Schwellenländer mit niedrigen Produktionskosten, nämlich China und Indien, die sich zunehmend die neuen Technologien — verbunden mit Investitionen in Aus- und Fortbildung sowie Infrastrukturen — zu Eigen machen, in die Zange genommen wird. Die Datenlage (z.B. Exporte, Leistungsbilanz, Entwicklung der Unternehmensgewinne usw.) belegt, dass die europäische Wirtschaft und die überwiegende Mehrzahl der europäischen Unternehmen in hohem Maße wettbewerbsfähig sind. Dennoch sind viele Indikatoren besorgniserregend: schwaches Wachstum, unzureichendes Niveau sowohl der Investitionen als auch der Nachfrage, quantitative und bisweilen qualitative Verschlechterung der Beschäftigungslage (zunehmende Unsicherheit), Schließung europäischer Produktionsstätten, Abwanderung von Forschern und Wissenschaftlern, Vergrößerung der Defizite der öffentlichen Haushalte sowie wachsende Kosten der sozialen Sicherung bei einer beschleunigten demografischen Alterung, was verstärkt zu Finanzierungsproblemen führt.

2.3

Um den hohen Kosten (Arbeit, Steuern, Vorschriften) in Europa zu begegnen, entschieden sich viele Unternehmen für Automatisierung (der Produktion, der Verwaltung) oder für mehr oder weniger umfangreiche partielle Standortverlagerungen in billigere und weniger reglementierte Drittländer, insbesondere in wirtschaftliche Schwellenländer.

2.4

Es wäre jedoch mit Sicherheit illusorisch, gegen diese Strategien durch autoritäre Maßnahmen vorgehen zu wollen: Die europäische Wirtschaft ist untrennbar in eine zunehmend globalisierte Wirtschaft eingebettet. Dieser Prozess ist nicht umkehrbar und trägt sowohl zur Entwicklung der einzelnen Länder, die an ihm teilnehmen, als auch zur internationalen Stabilität bei, sofern er entsprechend reguliert wird, um tatsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu erwirken.

2.5

Unter diesen Rahmenbedingungen zeichnen sich folgende Erfordernisse ab:

2.5.1

Es ist notwendiger als je zuvor, die Globalisierung durch wirksamere und gerechtere internationale Regeln in den Griff zu bekommen. Das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit darf in keinem Fall zu einem unkontrollierten Wettlauf werden, der — ohne Rücksicht auf Gesundheit, Sicherheit und sozialen Fortschritt, ausgewogene und nachhaltige Entwicklung — zu drastischen Kostensenkungen führt. Ganz im Gegenteil: Das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit muss sich in einem international anerkannten Bezugsrahmen situieren, der Mindestbedingungen in Bezug auf Wettbewerb, Sicherheit, Qualität, soziale Rechte und Umwelt umfasst. Dies beinhaltet ein aktives Eingreifen der internationalen Regelungs- und Entwicklungsinstanzen — Welthandelsorganisation, Internationaler Währungsfonds, Weltbank, Internationale Arbeitsorganisation –, die heute noch nicht hinreichend effizient und zu stark voneinander abgeschottet und in den Augen mancher in ihrer Funktionsweise wenig transparent und partizipativ ausgerichtet sind. Deshalb hat der Ausschuss die WTO-Agenda von Doha gefordert und dann auch unterstützt, ist heute aber über die schleppenden Fortschritte der Verhandlungen sehr besorgt.

2.5.2

Es ist ebenfalls dringend notwendig, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa gegenüber seinen Konkurrenten so zu verbessern, dass seine wirtschaftliche und soziale Entwicklung gesichert, sein Zusammenhalt gewahrt, seine Arbeitsplätze erhalten und seine Umwelt geschützt werden. Dies erfordert im Rahmen des europäischen Modells der Sozialbeziehungen auch, dass die Stärken der europäischen Unternehmen besser genutzt und die sie behindernden Faktoren beseitigt oder, wenn dies strukturbedingt nicht möglich ist, durch hohe Qualität und Produktivität kompensiert werden (wie etwa das Arbeitskostengefälle zwischen Europa und den Entwicklungsländern).

2.5.3

Es ist weder realistisch noch wünschenswert, dass die Europäische Union in einen Preis- und Kostenwettbewerb mit deutlich weniger entwickelten Volkswirtschaften tritt, wenn Europa diese Differenz nicht durch eine höhere Produktivität wettmachen kann. Dies zwingt die europäische Wirtschaft zu einem permanenten Upgrading und dazu, sich der Herausforderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu stellen, dass sie vor allem ihre quantitative und qualitative Produktivität sowie ihre — insbesondere technologische — Innovationsfähigkeit stärkt. Dies zieht einen proportionellen Anstieg der personalbezogenen, technologischen, industriellen und finanziellen Investitionen nach sich.

3.   Die Wettbewerbsvorteile der europäischen Unternehmen

3.1   Starke Beteiligung an der Globalisierung

3.1.1

Europa ist heute auf internationaler Ebene ein zentraler Handelspartner sowie weltweit der größte Importeur und Exporteur. Seine Unternehmen erhalten ihre Wettbewerbsfähigkeit bei Exporten und gegenüber der internationalen Konkurrenz dadurch aufrecht, indem sie Produktivitätsgewinne zur Optimierung ihrer Kosten, einschließlich der Lohnkosten, erzielen, die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen garantieren und Innovationen tätigen, um sich besser an die Märkte anpassen zu können. So schaffen sie es, in den meisten Wirtschaftssektoren vertreten zu sein, insbesondere:

in der Land- und Ernährungswirtschaft, wo sie im Welthandel führend sind;

in den wichtigsten Industriezweigen — nämlich Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, chemische Industrie, Hoch- und Tiefbau, Telekommunikation usw. –, wo die europäischen Unternehmen auch zu den leistungsstärksten zählen;

bei der Erzeugung und Verteilung von Energie — Erdöl, Kernenergie, Gas und alternative Energieträger — und Umwelttechnologien;

im Dienstleistungsgewerbe, wo die europäischen Unternehmen weltweit häufig an erster Stelle stehen — Handel, Finanzen, Versicherungen, Verkehr, Ingenieurwesen, Software, Tourismus, Gesundheitswesen usw.

3.1.2

Europäische Unternehmen tätigen weltweit auch viele Investitionen und tragen zum Wachstum zahlreicher Weltregionen bei, insbesondere der wirtschaftlichen Schwellenländer Asiens. Diese stehen in verschiedenen Sektoren zwar mit Europa in Konkurrenz, sind für die europäische Wirtschaft und ihre Unternehmen aber auch unverzichtbare Industrie- und Handelspartner, und zwar sowohl als Lieferanten als auch als Geschäftspartner, Vertreiber, Zulieferer und Kunden.

3.1.3

Die europäischen Unternehmen sollten eben gerade aufgrund der äußerst wichtigen Rolle, die sie in den Entwicklungsländern spielen, bei der Entwicklung sozialer Normen in diesen Ländern, insbesondere der Umsetzung der von der IAO definierten sozialen Grundrechte, mit gutem Beispiel vorangehen. Der Ausschuss wird sich auch weiterhin für entsprechende Initiativen einsetzen und an ihnen teilnehmen, um diese notwendige Berücksichtigung der sozialen Dimension im internationalen Wirtschaftsverkehr zu bewirken.

3.1.4

Der Handel und die internationalen Investitionen der europäischen Unternehmen werden von der Europäischen Union unterstützt, der es gelungen ist, ihre Interessen bei internationalen Verhandlungen, insbesondere im Rahmen der WTO, durch die Europäische Kommission mit einer einzigen Stimme zu vertreten.

3.2   Der große Markt des europäischen Kontinents

3.2.1

Der wichtigste Vorteil der europäischen Unternehmen ist der Binnenmarkt, der auf gemeinsamen Regeln und dem allgemeinen Prinzip der gegenseitigen Anerkennung fußt, das durch zahlreiche Harmonisierungen über rund 1.500 Richtlinien, 300 Verordnungen und fast 20.000 gemeinsame Rechtsvorschriften ergänzt wird. Hierin ist der überwiegende Teil des die Tätigkeiten der Unternehmen betreffenden Rechts verankert. Die bereits im Cecchini-Bericht Ende der 1980er Jahre herausgestellten Wirtschafts- und Beschäftigungsvorteile dieses Marktes sind nach wie vor gültig, auch wenn die Voraussagen dieses Berichts bei ihrer Fälligkeit 1992 nicht völlig bestätigt werden konnten, da zum einen die wirtschaftliche Konjunktur Störungen durchlief und zum anderen das Gemeinschaftsprogramm noch nicht abgeschlossen war.

3.2.2

Dieser europäische Binnenmarkt ist heute mit 25 Mitgliedstaaten, weiteren eng assoziierten europäischen Staaten — darunter die Schweiz und Norwegen — und der Aussicht auf zusätzliche Erweiterungen der größte Markt der Welt. So sind über eine halbe Milliarde Europäer in einem einzigen großen Binnenmarkt vereint, der bedeutender als der amerikanische oder der chinesische Markt ist. Diese doch zu großem Stolz Anlass gebende Feststellung sollte den Europäern stärker bewusst gemacht werden.

3.2.3

Dank der im Binnenmarkt herrschenden Freiheiten konnten die Unternehmen — unter Förderung des Zusammenhalts in Europa — ihren Handel untereinander und auch ihre Zusammenarbeit, ihre Umstrukturierungen und Zusammenschlüsse vorantreiben, wodurch viele unter ihnen eine internationale Dimension gewonnen haben. Auch die mittelständischen Unternehmen haben von den europäischen Zulieferaufträgen und von der Abschaffung innergemeinschaftlicher Formalitäten profitiert. Mit den transeuropäischen Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsnetzen wurde eine gemeinsame Infrastruktur geschaffen. Große Industrieprogramme (z.B. Airbus und die Weltraumagentur) haben Forschung und Innovation in Unternehmen aller Größenordnungen beflügelt. Neben der Beschäftigung hat der große Markt auch die Mobilität der Erwerbstätigen, der Forscher und der Studenten — von denen über eine Million von dem Programm Erasmus profitiert hat — gefördert.

3.2.4

Erwähnt sei auch die schon eingetretene bzw. noch andauernde Öffnung der bereits vor dem Binnenmarkt bestehenden öffentlichen Monopole, die mit mehreren Richtlinien für die Bereiche Verkehr, Energie, Post usw. bewirkt wurde. Damit sorgt die Kommission ebenfalls auf zweckmäßige Weise dafür, dass das Konzept der Leistungen der Daseinsvorsorge nicht in Frage gestellt wird, das — selbst über die notwendigen Öffnungen aufgrund der sich durch den Binnenmarkt ergebenden Zwänge hinaus — struktureller Bestandteil des wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmodells in Europa ist.

3.3   Die Währungsunion

3.3.1

Die Einführung des Euro war die wichtigste Etappe des Binnenmarktes und ein großer Fortschritt für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen. Durch die Schaffung einer einzigen Währung für bereits zwölf Mitgliedstaaten mit 300 Millionen Europäern wurde jedes Wechselkursrisiko in der Eurozone beseitigt, wurden die Transaktionskosten im Handel neutralisiert und wurde eine ständige Transparenz der Wirtschaftsdaten sichergestellt. Der Euro ist auch eine Währung von internationaler Bedeutung. Zwar belastet die gegenwärtige Überbewertung des Euro gegenüber dem Dollar die Ausfuhren — bei gleichzeitiger Erleichterung der Einfuhr insbesondere von Erdöl und anderen Rohstoffen –, doch wird sich das vor wenigen Jahren noch umgekehrte Kursverhältnis in Zukunft erneut verändern.

3.3.2

Diese Währungsunion, die es heute in der ganzen Welt kein zweites Mal gibt, hat auch die Fähigkeit Europas unter Beweis gestellt, ein großes innovatives, neue Energien freisetzendes Vorhaben, das erhebliche Auswirkungen auf seine Bürger und Unternehmen hat, zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Sie hat Europa in der Weltöffentlichkeit erheblich mehr Gewicht verliehen und seine internationale Verhandlungsposition — zum Vorteil seiner Unternehmen — gestärkt.

3.3.3

Der den Euro begleitende Wachstums- und Stabilitätspakt zielt auf ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Konvergenz durch Regeln ab, die die Defizite der öffentlichen Haushalte und die Inflation eindämmen. Er garantiert den Unternehmen eine größere Planungssicherheit in einem festen, ihrer Wettbewerbsfähigkeit förderlichen Rahmen. Außerdem stellt er den ersten Schritt auf dem Wege zu einer wirklich integrierten Wirtschaftsunion dar. Es liegt denn auch auf der Hand, dass ohne zusätzliche Fortschritte, die besonders die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen angehen und die einen wichtigen Teilbereich der Lissabon-Strategie darstellen, nicht mit einer dauerhaften Währungsunion gerechnet werden kann.

3.4   Das ehrgeizige Reformziel von Lissabon

3.4.1

Im März 2000 hat der Europäische Rat von Lissabon beschlossen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene umfangreiche Wirtschafts-, Sozial- und Verwaltungsreformen in die Wege zu leiten, um Europa bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum, mehr und bessere Arbeitsplätze und einen besseren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Diese Strategie gibt der europäischen Wirtschaft einen Fahrplan an die Hand, mit dessen Hilfe sie ihre Kräfte angesichts der Globalisierung in einem wettbewerbsfähigeren Standort Europa bündeln kann.

3.4.2

Die Reformen sind durchaus zweckmäßig und auf die wichtigsten Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ausgerichtet, d.h.:

leichterer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, auch zu Risikokapital, insbesondere für KMU und innovative Unternehmen;

Verringerung der steuerlichen Belastung der Arbeit, insbesondere der wenig qualifizierten und schlecht bezahlten Arbeit, um sie wieder erschwinglicher zu machen;

Abbau der öffentlichen Verschuldung, die an Preisstabilität und eine moderate Steuerpolitik geknüpft ist;

Förderung der Innovation, von der das technologische Potenzial der europäischen Unternehmen abhängt;

Anpassung der allgemeinen und beruflichen Bildung, um vor allem besser für das veränderte wirtschaftliche, berufliche und technologische Umfeld gerüstet zu sein;

Modernisierung des Arbeitsmarktes, um ein besseres Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage bei den Arbeitsplätzen, eine bessere Beschäftigungsquote, eine Verbesserung der Arbeitsqualität und der Arbeitsbedingungen sowie eine intensivere Nutzung der Produktionsanlagen zwecks Steigerung der Produktivität zu ermöglichen;

Sicherstellung der Effizienz und Dauerhaftigkeit der Sozialschutzsysteme angesichts der durch den Anstieg der Ausgaben, insbesondere aufgrund der demografischen Alterung, entstehenden Probleme;

Vereinfachung der Regelungen, sowohl auf staatlicher als auch europäischer Ebene;

und — seit dem Gipfel von Göteborg vom Juni 2001 — stärkere Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Erfordernisse einer nachhaltigen Entwicklung.

3.4.3

Die Methoden der Strategie von Lissabon sind ebenfalls sinnvoll und sehen Folgendes vor:

einen neuen Zeitplan für die Vollendung des Binnenmarktes mit Etappenzielen;

eine jährliche Bewertung anlässlich eines europäischen Frühjahrsgipfels;

eine Methode der „offenen Koordinierung“ zur Erreichung gemeinsamer Ziele, bei der bewährte Praktiken zum Zuge kommen;

eine zentrale Rolle des Privatsektors und der Partnerschaft zwischen Behörden und Zivilgesellschaft;

eine Betonung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern.

3.4.4

Diese Strategie von Lissabon hat bereits erste positive Ergebnisse gezeitigt:

trotz traditioneller Meinungsunterschiede allenthalben wächst die Erkenntnis, dass die Reformen notwendig sind;

die Informationstechnologien verbreiten sich schneller, die Innovationsprozesse haben sich beschleunigt;

Unternehmensgründungen und die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU werden stärker gefördert;

es wird verstärkt auf eine nachhaltige Entwicklung geachtet, indem Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Versorgungsleistungen bei gleichzeitigem Abbau der Defizite der öffentlichen Haushalte, zur Konsolidierung des Sozialschutzes bei gleichzeitigem Ausgleich der Konten sowie zum Erlass den Umweltschutz besser berücksichtigender Rechtsvorschriften und zur Einführung umweltfreundlicherer Energie- und Industrietechnologien ergriffen werden;

die Sozialpartner werden in die Sozialreformen einbezogen;

es werden — wenn auch begrenzte — Maßnahmen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ergriffen.

3.4.5

Das Streben der Union nach Wettbewerbsfähigkeit (Lissabon-Strategie) wäre ohne Erneuerung des institutionellen Rahmens der Union unvollkommen. Diese Erneuerung herbeizuführen war die Aufgabe des Europäischen Konvents, der auch insofern ein Novum darstellte, als ihm neben den Vertretern der Staaten und der Institutionen der EU auch Vertreter der Beitrittsländer und der einzelstaatlichen Parlamente sowie Beobachter, die die Zivilgesellschaft vertraten, angehörten. Der Konvent hat eine Neufassung der Verträge vorgeschlagen, durch die ein institutioneller Rahmen entstehen sollte, der moderner, einfacher, auf die große Erweiterung besser vorbereitet sowie für die Öffentlichkeit verständlicher und attraktiver sein sollte. Es geht auch darum, im Vertrag die Trümpfe des europäischen Gesellschaftsmodells festzuschreiben, bei dem das Streben nach Wettbewerbsfähigkeit mit der Wertschätzung von Beschäftigung und sozialem Fortschritt Hand in Hand geht. So wird unter den Zielen der Union in dem neuen Verfassungsvertrag, der von den 25 Mitgliedstaaten im Juni 2004 verabschiedet wurde, „eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität“ genannt. Auch der Ausschuss hält dieses kohärente Gesamtkonzept für erforderlich, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Zielen des sozialen und qualitativen Fortschritts kombiniert wird, stellt jedoch fest, dass diese Kohärenz heute noch lange nicht gewährleistet ist, da die Wettbewerbsfähigkeit Europas noch durch verschiedene Hemmnisse beeinträchtigt wird.

4.   Die Hemmnisse für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen

4.1   Die unzureichende Förderung des Unternehmergeists

4.1.1

Während es sich bei bestimmten Wettbewerbsvorteilen Europas nach wie vor eher um aktuelle Entwicklungen denn unumkehrbare Errungenschaften handelt, haben die europäischen Unternehmen weiterhin mit Nachteilen für ihre Wettbewerbsfähigkeit zu kämpfen, die auch zur derzeitigen enttäuschenden Leistung bei Wachstum und Beschäftigung beitragen.

4.1.2

Die jüngsten Debatten über den Unternehmergeist im Gefolge des Grünbuchs der Kommission haben bestätigt, dass Unternehmen aller Größe in den meisten europäischen Ländern nach eigener Aussage Tag für Tag mit Problemen konfrontiert sind, und zwar aufgrund:

der übermäßigen Komplexität der Rechtsvorschriften sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene;

der generell hohen Belastung durch Steuern und Sozialabgaben;

der häufig auftretenden Schwierigkeiten bei der Mobilisierung von Finanzierungsmitteln;

der unzulänglichen Unterstützung der Risikoträger einschließlich der häufig fehlenden zweiten Chance, wenn ein unternehmerisches Erstprojekt scheitert;

des unausgewogenen Verhältnisses zwischen den Beschäftigungsangeboten der Unternehmen und den beruflichen Qualifikationen.

4.1.3

Ferner ist auf die vergleichsweise niedrige Beschäftigungsquote in Europa zu verweisen, insbesondere im Vergleich zu den USA. Diese Situation hat negative Auswirkungen auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit, auf die generell hohe Steuerlastquote sowie auf das Gleichgewicht der Sozialschutzsysteme.

4.1.4

Schließlich herrscht bei vielen Unternehmern das Gefühl, dass in der Union eher ein Analysebericht über den Wettbewerbsrückstand Europas nach dem anderen erstellt wird, anstatt wirklich konkrete Maßnahmen einzuleiten, die zu überprüfbaren Ergebnissen führen, wie dies unsere Hauptkonkurrenten von den USA bis hin zu China getan haben.

4.1.5

Der Ausschuss stellt fest, dass die Sozialpartner selbst gut in der Lage sind, derartige operative Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Unternehmergeists einzuleiten. Zahlreiche Beispiele bestätigen, dass sie in diesem Sinne häufig eine sehr wichtige Rolle spielen, die es verdient hätte, im Grünbuch der Kommission hervorgehoben zu werden.

4.1.6

Der Ausschuss unterstreicht auch, dass die im Rahmen der so genannten Sozialwirtschaft tätigen Einrichtungen sehr häufig denselben Hindernissen, wie sie oben erwähnt sind, gegenüberstehen, und zwar sowohl in Bezug auf die Besteuerung als auch in anderen Bereichen wie öffentliches Auftragswesen und Wettbewerb. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass spezifische Lösungen für diese Probleme erheblich zur Verbesserung der Wirtschaft und der Beschäftigung in der EU beitragen würden.

4.2   Das undurchdringliche Dickicht der Hindernisse

4.2.1

Trotz des bisher Erreichten hat der Binnenmarkt in mehreren Bereichen zu wenig Fortschritte gemacht. Dies gilt insbesondere für den Dienstleistungsbereich, der für 70 % der Wirtschaftstätigkeit steht, in dem aber der Harmonisierungsbedarf wie etwa bei der gegenseitigen Anerkennung noch lange nicht erfüllt ist. Auch im öffentlichen Sektor müssen noch viele Hindernisse überwunden werden:

Hürden in Sektoren, wo es in bestimmten Ländern immer noch staatliche Monopole gibt, wie z.B. im Verkehrs-, Energie- und Postsektor sowie — inzwischen bereits in geringerem Maße — im Telekommunikationssektor;

die Abschottung des öffentlichen Auftragswesens (kaum 10 % der öffentlichen Aufträge werden an ausländische Firmen vergeben);

die Abschottung der Verwaltungen, obwohl die Verwaltung des Binnenmarktes eine verstärkte Zusammenarbeit auf vielen Gebieten erfordert (Steuern, Zoll, Polizei, Justiz, Wettbewerb, Betrugsbekämpfung, Umweltschutz usw.).

4.2.2

Abgesehen von den laufenden oder geplanten Öffnungen, aber auch den in diesen Bereichen bisweilen beobachteten Rückständen, gilt es nach wie vor, die Frage des Status der Leistungen der Daseinsvorsorge innerhalb des Binnenmarktes eindeutig zu klären. Die spezifische Rolle der Leistungen der Daseinsvorsorge, die bereits in mehrere Richtlinien mit sektoraler Öffnung integriert ist, wurde in den Verträgen von Amsterdam und Nizza insgesamt festgeschrieben. Die Kommission erarbeitet ein Querschnittsinstrument, um die Rolle der Leistungen der Daseinsvorsorge im Binnenmarkt präziser festlegen zu können. Es ist jedoch festzustellen, dass die Debatte bisher auf die Rolle der nationalen öffentlichen Versorgungsleistungen im Rahmen des europäischen Binnenmarkts beschränkt geblieben ist, ohne darauf einzugehen, inwiefern ein Interesse an einer zielgerichteten Entwicklung der Leistungen der Daseinsvorsorge auf europäischer Ebene besteht, und unter welchen Bedingungen. Eine solche Frage sollte heute jedoch im Rahmen einer echten Debatte über die Zukunft des erweiterten Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen nicht außen vor gelassen werden.

4.2.3

Über die Entwicklung der Gemeinschaftsvorschriften hinaus treffen die Staaten weiterhin Regelungen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für die Unternehmen erschweren oder gar behindern können. Zwar wurde ein Verfahren der vorherigen Unterrichtung der Kommission eingeführt (Richtlinie 83/189/EG), doch kann die Kommission, die vielfältigen Aufgaben nachkommen muss, nur in den eklatantesten Fällen wirksam reagieren, was ihr mit der Erweiterung noch schwerer fallen dürfte.

4.2.4

Außerdem wurden die Richtlinien noch von keinem Mitgliedstaat vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt, sodass der Rückstand in vielen Fällen noch 10 % und auf bestimmten Gebieten sogar 25 % beträgt. Auch gibt es noch viel zu viele Verstöße, sodass die Kommission derzeit mit rund 1.500 Ermittlungsverfahren und Vertragsverletzungsklagen beschäftigt ist.

4.2.5

Die Steuerangleichung im Binnenmarkt ist immer noch sehr unzureichend, was auch auf das Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat zurückzuführen ist. Insbesondere gilt es immer noch, alle Doppelbesteuerungen abzuschaffen, eine harmonisierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuern einzuführen und das innergemeinschaftliche Mehrwertsteuersystem zu vereinfachen.

4.2.6

Ein weiteres Handikap für die europäischen Unternehmen besteht darin, dass der Schutz des geistigen Eigentums so schwer zu erreichen und so kostspielig ist, wie die immer weitere Verschleppung (inzwischen sind 30 Jahre vergangen!) und die vorhersehbaren hohen Kosten des Gemeinschaftspatents zeigen.

4.2.7

Nicht zu vergessen ist auch die Aussetzung der Errichtung geplanter transeuropäischer Netze im erweiterten Europa, deren öffentliche, private oder gemischte Finanzierung noch nicht sichergestellt ist.

4.2.8

Die Rückstände bei der Vollendung des Binnenmarkts sind unmittelbar für die sehr unbefriedigende Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsituation mitverantwortlich. Durch die Erweiterung der Europäischen Union von 15 auf 25 Staaten stellt sich die Frage nach einer Verbesserung der Beschäftigungslage noch eindringlicher, und zwar unter verschiedenen Blickwinkeln (Ausbildung, berufliche und geografische Mobilität, Beschäftigungsqualität, Umschulungen usw.).

4.2.9

Schließlich ist der Grundsatz der Verkehrs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb des Binnenmarkts mit der Erweiterung aufgrund der Ausnahmeregelungen vorübergehend eingeschränkt worden, die für bis zu sieben Jahren gewährt werden können und gegen den Willen der Bürger der neuen Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Diese Einschränkungen laufen einem freien Funktionieren des Arbeitsmarktes im erweiterten Europa zuwider und können den in diesen neuen Staaten unternommenen Anstrengungen im Bereich Ausbildung und berufliche Anpassung abträglich sein. Auf Hindernisse stoßen auch Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten, die in der EU-15 eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.

4.3   Die fehlende Wirtschaftsunion

4.3.1

Die Währungsunion ist nicht mit dem dynamischen Wirtschaftswachstum einhergegangen, das sie hätte begünstigen sollen. Eine wesentliche Ursache hierfür ist, dass es ihr noch an der Ergänzung durch eine echte Wirtschaftsunion fehlt. Selbst mit dem Wachstums- und Stabilitätspakt, der erst als Keimzelle vorhanden ist, hat es in jüngster Zeit Probleme gegeben. Er wird von mehreren Staaten nicht richtig eingehalten, darunter Deutschland und Frankreich, die die 3 %-Grenze des öffentlichen Defizits überschritten haben. Außerdem sind Fragen nach den Auswirkungen des Paktes (dessen Stabilitätskomponente wesentlich genauer als die Wachstumskomponente definiert ist) auf die schleppende Konjunktur laut geworden. Die Grenzen und Beschränkungen des Paktes müssten durch ein umfassenderes wirtschaftspolitisches Konzept ausgeglichen werden, was angesichts der bislang nur im Ansatz vorhandenen Koordinierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik kaum gegeben ist.

4.3.2

Die Euro-Gruppe, der die Staaten der Euro-Zone angehören, ist bislang wenig strukturiert, zeigt wenig Profil und ist im Wesentlichen auf Regierungsebene angesiedelt, während die Organisation der Europäischen Zentralbank dem föderalistischen Modell folgt. Von Ansätzen einer europäischen Wirtschaftsregierung sind wir noch weit entfernt.

4.3.3

Auch der Rat Wirtschaft und Finanzen ist weit davon entfernt, eine Wirtschaftsregierung der Union zu bilden, zumal seine Mitglieder gerne an ihren nationalen Interessen festhalten; dem leistet die weit gehend praktizierte Einstimmigkeit der Beschlüsse Vorschub. Dies gilt für das Harmonisierungsdefizit Europas im Steuerbereich.

4.3.4

Schließlich hat der seit einigen Jahren bestehende Rat Wettbewerbsfähigkeit kein besonders enges Verhältnis zum Rat Wirtschaft und Finanzen und tut sich schwer mit der wirksamen Übernahme einer notwendigerweise fachübergreifenden Aufgabe, die alle Ratsformationen angeht.

4.3.5

Es ist auch zu bedauern, dass sich der neue Verfassungsvertrag in Bezug auf die Vertiefung der Wirtschaftsunion — im Gegensatz zu einigen seiner Bestimmungen in anderen Bereichen — weder als ausgereift noch sonderlich innovativ erweist. So wäre es für den Zusammenhalt und die Wettbewerbskonvergenz der europäischen Wirtschaft angemessener gewesen, der Kommission — sowohl was die großen wirtschaftspolitischen Leitlinien als auch die öffentlichen Defizite angeht — eine echte Vorschlags- anstatt einer einfachen Empfehlungsfunktion zu übertragen.

4.4   Die Unzulänglichkeit der Strukturreformen

4.4.1

Auf den Frühjahrsgipfeln schienen die Staaten erneute Debatten über die bereits in Lissabon festgelegten Ziele vorzuziehen, auch auf die Gefahr hin, zusätzliche Vorschriften zu erlassen, statt eine vergleichende Bewertung der einzelstaatlichen Reformen vorzunehmen. Zu viele Staaten haben es zudem versäumt, die Sozialpartner voll in die Gestaltung und Durchführung der Reformen einzubeziehen, und haben sie bei den Fortschrittsberichten kaum konsultiert oder erwähnt.

4.4.2

Die Zugeknöpftheit der Staaten hinsichtlich des Stands der Reformen ging mit Verschleppungen Hand in Hand:

4.4.2.1

Auf europäischer Ebene haben die 25 zwar beschlossen, den Binnenmarkt auf verschiedenen Gebieten (Energie, Dienstleistungen, öffentliches Auftragswesen, transeuropäische Netze, Anpassung der öffentlichen Verwaltungen) zu vollenden, sträuben sich jedoch, die hierfür erforderlichen Maßnahmen fristgerecht zu ergreifen.

4.4.2.2

Auf nationaler Ebene sind die Ergebnisse unterschiedlich. Selbst diejenigen Mitgliedstaaten, die bei den Reformen die größten Fortschritte erzielt haben, liegen bisweilen hinter leistungsfähigeren Drittländern zurück, und Europa befindet sich insgesamt im Wettbewerbsnachteil. Der Sinn der Reformen liegt aber nicht nur darin, selbst besser als zuvor zu werden, sondern auch und vor allem darin, besser als die anderen zu werden. Hier sind insbesondere folgende Bereiche zu nennen:

4.4.2.2.1

In Bezug auf die Öffnung der Märkte wurden erhebliche Fortschritte in der Telekommunikation erzielt und in geringerem Maße auch im Energiebereich — Gas, Elektrizität –, wo die Preise vielfach noch zu hoch sind. Die Öffnung des Postsektors schreitet in bestimmten Ländern nur langsam voran, und die Erfüllung des Ziels erfolgt nur teilweise und in aufeinanderfolgenden Etappen, die bis 2009 vereinbart sind. Bei der Verkehrsinfrastruktur gibt es weiterhin Verzögerungen bei der Verknüpfung und bei der Modernisierung, wodurch insbesondere die Verwirklichung von Projekten im Bereich der transeuropäischen Netze behindert wird.

4.4.2.2.2

Beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten schreitet die Integration des europäischen Finanzmarktes — unterstützt durch den Euro — voran. Zwar wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Finanzierung von Unternehmensgründungen und KMU zu erleichtern, aber der Zugang zu Risikokapital lässt immer noch zu wünschen übrig. Außerdem wird bei der Vereinheitlichung des Finanzmarktes immer noch zu stark auf wirtschaftliche und soziale Rechtsvorschriften und Koregulierung gesetzt, wie diese in der Vereinbarung zwischen den EU-Institutionen vom 16. Dezember 2003 definiert und festgelegt wurden, die häufig lange auf sich warten lassen, während es besser gewesen wäre, die Selbstregulierung des Sektors zu fördern.

4.4.2.2.3

Bei den Defiziten der öffentlichen Haushalte ist die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich: bestimmte Staaten können bei ihren öffentlichen Finanzen einen Haben-Saldo vorweisen (z.B. Dänemark, Finnland, Luxemburg und Schweden), während andere die Grenze des Stabilitätspakts erreichen bzw. gar überschreiten (siehe Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal). Diese Länder mit einem zu hohen Defizit sind zugleich diejenigen, die bei der Umsetzung der Strukturreformen am stärksten im Rückstand sind.

4.4.2.2.4

Die Forschungsausgaben zur Förderung der Innovation sind unzureichend. Sie liegen bei 1,9 % des BIP im Vergleich zu 2,6 % in den USA, und die Investitionen der Unternehmen sind in den USA doppelt so hoch wie in der EU-15. Wir sind weit vom Lissabon-Ziel entfernt, welches die Forschungs- und Entwicklungsausgaben, von denen zwei Drittel vom privaten Sektor finanziert werden müssen, auf 3 % des BIP festlegt. Sie sind außerdem zu wenig untereinander und mit dem Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft abgestimmt. Ihre technologischen Investitionen werden dadurch behindert, dass es keine ausreichende gemeinsame Strategiepolitik in Europa gibt. Im Übrigen nimmt die Erteilung von Patenten in Europa, insbesondere im Bereich der neuen Technologien, erheblich mehr Zeit in Anspruch als in den Vereinigten Staaten oder Japan — unter anderem deshalb, weil es immer noch kein wirksames und kostengünstiges Gemeinschaftspatent gibt.

4.4.2.2.5

Auch bei der Verbesserung des Arbeitsmarktes stellt sich die Lage von Land zu Land unterschiedlich dar: in bestimmten Ländern ist die Beschäftigungsquote insgesamt hoch, während andere mit struktureller Unterbeschäftigung zu kämpfen haben. Es sind große Reformen im Gange, um das Funktionieren des Arbeitsmarktes und seine Flexibilität zu verbessern und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bei den Arbeitsplätzen herzustellen. Um zu gewährleisten, dass die Lissabon-Strategie bei den Europäern Anklang findet, erscheint es jedoch dringend erforderlich, dass diese Reformen rasch zu nachhaltigen quantitativen und qualitativen Fortschritten in den Bereichen Weiterbildung und Beschäftigung samt eines angemessenen Rahmens für die Rechtsvorschriften oder Tarifverträge führen. Was noch fehlt, sind insbesondere hinreichend intensive Bemühungen um Investitionen in Arbeitsplätze und berufliche Qualifikationen, insbesondere über Schulungsangebote, die auf die wettbewerbsspezifische Erhöhung der Qualität ausgerichtet sind. Durch Konsultationen der Sozialpartner sowie Verhandlungen mit und zwischen den Sozialpartnern muss insbesondere sichergestellt werden, dass die Neuordnung mit Blick auf die Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs tatsächlich diese Verbesserung der Beschäftigungslage und der Beschäftigungsbedingungen bewirkt. Im Kok-Bericht wurde auch deutlich auf die Prioritäten verwiesen, die es noch umzusetzen gilt, um die Situation nachhaltig umzukehren.

4.4.2.2.6

Was die Solvenz der Sozialschutzsysteme angeht, wurden zahlreiche Reformen in Angriff genommen, um angesichts der in ganz Europa um sich greifenden demografischen Alterung die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Insbesondere muss die Dauer der Beitragszahlung an die steigende Lebenserwartung angepasst werden, und es sollte der Rückgriff auf Zusatzversicherungen und Rentenfonds angeregt werden. Obgleich bei diesen Reformen Fortschritte zu verzeichnen sind, treten doch auch erhebliche Verzögerungen bei der sozialen Vorsorge der Zusatzversicherungen sowie Probleme bei der wirksamen Umsetzung auf, wobei insbesondere die — trotz der 2002 in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen — zu hohe Zahl der Vorruheständler zu nennen wäre. Es geht vor allem darum zu gewährleisten, dass die Reformen der Sozialschutzsysteme auf gerechte Weise bewältigt werden und es vermieden wird, neue Situationen der Ausgrenzung zu schaffen, die sozial und wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft hätten.

4.4.2.2.7

Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung besitzen die europäischen Länder in den meisten Fällen generell leistungsstarke, hoch entwickelte Bildungssysteme, die jedoch zum Teil zu stark von der wirtschaftlichen Realität und den Perspektiven für eine angemessene Eingliederung in den Arbeitsmarkt abgeschottet sind, deren Öffnung häufig zu selektiv ist und die nicht adäquat ausgelegt sind, um eine wirksame Unterstützung des lebensbegleitenden Lernens gewährleisten zu können. Es werden Austauschprogramme entwickelt, um Lehre und Wirtschaft enger zu verflechten und die Ausbildungsgänge breiter zu fächern. Auch die allgemeine Verbreitung des Internet trägt zur Intensivierung der Bildungsanstrengungen bei.

4.4.2.2.8

Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften ist — neben der Verbesserung ihrer Qualität und Effizienz — eine Notwendigkeit, die in allen europäischen Ländern besteht, wenn auch einige mehr getan haben als andere, um hier Abhilfe zu schaffen. Vorrang wird grundsätzlich der Vereinfachung der Verfahren für Unternehmensgründungen und für mittelständische Unternehmen wegen der Rolle eingeräumt, die diese für die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung spielen. Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf die Unterstützung von Unternehmen bei Entwicklung und Unterhaltung von Betriebsverfahren gelegt werden. Dadurch werden Ineffizienzen verringert, das Produktivitätswachstum angeregt und größere Wettbewerbsfähigkeit erzielt.

4.4.2.2.9

Im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung werden mit den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarungen von Kyoto unterschiedliche Ergebnisse erzielt. Der Umweltschutz ist zwar in den nördlichen Ländern traditionell fester verankert, aber in den anderen Ländern wurden neue Maßnahmen ergriffen, und durch den Austausch bewährter Praktiken können erfolgreiche Beispiele als Anregung genutzt werden (z.B. freiwillige Kodizes, Chartas, Umweltzeichen, Zuteilung von Emissionsrechten usw.). Es erscheint unbedingt erforderlich zu gewährleisten, dass die Wettbewerbsstrategie der Union im Dienste einer Politik steht, die sich für den Umweltschutz und die diesbezüglich eingegangenen Verpflichtungen einsetzt und dieser Politik in keiner Weise entgegensteht.

4.4.3

Alles in allem zeigt die Bilanz der Reformen noch ein sehr uneinheitliches Bild. Trotz der sich häufenden Berichte über die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit und der vielen „Prozesse“ oder Strategien zu deren Wiederbelebung (von Luxemburg, Cardiff, Köln, Lissabon, Göteborg, Barcelona usw.), fällt es der Union schwer, ihre nacheinander proklamierten Entscheidungen (für den Binnenmarkt, den Finanzraum, eine wissensbasierte Wirtschaft, einen vorbildlichen Umweltschutz usw.) in die Tat umzusetzen.

4.4.4

Gleichzeitig hat sich die Wirtschafts- und Beschäftigungslage in Europa in der Tat seit der günstigen Konjunkturlage zur Zeit des Gipfels von Lissabon (2000) sowohl aufgrund unzureichender Investitionen als auch mangelnder Nachfrage — u.a. infolge einer restriktiven Geld- und Finanzpolitik — sowie aus anderen unterschiedlichen, aber kumulativen Gründen im Zusammenhang mit dem Klima der Unsicherheit, das auf die Terroranschläge, die internationalen Spannungen, die Finanz- und Börsenkrisen und den Erdölpreis mit ihren negativen Auswirkungen auf das Vertrauen und die Tätigkeit der Wirtschaftsakteure zurückzuführen ist, immerfort verschlechtert. Die Wachstumsrate ist von 3,5 % im Jahr 2000 auf 1,6 % im Jahr 2001 und seit 2002 auf knapp 1 % gesunken. Die Beschäftigung hat sich somit verschlechtert, dass die Arbeitslosenquote die 8 %-Marke wieder überschritten hat. Dieser wirtschaftliche und soziale Abschwung in Europa steht im Gegensatz zu dem derzeitigen dynamischen Wachstum in den Vereinigten Staaten (fast 5 %), auch wenn dieses vor einem sehr spezifischen Hintergrund (Dollarkurs, Haushaltsdefizit, Rüstungsausgaben usw.) erfolgt.

4.4.5

Die Strategie von Lissabon dreht sich in einem Teufelskreis: das fehlende Wachstum erschwert die Durchführung der Reformen, deren Verschleppung wiederum die Rückkehr zu mehr Wachstum und Beschäftigung erschwert. Einer Unzahl von Reformzielen, Verpflichtungen und Teilnehmerländern stehen offensichtlich ebenso viele Defizite in puncto Mitverantwortung, Umsetzung, Koordinierung und damit Einfluss auf Wirtschaft und Beschäftigung gegenüber. So besteht die Gefahr, sich Illusionen hinzugeben, die erforderlichen Reformen nicht energisch genug in die Wege zu leiten und dabei den Eindruck zu erwecken, mit der Strategie voranzukommen. Eine solche „Seifenblase von Lissabon“ dürfte aber nicht erst 2010 platzen.

5.   Die Empfehlungen des Ausschusses

5.1   Das Vertrauen der Akteure des Wirtschaftslebens wiederherstellen

5.1.1

Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa muss sich in ein umfassendes politisches, wirtschaftliches und soziales Vorhaben einfügen, das geeignet ist, bei den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren breite Zustimmung zu finden und an dem sie mitzuwirken bereit sind. Der neue Vertrag muss dazu beitragen, diesen Erwartungen gerecht zu werden.

5.1.2

Es erscheint besonders wichtig, dass dieses europäische Vorhaben in seinem globalen Umfeld, d.h. sowohl in seinem Verhältnis zu den Nachbarn als auch zu den verschiedenen internationalen Partnern besser wahrgenommen wird. Die Frage der Attraktivität des Standorts Europa und seines Schritthaltens mit dem Strukturwandel sollte besser erörtert und genauer definiert werden, insbesondere im Zusammenhang mit internationalen Investitionen, Niederlassungen in Europa und Standortverlagerungen in andere Weltregionen. Der Ausschuss erwartet von den laufenden WTO-Verhandlungen vor allem, dass sie zur Aufstellung besserer internationaler Regelungen beitragen, um einen Rahmen für den weltweiten Handel und die Auslandsinvestitionen vorzugeben.

5.1.3

Ebenso wie auf internationaler Ebene neue Regelungen erforderlich sind, da die bestehenden eindeutig unzureichend sind, muss in Europa, das nach wie vor mit einem Übermaß an Regeln und Verwaltungsverfahren konfrontiert ist, eine Vereinfachung der Regelungen vorgenommen werden. Hierzu gilt es:

die vorherige Folgenabschätzung zu reformieren: Unabhängigkeit der Abschätzung, systematische Prüfungen von Alternativen zu einer klassischen Regelung, Auswirkungen des betreffenden Vorhabens auf die Vereinfachung und die Wettbewerbsfähigkeit, systematische Veröffentlichung der Folgenabschätzung gleichzeitig mit dem Vorhaben;

eine Begründung aller Änderungen vorzuschreiben, durch die die Übereinstimmung des Vorhabens mit der Folgenabschätzung in Frage gestellt werden könnte;

die Unternehmen und sonstigen Nutzer an der Vereinfachung im Vorfeld der Regelung zu beteiligen (im Voraus statt im Nachhinein tätige SLIM-Ausschüsse);

die wirtschaftliche und soziale Selbst- und Koregulierung auf europäischer Ebene, insbesondere im Dienstleistungssektor, zu fördern;

die Staaten zu einer parallelen Vereinfachung ihrer nationalen Rechtsvorschriften anzuregen und diese auf ihre Kompatibilität mit dem Gemeinschaftsrecht hin zu überprüfen.

5.1.4

Es sollten Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Gründung und Entwicklung von Unternehmen entschiedener zu unterstützen und einen besseren Zugang zu Risikokapital zu ermöglichen — was eine verstärkte Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank in diesem Bereich rechtfertigen würde –, mehr Programme zur Ausbildung von Unternehmern durch andere Unternehmer und ein dichtes Netz an Dienstleistungen zur Unterstützung kleiner Unternehmen in allen Mitgliedstaaten zu schaffen, die auf europäischer Ebene koordiniert würden.

5.1.5

Außerdem müssen Unternehmen, Berufsverbände und die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft ermutigt werden, mehr Initiativen im europäischen Maßstab zu ergreifen, indem sie die neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Austauschs, die ihnen infolge der Fortschritte beim europäischen Integrationsprozess offen stehen, stärker nutzen. Ihre Initiativen vor Ort werden ebenso wie die von den Gemeinschaftsinstitutionen oder den Mitgliedstaaten erwarteten neuen Maßnahmen eine entscheidende Rolle dabei spielen, dass die Prozesse zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, die in Europa im Gange sind, auch tatsächlich zu positiven Ergebnissen führen und die Hemmnisse und Hürden, die dem bislang entgegenstehen, endlich beseitigt werden. Die Verwirklichung eines leistungsstärkeren und wettbewerbsfähigeren Europa wird ganz sicherlich davon abhängen, dass derartige Initiativen auf Unternehmens- und Verbandsebene in großer Zahl ergriffen werden und sich gegenseitig verstärken. Dieser Prozess muss durch die öffentlichen Instanzen auf gemeinschaftlicher, nationaler und regionaler Ebene insbesondere durch die Schaffung eines geeigneten Wettbewerbsumfelds ermöglicht und gefördert werden.

5.2   Den Binnenmarkt endlich vollenden

5.2.1

Es ist höchste Zeit, die wesentlichen Bestimmungen des Binnenmarktes, der inzwischen von 15 auf 25 Mitgliedstaaten angewachsen ist, so schnell wie möglich vollständig umzusetzen. Diese Vollendung des Binnenmarktes sollte nicht über den in Lissabon für die Wettbewerbsfähigkeit festgesetzten Zieltermin 2010 hinaus verschoben werden. Das Festhalten an einem derartigen Ziel erscheint aus heutiger Sicht unverzichtbar, wenn auch nicht verkannt werden darf, dass anschließend kontinuierliche Anpassungen und Nachbesserungen an diesem Binnenmarkt erforderlich sein werden.

5.2.2

Als erstes muss mit mehr Strenge dafür gesorgt werden, dass die Richtlinien unter effektiver Einhaltung der Fristen in nationales Recht umgesetzt werden, wie dies der Europäische Gipfel zugesagt hatte. Um dies zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten in dieser Frage stärker in die Pflicht genommen werden, gegebenenfalls mit Hilfe einer Neuausrichtung der diesen säumigen Ländern gewährten EU-Hilfen am Ziel einer besseren Umsetzung. Eine bessere Umsetzung könnte im Übrigen dadurch erleichtert werden, dass statt wie bisher überwiegend Richtlinien häufiger Verordnungen erlassen werden, die unmittelbar und einheitlich Anwendung finden.

5.2.3

Unter den die Wettbewerbsfähigkeit betreffenden Prioritäten seien Folgende genannt:

eine Verordnung, mit der die Doppelbesteuerungen im Binnenmarkt abgeschafft werden und die an die Stelle des ebenso unentwirrbaren wie unvollständigen Konvoluts bilateraler Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten tritt;

ein vereinfachtes Statut der Europäischen Gesellschaft, das — wie vom Ausschuss wiederholt gefordert — die KMU einbezieht und diesen neue Möglichkeiten der Entwicklung, Zusammenarbeit und Weitervergabe an Subunternehmer auf europäischer Ebene, beginnend mit den Grenzgebieten eröffnet;

die rasche Einführung eines einfachen, wirksamen und erschwinglichen Gemeinschaftspatents — durch die ständigen Verzögerungen bei seiner Einführung ist Europa auf dem besten Weg in die strukturelle Unfähigkeit, die Verpflichtungen, die es sich im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit auf die Fahne geschrieben hat, auch einzuhalten;

die Verwirklichung eines echten Binnenmarktes der Dienstleistungen (1) unter aktiver Teilnahme der interessierten Berufskreise.

5.2.4

Eine weitere unerlässliche Voraussetzung für die Stärkung des Binnenmarktes ist die Überwindung der Abschottung zwischen den Verwaltungen, die es verdient hätte, von der Union unmittelbarer und massiver unterstützt zu werden, als dies derzeit der Fall ist. Hierzu bedarf es:

einer besseren europaweiten Zusammenarbeit der nationalen Verwaltungen, die mittlerweile an der gemeinsamen Verwaltung eines Binnenmarktes mit 25 Mitgliedstaaten mitwirken müssen;

gemeinschaftlicher Kontrollen in den Mitgliedstaaten mit entsprechenden Berichten, in denen eventuelle Mängel und geeignete Abhilfemaßnahmen aufgeführt werden;

einer Vereinheitlichung der Zollbehörden an den Außengrenzen im Anschluss an die Erweiterung, deren erste Phase einen gemeinsamen Kern an Ausbildungsmaßnahmen und eine Intensivierung der europaweiten Praktika und Austauschprogramme für Zollbeamte umfassen sollte;

der Veröffentlichung europäischer Vergleiche der tatsächlich vergebenen öffentlichen Aufträge;

einer besseren länderübergreifenden Koordinierung der öffentlichen Versorgungsleistungen, gegebenenfalls auch als mögliche Vorstufe solcher Leistungen auf europäischer Ebene in Bereichen, in denen dies gerechtfertigt erscheint.

5.3   Die Wirtschaftsunion herbeiführen

5.3.1

Die konkretere Durchsetzung der Wirtschaftsunion ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und notwendig für die Lebensfähigkeit der Währungsunion. Es geht insbesondere darum, dass Europa zu einer angemesseneren und angesichts der internationalen Konjunktur stabileren makroökonomischen Reaktion in der Lage sein muss, und zwar in Bezug auf die Politiken zur Unterstützung des Angebots wie auch der Nachfrage. Es erscheint notwendig, die Entwicklung dieser gemeinsamen Wirtschaftspolitik mit dem in Lissabon für die Wettbewerbsfähigkeit festgesetzten Zieltermin 2010 abzustimmen. Hierzu ist es notwendig,

die Euro-Zone auf die neuen Mitgliedstaaten der EU auszudehnen, sobald diese in der Lage sind, die Kriterien dauerhaft einzuhalten;

die Vorzüge der Gemeinschaftsmethode (z.B. Berichte und Vorschläge der Kommission, Mehrheitsabstimmungen im Rat) bei sämtlichen wirtschaftlichen Fragen auszubauen, die wirklich im gemeinsamen Interesse liegen;

für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen, d.h. auf Investitionsbedingungen anstatt Verwaltungsaufwand zu setzen.

5.3.2

Zu den Maßnahmen, die nennenswerte Fortschritte auf dem Wege zur Wirtschaftsunion ermöglichen würden, gehören:

eine vorherige — und nicht nachherige — gemeinschaftliche Stellungnahme zu einzelstaatlichen Finanzgesetzentwürfen, um ihre Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu gewährleisten;

eine engere Verbindung (statt bloßem Nebeneinander) zwischen den Beschäftigungsleitlinien und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik;

eine raschere Schaffung des europäischen Finanzraums, u.a. durch wirtschaftliche und soziale Selbst- und Koregulierung.

5.3.3

Eine Voraussetzung für die Wirtschaftsunion ist die Angleichung der Steuern und insbesondere der Steuerbemessungsgrundlagen unter Rahmenbedingungen, die mit einer für den Handel offenen und für Investitionen attraktiven Wirtschaft vereinbar sind. Die freie Festlegung von Steuersätzen könnte in Bereichen, die unmittelbar den Binnenmarkt berühren, eingeschränkt werden. Notwendig wären auch konzertierte Lohnsteuersenkungen. Mangels einhelliger Zustimmung sämtlicher Mitgliedstaaten könnte eine engere Zusammenarbeit derjenigen unter ihnen, die diesen Weg beschreiten möchten, bereits erste Fortschritt ermöglichen.

5.3.4

Mit einer besser koordinierten Wirtschaftspolitik könnten folgende Ziele angestrebt werden:

Entwicklung einer Wachstumspolitik zugunsten der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung, wie sie auf den letzten europäischen Gipfeltreffen als notwendig anerkannt wurde und die — abgesehen von zusätzlichen Interventionen der EIB, deren Einfluss zwar spürbar, aber begrenzt sein dürfte — voraussetzt, dass die öffentlich-privaten Partnerschaften eine neue Dimension erhalten, insbesondere bei der Finanzierung neuer transeuropäischer Infrastrukturen, die der erweiterten Union angemessen sind;

Entwicklung eines aktiveren industriepolitischen Ansatzes, bei dem die europäischen Interessen klar herausgearbeitet werden — mit einer kompatiblen Wettbewerbspolitik, einer stärker auf die Wahrung dieser Interessen ausgerichteten Handelspolitik, der Förderung von gemeinsamen Großprojekten und Unterstützungszahlungen aus dem Gemeinschaftshaushalt;

Gewährleistung der notwendigen Entwicklung innovativer Investitionen und Forschung durch die Unternehmen, insbesondere zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in qualitativer Hinsicht;

Gewährleistung der Unabhängigkeit Europas bei für seine Sicherheit ausschlaggebenden Technologien (nötigenfalls durch engere Kooperationen mit präferenzieller Öffnung des öffentlichen Auftragswesens der betreffenden Länder für die Kooperationspartner);

Ausrichtung der gemeinsamen F&E-Politik auf gemeinsame Vorhaben, wobei auf die Europatauglichkeit der einzelstaatlichen Ansätze zu achten ist.

5.3.5

Die neue finanzielle Vorausschau 2007-2013 muss sich um dieses Problem der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa drehen. Hierzu gilt es,

sich frühzeitiger auf den erwarteten wirtschaftlichen, industriellen, regionalen und sozialen Wandel durch Einleitung der im Vorfeld nötigen Anpassungen einzustellen;

die Reform der Agrarpolitik mit den betroffenen Kreisen fortzusetzen und dabei eine wettbewerbsfähige europäische Ernährungswirtschaft unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie einer ausgewogenen Entwicklung des ländlichen Raumes anzustreben;

für eine stärkere internationale Präsenz der Union durch effizientere Gestaltung der Entwicklungshilfe, Förderung von Partnerschaften und Unterstützung der Investitionen europäischer Unternehmen auf Drittlandsmärkten mit großem Wachstumspotenzial zu sorgen;

die Modalitäten für die Vergabe von Gemeinschaftsbeihilfen anzupassen: Erweiterung der für ihren Erhalt zu erfüllenden Bedingungen (insbesondere was die wirtschaftliche Konvergenz, aber auch die Umsetzung der Richtlinien anbelangt), Erreichung größerer Gegenleistungen (Gegenseitigkeit) von Seiten der Empfängerländer (Wettbewerbsumfeld für die Unternehmen, Verwaltungsvereinfachung, Beseitigung von Hemmnissen), Überprüfung der Vereinbarkeit der Gemeinschaftshilfen mit den Wettbewerbsvorschriften wie bei den staatlichen Beihilfen (Beachtung schädlicher Wettbewerbsverzerrungen und Störungen durch künstliche Standortverlagerungen) sowie stärkerer Rückgriff auf zinsvergünstigte Kredite, anstatt die Finanzhilfe im Wesentlichen auf Subventionen auszurichten.

5.4   Eine kohärentere Durchführung der Strukturreformen gewährleisten

5.4.1

Die Europäer müssen besser von der Glaubwürdigkeit des Mandats von Lissabon überzeugt werden. Es gilt, die Befürchtungen hinsichtlich seiner Bedeutung und seiner sozialen Kosten zu zerstreuen. Die vorgesehenen Reformen haben einen Einfluss auf unsere Entwicklungsperspektiven in einer offenen Wirtschaft. Es geht darum, die Nachhaltigkeit des europäischen Gesellschaftsmodells, an dem die Europäer hängen und wie es in der Charta der Grundrechte verankert ist, zu sichern und es mit dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen.

5.4.2

Dieses Ziel der Wettbewerbsfähigkeit würde auch dadurch gewinnen, wenn es eindeutiger ausgeführt würde. Dem Ausschuss geht es nicht um größtmögliche Wettbewerbsfähigkeit auf weltweiter Ebene im Sinne einer maximalen Kostendämpfung in allen Bereichen: Ein solches Ziel wäre illusorisch und nicht praktikabel und aufgrund seiner qualitativen, sozialen und ökologischen Kosten in vielerlei Hinsicht schädlich und der Nachhaltigkeit abträglich. Dem Ausschuss ist vielmehr daran gelegen, dass uns in einer offenen und globalisierten Wirtschaft alle Mittel für eine uneingeschränkte und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit zur Verfügung stehen — insbesondere durch die Beherrschung der neuen Technologien und eine innovativere Organisation der Arbeit und der Produktivität –, in dem kontinuierlichen Streben, unsere sozialverträgliche Form der Entwicklung in Europa beizubehalten und zu konsolidieren.

5.4.3

Es müsste eine bessere Koordinierung zwischen den wirtschaftlichen, sozialen, verwaltungs- und umweltpolitischen Reformen auf der einen Seite und den Mitgliedstaaten auf der anderen Seite in die Wege geleitet werden. Dabei ist für die Vergleichbarkeit (der Verhältnisse) und die gegenseitige Stärkung zu sorgen. In Anbetracht des derzeitigen Stands der Strukturreformen in den Mitgliedstaaten wäre hierzu insbesondere Folgendes notwendig:

die Telekommunikations-, Energie- und Verkehrsnetze müssten unter Bedingungen verknüpft werden, die ein optimales Verhältnis zwischen Preis, Qualität und Sicherheit gewährleisten;

die Integration des europäischen Finanzmarktes müsste beschleunigt werden, wobei Mobilität, Harmonisierung, Sicherheit und Selbstregulierung miteinander in Einklang zu bringen sind;

die Produktivität müsste gesteigert werden, und zwar zum einen unmittelbar in den Unternehmen — nämlich durch Arbeitsorganisation, Informatik und neue Technologien — und zum anderen durch eine größere wirtschaftliche und soziale Effizienz der öffentlichen Transferleistungen, u.a. durch Größenvorteile — Öffnung des öffentlichen Sektors, europaweite Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen –, um die Rückführung der Defizite der öffentlichen Haushalte zu ermöglichen;

es müsste dafür gesorgt werden, dass die zur Verfügung gestellten Forschungsmittel, die zu zwei Dritteln aus dem privaten Sektor kommen müssen, dem festgelegten Planungsziel der EU von 3 % des BIP auch tatsächlich entsprechen, und dass die nationalen Programme miteinander und mit dem F&E-Rahmenprogramm in Einklang stehen;

das Lernen und die duale Berufsausbildung, bei der schulische und betriebliche Ausbildungseinheiten alternieren, müsste gefördert werden, der Zugang zu ihnen müsste weiter geöffnet werden, und die europäischen Austauschprogramme müssten noch weiter ausgebaut werden;

die Vermittelbarkeit der Arbeitssuchenden müsste durch Weiterbildungsprogramme sowie eine auf den persönlichen Bedarf zugeschnittene Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbessert werden;

die Arbeitssuchenden, sowohl Frauen als auch Männer, ältere wie jüngere, müssten außerdem zu selbstständiger Erwerbstätigkeit ermutigt werden, indem die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden und ihnen im Hinblick auf das Sozialschutzsystem keine Nachteile entstehen;

angesichts der Alterung der Bevölkerung in Europa müsste die Solvenz des Sozialschutzes sichergestellt werden, um seinen Bestand auf Dauer zu sichern, wobei die nicht deklarierte illegale Arbeit einzudämmen und zu unterbinden ist;

der Wust an Regelungen und Verfahren, insbesondere für KMU, müsste durchforstet und gleichzeitig — wie vorstehend genannt — die Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden;

der Gründung von Unternehmen und der Förderung des Unternehmergeists sollte vordringlich Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Verwaltungs- und Steuervorschriften dementsprechend umgestaltet werden;

die nachhaltige Entwicklung müsste konsolidiert und die neuen Technologien in diesem Bereich, die den europäischen Unternehmen weltweit neue Märkte eröffnen, müssten gefördert werden, u.a. durch den verstärkten Austausch bewährter Verfahrensweisen, für die eine Datenbank eingerichtet werden sollte.

5.4.4

Auf europäischer Ebene sollte diese Koordinierung der Reformen dadurch unterstützt werden, dass

dem Präsidenten der Kommission gemeinsam mit seinen Kollegen eine besondere Verantwortung für die Berücksichtigung der Chancen und Gefahren für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa übertragen wird, die als Grundlage für besondere Initiativen in diesem Bereich im Rahmen der politischen Maßnahmen der Kommission herangezogen werden kann, wobei vom Präsidenten ein Mitglied der Kommission benannt werden könnte, das ihm bei dieser Aufgabe zur Seite stehen soll;

die vergleichende Übersicht über die Durchführung der Reformen von Lissabon verstärkt wird, in der nicht nur die Rolle der Behörden, sondern auch die der Zivilgesellschaft herausgestellt wird;

die EU-Beihilfen stärker auf die Ziele von Lissabon abgestimmt werden und in den Jahresberichten eine Bilanz dieser Abstimmung gezogen wird.

5.4.5

Eine der zentralen Forderungen der heutigen Zeit ist die, dass die Unionsbürger für den europäischen Integrationsprozess und das von der Union angestrebte Ziel der Wettbewerbsfähigkeit mobilisiert werden müssen. Dies setzt voraus, dass sowohl im Hinblick auf die Ziele und Konturen des im Entstehen begriffenen Europa als auch in Bezug auf den wirtschaftlichen und sozialen Gesamtkontext, in den die Strukturreformen gestellt sind, klarere Vorstellungen entwickelt werden. Hierzu ist insbesondere ein genaueres Verständnis der Zukunft des europäischen Modells für die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern erforderlich.

5.4.6

Eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beinhaltet insbesondere, die beruflichen Qualifikationen der Angestellten zu verbessern, sie zur Mitwirkung an der Organisation der Arbeit anzuregen und den sozialen Zusammenhalt innerhalb des Unternehmens durch engere und modernisierte Sozialbeziehungen zu fördern.

5.4.6.1

So sind Investitionen in die Humanressourcen der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Denn für die Produktivität eines Unternehmens sind seine Arbeitskräfte — sein Humankapital — ein ausschlaggebender Faktor. Von solchen Investitionen, insbesondere im Bildungsbereich, hängt die Motivation der Arbeitnehmer und damit ihre Produktivkraft ab.

5.4.6.2

„Lebensbegleitendes Lernen“ und Fortbildung sind zwar zum zentralen Element der europäischen Beschäftigungspolitik geworden, der prozentuale Anteil von Arbeitnehmern, die an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, gibt aber Anlass zur Sorge. Dieser Anteil liegt bei der Gruppe der 25-29-Jährigen durchschnittlich bei nur 14 %, sinkt mit zunehmendem Alter der Arbeitnehmer konstant ab und beträgt in der Gruppe der 55-64-Jährigen nur noch 5 %

5.4.6.3

In einem Produktionssystem, in dem die Arbeitsplätze in immer stärkerem Maße von Technik und Know-how abhängen, gibt diese Situation im Hinblick auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit Anlass zur Beunruhigung. Es ist wünschenswert, wenn nicht gar unumgänglich, diese Situation zu überwinden. Hierzu müssen die Unternehmen Fortbildungsmaßnahmen als mittel- und langfristige Investitionen in ihre Strategie integrieren, statt sie als Maßnahme anzusehen, die sich schnell oder gar sofort auszahlen muss.

5.4.6.4

Dennoch dürfen die berufliche Bildung und die lebensbegleitende Aus- und Fortbildung nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollten von den Erwerbstätigen als grundlegende Elemente für ihre Karriereplanung angesehen werden. In jeder Altersgruppe sollte ausreichend Motivation zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen vorhanden sein, und zwar durch Höherbewertung von Kompetenzen und Dynamisierung der beruflichen Laufbahnen. In dieser Hinsicht sind Bewertungssysteme und die Validierung des beruflichen Erfahrungswissens Konzepte, die im Rahmen individueller beruflicher Planung in Verbindung mit der Unternehmensplanung weiterentwickelt werden müssen.

5.4.7

Der Ausschuss möchte auch die Rolle der Sozialwirtschaft unterstreichen, die bereits Gegenstand mehrerer seiner Stellungnahmen war. Er möchte daran erinnern, dass die Sozialwirtschaft als Entwurf für mehr Wettbewerbsfähigkeit dienen kann, und zwar auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Menschen und Unternehmen und ihrer Fähigkeit, die Bedürfnisse der Menschen zu erfüllen und das Humankapital zu entwickeln

5.4.8

Neben den Unternehmen und ihren Angestellten kommt den Sozialpartnern bei der Neudefinierung der Sozialbeziehungen eine ganz entscheidende Rolle zu. Mit dem Mandat von Lissabon wurde ursprünglich den Unternehmen, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft eine maßgebliche Verantwortung für das Gelingen der Reformen zuerkannt. Der Ausschuss findet es höchst bedauerlich, dass dies bei den ersten Frühjahrsgipfeln sowohl in den Berichten der Mitgliedstaaten als auch in den Debatten und Schlussfolgerungen des Europäischen Rates unterbewertet wurde.

5.4.9

Die diesbezügliche Lage hat sich allmählich gebessert, und es finden im Vorfeld der Frühjahrsgipfel Sitzungen der Sozialpartner mit dem Ratsvorsitz und Vertretern der Kommission statt. Auch die von den Sozialpartnern (UNICE, CEEP, UEAPME und EGB) beschlossene mehrjährige Agenda für ihren sozialen Dialog während des Zeitraums 2003-2005 hat zu ihrer verstärkten Beteiligung an der Durchführung der Reformstrategie beigetragen. Bei dieser in drei Bereiche (Beschäftigung, soziale Aspekte der Erweiterung) gegliederten Agenda für die Konzertierung und für gemeinsame Initiativen liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Stärkung der Berufsbildung und der Berufsabschlüsse. Sie trägt dadurch zur Definition eines europäischen Gesellschaftsmodells bei, bei der die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen mit verstärkten sozialen Inhalten verknüpft wird.

5.4.10

Diese Sozialpartner haben im Übrigen in den Mitgliedstaaten entscheidende Reformen in die Wege geleitet, die die Ausbildung, den Arbeitsmarkt und den Sozialschutz betreffen. Deshalb ist es wichtig, die verantwortliche Mitwirkung der Sozialpartner an den Reformen zu fördern, indem ihre Initiativen und Vereinbarungen in den Berichten an die Frühjahrsgipfel aufgewertet werden und sie selbst in den Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen einbezogen werden. Der Ausschuss ist bereit, die Information über die Mitwirkung der wirtschaftlichen und sozialen Akteure an den Reformen über eine Datenbank zu verbreiten.

6.   Fazit

6.1

Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen der zu zahlende hohe Preis für ein Europa ist, dem es an Unternehmergeist fehlt, das in zahlreichen Bereichen immer noch unvollendet ist, mit seinen Reformen im Rückstand liegt und seine Trümpfe sehr schlecht, oft recht zögerlich, zuweilen inkonsequent und damit kontraproduktiv ausspielt. Dieses Urteil lässt sich durch die Feststellung von vier zentralen Mängeln untermauern:

eine unzureichende Förderung des Unternehmergeistes trotz der europäischen Freiheiten;

ein Binnenmarkt, der trotz der Erweiterung unvollendet ist;

eine trotz der Währungsunion immer noch nicht vorhandene Wirtschaftsunion;

zwar geplante, aber immer noch schlecht bewerkstelligte Reformen.

6.2

Diese Mängel zu beheben, um für eine größere Kohärenz zwischen Europa und seinen Staaten zu sorgen und von deren gegenseitiger Ergänzung zu profitieren, ist die Aufgabe aller. Der Ausschuss begrüßt, dass auf dem letzten Frühjahrsgipfel:

die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, Reformpartnerschaften zu fördern, an denen die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Behörden beteiligt werden;

das Engagement der europäischen Sozialpartner begrüßt wurde, sich durch eine neue europäische Partnerschaft für den Wandel noch stärker einzusetzen.

6.3

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass derartige Partnerschaften sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene dringend notwendig sind, um die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu schaffen, und dass sie insbesondere zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen müssen:

die optimale Gestaltung des Binnenmarktes beschleunigen;

eine der Währungsunion angemessene Wirtschaftsunion schaffen;

alle betroffenen Kreise an den Reformen beteiligen;

hierzu sowohl öffentliche als auch private oder zivilgesellschaftliche innovative Initiativen in die Wege leiten und

auf den nächsten Frühjahrsgipfeln die Fortschritte dieser Partnerschaft bewerten.

6.4

Der Ausschuss weist außerdem auf die Notwendigkeit hin, unbeirrbar an dem Zieltermin 2010 festzuhalten, und zwar sowohl für die Durchführung der in Lissabon beschlossenen Reformen als auch für die Vollendung des Binnenmarktes und die Verwirklichung einer echten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsunion, bei der sämtliche Konsequenzen aus der Währungsunion gezogen und die Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung voll berücksichtigt werden.

6.5

Der Ausschuss stellt schließlich fest, dass die notwendige Beschleunigung der Reformen durch ein stärkeres Wirtschaftswachstum erheblich erleichtert würde. Die Europäische Union sollte schleunigst die notwendigen Schritte einleiten, die eine Stärkung des Binnenmarkts durch eine Ankurbelung von Angebot und Nachfrage ermöglichen und so die dauerhaften Bedingungen für einen Anstieg von Investitionen, Handel, Verbrauch und Beschäftigung schaffen.

Brüssel, den 27. Oktober 2004

Die Präsidentin

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Anne-Marie SIGMUND


(1)  Eine Stellungnahme des EWSA zu diesem Richtlinienvorschlag ist in Arbeit.


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