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Das EU-EHS ist für die EU-Klimapolitik in Bezug auf die kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasemissionen (THG) entscheidend.
Es basiert auf dem Prinzip von „ Obergrenzen und Handel “. Es wird eine „Obergrenze“ für die Gesamtmenge bestimmter Treibhausgase festgesetzt, welche die im Rahmen des Systems erfassten Anlagen freisetzen dürfen. Diese Obergrenze wird nach und nach reduziert, so dass die Gesamtemissionen sinken.
Innerhalb dieser Obergrenze erhalten oder erwerben Anlagen Emissionszertifikate, mit denen sie untereinander je nach Bedarf handeln können. Die Obergrenze bei der Gesamtmenge an Zertifikaten stellt sicher, dass diese einen Wert haben.
Zum Ende eines jeden Jahres muss eine Anlage ausreichend Zertifikate ausgeben, um all ihre Emissionen abzudecken. Wenn eine Anlage ihre Emissionen senkt, kann sie die nicht genutzten Zertifikate behalten, um ihren Bedarf in der Zukunft zu decken, – oder sie kann sie einer anderen Anlage verkaufen, die Zertifikate benötigt.
Das EHS:
Im September 2020 legte die Europäische Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals einen Klimazielplan vor, einen Plan mit Folgenabschätzung zur Verringerung der Netto-THG-Emissionen der EU um mindestens 55 % bis 2030. Im Juli 2021 legte die Kommission Legislativvorschläge zur Umsetzung des neuen Ziels vorlegen, einschließlich der Überarbeitung und möglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des EU-EHS.