Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Ökodesignanforderungen — externe Netzteile

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1782 - zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung (EU) 2019/1782 werden Ökodesign1-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von externen Netzteilen2 festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Verordnung gilt nicht für
    • Spannungswandler;
    • unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
    • Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion;
    • Konverter für Lampen;
    • externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
    • aktive Power-over-Ethernet-Injektoren;
    • Dockingstationen für autonome Geräte;
    • externe Netzteile, die vor dem ausschließlich als Zubehörteil oder Ersatzteil für ein vor dem in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden.
  • Die Ökodesign-Anforderungen sind in Anhang II festgelegt.
  • Mit der Verordnung wird das Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt, und in Anhang III, Punkt 3, die Messmethoden und Berechnungen, die zu befolgen sind.
  • Die nationalen Behörden haben die in Anhang III festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.
  • In Anhang IV sind unverbindliche Referenzwerte für die leistungsfähigsten Produkte und Technologien auf dem Markt festgelegt.

Aufhebung und Ersetzung

Die Verordnung wird durch die Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung vom 14Dezember 2028 aufgehoben:

  • ab diesem Datum gilt die Verordnung (EU) 2019/1782 nicht mehr für externe Netzteile, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden;
  • mit der Verordnung (EU) 2025/2052 werden die Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile geändert und aktualisierte Anforderungen eingeführt, darunter ein erweiterter Anwendungsbereich, Interoperabilitätsvorschriften und neue Informationspflichten;
  • Übergangsbestimmungen ermöglichen es bestimmten externen Netzteilen, die als Ersatzteile dienen, unter bestimmten Bedingungen für einen begrenzten Zeitraum nach der Aufhebung weiterhin den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1782 zu entsprechen.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten und hat an diesem Tag die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 ersetzt.

HINTERGRUND

Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Die Europäische Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ökodesign. Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.
  2. Externes Netzteil. Ein Gerät, das einphasigen Wechselstrom aus dem Stromnetz in einen oder mehrere Wechsel- oder Gleichstromausgänge umwandelt und sich in einem vom mit Strom versorgten Produkt getrennten Gehäuse befindet.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission (ABl. L 272, , S. 95-106).

Letzte Aktualisierung:

Top