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Dokument 52013DC0281
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Issues related to the continued issuance of the 1 and 2 euro cent coins
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
/* COM/2013/0281 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen /* COM/2013/0281 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und
2-Euro-Cent-Münzen 1. Einleitung Die Einführung des Euro im Jahr 1999 war ein
wichtiger Schritt auf dem Weg der europäischen Integration. Seit dem 1. Januar
2002 ist der Euro in physischer Form als Banknoten und Münzen verfügbar;
derzeit wird er in 17 EU-Mitgliedstaaten von rund 330 Millionen
EU-Bürgerinnen und -Bürgern als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet. Die
Stückelungsstruktur der Euro-Banknoten und der Euro-Münzen (1, 2, 5, 10, 20,
50 Cent, 1 Euro und 2 Euro) ist seit der Einführung des Euro
unverändert geblieben. Die Euro-Münzen
werden von den Mitgliedstaaten ausgegeben; für die Harmonisierung der
Stückelung und der technischen Merkmale ist jedoch der Rat zuständig. Die
Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen
wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates festgelegt. Nach der
Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates haben Münzen, die auf Euro oder Cent
lauten und den vom Rat festgelegten Bezeichnungen und technischen Merkmalen
entsprechen, als einzige in allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,
die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. 2012 sprachen sich das Europäische Parlament
und der Rat dafür aus, dass die zuständigen Organe die Verwendung verschiedener
Stückelungen von Euro-Münzen und Euro-Banknoten hinsichtlich ihrer Kosten und
öffentlichen Akzeptanz prüfen[1].
Nach Artikel 2 der Verordnung über die
Ausgabe von Euro-Münzen nimmt die Europäische Kommission „eine
Folgenabschätzung zur fortgesetzten Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen“ vor,
insbesondere durch „eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die tatsächlichen
Herstellungskosten dieser Münzen im Verhältnis zu ihrem Wert und Nutzen berücksichtigt
werden“. Dieser Auftrag ist vor dem Hintergrund der
Diskussion darüber zu sehen, ob sich die Einführung der beiden kleinsten
Euro-Münzen als sinnvoll erwiesen hat. Bei dieser Diskussion geht es vor allem
um die bei 1- und 2-Euro-Cent-Münzen – gemessen am Nennwert – hohen
Herstellungs- und Geldbearbeitungskosten, um den erheblichen Schwund bei den im
Umlauf befindlichen Münzen (hohe Verlustrate[2])
und um den Verfall ihrer Kaufkraft. Zudem geht es um die Frage der Inflation
bzw. Inflationswahrnehmung, da in der Öffentlichkeit die Sorge besteht, die
Verbraucherpreise könnten ansteigen, wenn die Ausgabe der Münzen eingestellt
wird und die Restbestände aus dem Umlauf genommen werden. Die geforderte Folgenabschätzung wurde auf der
Grundlage einer Konsultation der Interessenträger und einer umfassenden
Bestandsaufnahme vorgenommen[3].
In der vorliegenden Mitteilung werden vier Politikoptionen vorgestellt (von der
Beibehaltung des Status quo bis hin zum Einzug der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen)
und die Hauptmerkmale der einzelnen Optionen sowie ihr Für und Wider
beleuchtet. Dem beigefügten Arbeitsdokument sind weitere Einzelheiten zu
entnehmen. 2. Vier mögliche Szenarien für die 1- und
2-Euro-Cent-Münzen Grundsätzlich könnte die Ausgabe von 1- und
2-Euro-Cent-Münzen entweder wie bisher fortgesetzt oder aber eingestellt
werden, womit zwei Szenarien (fortgesetzte Ausgabe oder Einzug) zu untersuchen
wären. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Fragebogenaktion und der
Bestandsaufnahme wurden jedoch vier denkbare Szenarien ermittelt: fortgesetzte
Ausgabe und Einzug als Hauptszenarien sowie jeweils eine Variante. Das erste Hauptszenario ist die fortgesetzte
Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen unter den heutigen, d. h.
unveränderten rechtlichen und materiellen Rahmenbedingungen („Status-quo-Szenario“).
Die Münzen bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und werden weiter mit den
derzeit vorgegebenen technischen Merkmalen (in Bezug auf Metall, Gewicht und
Größe) hergestellt, ohne dass Herstellungs- und Ausgabeverfahren geändert
würden[4].
Eine Variante dieses Szenarios ist die fortgesetzte Ausgabe bei verminderten
Kosten; sie beruht auf der Annahme, dass die Kosten der Münzausgabe durch eine
Änderung der Materialzusammensetzung der Münze und/oder durch eine Steigerung
der Effizienz der Münzherstellung gesenkt werden könnten („Szenario der
Ausgabe bei verminderten Kosten“). Das zweite Hauptszenario zielt auf die
Abschaffung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel („Szenario
des Schnelleinzugs“) ab. Hierbei würde die Ausgabe dieser Münzen
eingestellt, und die im Umlauf befindlichen Münzen würden innerhalb einer zuvor
festgelegten kurzen Frist insbesondere über Einzelhändler, Supermärkte und
Banken eingezogen. Ab dem ersten Tag des Einzugszeitraums würden verbindliche
Rundungsregeln gelten, und am Ende des Zeitraums würden die Münzen ihre
Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. Eine Variante des Szenarios des Schnelleinzugs
ist das „Auslaufszenario“, das ebenfalls zum Verschwinden der betreffenden
Münzwerte führen würde, allerdings auf andere Weise. Während auch bei diesem
Szenario die Münzausgabe eingestellt würde und verbindliche Rundungsregeln
gelten würden, blieben die Münzen dennoch gesetzliches Zahlungsmittel. Die 1-
und 2-Euro-Cent-Münzen könnten weiter verwendet werden, aber nur zur Zahlung
des gerundeten Endbetrags. Da keine neuen Münzen ausgegeben würden, dürften die
Münzen aufgrund der hohen Verlustrate und ihrer mangelnden Attraktivität als
Zahlungsmittel allmählich aus dem Umlauf verschwinden. 3. Zwei Szenarien für die fortgesetzte
Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen 3.1. Szenario der fortgesetzten
Ausgabe unter unveränderten Bedingungen („Status-quo-Szenario“) Dieses Szenario ist naturgemäß der Maßstab,
anhand dessen die drei anderen Szenarien zu bewerten sind. 3.1.1. Ständiger Anstieg der Ausgabe
kleiner Münzen infolge einer hohen Verlustrate Seit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2002
sind über 46 Milliarden 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel ausgegeben worden. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl dieser
Münzen um etwa 74 % angestiegen. Heute sind knapp die Hälfte der in Umlauf
gebrachten Euro-Münzen 1- oder 2-Euro-Cent-Münzen. Obgleich sehr viele 1- und
2-Euro-Cent-Münzen ausgegeben wurden, beträgt ihr Wert insgesamt nur etwa
714 Mio. EUR. Der starke Anstieg der Zahl der 1- und
2-Euro-Cent-Münzen ist hauptsächlich auf die hohen Verlustraten bei diesen
Münzen zurückzuführen, die von 25 % bis nahezu 100 % reichen. Verbraucher verwenden die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
beim Zahlen nicht häufig, sondern erhalten sie im Einzelhandel als Wechselgeld.
Die Münzen scheinen als wertlos betrachtet und häufig eher gehortet als wieder
in Umlauf gebracht zu werden. Obwohl die Inflationsrate seit der Einführung
des Euro sehr niedrig war, ist die Kaufkraft der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
erheblich zurückgegangen (im Fall einer 1-Euro-Cent-Münze auf im Schnitt
0,81 Euro-Cent). 3.1.2. Ein Verlustgeschäft Die Gesamtkosten der Ausgabe von Münzen lassen
sich nur schwer bestimmen, da sie Herstellung, Verpackung, Beförderung,
Lagerung und weitere Kosten umfassen, die Banken und Einzelhändlern entstehen,
wenn diese die Münzen bereitstellen und wieder in Umlauf bringen. Bei der Betrachtung der Herstellungskosten von
Münzen sind drei zentrale Komponenten zu untersuchen: (1) die Kosten des
Ausgangsmaterials für Rohlinge (das als Münze zu prägende Metallstück); (2) die
Kosten der Herstellung der Rohlinge; (3) die Kosten der Herstellung (d. h.
des Prägens) der Münze. Detaillierte Auskünfte über die genannten
Kostenelemente sind nicht leicht zu erhalten, da die wichtigsten am
Herstellungsprozess beteiligten Akteure (d. h. Hersteller von Rohlingen
und Prägeanstalten) diese Informationen in der Regel als marktsensibel und
damit als Geschäftsgeheimnis betrachten. Gleichwohl lässt sich feststellen, dass die
Kosten der Herstellung und Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen grundsätzlich
hoch sind. Für die meisten Mitgliedstaaten liegen die Beschaffungskosten bis zu
vier Mal über dem Nennwert der Münzen, d. h. die Seigniorage (Münzgewinn)
ist negativ. Auf der Grundlage der Angaben von fünf Mitgliedstaaten liegt der
nichtgewichtete Beschaffungspreis dieser Münzen für die betreffenden
Finanzverwaltungen bei rund 150 % des Nennwerts und der gewichtete
Beschaffungspreis bei nahezu 300 % (da einem großen Mitgliedstaat relativ
hohe Kosten entstehen). Auch wenn die Antworten auf den Fragebogen
nicht systematisch ausführliche Informationen über die einzelnen Komponenten
der Herstellungskosten erbrachten, lassen sich doch vorläufig einige allgemeine
Aussagen treffen: –
Die Kosten der Rohlinge scheinen rund 50-60 %
des Nennwerts der Münzen zu betragen, wobei die Kosten für die
2-Euro-Cent-Münze im Verhältnis grundsätzlich niedriger sind als für die
1-Euro-Cent-Münze. Diese hohen Kosten sind auf den Kauf des Ausgangsmaterials
(Metalle) zurückzuführen. In der Münzbranche ist es zu einem vertikalen
Integrationsprozess gekommen, wobei einige Prägeanstalten und Rohlinghersteller
zusammenarbeiten, um in einem Geschäft, das von großen Mengen und geringen
Gewinnmargen bei der Rohlingherstellung gekennzeichnet ist, ihre Rentabilität
zu steigern. –
Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Kosten für
das Ausgangsmaterial nur einen vergleichsweise geringen Teil der insgesamt bei
den nationalen Finanzministerien für das Endprodukt anfallenden
Beschaffungskosten darstellen. Die erheblichen Unterschiede bei den Kosten der
Münzherstellung lassen sich somit nicht durch die Kosten des Ausgangsmaterials
oder der Rohlingherstellung erklären, sondern sind vielmehr auf die Herstellung
des Endprodukts (d. h. das Prägen der Münzen) durch die nationalen
Münzprägeanstalten im Euro-Währungsgebiet zurückzuführen. –
Im Rahmen weiterer Analysen wäre zu prüfen, ob die
Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen Münzprägeanstalten im
Euro-Währungsgebiet durch Unterschiede bei den Arbeits- und/oder Kapitalkosten
verursacht werden oder ihren Grund in Ineffizienzen im Herstellungsverfahren
haben. Die erheblichen Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen
Münzprägeanstalten lassen sich möglicherweise auch mit der Monopolstellung der
Münzprägeanstalten in den jeweiligen Ländern erklären. Für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes legt
das (gewichtete) Verhältnis zwischen dem Beschaffungspreis und dem Nennwert der
ausgegebenen Münzen den Schluss nahe, dass die kumulierten Nettogesamtkosten
der Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen (die negative Seigniorage) 1,4
Milliarden EUR betragen. 3.1.3. Nutzer sind allgemein
zufrieden Was die öffentliche Akzeptanz angeht, so ist
festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger allgemein die fortgesetzte
Ausgabe befürworten. Aus der von der Kommission durchgeführten
Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger
grundsätzlich mit der gegenwärtigen Münzstückelung zufrieden sind, wobei die
Unterstützung für die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen allerdings etwas geringer
ausfällt. Münzprägeanstalten befürworten die
fortgesetzte Ausgabe – und sei es nur deswegen, weil das Prägen dieser Münzen
einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausmacht. Die Haltung der
Bankenverbände in dieser Frage ist hingegen neutral. Es ist darauf hinzuweisen,
dass sowohl Münzprägeanstalten als auch Banken die mit diesen Münzen
verbundenen Kosten über Beschaffungskosten bzw. Bearbeitungsgebühren an ihre
Kunden weitergeben können. Die Automatenindustrie ist nicht betroffen, da
Verkaufsautomaten gar keine 1- und 2-Euro-Cent-Münzen annehmen. Bei den
Verbänden der Einzelhändler gehen die Meinungen über den Nutzen der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
auseinander; einerseits haben sie es mit hohen Bearbeitungsgebühren zu tun (so
betragen die Bearbeitungsgebühren für eine Münzrolle mit 50 1-Cent-Stücken
mitunter 40 Cent), andererseits sind sie der Auffassung, dass diese Münzen
für Zahlungen im Einzelhandel nützlich sind. 3.2. Szenario der fortgesetzten
Ausgabe bei verminderten Kosten („Szenario der Ausgabe bei verminderten
Kosten“) Das Szenario der Ausgabe bei verminderten
Kosten ist eine Variante des Status-quo-Szenarios – es beinhaltet die
fortgesetzte Ausgabe der kleinsten Münzwerte bei gleichzeitiger Prüfung von
Möglichkeiten, die gegenwärtigen übermäßigen Kosten der Ausgabe zu senken. Es
gibt zwei Ansätze, um die Beschaffungskosten der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen zu
vermindern, und sie schließen einander nicht unbedingt aus: Änderung der
Zusammensetzung der Münzen und/oder Änderung des Verfahren zur Herstellung der
Münzen. 3.2.1. Änderung der
Münzzusammensetzung Die erste Möglichkeit besteht darin, die
Münzzusammensetzung zu ändern und vorhandene Herstellungstoleranzen zu
optimieren oder billigeres Metall wie Edelstahl zu verwenden, wobei die Größe
der Münzen beibehalten würde. Dies ließe sich durch eine Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates bewerkstelligen. Die Verwendung weniger edler Metalle könnte in
einigen Fällen zu einer anderen Färbung der neuen Münzen führen. Während die Meinungen über mögliche andere
Zusammensetzungen der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen (Edelstahl, Aluminium, Zink)
und das Ausmaß der Kostensenkungspotenziale auseinandergehen, ist unstrittig,
dass es Spielräume für Einsparungen gibt. Allerdings entfällt, wie bereits erwähnt, auf
die Kosten des Ausgangsmaterials nur ein geringer Teil der Gesamtkosten des
Endprodukts. Die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Nennwert der
Münzen ist nicht auf die Kosten des Ausgangsmaterials zurückzuführen, sondern
vielmehr auf die Kosten der Münzherstellung – was auch für die großen
Unterschiede gilt, die zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in
Bezug auf diese Differenz festzustellen sind. 3.2.2. Steigerung der Effizienz des
Herstellungsverfahrens Im Rahmen weiterer Analysen wäre zu prüfen, ob
die Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen Münzprägeanstalten im
Euro-Währungsgebiet (eine Prägestätte etwa stellt 1-Cent-Stücke zu Kosten unter
dem Nennwert her, während eine andere sie zum vierfachen Nennwert an das
Finanzministerium verkauft) durch Unterschiede bei den Arbeits- und/oder
Kapitalkosten der Münzherstellung verursacht werden oder ihren Grund in
Ineffizienzen im Herstellungsverfahren haben. Es ist Sache der Mitgliedstaaten,
bei etwaigen Unzulänglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Würde bei fortgesetzter Ausgabe der 1- und
2-Euro-Cent-Münzen von beiden Möglichkeiten Gebrauch gemacht, könnte dies
erhebliches Einsparpotenzial bergen. Während die übrigen Kosten der Ausgabe
(etwa die Kosten des Ausgangsmaterials oder der Geldbearbeitung)
unberücksichtigt blieben und die Überproduktion aufgrund der hohen Verlustrate
fortgesetzt würde, könnte die negative Seigniorage erheblich verringert oder
ganz abgebaut werden. 4. Zwei Szenarien für den Einzug der 1- und
2-Euro-Cent-Münzen 4.1. Einzug mit schneller
Außerkraftsetzung als gesetzliches Zahlungsmittel („Szenario des
Schnelleinzugs“) Das zweite Hauptszenario ist der Einzug der
Münzen mit Außerkraftsetzung als gesetzliches Zahlungsmittel. Bei diesem Szenario würde die Ausgabe von 1-
und 2-Euro-Cent-Münzen eingestellt, und die Münzen würden fast unmittelbar ihre
Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. Dies würde eine Änderung
der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates erfordern. Wahrscheinlich würde
es rechtsverbindlicher Rundungsregeln (Rundung auf den nächsten 5-Cent-Betrag)
bedürfen[5],
und die Münzen würden aktiv aus dem Umlauf genommen. 4.1.1. Wirtschaftliche Auswirkungen:
Positiver Seigniorage-Effekt, aber Inflationssorgen in der Öffentlichkeit Ein wichtiger wirtschaftlicher Gesichtspunkt
des Einzugsszenarios ist sein Einsparpotenzial. Die erheblichen
Herstellungskosten der Münzen mit geringem Nennwert würden nicht mehr anfallen,
und die den meisten Mitgliedstaaten aus der Ausgabe der Münzen entstehende
negative Seigniorage würde der Vergangenheit angehören. Insbesondere
Unternehmen, Supermärkten und Einzelhändlern bliebe die zeit- und
kostenaufwändige Bearbeitung der kleinen Münzen[6]
erspart, dessen Kosten sie über Gebühren oder Preisanpassungen an ihre Kunden
weitergeben. Gemessen an den erwarteten Einsparungen halten
die Interessenträger die einmaligen Kosten des Einzugs der Münzen eher für
zweitrangig. Der Wegfall der Herstellungskosten dürfte sich sogar positiv auf
die Staatseinnahmen auswirken. Zudem könnte die Abschaffung der beiden
kleinsten Münzwerte zu einem leichten Anstieg der Nachfrage nach 5- und
wahrscheinlich auch 10-Euro-Cent-Münzen führen, was sich ebenfalls positiv auf
die Seigniorage auswirken dürfte. In der Öffentlichkeit geht hingegen die Sorge
um, dass das Szenario des Schnelleinzugs die Inflation beschleunigen könnte.
Befürchtet wird, dass die Abschaffung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen trotz
Rundungsregeln Preissteigerungen auslöst. Das Runden von Endbeträgen oder
Einzelpreisen könnte dazu führen, dass die Verbraucher mit weiteren
Aufrundungen oder direkten Preiserhöhungen in der Zukunft rechnen. Dies gilt
insbesondere dann, wenn bei Waren gerundet wird, die häufig gekauft und
üblicherweise in bar bezahlt werden, und dies die Inflationserwartungen
beeinflussen könnte. Aus verschiedenen Gründen ist jedoch nicht davon
auszugehen, dass ein Einzug der Münzen wesentliche Auswirkungen auf die
Preisstabilität hätte: –
Erstens hat sich in einigen Studien gezeigt, dass
der inflationäre Effekt, sofern es ihn überhaupt gibt, sehr begrenzt wäre. So
ist eine Studie über die inflationären Folgen des Einzugs der 10- und
20-Heller-Münzen in der Slowakei zu dem Schluss gekommen, dass das Ende des
Umlaufs der Münzen und die entsprechenden Rundungsregeln nur einen begrenzten
inflationären Effekt (unter 0,01 %) hätten. –
Zweitens hat sich in der Praxis gezeigt, dass die
Rundungsregeln in Finnland und den Niederlanden nur minimale oder gar keine
Inflationseffekte hatten. –
Drittens würden Rundungsregeln nur für Endbeträge
und nicht für Einzelpreise gelten, sodass potenzielle Auswirkungen begrenzt
blieben. Während bei Einzug der Münzen keine nennenswerten
Auswirkungen auf die Inflationsrate zu erwarten sind, deuten jedoch die
Erfahrungen mit der Umstellung auf das Euro-Bargeld darauf hin, dass es zu
einer verzerrten Inflationswahrnehmung („gefühlter“ Preisanstieg, der sich aber
nicht durch die Daten des harmonisierten Verbraucherpreisindexes belegen lässt)
und damit bei Bürgerinnen und Bürgern zu Unzufriedenheit kommen könnte. Viele
Interessenträger haben während des Konsultationsverfahrens hervorgehoben, dass
die Bürgerinnen und Bürger derzeit sehr empfindlich auf Pläne und Initiativen
reagieren, die als finanzieller Verlust wahrgenommen werden könnten –
insbesondere angesichts eines allgemein schwierigen wirtschaftlichen Umfelds.
Sollte ein solches Szenario umgesetzt werden, müsste es daher durch eine
intensive Kampagne zur Information der Öffentlichkeit über die praktischen
Aspekte des Münzeinzugs und der anzuwendenden Rundungsregeln flankiert werden. 4.1.2. Ansichten der Bürgerinnen und
Bürger und der Mitgliedstaaten zum Einzug von Münzen mit geringem Nennwert Aus der von der
Kommission durchgeführten Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass die
Bürgerinnen und Bürger mit der Euro-Münzstückelung grundsätzlich zufrieden zu
sein scheinen. Die Minderheit der mit der derzeitigen Münzstückelung unzufriedenen
Bürgerinnen und Bürger befürwortet in der Regel eine Abschaffung der 1- und
2-Euro-Cent-Münzen. Die meisten
Mitgliedstaaten ließen die in der förmlichen Konsultation gestellte Frage, ob
sie die fortgesetzte Ausgabe oder den Einzug der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
bevorzugten, unbeantwortet, während sich einige wenige für einen Einzug
aussprachen. Eindeutige Schlussfolgerungen lässt dieses partielle Ergebnis
nicht zu. 4.2. Einzug mit Übergangszeitraum
(„Auslaufszenario“) Das Auslaufszenario hätte den gleichen Effekt
wie der Schnelleinzug, nur dass er durch einen gemeinsamen Beschluss der
Mitgliedstaaten zustande kommen würde, die Ausgabe der 1- und
2-Euro-Cent-Münzen einzustellen und gleichzeitig Rundungsregeln anzuwenden. Die
Münzen würden als gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf bleiben, aber infolge
des Zusammenwirkens von hoher Verlustrate und fehlender Neuausgabe allmählich
verschwinden. Wenn nur noch Restbestände im Umlauf wären, würde den Münzen die
Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels entzogen. 4.2.1. Rundungsregeln wären nötig Wahrscheinlich müssten aufgrund der
zunehmenden Verknappung von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen Rundungsregeln eingeführt
werden, ohne dass jedoch die Verwendung der Münzen verhindert würde (sie
könnten nach wie vor zu 5-Cent-Beträgen addiert werden, wie in Finnland oder
den Niederlanden). Zudem bedürfte es einer Informationskampagne, um sowohl das
dem Auslaufszenario zugrunde liegende Prinzip als auch die Rundungsregeln zu
erläutern. 4.2.2. Nach wenigen Jahren befänden sich
nur noch Restbestände im Umlauf In welchem Rhythmus der Vorgang im Einzelnen
ablaufen würde, lässt sich nicht genau vorhersagen, da aus den Mitgliedstaaten
oder anderen Ländern keine empirischen Daten für Auslaufszenarien vorliegen. In der nachstehenden
Berechnung wird simuliert, wie sich das Auslaufszenario unter Berücksichtigung
der durchschnittlichen Verlustrate von rund 60 % auswirken würde
(unter der Annahme, dass diese konstant bleibt). Die meisten Münzen würden
innerhalb eines Zeithorizonts von vier bis fünf Jahren aus dem Umlauf
verschwinden. Um 2020 wären nur noch Restbestände im Umlauf, sodass dann
beschlossen werden könnte, den Münzen die Eigenschaft als gesetzliches
Zahlungsmittel zu entziehen. 1-Cent-Münzen Jährliche Verlustrate: 60 % || || 2-Cent-Münzen Jährliche Verlustrate: 60 % 2013 || 2015 || 2017 || 2019 || 2021 || 2023 || 2025 || 2013 || 2015 || 2017 || 2019 || 2021 || 2023 || 2025 26 260 || 4202 || 672 || 108 || 17 || 3 || 0 || 20 606 || 3297 || 528 || 84 || 14 || 2 || 0 Obwohl sich der
Münzumlauf in diesem Szenario rasch verringern würde, entstünden Banken,
Supermärkten und Einzelhändlern auch weiter Kosten im Zusammenhang mit der
Bearbeitung der verbleibenden Münzen. Aktive Maßnahmen zum Einzug der Münzen
wären jedoch nicht erforderlich. 5. Fazit Die Ergebnisse der Konsultation der
Interessenträger und der obigen Analyse erlauben bezüglich der fortgesetzten
Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen einige zentrale Schlussfolgerungen: –
Die Herstellung von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen ist
eindeutig ein erhebliches Verlustgeschäft für das Euro-Währungsgebiet. Alle vier
Szenarien zur Lösung dieses Problems könnten in gleicher Weise auf 1- und
2-Euro-Cent-Münzen angewendet werden. Aus der Analyse ergaben sich keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Szenarien nur für eine der beiden Münzen (also
nur für die 1-Euro-Cent-Münze oder nur für die 2-Euro-Cent-Münze) gelten
sollten. –
Die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber den 1- und
2-Euro-Cent-Münzen ist paradox: Man scheint an den kleinsten Münzwerten zu
hängen und im Fall ihres Verschwindens Inflationsgefahren zu befürchten, aber
man behandelt die Münzen wie wertlose Gegenstände und bringt sie bei
Zahlungsvorgängen nicht wieder in Umlauf. Die daraus folgende hohe Verlustrate
hat zusammen mit der psychologischen Preisgestaltung zu einer nicht
nachlassenden Nachfrage nach (neuen) kleinen Münzen geführt. –
Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es zu empfehlen,
die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen einzustellen. Der Kostenfaktor muss
allerdings gegen andere Faktoren abgewogen werden, insbesondere eine
möglicherweise negative Reaktion der Öffentlichkeit auf Rundungsregeln. Ebenso
ist die Kostenfrage insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeit wenig
ermutigenden Wirtschaftsaussichten zu sehen. –
Es bedarf einer Diskussion zwischen den
Interessenträgern auf der Grundlage der vier genannten Szenarien. Sollte sich
dabei zeigen, dass ein Szenario eindeutig bevorzugt wird, wird die Kommission
die erforderlichen Legislativvorschläge vorlegen. [1] Erwägungsgrund 7 der Verordnung (EU)
Nr. 651/2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012,
S. 135). [2] Der Umfang der Verluste lässt sich als Verlustrate
ausdrücken. Diese beträgt 1 minus Umlaufrate. Die Umlaufrate wird ermittelt,
indem die Anzahl der an die Zentralbank zurückfließenden Münzen durch die
Anzahl der in Umlauf gebrachten Münzen geteilt wird. [3] In einer Fragenbogenaktion im August und September 2012
wurden die Ansichten „zentraler Interessenträger“ zu zwei Hauptszenarien für
die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen eingeholt: der fortgesetzten Ausgabe der Münzen
und ihrem potenziellen Einzug. Die als relevant ermittelten Interessenträger
wurden in zwei Hauptgruppen unterteilt: öffentliche zentrale Interessenträger
aus den EU-Mitgliedstaaten (d. h. nationale Behörden, nationale
Münzprägeanstalten, Zentralbanken) und die EZB sowie private zentrale
Interessenträger aus europäischen Verbänden und Unternehmen (Bankenverbände,
Bargeldbeförderungsunternehmen, Verbraucher- und Einzelhandelsverbände). [4] Siehe Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 975/98
des Rates (ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 6), geändert durch die
Verordnung (EG) Nr. 423/1999 des Rates. [5] Bei Ausgabe und Verwendung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen
unterscheiden sich Finnland und die Niederlande von den anderen Euro-Ländern.
Kurz nach der Euro-Umstellung beschränkte Finnland die Ausgabe von 1- und
2-Euro-Cent-Münzen auf eine Restmenge. Die Niederlande folgten diesem Ansatz im
September 2004. Beide Länder halten durch Rundungsregeln den Bedarf und damit
die umlaufende Menge an 1- und 2-Euro-Cent-Münzen gering. In Finnland ist bei
Barzahlung die Rundung auf den nächsten 5-Cent-Betrag gesetzlich
vorgeschrieben, und in den Niederlanden werden seit September 2004 auf der
Grundlage einer Vereinbarung zwischen Einzelhandel und Verbraucherverbänden
ähnliche Regeln angewendet. [6] Beide Aspekte waren die wichtigsten Gründe für die
Abschaffung der Münzen mit dem geringsten Nennwert in Schweden im Jahr 2010
(50-Öre-Münze = ca. 5,5 Euro-Cent) und Kanada im Jahr 2013 (1-Cent-Münze = ca.
0,7 Euro-Cent).