This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Die Agenturen der Europäischen Union (EU) sind klar von den anderen EU-Organen abgegrenzt. Sie werden zur Ausübung einer ganz bestimmten technischen, wissenschaftlichen oder verwaltungstechnischen Aufgabe eingerichtet. Sie können in vier Gruppen unterteilt werden:
Dezentrale Agenturen werden über abgeleitetes Recht eingerichtet, um bestimmte technische, wissenschaftliche oder verwaltungstechnische Aufgaben zu übernehmen. Sie verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit, werden für einen unbegrenzten Zeitraum eingerichtet und sind in der gesamten EU angesiedelt. Sie tragen zur Umsetzung der EU-Politik bei und unterstützen die Zusammenarbeit zwischen der EU und nationalen Regierungen, indem technisches und spezielles Fachwissen aus den EU-Organen und nationalen Behörden zusammengeführt werden. Derzeit gibt es mehr als 30 dezentrale Agenturen. Beispiele sind die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Asylagentur der Europäischen Union.
Exekutivagenturen helfen der Europäischen Kommission, bestimmte Aufgaben zu EU-Programmen zu verwalten. Sie werden für einen begrenzen Zeitraum eingerichtet und sind in Brüssel angesiedelt. Es gibt sechs Exekutivagenturen, darunter die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA), in der die Programme der Kommission im Bereich Dekarbonisierung und nachhaltiges Wachstum verwaltet werden, und die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA), in der die Finanzierung für Bildung (wie Erasmus+), Kultur, audiovisuelle Medien, Sport, Bürgerbeteiligung und Freiwilligenarbeit verwaltet wird.
Agenturen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) helfen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, und anderen Aspekten des auswärtigen Handelns der EU. Es gibt drei Agenturen dieser Art: die Europäische Verteidigungsagentur, das Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien und das Satellitenzentrum der Europäischen Union.
Agenturen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag) wurden erschaffen, um nationale Kernforschungsprogramme für die friedliche Nutzung zu koordinieren; um Wissen, Infrastruktur und Förderung der Kernenergie bereitzustellen; und um eine ausreichende und sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Die zwei Agenturen dieser Art sind die Euratom-Versorgungsagentur und das gemeinsame Unternehmen Fusion for Energy.
SIEHE AUCH