This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32016D2111
Council Decision (EU) 2016/2111 of 28 November 2016 appointing a member of the Advisory Committee on Freedom of Movement for Workers for Belgium
Beschluss (EU) 2016/2111 des Rates vom 28. November 2016 über die Ernennung eines belgischen Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Beschluss (EU) 2016/2111 des Rates vom 28. November 2016 über die Ernennung eines belgischen Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
ABl. L 327 vom 2.12.2016, p. 77–77
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 24/09/2018
2.12.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 327/77 |
BESCHLUSS (EU) 2016/2111 DES RATES
vom 28. November 2016
über die Ernennung eines belgischen Mitglieds des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (1), insbesondere auf die Artikel 23 und 24,
gestützt auf die Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet worden sind,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit Beschluss vom 20. September 2016 (2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 24. September 2018 ernannt. |
(2) |
Die Regierung Belgiens hat einen Kandidaten für eine zu besetzende Stelle vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Zum Mitglied des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird für die Zeit vom 25. September 2016 bis zum 24. September 2018 ernannt:
I. VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE
Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
Belgien |
Herr Joeri HENS |
|
Artikel 2
Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. November 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. ŽIGA
(1) ABl. L 141 vom 27.5.2011, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 20. September 2016 über die Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (ABl. C 348 vom 23.9.2016, S. 3).