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Diese Verordnung legt gemeinsame Vorschriften für die Umsetzung der drei spezifischen Verordnungen der Europäischen Union (EU) zur Einrichtung zweier Fonds für Inneres im Zeitraum 2014-2020 fest:
der Fonds für die innere Sicherheit (ISF), der wiederum zwei Finanzierungsinstrumente umfasst: ISF-Grenzen und ISF-Polizei).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Grundsätze der Unterstützung
Die Verordnung legt die Regeln für die Umsetzung dieser beiden Fonds im Bereich Inneres fest, einschließlich der Leitprinzipien wie die Einhaltung des EU-Rechts und des nationalen Rechts sowie den Schutz der finanziellen Interessen der EU.
EU-Maßnahmen sowie Soforthilfe und technische Hilfe
Es werden Vorschriften für Maßnahmen festgelegt, die aus den Fonds für Inneres finanziert und direkt von der Europäischen Kommission oder indirekt umgesetzt werden (EU-Maßnahmen – Maßnahmen, die der EU als Ganzes zugute kommen – sowie Soforthilfe und technische Hilfe).
Nationale Programme
Es werden die Regeln für die Ausarbeitung und Durchführung der nationalen Programme sowie die Förderfähigkeitsregeln für diese Programme dargelegt, die von den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Außerdem werden Regeln für die Verwaltung und Kontrolle der Fonds erstellt. Um eine sorgfältige Verwaltung der EU-Mittel zu gewährleisten, werden Regeln für unter anderem folgende Aspekte festgelegt:
Benennung der für die Verwaltung der Programme und die Ausgabenkontrolle zuständigen Stellen durch die Mitgliedstaaten;
Prüfung der Programme;
Aussetzung der Zahlungen.
Information und Kommunikation, Überwachung und Bewertung
Die Verordnung führt die Regeln für die Information und Öffentlichkeitsarbeit auf. So sollten die Ergebnisse der mit den Fonds für Inneres finanzierten Projekte der Öffentlichkeit auf transparente Weise mitgeteilt werden. Darüber hinaus legt sie die Überwachungs- und Bewertungsmethoden fest und die Termine fest, zu denen die Kommission dem Europäischen Parlament die Ergebnisse der Fonds vorlegen sollte.
Durchführungsverordnungen
Die Regeln und Grundsätze werden in von der Kommission erlassenen Verordnungen zur Durchführung näher beschrieben, insbesondere in technischen Aspekten wie:
Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und Informationsmaßnahmen für die Begünstigten, um das Bewusstsein für die Rolle der EU bei der Finanzierung von Programmen zu schärfen;
die technischen Merkmale der Informations- und Publizitätsmaßnahmen (z. B. das Format des EU-Emblems, das auf dem Werbematerial der geförderten Projekte erscheinen sollte);
Festlegung der Muster für die Unterlagen, die für die Zahlung des jährlichen Restbetrags erforderlich sind (um Verzögerungen bei der Erstellung von Zahlungsanträgen zu vermeiden);
Regeln zur Durchführung des jährlichen Verfahrens für den Rechnungsabschluss und den Konformitätsabschluss (d. h. detaillierte Modalitäten für diese Aufgaben, einschließlich des Informationsaustauschs zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, sowie Fristen);
Ausweitung der Förderfähigkeit der Ausgaben der Mitgliedstaaten
Der unprovozierte Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 führte zu einem Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine in mehrere Mitgliedstaaten und setzte die finanziellen Ressourcen der Mitgliedstaaten erneut unter Druck, um dringende Migrations-, Grenzverwaltungs- und Sicherheitsprobleme zu bewältigen. Die Änderungsverordnung (EU) 2022/585 bietet Flexibilität bei der Verwaltung der Fonds für Inneres 2014-2020, indem sie ihren Umsetzungszeitraum um ein Jahr verlängert. Darüber hinaus erlaubt sie die außergewöhnliche Verwendung nicht ausgezahlter Beträge, die den Mitgliedstaaten aus dem AMIF 2014-2020 zugewiesen wurden, um sie bei der Bewältigung neuer oder unvorhergesehener Umstände im Zusammenhang mit der Asyl- und Migrationssteuerung zu unterstützen.
Mit dem Beschluss (EU) 2022/1928 der Kommission wird die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 bestätigt.
der ISF, der durch die Verordnung (EU) 2021/1149 eingerichtet wurde;
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Die EU-Politik im Bereich Inneres hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Ziel dieser Politik ist es, zur Schaffung eines offeneren und sichereren Europas beizutragen. Dies soll erreicht werden, indem die Migrationsströme effizient gesteuert werden, Kriminalität verhindert und gleichzeitig legales Reisen ermöglicht wird sowie die Verwaltung der Außengrenzen der EU gewährleistet werden.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 150 vom , S. 112-142).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 514/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Beschluss (EU) 2022/1928 der Kommission vom zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 265 vom , S. 81-82).
Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 112 vom , S. 1-5).
Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 251 vom , S. 1-47).
Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (ABl. L 251 vom , S. 48-93).
Verordnung (EU) 2021/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit (ABl. L 251 vom , S. 94-131).
Durchführungsverordnung (EU) 2015/840 der Kommission vom über Kontrollen, die von den zuständigen Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements durchgeführt werden (ABl. L 134 vom , S. 1-5).
Durchführungsverordnung (EU) 2015/377 der Kommission vom zur Festlegung der Muster der für die Zahlung des Jahressaldos verlangten Unterlagen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements durchgeführt werden (ABl. L 64 vom , S. 17-29).
Durchführungsverordnung (EU) 2015/378 der Kommission vom zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Umsetzung des jährlichen Rechnungsabschlussverfahrens und die Vornahme des Konformitätsabschlusses (ABl. L 64 vom , S. 30-32).
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1048/2014 der Kommission vom zur Festlegung von Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und Informationsmaßnahmen für Begünstigte gemäß Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 291 vom , S. 6-8).
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1049/2014 der Kommission vom über technische Anforderungen für Informations- und Bekanntmachungsmaßnahmen gemäß Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ABl. L 291 vom , S. 9-13).
Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (ABl. L 150 vom , S. 168-194).
Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG (ABl. L 150 vom , S. 143-167).
Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom , S. 93-111).