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Document 32007D0490

    2007/490/EG: Entscheidung des Rates vom 5. Juni 2007 zur Aufhebung der Entscheidung 2003/89/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Deutschland

    ABl. L 183 vom 13.7.2007, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/490/oj

    13.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 183/23


    ENTSCHEIDUNG DES RATES

    vom 5. Juni 2007

    zur Aufhebung der Entscheidung 2003/89/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Deutschland

    (2007/490/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 2003/89/EG des Rates (1) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags festgestellt, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat stellte fest, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2002 mit 3,7 % des BIP den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP deutlich überschritt, während erwartet wurde, dass der öffentliche Bruttoschuldenstand 60,9 % des BIP erreichen würde, womit er geringfügig über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP lag.

    (2)

    Gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) richtete der Rat am 21. Januar 2003 eine Empfehlung an Deutschland mit dem Ziel, das übermäßige Defizit so rasch wie möglich und spätestens bis zum Jahr 2004 zu beenden. Diese Empfehlung wurde veröffentlicht. In Anbetracht der einzigartigen Umstände, die durch die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. November 2003 und durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 2004 (3) geschaffen wurden, sollte das Jahr 2005 als Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits betrachtet werden.

    (3)

    Die Kommission stellt in Einklang mit dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, das dem Vertrag als Anhang beigefügt ist, die zur Anwendung des Defizitverfahrens erforderlichen Daten zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen der Anwendung dieses Protokolls gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (4) zweimal jährlich, und zwar zum 1. April und zum 1. Oktober, die Höhe ihrer Defizite und ihres öffentlichen Schuldenstands sowie andere damit verbundene Variablen mitteilen.

    (4)

    Konkrete Daten, die die Kommission (Eurostat) nach einer vorläufigen Mitteilung Deutschlands im Februar 2006 vorlegte, zeigten, dass das übermäßige Defizit bis zum Jahr 2005 nicht korrigiert worden war. Am 14. März 2006 traf der Rat gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission den Beschluss, Deutschland gemäß Artikel 104 Absatz 9 des Vertrags mit der Maßgabe in Verzug zu setzen, Maßnahmen für den als erforderlich erachteten Defizitabbau zu treffen, um das übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis zum Jahr 2007 zu beenden (5). Der Rat entschied insbesondere, dass Deutschland in den Jahren 2006 und 2007 eine kumulative Verbesserung seines konjunkturbereinigten Haushaltssaldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen um mindestens einen Prozentpunkt sicherstellen sollte.

    (5)

    Nach Artikel 104 Absatz 12 des Vertrags hebt der Rat eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits auf, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

    (6)

    Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 8g Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 nach der Datenmeldung Deutschlands zum 1. April 2007 zur Verfügung gestellt wurden, und die Frühjahrsprognose 2007 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

    Nachdem das gesamtstaatliche Defizit von 3,7 % des BIP im Jahr 2002 auf 4,0 % des BIP im Jahr 2003 gestiegen war, ging es 2004 auf 3,7 % des BIP zurück, sank 2005 auf 3,2 % und 2006 schließlich auf 1,7 % des BIP. Es liegt somit unter dem in der Aktualisierung des Stabilitätsprogramms vom Februar 2006 angesetzten Ziel von 3,3 % des BIP und bereits ein Jahr vor Ablauf der vom Rat gesetzten Frist deutlich unter dem Referenzwert von 3 % des BIP;

    Deutschland hatte in den Jahren konjunkturell günstiger Bedingungen nicht genügend Haushaltsspielraum geschaffen, um für die längere Phase verlangsamten Wachstums von 2002 und 2005 mit einem durchschnittlichen realen BIP-Wachstum von 0,5 % pro Jahr gerüstet zu sein. Verschiedene Steuersenkungen bis zum Jahr 2005 belasteten den Haushalt zusätzlich, während Ausgleichsmaßnahmen auf der Ausgabeseite erst mit einiger Verzögerung durchgeführt wurden. Die Konsolidierungsmaßnahmen umfassten Einschränkungen bei den Löhnen im öffentlichen Sektor und eine Verringerung des Personalbestands, eine Reform des Gesundheitswesens im Jahr 2004 und die Reduzierung von Subventionen und öffentlichen Investitionen; das niedrige Lohnwachstum im Privatsektor und die damit verbundenen niedrigeren Rentenausgaben machten sich ebenfalls bemerkbar. Die direkten Steuern — insbesondere auf Gewinne — brachten im Jahr 2006 höhere Einnahmen als aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zu erwarten war. Der konjunkturbereinigte Saldo hat sich seit 2002 verbessert, ohne dass in signifikantem Umfang auf einmalige Maßnahmen zurückgegriffen worden wäre. Der geschätzte strukturelle Haushaltssaldo (ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) in Prozent des BIP hat sich im Jahr 2006 um nahezu einen Prozentpunkt verbessert;

    für das Jahr 2007 gehen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2007 davon aus, dass dank des fortgesetzt starken BIP-Wachstums und insbesondere der Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 % auf 19 % im Januar 2007 das Defizit weiter sinken und bei 0,6 % des BIP liegen wird. Eine Anrechnung einmaliger Maßnahmen ist nicht vorgesehen. In der Datenmeldung vom Frühjahr 2007 schätzten die deutschen Behörden das Defizit 2007 auf 1,2 % des BIP. Die Kommissionsdienststellen gehen außerdem für das Jahr 2007 von einer Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos in Höhe von Formula BIP-Prozentpunkt aus. Deutschland hätte somit die Empfehlung einer kumulativen Verbesserung des strukturellen Saldos um mindestens einen Prozentpunkt in den Jahren 2006 und 2007 erfüllt. Für 2008 geht die Frühjahrsprognose unter Annahme einer unveränderten Politik von einem weiteren Rückgang des Defizits auf 0,3 % des BIP aus. Dies lässt darauf schließen, dass das Defizit glaubwürdig und nachhaltig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zurückgeführt wurde. Im Jahr 2008 dürfte das strukturelle Defizit bei unveränderter Politik nur geringfügig zurückgehen. Dennoch sind weitere Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel erforderlich, das für Deutschland in einem strukturell ausgeglichenen Haushalt besteht;

    nach einem Anstieg von 60,3 % des BIP im Jahr 2002 auf eine Rekordhöhe von 67,9 % des BIP im Jahr 2005 stabilisierte sich die Schuldenquote im Jahr 2006 und soll gemäß der Frühjahrsprognose 2007 der Kommissionsdienststellen unter Annahme einer unveränderten Politik im Jahr 2007 auf 65,4 % des BIP und bis 2008 auf etwa 63Formula % sinken, womit sie sich dem Referenzwert rascher nähern würde, als in der letzten Aktualisierung des Stabilitätsprogramms projiziert wurde.

    (7)

    Nach Ansicht des Rates hat Deutschland sein übermäßiges Defizit korrigiert, und die Entscheidung 2003/89/EG sollte daher aufgehoben werden —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit Deutschlands korrigiert wurde.

    Artikel 2

    Die Entscheidung 2003/89/EG wird aufgehoben.

    Artikel 3

    Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

    Geschehen zu Luxemburg am 5. Juni 2007.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    P. STEINBRÜCK


    (1)  ABl. L 34 vom 11.2.2003, S. 16.

    (2)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 5).

    (3)  Rechtssache C-27/04, Kommission gegen Rat, [2004] Slg. I-6649.

    (4)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1).

    (5)  Entscheidung 2006/344/EG des Rates (ABl. L 126 vom 13.5.2006, S. 20).


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