EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32015D2248

Beschluss (EU) 2015/2248 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

ABl. L 318 vom 4.12.2015, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/2248/oj

4.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 318/36


BESCHLUSS (EU) 2015/2248 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 28. Oktober 2015

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1), insbesondere auf Nummer 12,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates (2) kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Anspruch genommen werden, um genau bestimmte Ausgaben zu finanzieren, die innerhalb der Obergrenzen einer oder mehrerer Rubriken nicht getätigt werden konnten.

(2)

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Obergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) erscheint es notwendig, zur Ergänzung der Mittel des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 das Flexibilitätsinstrument in Höhe von 66,1 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um migrationsbezogene Maßnahmen zu finanzieren.

(3)

Die Mittel für Zahlungen, die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechen, belaufen sich auf 52,9 Mio. EUR im Jahr 2016 und auf 13,2 Mio. EUR im Jahr 2017 —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 66,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) einzustellen.

Mit diesem Betrag sollen Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise finanziert werden.

Die Mittel für Zahlungen, die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechen, werden sich auf 52,9 Mio. EUR im Jahr 2016 und 13,2 Mio. EUR im Jahr 2017 belaufen.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Straßburg am 28. Oktober 2015.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

M. SCHULZ

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. SCHMIT


(1)  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

(2)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).


Top