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Sicherheit von Pestiziden auf dem EU-Markt
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Die Kommission hat die folgenden Rechtsakte erlassen:
Sie ist am in Kraft getreten.
Die EU misst dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt eine große Bedeutung bei. Eine Harmonisierung der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln auf dem Markt trägt zur Erreichung dieses Ziels bei, stellt das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicher und verbessert die landwirtschaftliche Produktion.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom , S. 1-50).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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