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Document 22022D0292

Beschluss Nr. 2/2022 des mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses vom 21. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses Nr. 7/2020 zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden [2022/292]

PUB/2022/78

ABl. L 43 vom 24.2.2022, p. 86–86 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/292/oj

24.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 43/86


BESCHLUSS Nr. 2/2022 DES MIT DEM ABKOMMEN ÜBER DEN AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND AUS DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT EINGESETZTEN GEMEINSAMEN AUSSCHUSSES

vom 21. Februar 2022

zur Änderung des Beschlusses Nr. 7/2020 zur Festlegung einer Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedspanels im Rahmen des Abkommens zu werden [2022/292]

DER GEMEINSAME AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (1) (im Folgenden „Austrittsabkommen“), insbesondere auf Artikel 171 Absätze 1 und 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 171 Absatz 1 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) erstellte der Gemeinsame Ausschuss bis zum Ende des nach dem Austrittsabkommen festgelegten Übergangszeitraums eine Liste mit 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, ordentliche Mitglieder eines Schiedspanels zu werden. Der Gemeinsame Ausschuss hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Liste die Anforderungen jederzeit erfüllt.

(2)

Gemäß Artikel 171 Absatz 2 des Austrittsabkommens darf die Liste keine Mitglieder, Beamten oder andere Bedienstete der Organe der Union, der Regierung eines Mitgliedstaats oder der Regierung des Vereinigten Königreichs umfassen.

(3)

Eine der von der Union vorgeschlagenen Personen auf der Liste wurde zum Mitglied eines Organs der Union ernannt und erfüllt somit nicht mehr die Anforderungen dafür, Schiedsrichter gemäß dem Austrittsabkommen zu sein.

(4)

Daher ist es notwendig, diese Person in der in Anhang I des Beschlusses Nr. 7/2020 des Gemeinsamen Ausschusses (2) enthaltenen Liste von Personen zu ersetzen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Liste von 25 Personen, die bereit und in der Lage sind, als Schiedsrichter im Rahmen des Austrittsabkommens zu dienen, die in Anhang I des Beschlusses Nr. 7/2020 des Gemeinsamen Ausschusses enthalten ist, wird wie folgt geändert:

Frau Tamara ĆAPETA wird durch Herrn Ezio PERILLO ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Februar 2022.

Für den Gemeinsamen Ausschuss

Der gemeinsame Vorsitz

Maroš ŠEFČOVIČ

Elizabeth TRUSS


(1)  ABl. L 29 vom 31.1.2020, S. 7.

(2)  ABl. L 443 vom 30.12.2020, S. 22.


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