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Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten
Die Kommission hat bezüglich der Verordnung eine Reihe von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten erlassen. Eine Liste dieser Rechtsakte finden Sie auf der Website der Kommission.
Die Verordnung hebt die Richtlinie 89/106/EWG auf.
Sie ist am in Kraft getreten.
Der Ansatz, der mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (bekannt als Bauprodukte-Verordnung) für einen besser funktionierenden Binnenmarkt für Bauprodukte verfolgt wird, unterscheidet sich von den allgemeinen Grundsätzen, die ursprünglich im neuen Rechtsrahmen festgelegt wurden. Seine wichtigsten Schritte sind folgende:
Der Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung zu Bauprodukten wurde im März 2022 veröffentlicht. Die Hauptziele des Vorschlags sind: Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte, Reaktion auf den Regelungsbedarf der Mitgliedstaaten, Einführung von Anforderungen für umweltfreundlichere und sicherere Bauprodukte, vereinfachte Anwendung harmonisierter Normen und verbesserte digitale Produktinformationen.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates (ABl. L 88 vom , S. 5-43).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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