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Der Klimawandel, eine deutliche Abweichung der durchschnittlichen Klimabedingungen über mehrere Jahrzehnte, stellt eine bedeutende menschliche und globale Herausforderung dar. Der Klimawandel kann durch die Vermeidung oder Verringerung der Emission von Treibhausgasen (THG) in die Atmosphäre abgeschwächt werden, um seine Auswirkungen einzudämmen.
Aufzeichnungen deuten darauf hin, dass der Mensch und die von ihm erzeugten Treibhausgase (hauptsächlich Kohlendioxid (CO2), Methan, Stickoxide und fluorierte Gase) besonders seit Mitte des 20. Jahrhunderts den Klimawandel rapide beschleunigt haben. Die internationale Gemeinschaft hat die Notwendigkeit erkannt, die globale Erwärmung bei deutlich unter 2 °C zu halten und sich auf das Ziel geeinigt, sie auf 1,5 °C zu begrenzen.
Die EU verfügt zu diesem Zweck über einen umfassenden Rahmen für Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Zu den wichtigsten EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen gehören:
Im Jahr 2019 verabschiedete die Europäische Kommission den Europäischen Grünen Deal – eine ehrgeizige Agenda, mit der die EU bis 2050 klimaneutral (d. h. eine Wirtschaft mit null Treibhausgasemissionen) werden soll – und dieses Ziel wurde im neuen Europäischen Klimagesetz verankert. Dabei werden alle Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft eine Rolle spielen – vom Energiesektor über Industrie, Mobilität, Gebäude bis hin zur Land- und Forstwirtschaft.
Seit 2020 hat die Kommission eine Reihe neuer strategischer Initiativen angenommen, insbesondere einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft für ein sauberes und wettbewerbsfähiges Europa, eine Biodiversitätsstrategie für 2030 und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie eine EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, die die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels ergänzt.
Im Jahr 2020 legte die Kommission einen Klimazielplan für 2030 vor, um die Netto-THG-Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % weiter zu senken. Das neue 2030-Ziel ist nun im europäischen Klimarecht verankert. Im Juli 2021 hat die Kommission außerdem eine Reihe von Legislativvorschlägen angenommen, in denen dargelegt wird, wie sie bis 2050 Klimaneutralität in der EU erreichen will, einschließlich eines Zwischenziels von mindestens 55 % Nettoreduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030.
Das 8. Umweltaktionsprogramm der EU, das von 2021 bis 2030 läuft, wird die Klimaschutz- und Umweltziele des Europäischen Grünen Deals unterstützen.