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Verordnung (EU) 2019/1782 - zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile
Mit der Verordnung (EU) 2019/1782 werden Ökodesign1-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von externen Netzteilen2 festgelegt.
Die Verordnung wird durch die Verordnung (EU) 2025/2052 der Kommission (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung vom 14. Dezember 2028 aufgehoben:
Sie ist am in Kraft getreten und hat an diesem Tag die Verordnung (EG) Nr. 278/2009 ersetzt.
Mit der Richtlinie 2009/125/EG wird ein Rahmen zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte eingeführt. Die Europäische Kommission muss diese Anforderungen für Produkte festlegen, die in der gesamten EU verkauft und gehandelt werden und erhebliche Umweltauswirkungen haben.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an externe Netzteile gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der Kommission (ABl. L 272, , S. 95-106).
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