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Mit ihm wird die Gruppe für Frequenzpolitik (im Folgenden die „Gruppe“) eingerichtet, eine hochrangige beratende Gruppe, die die Europäische Kommission in der Ausarbeitung der Frequenzpolitik unterstützen soll.
Sie berücksichtigt technische, wirtschaftliche, politische, kulturelle, strategische, gesundheitliche und soziale Aspekte ebenso wie verschiedene, möglicherweise miteinander in Konflikt stehende Bedürfnisse von Frequenznutzern und soll bewirken, dass eine gerechte, diskriminierungsfreie und angemessene Ausgewogenheit erreicht wird.
der Funkfrequenzpolitik und bei der Koordinierung der politischen Konzepte;
bei der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den jeweils zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Umsetzung von bestehenden Rechtsvorschriften, Programmen und politischen Strategien der EU im Bereich der Funkfrequenzen, darunter die Richtlinie (EU) 2018/1972 (siehe Zusammenfassung) über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, mit dem die Rolle der Gruppe ausgeweitet wurde;
gegebenenfalls in Bezug auf harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen;
in Bezug auf Legislativvorschläge für mehrjährige Programme für die Funkfrequenzpolitik und zur Freigabe von Funkfrequenzen für die gemeinsame Nutzung;
zu Empfehlungen der Kommission in Bezug auf den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation im Bereich der Funkfrequenzen, unbeschadet der Rolle des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), das mit der Verordnung (EU) 2018/1971 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet wurde.
Zusammensetzung der Gruppe
Die Mitglieder der Gruppe sind die Behörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission nimmt an allen Sitzungen teil und stellt das Sekretariat. Jeder Mitgliedstaat benennt einen hochrangigen Vertreter, der die Gesamtverantwortung für die strategische Funkfrequenzpolitik trägt.
Die Gruppe kann Beobachter zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, u. a. aus:
anderen interessierten Parteien wie nationalen Regulierungsbehörden oder GEREK.
Den Beobachtern kann es gestattet werden, an den Diskussionen teilzunehmen und ihr Fachwissen einzubringen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht und beteiligen sich nicht an der Formulierung von Empfehlungen oder Ratschlägen. Die Gruppe kann zudem Vertreter der Branche zur Darlegung der Standpunkte einladen.
Arbeitsweise
Als Teil ihrer beratenden Funktion befasst sich die Gruppe mit verschiedenen technischen, markt- und regulierungsbezogenen Entwicklungen betreffend die Frequenznutzung im Zusammenhang mit einschlägigen EU-Politikbereichen im Binnenmarkt wie elektronische Kommunikation, Informationsgesellschaft und andere Sektoren und Tätigkeiten wie Verkehr, Forschung und Entwicklung oder Gesundheit.
Die Gruppe nimmt auf Ersuchen der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments oder auf eigene Initiative Stellungnahmen und Berichte an.
Die Annahme erfolgt im Konsens oder mit einfacher Mehrheit. Mitglieder, die gegen die Annahme gestimmt haben, können verlangen, dass eine Erklärung mit einer Zusammenfassung der Gründe für ihren Standpunkt beigefügt wird.
Die Kommission kann zur Untersuchung spezifischer Fragen Untergruppen einsetzen und externe Studien in Auftrag geben, um die Arbeit der Gruppe zu unterstützen. Die an den Arbeiten der Gruppe und der Untergruppen beteiligten Teilnehmer erhalten keine Vergütung.
Die Gruppe führt umfassende und frühzeitige Konsultationen mit Marktbeteiligten, Verbrauchern und Endbenutzern durch. Solche Konsultationen werden mit dem Ziel durchgeführt, alle relevanten Beteiligten, Frequenznutzer kommerzieller und nichtkommerzieller Natur und alle anderen Interessenten einzubeziehen. Die meisten Zielvorgaben der Gruppe unterliegen außerdem formalen Konsultationen der Öffentlichkeit.
Die Gruppe veröffentlicht ein Jahresarbeitsprogramm und die meisten offiziellen Ziele der Gruppe sind öffentlich einsehbar.
Aufhebung
Der Beschluss ersetzt den Beschluss 2002/622/EG, mit dem die Gruppe ursprünglich eingerichtet wurde, und hebt ihn auf.
Beschluss der Kommission vom über die Einrichtung der Gruppe für Frequenzpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/622/EG (ABl. C 196 vom , S. 16-21).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom , S. 36-214).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2018/1972 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 (ABl. L 321 vom , S. 1-35).