Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32022D2445

Beschluss (GASP) 2022/2445 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)

ST/14893/2022/INIT

ABl. L 319 vom 13.12.2022, p. 91–92 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2445/oj

13.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 319/91


BESCHLUSS (GASP) 2022/2445 DES RATES

vom 12. Dezember 2022

zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/389/GASP (1) über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) angenommen.

(2)

Der Rat hat am 12. Dezember 2016 mit dem Beschluss (GASP) 2016/2240 (2) das Mandat der Mission geändert, um den Schwerpunkt auf den Kapazitätsaufbau in Somalia zu legen, und ihre Bezeichnung in EUCAP Somalia geändert.

(3)

Der Rat hat am 10. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/2031 (3) zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP angenommen, um die EUCAP Somalia bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

(4)

Im Zusammenhang mit der ganzheitlichen und koordinierten strategischen Überprüfung des GSVP-Engagements in Somalia und am Horn von Afrika ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass das Mandat der EUCAP Somalia bis zum 31. Dezember 2024 verlängert werden sollte.

(5)

Der Beschluss 2012/389/GASP sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/389/GASP wird wie folgt geändert:

(1)

In Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Somalia für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 83 076 673,07 EUR.“

(2)

Artikel 15 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

„(5)   Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUCAP Somalia generiert werden, unter Einhaltung des Beschlusses 2013/488/EU des Rates (*1) jeweils bis zum entsprechenden Geheimhaltungsgrad an die Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres, insbesondere Frontex und Europol, weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden technische Vereinbarungen getroffen.

(6)   Der Hohe Vertreter kann die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Befugnisse wie auch die Befugnis, die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Vereinbarungen zu treffen, an ihm unterstellte Personen, den Zivilen Operationskommandeur und/oder den Missionsleiter delegieren.

(*1)  Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1).“ "

(3)

Der letzte Satz von Artikel 16 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Dezember 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40).

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2240 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (ABl. L 337 vom 13.12.2016, S. 18).

(3)  Beschluss (GASP) 2020/2031 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia) (ABl. L 419 vom 11.12.2020, S. 26).


Top