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Das EJN ist ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen, das von den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Justiz in strafrechtlichen Fragen eingerichtet wurde. Die EJN-Kontaktstellen unterstützen die Ermittlungen, indem sie bei der Bestimmung der zuständigen Behörden helfen. Außerdem stellen sie rechtliche und praktische Beratung bei grenzüberschreitenden Ermittlungen bereit und tauschen darüber hinaus bewährte Verfahren aus, fördern die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und bieten und unterstützen Schulungen zur justiziellen Zusammenarbeit.
Das EJN wurde durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI vom 29. Juni 1998 eingerichtet, die später durch den Beschluss 2008/976/JI des Rates ersetzt wurde.
Das EJN-Sekretariat ist für die Verwaltung des EJN zuständig. Es ist bei der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) angesiedelt.
Das EJN in Strafsachen diente als Vorbild für das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen, das durch den Beschluss 2001/470/EG des Rates eingerichtet wurde.
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