This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Auf der Pariser Klimakonferenz (COP21) im Dezember 2015 haben 196 Parteien das Übereinkommen von Paris angenommen. Das Übereinkommen von Paris ist die erste rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung. Es gibt einen globalen Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels vor: Die Erderwärmung soll deutlich unter 2 °C gehalten und der Temperaturanstieg auf 1,5 °C begrenzt werden. Außerdem soll es die Fähigkeit der Länder stärken, mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen, und sie bei ihren Bemühungen unterstützen.
Das Übereinkommen ist am 4. November 2016 in Kraft getreten.
Das Übereinkommen regelt u. a. folgende Aspekte:
SIEHE AUCH