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Dokument 52013DC0281

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen

/* COM/2013/0281 final */

52013DC0281

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen /* COM/2013/0281 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Überlegungen zur Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen

1.           Einleitung

Die Einführung des Euro im Jahr 1999 war ein wichtiger Schritt auf dem Weg der europäischen Integration. Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro in physischer Form als Banknoten und Münzen verfügbar; derzeit wird er in 17 EU-Mitgliedstaaten von rund 330 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet. Die Stückelungsstruktur der Euro-Banknoten und der Euro-Münzen (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 Euro und 2 Euro) ist seit der Einführung des Euro unverändert geblieben.

Die Euro-Münzen werden von den Mitgliedstaaten ausgegeben; für die Harmonisierung der Stückelung und der technischen Merkmale ist jedoch der Rat zuständig. Die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates festgelegt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates haben Münzen, die auf Euro oder Cent lauten und den vom Rat festgelegten Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, als einzige in allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

2012 sprachen sich das Europäische Parlament und der Rat dafür aus, dass die zuständigen Organe die Verwendung verschiedener Stückelungen von Euro-Münzen und Euro-Banknoten hinsichtlich ihrer Kosten und öffentlichen Akzeptanz prüfen[1].

Nach Artikel 2 der Verordnung über die Ausgabe von Euro-Münzen nimmt die Europäische Kommission „eine Folgenabschätzung zur fortgesetzten Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen“ vor, insbesondere durch „eine Kosten-Nutzen-Analyse, bei der die tatsächlichen Herstellungskosten dieser Münzen im Verhältnis zu ihrem Wert und Nutzen berücksichtigt werden“.

Dieser Auftrag ist vor dem Hintergrund der Diskussion darüber zu sehen, ob sich die Einführung der beiden kleinsten Euro-Münzen als sinnvoll erwiesen hat. Bei dieser Diskussion geht es vor allem um die bei 1- und 2-Euro-Cent-Münzen – gemessen am Nennwert – hohen Herstellungs- und Geldbearbeitungskosten, um den erheblichen Schwund bei den im Umlauf befindlichen Münzen (hohe Verlustrate[2]) und um den Verfall ihrer Kaufkraft. Zudem geht es um die Frage der Inflation bzw. Inflationswahrnehmung, da in der Öffentlichkeit die Sorge besteht, die Verbraucherpreise könnten ansteigen, wenn die Ausgabe der Münzen eingestellt wird und die Restbestände aus dem Umlauf genommen werden.

Die geforderte Folgenabschätzung wurde auf der Grundlage einer Konsultation der Interessenträger und einer umfassenden Bestandsaufnahme vorgenommen[3]. In der vorliegenden Mitteilung werden vier Politikoptionen vorgestellt (von der Beibehaltung des Status quo bis hin zum Einzug der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen) und die Hauptmerkmale der einzelnen Optionen sowie ihr Für und Wider beleuchtet. Dem beigefügten Arbeitsdokument sind weitere Einzelheiten zu entnehmen.

2.           Vier mögliche Szenarien für die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen

Grundsätzlich könnte die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen entweder wie bisher fortgesetzt oder aber eingestellt werden, womit zwei Szenarien (fortgesetzte Ausgabe oder Einzug) zu untersuchen wären. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Fragebogenaktion und der Bestandsaufnahme wurden jedoch vier denkbare Szenarien ermittelt: fortgesetzte Ausgabe und Einzug als Hauptszenarien sowie jeweils eine Variante.

Das erste Hauptszenario ist die fortgesetzte Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen unter den heutigen, d. h. unveränderten rechtlichen und materiellen Rahmenbedingungen („Status-quo-Szenario“). Die Münzen bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und werden weiter mit den derzeit vorgegebenen technischen Merkmalen (in Bezug auf Metall, Gewicht und Größe) hergestellt, ohne dass Herstellungs- und Ausgabeverfahren geändert würden[4]. Eine Variante dieses Szenarios ist die fortgesetzte Ausgabe bei verminderten Kosten; sie beruht auf der Annahme, dass die Kosten der Münzausgabe durch eine Änderung der Materialzusammensetzung der Münze und/oder durch eine Steigerung der Effizienz der Münzherstellung gesenkt werden könnten („Szenario der Ausgabe bei verminderten Kosten“).

Das zweite Hauptszenario zielt auf die Abschaffung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel („Szenario des Schnelleinzugs“) ab. Hierbei würde die Ausgabe dieser Münzen eingestellt, und die im Umlauf befindlichen Münzen würden innerhalb einer zuvor festgelegten kurzen Frist insbesondere über Einzelhändler, Supermärkte und Banken eingezogen. Ab dem ersten Tag des Einzugszeitraums würden verbindliche Rundungsregeln gelten, und am Ende des Zeitraums würden die Münzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren.

Eine Variante des Szenarios des Schnelleinzugs ist das „Auslaufszenario“, das ebenfalls zum Verschwinden der betreffenden Münzwerte führen würde, allerdings auf andere Weise. Während auch bei diesem Szenario die Münzausgabe eingestellt würde und verbindliche Rundungsregeln gelten würden, blieben die Münzen dennoch gesetzliches Zahlungsmittel. Die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen könnten weiter verwendet werden, aber nur zur Zahlung des gerundeten Endbetrags. Da keine neuen Münzen ausgegeben würden, dürften die Münzen aufgrund der hohen Verlustrate und ihrer mangelnden Attraktivität als Zahlungsmittel allmählich aus dem Umlauf verschwinden.

3.           Zwei Szenarien für die fortgesetzte Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen

3.1.        Szenario der fortgesetzten Ausgabe unter unveränderten Bedingungen („Status-quo-Szenario“)

Dieses Szenario ist naturgemäß der Maßstab, anhand dessen die drei anderen Szenarien zu bewerten sind.

3.1.1.     Ständiger Anstieg der Ausgabe kleiner Münzen infolge einer hohen Verlustrate

Seit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2002 sind über 46 Milliarden 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegeben worden. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl dieser Münzen um etwa 74 % angestiegen. Heute sind knapp die Hälfte der in Umlauf gebrachten Euro-Münzen 1- oder 2-Euro-Cent-Münzen. Obgleich sehr viele 1- und 2-Euro-Cent-Münzen ausgegeben wurden, beträgt ihr Wert insgesamt nur etwa 714 Mio. EUR.

Der starke Anstieg der Zahl der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen ist hauptsächlich auf die hohen Verlustraten bei diesen Münzen zurückzuführen, die von 25 % bis nahezu 100 % reichen.

Verbraucher verwenden die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen beim Zahlen nicht häufig, sondern erhalten sie im Einzelhandel als Wechselgeld. Die Münzen scheinen als wertlos betrachtet und häufig eher gehortet als wieder in Umlauf gebracht zu werden.

Obwohl die Inflationsrate seit der Einführung des Euro sehr niedrig war, ist die Kaufkraft der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen erheblich zurückgegangen (im Fall einer 1-Euro-Cent-Münze auf im Schnitt 0,81 Euro-Cent).

3.1.2.     Ein Verlustgeschäft

Die Gesamtkosten der Ausgabe von Münzen lassen sich nur schwer bestimmen, da sie Herstellung, Verpackung, Beförderung, Lagerung und weitere Kosten umfassen, die Banken und Einzelhändlern entstehen, wenn diese die Münzen bereitstellen und wieder in Umlauf bringen.

Bei der Betrachtung der Herstellungskosten von Münzen sind drei zentrale Komponenten zu untersuchen: (1) die Kosten des Ausgangsmaterials für Rohlinge (das als Münze zu prägende Metallstück); (2) die Kosten der Herstellung der Rohlinge; (3) die Kosten der Herstellung (d. h. des Prägens) der Münze. Detaillierte Auskünfte über die genannten Kostenelemente sind nicht leicht zu erhalten, da die wichtigsten am Herstellungsprozess beteiligten Akteure (d. h. Hersteller von Rohlingen und Prägeanstalten) diese Informationen in der Regel als marktsensibel und damit als Geschäftsgeheimnis betrachten.

Gleichwohl lässt sich feststellen, dass die Kosten der Herstellung und Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen grundsätzlich hoch sind. Für die meisten Mitgliedstaaten liegen die Beschaffungskosten bis zu vier Mal über dem Nennwert der Münzen, d. h. die Seigniorage (Münzgewinn) ist negativ. Auf der Grundlage der Angaben von fünf Mitgliedstaaten liegt der nichtgewichtete Beschaffungspreis dieser Münzen für die betreffenden Finanzverwaltungen bei rund 150 % des Nennwerts und der gewichtete Beschaffungspreis bei nahezu 300 % (da einem großen Mitgliedstaat relativ hohe Kosten entstehen).

Auch wenn die Antworten auf den Fragebogen nicht systematisch ausführliche Informationen über die einzelnen Komponenten der Herstellungskosten erbrachten, lassen sich doch vorläufig einige allgemeine Aussagen treffen:

– Die Kosten der Rohlinge scheinen rund 50-60 % des Nennwerts der Münzen zu betragen, wobei die Kosten für die 2-Euro-Cent-Münze im Verhältnis grundsätzlich niedriger sind als für die 1-Euro-Cent-Münze. Diese hohen Kosten sind auf den Kauf des Ausgangsmaterials (Metalle) zurückzuführen. In der Münzbranche ist es zu einem vertikalen Integrationsprozess gekommen, wobei einige Prägeanstalten und Rohlinghersteller zusammenarbeiten, um in einem Geschäft, das von großen Mengen und geringen Gewinnmargen bei der Rohlingherstellung gekennzeichnet ist, ihre Rentabilität zu steigern.

– Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die Kosten für das Ausgangsmaterial nur einen vergleichsweise geringen Teil der insgesamt bei den nationalen Finanzministerien für das Endprodukt anfallenden Beschaffungskosten darstellen. Die erheblichen Unterschiede bei den Kosten der Münzherstellung lassen sich somit nicht durch die Kosten des Ausgangsmaterials oder der Rohlingherstellung erklären, sondern sind vielmehr auf die Herstellung des Endprodukts (d. h. das Prägen der Münzen) durch die nationalen Münzprägeanstalten im Euro-Währungsgebiet zurückzuführen.

– Im Rahmen weiterer Analysen wäre zu prüfen, ob die Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen Münzprägeanstalten im Euro-Währungsgebiet durch Unterschiede bei den Arbeits- und/oder Kapitalkosten verursacht werden oder ihren Grund in Ineffizienzen im Herstellungsverfahren haben. Die erheblichen Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen Münzprägeanstalten lassen sich möglicherweise auch mit der Monopolstellung der Münzprägeanstalten in den jeweiligen Ländern erklären.

Für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes legt das (gewichtete) Verhältnis zwischen dem Beschaffungspreis und dem Nennwert der ausgegebenen Münzen den Schluss nahe, dass die kumulierten Nettogesamtkosten der Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen (die negative Seigniorage) 1,4 Milliarden EUR betragen.

3.1.3.     Nutzer sind allgemein zufrieden

Was die öffentliche Akzeptanz angeht, so ist festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger allgemein die fortgesetzte Ausgabe befürworten. Aus der von der Kommission durchgeführten Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich mit der gegenwärtigen Münzstückelung zufrieden sind, wobei die Unterstützung für die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen allerdings etwas geringer ausfällt.

Münzprägeanstalten befürworten die fortgesetzte Ausgabe – und sei es nur deswegen, weil das Prägen dieser Münzen einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausmacht. Die Haltung der Bankenverbände in dieser Frage ist hingegen neutral. Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Münzprägeanstalten als auch Banken die mit diesen Münzen verbundenen Kosten über Beschaffungskosten bzw. Bearbeitungsgebühren an ihre Kunden weitergeben können.

Die Automatenindustrie ist nicht betroffen, da Verkaufsautomaten gar keine 1- und 2-Euro-Cent-Münzen annehmen. Bei den Verbänden der Einzelhändler gehen die Meinungen über den Nutzen der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen auseinander; einerseits haben sie es mit hohen Bearbeitungsgebühren zu tun (so betragen die Bearbeitungsgebühren für eine Münzrolle mit 50 1-Cent-Stücken mitunter 40 Cent), andererseits sind sie der Auffassung, dass diese Münzen für Zahlungen im Einzelhandel nützlich sind.

3.2.        Szenario der fortgesetzten Ausgabe bei verminderten Kosten („Szenario der Ausgabe bei verminderten Kosten“)

Das Szenario der Ausgabe bei verminderten Kosten ist eine Variante des Status-quo-Szenarios – es beinhaltet die fortgesetzte Ausgabe der kleinsten Münzwerte bei gleichzeitiger Prüfung von Möglichkeiten, die gegenwärtigen übermäßigen Kosten der Ausgabe zu senken. Es gibt zwei Ansätze, um die Beschaffungskosten der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen zu vermindern, und sie schließen einander nicht unbedingt aus: Änderung der Zusammensetzung der Münzen und/oder Änderung des Verfahren zur Herstellung der Münzen.

3.2.1.     Änderung der Münzzusammensetzung

Die erste Möglichkeit besteht darin, die Münzzusammensetzung zu ändern und vorhandene Herstellungstoleranzen zu optimieren oder billigeres Metall wie Edelstahl zu verwenden, wobei die Größe der Münzen beibehalten würde. Dies ließe sich durch eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates bewerkstelligen.

Die Verwendung weniger edler Metalle könnte in einigen Fällen zu einer anderen Färbung der neuen Münzen führen.

Während die Meinungen über mögliche andere Zusammensetzungen der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen (Edelstahl, Aluminium, Zink) und das Ausmaß der Kostensenkungspotenziale auseinandergehen, ist unstrittig, dass es Spielräume für Einsparungen gibt.

Allerdings entfällt, wie bereits erwähnt, auf die Kosten des Ausgangsmaterials nur ein geringer Teil der Gesamtkosten des Endprodukts. Die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Nennwert der Münzen ist nicht auf die Kosten des Ausgangsmaterials zurückzuführen, sondern vielmehr auf die Kosten der Münzherstellung – was auch für die großen Unterschiede gilt, die zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in Bezug auf diese Differenz festzustellen sind.

3.2.2.     Steigerung der Effizienz des Herstellungsverfahrens

Im Rahmen weiterer Analysen wäre zu prüfen, ob die Unterschiede bei den Kosten zwischen den nationalen Münzprägeanstalten im Euro-Währungsgebiet (eine Prägestätte etwa stellt 1-Cent-Stücke zu Kosten unter dem Nennwert her, während eine andere sie zum vierfachen Nennwert an das Finanzministerium verkauft) durch Unterschiede bei den Arbeits- und/oder Kapitalkosten der Münzherstellung verursacht werden oder ihren Grund in Ineffizienzen im Herstellungsverfahren haben. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, bei etwaigen Unzulänglichkeiten Abhilfe zu schaffen.

Würde bei fortgesetzter Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen von beiden Möglichkeiten Gebrauch gemacht, könnte dies erhebliches Einsparpotenzial bergen. Während die übrigen Kosten der Ausgabe (etwa die Kosten des Ausgangsmaterials oder der Geldbearbeitung) unberücksichtigt blieben und die Überproduktion aufgrund der hohen Verlustrate fortgesetzt würde, könnte die negative Seigniorage erheblich verringert oder ganz abgebaut werden.

4.           Zwei Szenarien für den Einzug der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen

4.1.        Einzug mit schneller Außerkraftsetzung als gesetzliches Zahlungsmittel („Szenario des Schnelleinzugs“)

Das zweite Hauptszenario ist der Einzug der Münzen mit Außerkraftsetzung als gesetzliches Zahlungsmittel.

Bei diesem Szenario würde die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen eingestellt, und die Münzen würden fast unmittelbar ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. Dies würde eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates erfordern. Wahrscheinlich würde es rechtsverbindlicher Rundungsregeln (Rundung auf den nächsten 5-Cent-Betrag) bedürfen[5], und die Münzen würden aktiv aus dem Umlauf genommen.

4.1.1.     Wirtschaftliche Auswirkungen: Positiver Seigniorage-Effekt, aber Inflationssorgen in der Öffentlichkeit

Ein wichtiger wirtschaftlicher Gesichtspunkt des Einzugsszenarios ist sein Einsparpotenzial. Die erheblichen Herstellungskosten der Münzen mit geringem Nennwert würden nicht mehr anfallen, und die den meisten Mitgliedstaaten aus der Ausgabe der Münzen entstehende negative Seigniorage würde der Vergangenheit angehören. Insbesondere Unternehmen, Supermärkten und Einzelhändlern bliebe die zeit- und kostenaufwändige Bearbeitung der kleinen Münzen[6] erspart, dessen Kosten sie über Gebühren oder Preisanpassungen an ihre Kunden weitergeben.

Gemessen an den erwarteten Einsparungen halten die Interessenträger die einmaligen Kosten des Einzugs der Münzen eher für zweitrangig. Der Wegfall der Herstellungskosten dürfte sich sogar positiv auf die Staatseinnahmen auswirken. Zudem könnte die Abschaffung der beiden kleinsten Münzwerte zu einem leichten Anstieg der Nachfrage nach 5- und wahrscheinlich auch 10-Euro-Cent-Münzen führen, was sich ebenfalls positiv auf die Seigniorage auswirken dürfte.

In der Öffentlichkeit geht hingegen die Sorge um, dass das Szenario des Schnelleinzugs die Inflation beschleunigen könnte. Befürchtet wird, dass die Abschaffung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen trotz Rundungsregeln Preissteigerungen auslöst. Das Runden von Endbeträgen oder Einzelpreisen könnte dazu führen, dass die Verbraucher mit weiteren Aufrundungen oder direkten Preiserhöhungen in der Zukunft rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei Waren gerundet wird, die häufig gekauft und üblicherweise in bar bezahlt werden, und dies die Inflationserwartungen beeinflussen könnte. Aus verschiedenen Gründen ist jedoch nicht davon auszugehen, dass ein Einzug der Münzen wesentliche Auswirkungen auf die Preisstabilität hätte:

– Erstens hat sich in einigen Studien gezeigt, dass der inflationäre Effekt, sofern es ihn überhaupt gibt, sehr begrenzt wäre. So ist eine Studie über die inflationären Folgen des Einzugs der 10- und 20-Heller-Münzen in der Slowakei zu dem Schluss gekommen, dass das Ende des Umlaufs der Münzen und die entsprechenden Rundungsregeln nur einen begrenzten inflationären Effekt (unter 0,01 %) hätten.

– Zweitens hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Rundungsregeln in Finnland und den Niederlanden nur minimale oder gar keine Inflationseffekte hatten.

– Drittens würden Rundungsregeln nur für Endbeträge und nicht für Einzelpreise gelten, sodass potenzielle Auswirkungen begrenzt blieben.

Während bei Einzug der Münzen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Inflationsrate zu erwarten sind, deuten jedoch die Erfahrungen mit der Umstellung auf das Euro-Bargeld darauf hin, dass es zu einer verzerrten Inflationswahrnehmung („gefühlter“ Preisanstieg, der sich aber nicht durch die Daten des harmonisierten Verbraucherpreisindexes belegen lässt) und damit bei Bürgerinnen und Bürgern zu Unzufriedenheit kommen könnte. Viele Interessenträger haben während des Konsultationsverfahrens hervorgehoben, dass die Bürgerinnen und Bürger derzeit sehr empfindlich auf Pläne und Initiativen reagieren, die als finanzieller Verlust wahrgenommen werden könnten – insbesondere angesichts eines allgemein schwierigen wirtschaftlichen Umfelds. Sollte ein solches Szenario umgesetzt werden, müsste es daher durch eine intensive Kampagne zur Information der Öffentlichkeit über die praktischen Aspekte des Münzeinzugs und der anzuwendenden Rundungsregeln flankiert werden.

4.1.2.     Ansichten der Bürgerinnen und Bürger und der Mitgliedstaaten zum Einzug von Münzen mit geringem Nennwert

Aus der von der Kommission durchgeführten Eurobarometer-Umfrage geht hervor, dass die Bürgerinnen und Bürger mit der Euro-Münzstückelung grundsätzlich zufrieden zu sein scheinen. Die Minderheit der mit der derzeitigen Münzstückelung unzufriedenen Bürgerinnen und Bürger befürwortet in der Regel eine Abschaffung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen.

Die meisten Mitgliedstaaten ließen die in der förmlichen Konsultation gestellte Frage, ob sie die fortgesetzte Ausgabe oder den Einzug der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen bevorzugten, unbeantwortet, während sich einige wenige für einen Einzug aussprachen. Eindeutige Schlussfolgerungen lässt dieses partielle Ergebnis nicht zu.

4.2.        Einzug mit Übergangszeitraum („Auslaufszenario“)

Das Auslaufszenario hätte den gleichen Effekt wie der Schnelleinzug, nur dass er durch einen gemeinsamen Beschluss der Mitgliedstaaten zustande kommen würde, die Ausgabe der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen einzustellen und gleichzeitig Rundungsregeln anzuwenden. Die Münzen würden als gesetzliches Zahlungsmittel im Umlauf bleiben, aber infolge des Zusammenwirkens von hoher Verlustrate und fehlender Neuausgabe allmählich verschwinden. Wenn nur noch Restbestände im Umlauf wären, würde den Münzen die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels entzogen.

4.2.1.     Rundungsregeln wären nötig

Wahrscheinlich müssten aufgrund der zunehmenden Verknappung von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen Rundungsregeln eingeführt werden, ohne dass jedoch die Verwendung der Münzen verhindert würde (sie könnten nach wie vor zu 5-Cent-Beträgen addiert werden, wie in Finnland oder den Niederlanden). Zudem bedürfte es einer Informationskampagne, um sowohl das dem Auslaufszenario zugrunde liegende Prinzip als auch die Rundungsregeln zu erläutern.

4.2.2.     Nach wenigen Jahren befänden sich nur noch Restbestände im Umlauf

In welchem Rhythmus der Vorgang im Einzelnen ablaufen würde, lässt sich nicht genau vorhersagen, da aus den Mitgliedstaaten oder anderen Ländern keine empirischen Daten für Auslaufszenarien vorliegen.

In der nachstehenden Berechnung wird simuliert, wie sich das Auslaufszenario unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Verlustrate von rund 60 % auswirken würde (unter der Annahme, dass diese konstant bleibt). Die meisten Münzen würden innerhalb eines Zeithorizonts von vier bis fünf Jahren aus dem Umlauf verschwinden. Um 2020 wären nur noch Restbestände im Umlauf, sodass dann beschlossen werden könnte, den Münzen die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel zu entziehen.

1-Cent-Münzen Jährliche Verlustrate: 60 % || || 2-Cent-Münzen Jährliche Verlustrate: 60 %

2013 || 2015 || 2017 || 2019 || 2021 || 2023 || 2025 || 2013 || 2015 || 2017 || 2019 || 2021 || 2023 || 2025

26 260 || 4202 || 672 || 108 || 17 || 3 || 0 || 20 606 || 3297 || 528 || 84 || 14 || 2 || 0

Obwohl sich der Münzumlauf in diesem Szenario rasch verringern würde, entstünden Banken, Supermärkten und Einzelhändlern auch weiter Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung der verbleibenden Münzen. Aktive Maßnahmen zum Einzug der Münzen wären jedoch nicht erforderlich.

5.           Fazit

Die Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger und der obigen Analyse erlauben bezüglich der fortgesetzten Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen einige zentrale Schlussfolgerungen:

– Die Herstellung von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen ist eindeutig ein erhebliches Verlustgeschäft für das Euro-Währungsgebiet. Alle vier Szenarien zur Lösung dieses Problems könnten in gleicher Weise auf 1- und 2-Euro-Cent-Münzen angewendet werden. Aus der Analyse ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Szenarien nur für eine der beiden Münzen (also nur für die 1-Euro-Cent-Münze oder nur für die 2-Euro-Cent-Münze) gelten sollten.

– Die Haltung der Öffentlichkeit gegenüber den 1- und 2-Euro-Cent-Münzen ist paradox: Man scheint an den kleinsten Münzwerten zu hängen und im Fall ihres Verschwindens Inflationsgefahren zu befürchten, aber man behandelt die Münzen wie wertlose Gegenstände und bringt sie bei Zahlungsvorgängen nicht wieder in Umlauf. Die daraus folgende hohe Verlustrate hat zusammen mit der psychologischen Preisgestaltung zu einer nicht nachlassenden Nachfrage nach (neuen) kleinen Münzen geführt.

– Aus wirtschaftlicher Sicht wäre es zu empfehlen, die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen einzustellen. Der Kostenfaktor muss allerdings gegen andere Faktoren abgewogen werden, insbesondere eine möglicherweise negative Reaktion der Öffentlichkeit auf Rundungsregeln. Ebenso ist die Kostenfrage insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeit wenig ermutigenden Wirtschaftsaussichten zu sehen.

– Es bedarf einer Diskussion zwischen den Interessenträgern auf der Grundlage der vier genannten Szenarien. Sollte sich dabei zeigen, dass ein Szenario eindeutig bevorzugt wird, wird die Kommission die erforderlichen Legislativvorschläge vorlegen.

[1]               Erwägungsgrund 7 der Verordnung (EU) Nr. 651/2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 135).

[2]               Der Umfang der Verluste lässt sich als Verlustrate ausdrücken. Diese beträgt 1 minus Umlaufrate. Die Umlaufrate wird ermittelt, indem die Anzahl der an die Zentralbank zurückfließenden Münzen durch die Anzahl der in Umlauf gebrachten Münzen geteilt wird.

[3]               In einer Fragenbogenaktion im August und September 2012 wurden die Ansichten „zentraler Interessenträger“ zu zwei Hauptszenarien für die 1- und 2-Euro-Cent-Münzen eingeholt: der fortgesetzten Ausgabe der Münzen und ihrem potenziellen Einzug. Die als relevant ermittelten Interessenträger wurden in zwei Hauptgruppen unterteilt: öffentliche zentrale Interessenträger aus den EU-Mitgliedstaaten (d. h. nationale Behörden, nationale Münzprägeanstalten, Zentralbanken) und die EZB sowie private zentrale Interessenträger aus europäischen Verbänden und Unternehmen (Bankenverbände, Bargeldbeförderungsunternehmen, Verbraucher- und Einzelhandelsverbände).

[4]               Siehe Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates (ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 6), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 423/1999 des Rates.

[5]               Bei Ausgabe und Verwendung der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen unterscheiden sich Finnland und die Niederlande von den anderen Euro-Ländern. Kurz nach der Euro-Umstellung beschränkte Finnland die Ausgabe von 1- und 2-Euro-Cent-Münzen auf eine Restmenge. Die Niederlande folgten diesem Ansatz im September 2004. Beide Länder halten durch Rundungsregeln den Bedarf und damit die umlaufende Menge an 1- und 2-Euro-Cent-Münzen gering. In Finnland ist bei Barzahlung die Rundung auf den nächsten 5-Cent-Betrag gesetzlich vorgeschrieben, und in den Niederlanden werden seit September 2004 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Einzelhandel und Verbraucherverbänden ähnliche Regeln angewendet.

[6]               Beide Aspekte waren die wichtigsten Gründe für die Abschaffung der Münzen mit dem geringsten Nennwert in Schweden im Jahr 2010 (50-Öre-Münze = ca. 5,5 Euro-Cent) und Kanada im Jahr 2013 (1-Cent-Münze = ca. 0,7 Euro-Cent).

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