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Verordnung (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Damit wird der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds eingerichtet, der zur effizienten Steuerung der Migrationsströme beitragen und zur Umsetzung, Stärkung und Entwicklung der gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union (EU) beitragen soll.
Die Verordnung zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2021-2027 ist eine von mehreren Verordnungen der EU im Bereich der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit. Darunter:
Mit dem Fonds werden vier spezifische Ziele verfolgt:
Der Fonds gewährt den Mitgliedstaaten Pauschalbeträge für folgende Fälle:
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2021/1147 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (ABl. L 251 vom , S. 1-47)
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