Ökodesign für energieverbrauchsrelevante Produkte

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 2009/125/EG zur Einführung eines Rahmens zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Durchführungsrechtsakte

Mittels Durchführungsrechtsakten, die im Rahmen der Richtlinie erlassen wurden, hat die Kommission Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen der folgenden Produkte festgelegt:

Durch die Verordnung (EU) 2023/826 werden die Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008 und (EG) Nr. 107/2009 aufgehoben sowie die Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb festgelegt. Sie gilt ab dem .

Aufhebung

Die Richtlinie 2009/125/EG wurde von der Richtlinie (EU) 2024/1781 (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung vom aufgehoben. Einige Vorschriften der Richtlinie bleiben jedoch in Kraft, um die Annahme von Maßnahmen zu unterstützen, die im Rahmen der Richtlinie (bis 2026) entwickelt wurden, oder um die bereits geltenden Vorschriften (bis 2030) zu ändern. Zudem bleiben die im Rahmen der Richtlinie erlassenen Durchführungsrechtsakte bis zur Aufhebung in Kraft.

AB WANN GELTEN DIE REGELN?

Die Richtlinie musste bis zum in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnungen, die Ökodesign-Anforderungen für bestimmte Produktgruppen festlegen, sind in allen Mitgliedstaaten verbindlich und begründen Pflichten ab dem/den in den einzelnen Verordnungen festgelegten Geltungsbeginn(en).

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ökodesign. Die Berücksichtigung von Umwelterfordernissen bei der Produktgestaltung mit dem Ziel, die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern.
  2. Energieeffizienz. Weniger Energieverbrauch bei gleicher Leistung. Beispiele für solche Produkte sind energieeffiziente Kühlschränke und Waschmaschinen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom , S. 10-35).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2009/125/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: