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Übereinkommen von Paris

Auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) im Dezember 2015 haben 196 Parteien das Übereinkommen von Paris angenommen. Das Übereinkommen von Paris ist die erste rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung. Es gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 °C gehalten und der Temperaturanstieg auf 1,5 °C begrenzt werden. Außerdem soll es die Fähigkeit der Länder stärken, mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen, und sie bei ihren Bemühungen unterstützen.

Das Übereinkommen ist am 4. November 2016 in Kraft getreten.

Das Übereinkommen regelt u. a. folgende Aspekte:

  • Eindämmung des Klimawandels:
    • ein langfristiges Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen;
    • das Ziel, den Anstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, da dies die Risiken und Folgen des Klimawandels deutlich vermindern würde;
    • um zu den Zielen des Übereinkommens beizutragen, legt jede Vertragspartei einen umfassenden nationalen Aktionsplan vor („national festgelegte Beiträge“).
  • Transparenz und globale Bilanz über die Fortschritte der Länder bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen.
  • Anpassung an den Klimawandel:
    • die Anpassungsfähigkeit der Gesellschaften an den Klimawandel erhöhen;
    • den Entwicklungsländern weiterhin und in größerem Umfang internationale Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel zukommen lassen.
  • Industrieländer werden auch künftig Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, um in Entwicklungsländern Emissionen zu verringern und diese Länder widerstandsfähig gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu machen. Andere Länder werden aufgefordert, solche Unterstützung freiwillig in die Wege zu leiten oder fortzusetzen.
  • Es wird anerkannt, dass es wichtig ist, Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern, zu minimieren und auszugleichen und in verschiedenen Bereichen wie Frühwarnsysteme, Notfallvorsorge und Risikoversicherung besser zusammenzuarbeiten, damit die Länder ihr Wissen vertiefen, mehr unternehmen und stärkere Unterstützung leisten können.
  • Es wird anerkannt, dass nicht zu den Vertragsparteien des Übereinkommens gehörende Interessenträger bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle spielen. Dazu zählen u. a. Städte, Behörden auf regionaler und kommunaler Ebene, zivilgesellschaftliche Organisationen und die private Wirtschaft.

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