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Document 32014D0212

Beschluss 2014/212/GASP des Rates vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

ABl. L 111 vom 15.4.2014, p. 79–82 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 28/05/2016; Stillschweigend aufgehoben durch 32016D0849

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/212/oj

15.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 111/79


BESCHLUSS 2014/212/GASP DES RATES

vom 14. April 2014

zur Änderung des Beschlusses 2013/183/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss 2013/183/GASP des Rates vom 22. April 2013 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 19,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/183/GASP erlassen.

(2)

Gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Beschlusses 2013/183/GASP hat der Rat die in den Anhängen II und III des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, auf die Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben b und c des genannten Beschlusses Anwendung finden, überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die betreffenden Personen und Einrichtungen — mit Ausnahme einer in Anhang II aufgeführten Person — weiterhin den in jenem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen unterliegen sollten.

(3)

Ferner sollte der Eintrag zu einer in Anhang I aufgeführten Einrichtung aus Anhang II entfernt werden.

(4)

Zudem sollte Artikel 22 geändert werden.

(5)

Außerdem hat der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Demokratische Volksrepublik Korea eingesetzte Sanktionsausschuss am 31. Dezember 2013 die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.

(6)

Die in den Anhängen I und II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltenen Listen der Personen und Einrichtungen sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/183/GASP wird wie Folgt geändert:

1.

Artikel 22 Absatz 2 erhält Folgende Fassung:

„(2)   Die in Artikel 13 Absatz 1 Buchstaben b und c und in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b und c genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 12 Monate, überprüft. Sie verlieren ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen, wenn der Rat nach dem in Artikel 19 Absatz 2 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht mehr gegeben sind.“

2.

Die Anhänge I und II des Beschlusses 2013/183/GASP werden nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 14. April 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 111 vom 23.4.2013, S. 52.


ANHANG

1.   

In Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP wird die folgende Überschrift eingefügt:

„Liste der Personen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen oder Einrichtungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a“

2.   

In Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP wird die Unterüberschrift „A. Liste der Personen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a“ durch die folgende Unterüberschrift ersetzt:

„A.

Personen“

3.   

Die Einträge für die folgenden in Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP genannten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

 

Name

Aliasname

Geburtsdatum

Datum der Aufnahme in die Liste

Sonstige Angaben

„1.

Chang Myong- Chin

Jang Myong-Jin

Geburtsjahr: 19. Februar 1968;

altern. Geburtsjahr: 1965 oder 1966

22.1.2013

Generaldirektor der Satellitenabschussstation Sohae und Leiter des Abschusszentrums, in dem die Abschüsse vom 13. April und 12. Dezember 2012 erfolgten.

2.

Ra Ky'ong-Su

Ra Kyung-Su

Geburtsdatum: 4. Juni 1954;

Reisepass Nr.: 645120196

22.1.2013

Ra Ky'ong-Su ist ein Funktionär der Tanchon Commercial Bank (TCB). In dieser Eigenschaft hat er die Abwicklung von Transaktionen für die TCB ermöglicht. Tanchon wurde im April 2009 vom Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen und ist das wichtigste Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf von konventionellen Waffen, ballistischen Flugkörpern und Gütern für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen.

3.

Kim Kwang-il

 

Geburtsdatum: 1. September 1969;

Reisepass Nr.: PS381420397

22.1.2013

Kim Kwang-il ist ein Funktionär der Tanchon Commercial Bank (TCB). In dieser Eigenschaft hat er die Abwicklung von Transaktionen für die TCB und die Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) ermöglicht. Tanchon wurde im April 2009 vom Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen und ist das wichtigste Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf von konventionellen Waffen, ballistischen Flugkörpern und Gütern für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen. Die KOMID wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist der wichtigste Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen der DVRK.“

4.   

In Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP wird die Unterüberschrift „B. Liste der Einrichtungen nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a“ durch die folgende Unterüberschrift ersetzt:

„B.

Einrichtungen“

5.   

Die Einträge für die folgenden in Anhang I des Beschlusses 2013/183/GASP genannten Einrichtungen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

 

Name

Aliasname

Sitz/Anschrift

Datum der Aufnahme in die Liste

Sonstige Angaben

„1.

Korea Ryonha Machinery Joint Venture Corporation

Chosun Yunha Machinery Joint Operation Company; Korea Ryenha Machinery J/V Corporation; Ryonha Machinery Joint Venture Corporation; Ryonha Machinery Corporation; Ryonha Machinery; Ryonha Machine Tool; Ryonha Machine Tool Corporation; Ryonha Machinery Corp. Ryonhwa Machinery Joint Venture Corporation; Ryonhwa Machinery JV; Huichon Ryonha Machinery General Plant; Unsan; Unsan Solid Tools; und Millim Technology Company

Tongan-dong, Central District, Pyongyang, DVRK; Mangungdae- gu, Pyongyang, DVRK; Mangyongdae District, Pyongyang, DVRK.

E-Mail-Adressen: ryonha@silibank.com; sjc-117@hotmail.com; und millim@silibank.com

Telefonnummern: 850-2-18111; 850-2-18111-8642 und 850 2 18111-3818642

Faxnummer: 850-2-381-4410

22.1.2013

Korea Ryonbong General Corporation ist die Muttergesellschaft der Korea Ryonha Machinery Joint Venture Corporation. Korea Ryonbong General Corporation wurde vom Sanktionsausschuss im April 2009 in die Liste aufgenommen und ist ein Verteidigungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärisch relevanter Güter durch das Land.“

6.   

Folgende Personen und Einrichtungen werden von der in Anhang II des Beschlusses 2013/183/GASP enthaltenen Liste gestrichen:

A.

Personen

1.

Chang Song-taek

B.

Einrichtungen

1.

Korea Complex Equipment Import Corporation


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