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Document 42013D0338

    2013/338/EU: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 26. Juni 2013 zur Ernennung von Richtern beim Gerichtshof

    ABl. L 179 vom 29.6.2013, p. 94–94 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2015

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/338/oj

    29.6.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 179/94


    BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 26. Juni 2013

    zur Ernennung von Richtern beim Gerichtshof

    (2013/338/EU)

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß den Artikeln 5 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union und nach dem Ausscheiden der Herrn Uno LÕHMUS und Jean-Jacques KASEL zum 6. Oktober 2013 sollten für die verbleibende Amtszeit der Herrn Uno LÕHMUS und Jean-Jacques KASEL, d.h. bis zum 6. Oktober 2015, zwei Richter beim Gerichtshof ernannt werden.

    (2)

    Als Bewerber für das freigewordene Amt sind Frau Küllike JÜRIMÄE und Herr François BILTGEN vorgeschlagen worden.

    (3)

    Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Frau Küllike JÜRIMÄE und Herrn François BILTGEN für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gerichtshof abgegeben —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Für die Zeit vom 6. Oktober 2013 bis zum 6. Oktober 2015 werden folgende Personen zu Richtern beim Gerichtshof ernannt:

    Frau Küllike JÜRIMÄE

    Herr François BILTGEN

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2013.

    Der Präsident

    R. MONTGOMERY


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