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Mit der Verordnung wird ein Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Länder des Schengen-Raums den Schengen-Besitzstand wirksam anwenden und einen ordnungsgemäß funktionierenden Schengen-Raum erhalten. Sie zielt darauf ab:
Alle Mitgliedstaaten beteiligen sich zu einem gewissen Grad an diesem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen. Derzeit wenden 23 Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand vollständig an, ebenso wie die vier Länder der Europäischen Freihandelsassoziation, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz als Schengen-assoziierte Länder. Bulgarien, Rumänien und Zypern werden gemäß ihrer jeweiligen Beitrittsakte bald Teil des Schengen-Raums sein. Seit dem gilt der Schengen-Besitzstand in vollem Umfang für Kroatien (Beschluss (EU) 2022/2451 des Rates). Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums, obwohl es an den Teilen des Besitzstands im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, einschließlich des Schengener Informationssystems teilnimmt.
Die Mitgliedstaaten, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission müssen umfassend zusammenarbeiten, um die wirksame Durchführung der Verordnung zu gewährleisten und das Europäische Parlament in vollem Umfang über wichtige Entwicklungen zu informieren. Der Peer-to-Peer-Ansatz und die aktive Beteiligung der Mitgliedstaaten sind einige der Hauptmerkmale der Schengen-Evaluation.
Mögliche Arten der Evaluierungen, von denen einige eventuell kurzfristig durchgeführt werden:
Die Überwachung umfasst:
Die Evaluierung und Überwachung erfolgt in erster Linie durch Besuche und Fragebögen sowie in Ausnahmefällen durch andere dezentrale Methoden.
Die Kommission arbeitet mit den Organen und Agenturen der EU zusammen, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA).
Die Kommission kann die EU-Organe auffordern, statistische Daten oder Risikoanalysen bereitzustellen, um mehr über potenzielle künftige Bedrohungen zu erfahren und die innere Sicherheit der EU im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1896 zu gewährleisten.
Frontex legt jedes Jahr eine Risikoanalyse vor, die relevante Aspekte des integrierten Grenzmanagements abdeckt, um das jährliche Evaluationsprogramm zu unterstützen, einschließlich unangekündigter Bewertungen für das folgende Jahr, mit Empfehlungen zu:
Europol liefert Fachwissen, Analysen, Berichte und weitere Informationen.
Die Kommission richtet nach Anhörung der EU-Organe auf der Grundlage von Risikoanalysen und weiteren Informationen Folgendes ein:
Die Bewertungen werden von kleinen Teams durchgeführt, die aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten, Vertretungen der Kommission und Beobachtern der Organe sowie Agenturen der EU bestehen.
Alle Teammitglieder und Beobachter müssen über solide theoretische Kenntnisse und Erfahrungen in den von der Bewertung und Überwachung abgedeckten Bereichen sowie solide Kenntnisse über Bewertungsgrundsätze, -verfahren und -techniken verfügen.
Der Evaluierungsbericht analysiert qualitative, quantitative, operative, administrative und organisatorische Aspekte. Die Befunde werden wie folgt bewertet:
In der Regel übermittelt die Kommission den Bericht und seine Empfehlungen innerhalb von vier Wochen an den Mitgliedstaat, der dann zwei Wochen Zeit hat, sich zu äußern. Er wird anschließend – innerhalb von vier Monaten – mittels eines Durchführungsrechtsakts verabschiedet.
Der evaluierte Mitgliedstaat muss:
Die Mitgliedstaaten werden unterrichtet, wenn ein schwerwiegender Mangel festgestellt wurde und der bewertete Mitgliedstaat unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen muss. Der Rat verabschiedet Empfehlungen, und die bewerteten Mitgliedstaaten müssen innerhalb eines Monats einen Aktionsplan vorlegen.
Zur Überprüfung der Fortschritte organisiert die Kommission innerhalb von 180 Tagen nach der Evaluierung und einem Verifikationsbesuch einen Kontrollbesuch, bevor der Aktionsplan abgeschlossen werden kann.
Die Kommission legt dem Parlament und dem Rat jährlich einen umfassenden Bericht über die im Vorjahr durchgeführten Evaluierungen vor, einschließlich der Ergebnisse der Bewertungen, der Abhilfemaßnahmen der Mitgliedstaaten und der bewährten Verfahren.
Mit der neuen Verordnung wird die Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (vorige Verordnung) aufgehoben.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2022/922 des Rates vom über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (ABl. L 160 vom , S. 1-27).
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