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Kauf von Wohnimmobilien – Kreditvorschriften
Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher
Die unter dem Namen „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ bekannte Richtlinie 2014/17/EU soll sicherstellen, dass alle Verbraucher, die eine Hypothek für den Erwerb einer Wohnimmobilie aufnehmen, angemessen informiert und vor den Risiken geschützt werden.
Sie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gilt für Hypothekarkreditverträge, die ab dem geschlossen wurden.
Die Richtlinie (EU) 2021/2167 zur Änderung muss bis zum von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie ab dem anwenden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom , S. 34-85).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/17/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438 vom , S. 1-37).
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