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Document 12008E267
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union - PART SIX: INSTITUTIONAL AND FINANCIAL PROVISIONS - TITLE I: INSTITUTIONAL PROVISIONS - Chapter 1: The institutions - Section 5: The Court of Justice of the European Union - Article 267 (ex Article 234 TEC)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - SECHSTER TEIL: INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN - TITEL I: VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE - Kapitel 1: Die Organe - Abschnitt 5: Der Gerichtshof der Europäischen Union - Artikel 267 (ex-Artikel 234 EGV)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - SECHSTER TEIL: INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN - TITEL I: VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE - Kapitel 1: Die Organe - Abschnitt 5: Der Gerichtshof der Europäischen Union - Artikel 267 (ex-Artikel 234 EGV)
ABl. C 115 vom 9.5.2008, p. 164–164
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - SECHSTER TEIL: INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN - TITEL I: VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE - Kapitel 1: Die Organe - Abschnitt 5: Der Gerichtshof der Europäischen Union - Artikel 267 (ex-Artikel 234 EGV)
Amtsblatt Nr. 115 vom 09/05/2008 S. 0164 - 0164
Artikel 267 (ex-Artikel 234 EGV) Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung a) über die Auslegung der Verträge, b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet. Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit. --------------------------------------------------