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Zu den operativen Aufgaben von Eurojust gehören:
Nach Verordnung (EU) 2023/2131 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Eurojust Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten zu übermitteln, sobald diese Fälle an die Justizbehörden weitergeleitet wurden.
Verordnung (EU) 2018/1727 ersetzt Beschluss 2002/187/JI und hebt diesen auf.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom , S. 138-183).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1727 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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