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Document 32019D0399

Beschluss (EU) 2019/399 des Rates vom 7. März 2019 über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 55, 58, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128, des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution R.E.5, der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen und des Vorschlags zur Änderung von Verzeichnis 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958 zu vertretenden Standpunkt

ST/6334/2019/INIT

ABl. L 71 vom 13.3.2019, p. 24–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/399/oj

13.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/24


BESCHLUSS (EU) 2019/399 DES RATES

vom 7. März 2019

über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 55, 58, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128, des Vorschlags zur Änderung der Gesamtresolution R.E.5, der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen und des Vorschlags zur Änderung von Verzeichnis 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958 zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (im Folgenden „Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten. Das geänderte Übereinkommen von 1958 trat am 24. März 1998 in Kraft.

(2)

Mit dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können (im Folgenden „Parallelübereinkommen“) beigetreten. Das Parallelübereinkommen trat am 15. Februar 2000 in Kraft.

(3)

Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens können der Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und der Exekutivausschuss des Parallelabkommens (im Folgenden „einschlägige Ausschüsse der UNECE“) die Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 55, 58, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128, den Vorschlag zur Änderung der Gesamtresolution R.E.5, die Vorschläge für vier neue UN-Regelungen und den Vorschlag zur Änderung von Verzeichnis 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958 (im Folgenden „Mantelbeschluss“) annehmen.

(4)

Die einschlägigen Ausschüsse der UNECE planen auf der 177. Sitzung des Weltforums, die vom 11. bis 15. März 2019 stattfindet, einen Mantelbeschluss bezüglich der Verwaltungsbestimmungen und einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Radfahrzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Teilen, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, sowie bezüglich globaler technischer Regelungen für dieselben anzunehmen.

(5)

Es ist daher angebracht, den in den einschlägigen Ausschüssen der UNECE zu vertretenden Standpunkt zur Annahme dieser Änderungen des Verzeichnisses 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958, der UN-Regelungen und der konsolidierten Resolution sowie der neuen UN-Regelungen festzulegen, da die Regelungen in Verbindung mit der konsolidierten Resolution für die Union bindend sein werden und geeignet sind, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich zu beeinflussen.

(6)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit dieser Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen (im Folgenden „UN-Regelungen“) in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass der Richtlinie 2007/46/EG wurden UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

(7)

Einige, bestimmte Teile oder Merkmale betreffende Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 3, 4, 6, 7, 9, 10, 19, 23, 27, 38, 41, 48, 50, 51, 53, 62, 67, 69, 70, 73, 74, 77, 86, 87, 91, 92, 98, 104, 106, 107, 110, 112, 113, 116, 119, 122, 123 und 128 sowie der Gesamtresolution R.E.5 müssen entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts geändert oder ergänzt werden. Außerdem müssen einige Bestimmungen der UN-Regelungen Nr. 55, 58 und 107 berichtigt werden.

(8)

Um die derzeit in mehreren UN-Regelungen enthaltenen bauteilbezogenen Anforderungen klären und konsolidieren zu können, müssen drei neue UN-Regelungen über Lichtsignaleinrichtungen, Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen und retroreflektierende Einrichtungen angenommen werden. Diese neuen UN-Regelungen werden 20 UN-Regelungen (Nr. 3, 4, 6, 7, 19, 23, 27, 38, 50, 69, 70, 77, 87, 91, 98, 104, 112, 113, 119 und 123), die für neue Typgenehmigungen von Fahrzeugen nicht mehr verwendet werden, ersetzen, ohne die bisher geltenden detaillierten technischen Anforderungen zu ändern. Am 6. November 2018 hat der Rat einen Beschluss über den Standpunkt erlassen, der auf der Sitzung im November 2018 in den einschlägigen Ausschüssen der UNECE (176. Weltforum) bezüglich dieser 23 UN-Regelungen zu vertreten war. Die einschlägigen Ausschüsse stimmten jedoch in dieser Sitzung nicht über diese Regelungen ab —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens auf der 177. Sitzung des Weltforums vom 11. bis 15. März 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 7. März 2019.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C.D. DAN


(1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

(2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

(3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


ANHANG

Regelung Nr.

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer (1)

0

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 0 über einheitliche Vorschriften für die internationale Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug

ECE/TRANS/WP.29/2018/82

3

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 3 (retroreflektierende Einrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/91/Rev.1

4

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 4 (Beleuchtung des hinteren Kennzeichenschildes)

ECE/TRANS/WP.29/2018/92/Rev.1

6

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 6 (Fahrtrichtungsanzeiger)

ECE/TRANS/WP.29/2018/93/Rev.1

7

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 7 (Begrenzungs-, Schluss- und Bremsleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2018/94/Rev.1

9

Vorschlag für die Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 9 (Geräusch von dreirädrigen Fahrzeugen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/6

10

Vorschlag für eine neue Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 10 (elektromagnetische Verträglichkeit)

ECE/TRANS/WP.29/2019/20

19

Vorschlag für die Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 19 (Nebelscheinwerfer)

ECE/TRANS/WP.29/2018/95/Rev.1

23

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 23 (Rückfahrscheinwerfer)

ECE/TRANS/WP.29/2018/96/Rev.1

27

Vorschlag für die Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 27 (Warndreiecke)

ECE/TRANS/WP.29/2018/97/Rev.1

38

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 38 (Nebelschlussleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2018/98/Rev.1

41

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 41 (Geräuschemissionen von Krafträdern)

ECE/TRANS/WP.29/2019/3

48

Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/99/Rev.2

48

Vorschlag für die Ergänzung 13 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/100/Rev.1

48

Vorschlag für die Ergänzung 18 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/101

48

Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/102

50

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 50 (Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder)

ECE/TRANS/WP.29/2018/103/Rev.1

51

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 51 (Geräuschemissionen von Fahrzeugen der Klassen M und N)

ECE/TRANS/WP.29/2019/4/Rev.1

53

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2018/86/Rev.1

53

Vorschlag für die Ergänzung 20 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2018/87/Rev.2

53

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2018/104/Rev.1

53

Vorschlag für die Ergänzung 20 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2018/105

53

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/17

53

Vorschlag für die Ergänzung 21 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/18

55

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 2 zu UN-Regelung Nr. 55 (mechanische Verbindungseinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/21

58

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 3 zu UN-Regelung Nr. 58 (hinterer Unterfahrschutz)

ECE/TRANS/WP.29/2019/22

62

Vorschlag für die Ergänzung 3 zu UN-Regelung Nr. 62 (Diebstahlsicherung für Kleinkrafträder und Motorräder)

ECE/TRANS/WP.29/2019/8

67

Vorschlag für die Ergänzung 16 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 67 (LPG-Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/9

67

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 67 (LPG-Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/10

69

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 69 (hintere Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2018/106/Rev.1

70

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 70 (hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2018/107/Rev.1

73

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 73 (seitliche Schutzeinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/11

74

Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Krafträder)

ECE/TRANS/WP.29/2018/108/Rev.2

77

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 77 (Parkleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2018/109/Rev.1

86

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2018/110/Rev.1

86

Vorschlag für die Ergänzung 7 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2018/111

87

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 87 (Leuchten für Tagfahrlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2018/112/Rev.1

91

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 91 (Seitenmarkierungsleuchten)

ECE/TRANS/WP.29/2018/113/Rev.1

92

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 92 (Auspuffschalldämpferanlagen für Krafträder zum Austausch)

ECE/TRANS/WP.29/2019/7

98

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 98 (Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/114/Rev.1

104

Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 104 (retroreflektierende Markierungen)

ECE/TRANS/WP.29/2018/115/Rev.1

106

Vorschlag für die Ergänzung 17 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 106 (Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger)

ECE/TRANS/WP.29/2019/5

107

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/12

107

Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 4 der UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/23

107

Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 5 der UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/24

107

Vorschlag für die Berichtigung 3 der Revision 6 der UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/25

107

Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 7 der UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/26

107

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 8 der UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/27

110

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 110 (CNG- und LNG-Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/13

110

Vorschlag für die Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 110 (CNG- und LNG-Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/16

112

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 112 (Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2018/116/Rev.1

113

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 113 (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2018/117/Rev.1

116

Vorschlag für die Ergänzung 6 zu UN-Regelung Nr. 116 (Diebstahlsicherung und Alarmanlagen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/14

119

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 119 (Abbiegescheinwerfer)

ECE/TRANS/WP.29/2018/118/Rev.1

122

Vorschlag für die Ergänzung 5 zu UN-Regelung Nr. 122 (Heizungssysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2019/15

123

Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 123 (adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS))

ECE/TRANS/WP.29/2018/119/Rev.1

128

Vorschlag für die Ergänzung 9 zur ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 128 (LED-Lichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/19

Neue UN-Regelung

Vorschlag für eine neue UN-Regelung über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Totwinkel-Assistenten zur Erkennung von Fahrrädern

ECE/TRANS/WP.29/2019/28

Neue UN-Regelung

Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Lichtsignaleinrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2018/157

Neue UN-Regelung

Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2018/158/Rev.1

Neue UN-Regelung

Vorschlag für eine neue UN-Regelung über retroreflektierende Einrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2018/159/Rev.1


Konsolidierte Resolution Nr.

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

R.E.5

Vorschlag für die Änderung 3 der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.5)

ECE/TRANS/WP.29/2019/29


Geändertes Übereinkommen von 1958

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

Verzeichnis 4

Vorschlag zur Änderung des Verzeichnisses 4 des Geänderten Übereinkommens von 1958

ECE/TRANS/WP.29/2018/165


(1)  Alle in der Tabelle genannten Unterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/gen2018.html


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