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Document L:1997:156:TOC

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 156, 13. Juni 1997


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Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften

ISSN 0376-9453

L 156
40. Jahrgang
13. Juni 1997



Ausgabe in deutscher Sprache

 

Rechtsvorschriften

  

Inhalt

 

Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
 

*

Verordnung (EG) Nr. 1063/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur Festlegung der Auslösungsschwellen für die Anwendung von Zusatzzöllen bei der Einfuhr von bestimmtem Obst und Gemüse

1

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1064/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1556/96 zur Anwendung von Einfuhrlizenzen auf bestimmtes aus Drittländern eingeführtes Obst und Gemüse

3

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1065/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission zur Eintragung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen gemäß dem Verfahren nach Artikel 17 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates (1)

5

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1066/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur dritten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 581/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarktes in Belgien

7

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1067/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur sechsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 413/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in den Niederlanden

8

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1068/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

10

 

*

Verordnung (EG) Nr. 1069/97 der Kommission vom 12. Juni 1997 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Ägypten, Indien und Pakistan

11

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1070/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse

34

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1071/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1629/96

42

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1072/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1630/96

43

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1073/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1631/96 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A nach gewissen Drittländern

44

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1074/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 bezüglich der im Rahmen der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 530/97 eingereichten Angebote für die Ausfuhr von geschliffenem langkörnigem Reis nach gewissen Drittländern

45

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1075/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

46

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1076/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Aussetzung der Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr bestimmter Milcherzeugnisse und zur Bestimmung des Umfangs, in dem noch nicht erledigten Ausfuhrlizenzanträgen stattgegeben wird

48

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1077/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 978/97 zur Festsetzung von Ausfuhrabgaben im Sektor Getreide

50

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1078/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Getreide, Mehle, Grobgrieß und Feingrieß von Weizen oder Roggen

51

  

VERORDNUNG (EG) Nr. 1079/97 DER KOMMISSION vom 12. Juni 1997 zur Festsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichtigung

53

 
  

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte

 
  

Kommission

  

97/367/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 30. Mai 1997 wonach die Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebiets zum Zweck der Suche nach oder der Förderung von Erdöl oder Gas im Vereinigten Königreich nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer i) der Richtlinie 93/38/EWG des Rates gilt und die eine solche Tätigkeit ausübenden Auftraggeber im Vereinigten Königreich als nicht im Besitz von besonderen oder ausschließlichen Rechten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b) der genannten Richtlinie gelten (Nur der englische Text ist verbindlich) (1)

55

  

97/368/EG:

 
 

*

Entscheidung der Kommission vom 11. Juni 1997 über Schutzmaßnahmen gegenüber bestimmten Fischereierzeugnissen mit Ursprung in China (1)

57

 
  

Berichtigungen

 
 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften

59

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# Verordnung (EG) Nr. 1053/97 der Kommission vom 10. Juni 1997 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren

60

 

*

Berichtigung der Entscheidung 96/603/EG der Kommission vom 4. Oktober 1996 zur Festlegung eines Verzeichnisses von Produkten, die in die Kategorien A "Kein Beitrag zum Brand" gemäß der Entscheidung 94/611/EG zur Durchführung von Artikel 20 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates über Bauprodukte einzustufen sind (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 267 vom 19. Oktober 1996)

60

 

*

BERICHTIGUNG FÜR :# 97/333/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. April 1997 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 finanzierten Ausgaben (Nur der spanische, der dänische, der deutsche, der griechische, der englische, der französische, der italienische, der niederländische und der portugiesische Text sind verbindlich)

60

 
 

(1)

Text von Bedeutung für den EWR

 



DE



Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


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