This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C:2012:344:FULL
Official Journal of the European Union, C 344, 12 November 2012
Amtsblatt der Europäischen Union, C 344, 12. November 2012
Amtsblatt der Europäischen Union, C 344, 12. November 2012
ISSN 1977-088X doi:10.3000/1977088X.C_2012.344.deu |
||
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344 |
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
55. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
|
IV Informationen |
|
|
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
Rechnungshof |
|
2012/C 344/01 |
||
2012/C 344/02 |
||
DE |
|
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
12.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/1 |
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat im Einklang mit Artikel 287 Absätze 1 und 4 AEU-Vertrag, mit den Artikeln 129 und 143 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, sowie mit den Artikeln 139 und 156 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds seine
JAHRESBERICHTE
zum Haushaltsjahr 2011
in seiner Sitzung vom 6. September 2012 verabschiedet.
Diese Berichte wurden zusammen mit den Antworten der Organe auf die Bemerkungen des Hofes den für die Entlastung zuständigen Organen sowie den übrigen Organen übermittelt.
Mitglieder des Rechnungshofs:
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA (Präsident), David BOSTOCK, Ioannis SARMAS, Igors LUDBORŽS, Jan KINŠT, Kersti KALJULAID, Karel PINXTEN, Ovidiu ISPIR, Nadejda SANDOLOVA, Michel CRETIN, Harald NOACK, Henri GRETHEN, Szabolcs FAZAKAS, Louis GALEA, Ladislav BALKO, Augustyn KUBIK, Milan Martin CVIKL, Rasa BUDBERGYTĖ, Lazaros S. LAZAROU, Gijs DE VRIES, Harald WÖGERBAUER, Hans Gustaf WESSBERG, Henrik OTBO, Pietro RUSSO, Ville ITÄLÄ, Kevin CARDIFF, Baudilio TOMÉ MUGURUZA.
JAHRESBERICHT ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS
2012/C 344/01
INHALT
Allgemeine Einleitung
Kapitel 1— |
Zuverlässigkeitserklärung und zugehörige Ausführungen |
Kapitel 2— |
Einnahmen |
Kapitel 3— |
Landwirtschaft: Marktstützung und Direktzahlungen |
Kapitel 4— |
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit |
Kapitel 5— |
Regionalpolitik, Energie und Verkehr |
Kapitel 6— |
Beschäftigung und Soziales |
Kapitel 7— |
Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung |
Kapitel 8— |
Forschung und andere interne Politikbereiche |
Kapitel 9— |
Verwaltungs- und sonstige Ausgaben |
Kapitel 10— |
EU-Haushalt und Ergebniserbringung |
ALLGEMEINE EINLEITUNG
0.1. |
Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der Finanzen der Europäischen Union (EU) zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger. Ausführlichere Informationen über den Hof sind seinem jährlichen Tätigkeitsbericht zu entnehmen, der ebenso wie die zu den Ausgabenprogrammen und den Einnahmen der EU erstellten Sonderberichte des Hofes sowie seine Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsvorschriften auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar ist. |
0.2. |
Dies ist der 35. Jahresbericht des Hofes über die Ausführung des EU-Haushaltsplans; er betrifft das Haushaltsjahr 2011. Der Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds wird getrennt vorgelegt. |
0.3. |
Der Gesamthaushaltsplan der EU wird jährlich vom Rat und vom Europäischen Parlament beschlossen. Der Jahresbericht des Hofes bildet zusammen mit seinen Sonderberichten die Grundlage für das Entlastungsverfahren, in dessen Verlauf das Europäische Parlament darüber entscheidet, ob die Kommission ihre Haushaltsvollzugsaufgaben zufriedenstellend wahrgenommen hat. Gleichzeitig mit der Übermittlung an das Europäische Parlament und den Rat übermittelt der Hof seinen Jahresbericht den nationalen Parlamenten. |
0.4. |
Zentrales Element des Jahresberichts ist die Erklärung des Hofes über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Union sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge (nachstehend „Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge“). Die Zuverlässigkeitserklärung steht am Anfang des Berichts. Die sich anschließenden Ausführungen dienen im Wesentlichen der Erläuterung der der Zuverlässigkeitserklärung zugrunde liegenden Prüfungstätigkeit. |
0.5. |
Der Bericht ist wie folgt gegliedert:
|
0.6. |
Die Gliederung der spezifischen Beurteilungen wurde geändert. Im diesjährigen Jahresbericht wurde das Kapitel zum Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen, wie es in den vorhergehenden Jahresberichten enthalten war, durch folgende zwei spezifische Beurteilungen und Kapitel ersetzt:
|
0.7. |
Des Weiteren wurde das Kapitel zum Themenkreis Kohäsion, Energie und Verkehr durch folgende zwei spezifische Beurteilungen und Kapitel ersetzt:
|
0.8. |
Die spezifischen Beurteilungen beruhen hauptsächlich auf den Ergebnissen der Prüfungen zur Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge durch den Hof sowie auf einer Bewertung der Wirksamkeit der wichtigsten für die Einnahmen und Ausgaben maßgeblichen Überwachungs- und Kontrollsysteme. Außerdem stützen sie sich auf eine Analyse der Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission. |
0.9. |
Wie in den Vorjahren wird im Jahresbericht Stellung zum Synthesebericht der Kommission genommen, mit dem die Kommission die politische Gesamtverantwortung für die Verwaltung des EU-Haushalts übernimmt: siehe Ziffern 1.24-1.30. Die Kommission äußerte sich in ihrem Synthesebericht 2011 kritisch zu den möglichen Auswirkungen der derzeitigen Prüfungsmethodik des Hofes sowie von deren für 2012 und die Folgejahre vorgesehenen Änderungen auf die geschätzten Fehlerquoten. |
0.10. |
Der Hof ist der Auffassung, dass diese kritischen Äußerungen unzutreffend und voreilig sind. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Änderungen seines Prüfungsansatzes und seiner Prüfungsmethodik durch die Entwicklungen seines Prüfungsumfelds, einschließlich der Art und Weise der Ausgabenverwaltung durch die geprüften Stellen, bedingt sind. Wie in der Vergangenheit wird der Hof jegliche Änderungen seiner Prüfungsmethodik und deren Auswirkungen zu gegebener Zeit in angemessener und transparenter Weise erläutern. |
0.11. |
Dieser Bericht wird zusammen mit den Antworten der Kommission — oder ggf. der anderen Organe und Einrichtungen der EU — auf die Bemerkungen des Hofes veröffentlicht. Zwar berücksichtigt der Hof bei der Darlegung seiner Feststellungen und Schlussfolgerungen die jeweiligen Antworten der geprüften Stelle, doch obliegt es ihm als externem Prüfer, seine Prüfungsfeststellungen vorzulegen, aufgrund dieser Feststellungen Schlussfolgerungen zu ziehen und damit eine unabhängige und unparteiische Beurteilung der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge vorzunehmen. |
KAPITEL 1
Zuverlässigkeitserklärung und zugehörige Ausführungen
INHALT
Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Einleitung
Prüfungsfeststellungen zum Haushaltsjahr 2011
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Übersicht über die spezifischen Beurteilungen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung
Vergleich mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Einleitung
Jährliche Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren
Synthesebericht der Kommission
Haushaltsführung
Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen
Verwendung der Zahlungsermächtigungen zum Jahresende
Noch abzuwickelnde Mittelbindungen
DEM EUROPÄISCHEN PARLAMENT UND DEM RAT VORGELEGTE ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES — VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittelbindungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. September 2012 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN ZUM HAUSHALTSJAHR 2011 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übersicht über die spezifischen Beurteilungen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1.1 — Zahlungen im Haushaltsjahr 2011 nach Kapiteln des Jahresberichts
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1.2 — Übersicht über die Prüfungsfeststellungen 2011 in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vergleich mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1.14. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Landwirtschaft: Marktstützung und Direktzahlungen — Die Kommission ist der Ansicht, dass der leichte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr noch immer innerhalb der normalen Bandbreite der statistischen Abweichung von einem Jahr auf das andere liegt und nicht auf eine abnehmende Gesamtqualität bei der Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben durch die Mitgliedstaaten hindeutet. Entwicklung des ländlichen Raums: Die Kommission ist ebenfalls der Auffassung, dass sich die Situation verschlechtert hat, wenn auch in geringerem Umfang als vom Rechnungshof berichtet. Die Kommission merkt hierzu an, dass sich die Schlussfolgerungen des Rechnungshofs auf den gesamten Themenkreis und nicht auf die Unterbereiche beziehen. Die Kommission ist der Auffassung, dass ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Forschungsprogramme sowie für andere Programme der internen Politikbereiche aus der Verwaltungsperspektive — bei Abwägung der Ziele im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit gegen die Verhältnismäßigkeit des Risikos und die Kosteneffizienz der Kontrollen — vorbehaltlich der von den bevollmächtigten Anweisungsbefugten eingelegten Vorbehalte eine angemessene Sicherheit bietet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den Themenkreisen Regionalpolitik, Energie und Verkehr sowie Beschäftigung und Soziales (gegenüber dem früheren Themenkreis Kohäsion, Energie und Verkehr) ging die vom Hof geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote zurück. |
Die Kommission stellt fest, dass die Fehlerquote das dritte Jahr in Folge erheblich unter der vom Hof im Zeitraum 2006-2008 ausgewiesenen Quote liegt. Diese positive Entwicklung ist auf die verschärften Kontrollvorschriften im Programmplanungszeitraum 2007-2013 sowie auf den strikten Kurs der Kommission (Unterbrechung/Aussetzung von Zahlungen bei Mängeln) im Einklang mit dem Aktionsplan 2008 zurückzuführen. Wie aus Tabelle 1.3 hervorgeht, sank die wahrscheinlichste kombinierte Fehlerquote für die Bereiche Regionalpolitik, Verkehr, Energie sowie Beschäftigung und Soziales erheblich — von 7,7 % im Jahr 2010 auf 5,1 %. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In den übrigen Themenkreisen (Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung sowie Verwaltungs- und sonstige Ausgaben) blieb die vom Hof geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote stabil (siehe Tabelle 1.3 ). |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1.3 — Vergleich der Prüfungsergebnisse für 2010 und 2011
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einleitung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährliche Tätigkeitsberichte und Erklärungen der Generaldirektoren (14) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Betrag der Zahlungen, bei denen ein Vorbehalt geltend gemacht wurde, ist angestiegen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1.4 — Von den Generaldirektionen der Kommission für 2011 geltend gemachte Vorbehalte
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schätzung der Restfehlerquote durch die Kommission |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
In den Anweisungen für die Erstellung des Jährlichen Tätigkeitsberichts wird Schritt für Schritt erläutert, wie zu verfahren ist, wenn die betreffenden Informationen nicht verfügbar sind. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Im Einklang mit den Anweisungen der Kommission wurden bei der Berechung der Restfehlerquote nur Finanzkorrekturen berücksichtigt, die offiziell von den nationalen Behörden bestätigt und von der bescheinigenden Behörde in den Büchern ausgewiesen wurden. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, stellt die Kommission sicher, dass alle vereinbarten Finanzkorrekturen vom nächsten Zahlungsantrag abgezogen werden, der von den zuständigen Behörden eingereicht wird. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission räumt ein, dass die Aussetzung von Zahlungen nicht in die Berechnung der Restfehlerquote einfließen sollte, keine der Generaldirektion aber bislang so verfahren ist. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Synthesebericht der Kommission |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1.28. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Mit der von der Kommission im Juli 2011 initiierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 vom 13. Dezember 2011 sind die Verwaltungsbehörden nun förmlich verpflichtet, in den jährlichen Berichten über die Durchführung der operationellen Programme und den entsprechenden Abschlussberichten über die Finanzinstrumente zu berichten. Die Kommission wird in den Jährlichen Tätigkeitsberichten eine zusammenfassende Übersicht über diese Daten liefern und über die Fortschritte bei der Finanzierung und dem Einsatz der Finanzinstrumente berichten. Der zusammenfassende Bericht der Kommission wird bis zum 1. Oktober 2012 erstellt. Im Nachgang zu den Bemerkungen des Rechnungshofes in seinem Jahresbericht 2010 über die Finanzinstrumente hat die Kommission im Jahr 2011 zusätzlich einschlägige Prüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in die Jährlichen Tätigkeitsberichte der GD REGIO (Seite 73, englisches Original) und der GD EMPL (Seiten 45-46, englisches Original) eingeflossen. Die Kommission beabsichtigt, 2012 und in den nachfolgenden Jahren in diesem Bereich weitere Prüfungen durchzuführen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die den Jährlichen Tätigkeitsberichten zugrunde liegenden Indikatoren, wie das kumulative Restrisiko bei mehrjährigen Strategien, werden soweit möglich mit anderen strukturpolitischen Maßnahmen der Generaldirektionen in Einklang gebracht. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission beabsichtigt, die für den Zeitraum 2007-2013 geltenden Vereinbarungen zu verbessern. Gleichzeitig soll jedoch eine hinreichende Kontinuität gewährleistet und eine völlige Umgestaltung der Systeme vermieden werden. Eines der übergreifenden Ziele der Kommission ist eine verstärkte Ergebnisorientierung. Planung, Umsetzung, Monitoring und Bewertung sowie Kontroll- und Prüfungsvereinbarungen wurden so angepasst oder überarbeitet, dass sich nun leichter Ergebnisse erzielen und auch messen lassen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
HAUSHALTSFÜHRUNG |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendung der Zahlungsermächtigungen zum Jahresende |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
(1) Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Ergebnisrechnung, die Kapitalflussrechnung, die Veränderungen der Nettovermögenswerte sowie eine Zusammenfassung wichtiger Rechnungsführungsvorschriften und sonstige Erläuterungen (einschließlich Segmentberichterstattung).
(2) Die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug umfassen die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug sowie eine Zusammenfassung der Haushaltsgrundsätze und sonstige Erläuterungen.
(3) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegebenen internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS). Im Einklang mit der Haushaltsordnung wurden die konsolidierten Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2011 (wie seit dem Haushaltsjahr 2005 üblich) auf der Grundlage dieser vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.
(4) Akronym der französischen Bezeichnung „Déclaration d'assurance“.
(5) Siehe Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(6) Gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 311 vom 26.11.2010, S. 9) sind die endgültigen konsolidierten Rechnungsabschlüsse vor dem 31. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres zu übermitteln (siehe Artikel 129).
(7) Zum Prüfungsumfang bei den Einnahmen siehe Ziffern 2.9 und 2.13.
(8) Zwischen- und Abschlusszahlungen, die auf der Grundlage der Erklärungen über auf der Ebene der Endbegünstigten entstandene Ausgaben getätigt wurden (siehe Ziffern 3.9, 4.9, 5.27 und 6.12).
(9) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen durch Empfänger von GAP-Zahlungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen. Die festgestellten Fehler machen etwa 0,1 % der vom Hof geschätzten wahrscheinlichsten Fehlerquote für die Zahlungen insgesamt aus (siehe Ziffer 3.9, zweiter Spiegelstrich, Ziffer 3.13, Ziffer 4.9, zweiter Spiegelstrich und Ziffern 4.16-4.18).
(10) Weißbuch „Die Reform der Kommission“, KOM(2000) 200 endgültig vom 5.4.2000.
(11) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2000 mit seinen Bemerkungen zu den aufgrund des zweiten Berichts des Ausschusses der Unabhängigen Sachverständigen über die Reform der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen (ABl. C 304 vom 24.10.2000, S. 135).
(12) Die Kommissionsnormen für die interne Kontrolle lehnen sich weitgehend an die COSO-Grundsätze an. COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) ist eine freiwillige privatwirtschaftliche Organisation, deren Ziel es ist, die Qualität des Finanzmanagements und der Berichterstattung durch ethisches Handeln, wirksame interne Kontrollen und gute Unternehmensführung zu verbessern.
(13) Die Bezeichnung „Generaldirektor“ wird hier in der weiter gefassten Bedeutung von verantwortlichen Personen verwendet. Tatsächlich wurden die 48 Erklärungen in einem Fall von einem Generalsekretär unterzeichnet, in 36 Fällen von Generaldirektoren, in sieben Fällen von Direktoren und in vier Fällen von Dienststellenleitern.
(14) Auf in den Jährlichen Tätigkeitsberichten angesprochene Wirtschaftlichkeitsaspekte wird in Kapitel 10 eingegangen.
(15) Siehe Ziffern 3.40-3.41, 4.48-4.50, 5.67-5.69, 6.24-6.26 und 7.25.
(16) Siehe Ziffern 1.32-1.50 des Jahresberichts des Hofes zum Haushaltsjahr 2009.
(17) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Rechnungshof — Managementbilanz der Kommission 2011 — Synthesebericht, COM(2012) 281 final vom 6.6.2012.
(18) Die für den Bereich Außenhilfe zuständigen Generaldirektionen haben keine Informationen zur globalen Qualität des Finanzmanagements vorgelegt, was jedoch nicht zur Formulierung eines Vorbehalts führte (siehe Ziffer 7.25 und Ziffern 52-53 des Jahresberichts 2011 zum EEF).
(19) Siehe Stellungnahme Nr. 6/2010 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (ABl. C 334 vom 10.12.2010, S. 1).
(20) Für Mittelbindungen des Jahres 2011 sowie künftiger Jahre verfügbare Beträge.
(21) Dies umfasst aus dem Jahr 2010 übertragene Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 259 Millionen Euro sowie eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 284 Millionen Euro im Zuge der sieben im Jahr 2011 genehmigten Berichtigungshaushaltspläne. Nicht darin eingeschlossen sind zweckgebundene Einnahmen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro für Verpflichtungen und in Höhe von 6,7 Milliarden Euro für Zahlungen. Die zweckgebundenen Einnahmen dienen der Finanzierung bestimmter Ausgaben (siehe Artikel 18 der Haushaltsordnung, Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002). Zu den zweckgebundenen Einnahmen gehören u. a. Rückzahlungen infolge der Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge, wobei die Mittel jeweils den Haushaltslinien zugewiesen werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe getätigt wurde, Beiträge von EFTA-Mitgliedstaaten zur Aufstockung bestimmter Haushaltslinien oder Einnahmen aus Zahlungen Dritter im Falle von Vereinbarungen, die eine finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten der EU vorsehen.
(22) Für Zahlungen des Jahres 2011 verfügbare Beträge.
(23) Dies umfasst aus dem Jahr 2010 übertragene Mittel für Zahlungen in Höhe von 1 582 Millionen Euro und eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 200 Millionen Euro im Zuge der sieben im Jahr 2011 genehmigten Berichtigungshaushaltspläne.
(24) Im Jahr 2011 waren die Mittel für Verpflichtungen um 0,6 Milliarden Euro (0,4 %) höher als im Jahr 2010, während die Mittel für Zahlungen um 3,6 Milliarden Euro (2,9 %) höher waren als im Jahr 2010.
(25) Der Haushaltsüberschuss (Haushaltsergebnis) ist das Ergebnis der Ausführung des Haushaltsplans. Er stellt jedoch keine Reserve dar und kann nicht kumuliert und in späteren Jahren zur Finanzierung von Ausgaben verwendet werden.
(26) Die zu niedrige Ausschöpfung der ESF-Mittel im Jahr 2010 (siehe Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 1.41) hatte zur Folge, dass im Jahr 2011 zusätzliche Zahlungen getätigt wurden. Dadurch und durch die Beschleunigung der Zahlungsanträge am Jahresende erhöhten sich die tatsächlichen Zahlungen auf 114 % des ursprünglichen Haushaltsplans. Die zusätzlichen Zahlungsanträge im Bereich des ESF wurden hauptsächlich durch Mittelübertragungen aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds gedeckt. Aufgrund unvorhergesehener Zahlungsanträge für Mittel aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds zum Jahresende wurden die Vorausschätzungen jedoch übertroffen und stiegen die tatsächlichen Zahlungen so stark, dass zusätzliche Zahlungen aus diesen Fonds hätten getätigt werden können, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Siehe auch „Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement“ als Anlage zur Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2011, S. 42-45.
(27) Der Anteil der im Dezember getätigten Zahlungen war im Vergleich zu den während des Jahres getätigten tatsächlichen Zahlungen sehr hoch bei Titel 06 — Mobilität und Verkehr: 26 % (295 Millionen Euro), Titel 17 — Gesundheit und Verbraucherschutz: 44 % (266 Millionen Euro), Titel 19 — Außenhilfe: 31 % (1 016 Millionen Euro), Titel 21 — Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten: 27 % (403 Millionen Euro), Titel 22 — Erweiterung: 28 % (264 Millionen Euro) und Titel 32 — Energie: 23 % (219 Millionen Euro).
(28) Akronym der französischen Bezeichnung „Reste à liquider“.
(29) Noch abzuwickelnde Mittelbindungen entstehen als direkte Folge der Ausgaben zulasten getrennter Mittel (siehe Fußnote 28) in Bereichen, in denen sich die Abwicklung der Ausgabenprogramme über mehrere Jahre erstreckt und Verpflichtungen einige Jahre vor Vornahme der entsprechenden Zahlungen eingegangen werden.
(30) Im Haushaltsplan wird unterschieden zwischen zwei Mittelkategorien, den „nichtgetrennten“ Mitteln und den „getrennten“ Mitteln. Nichtgetrennte Mittel dienen zur Finanzierung auf ein Jahr begrenzter Maßnahmen, z. B. Verwaltungsausgaben. Die getrennten Mittel sollen eine über mehrere Jahre gestaffelte Finanzierung bestimmter Maßnahmen ermöglichen, die entsprechenden Zahlungen können im Jahr der Vornahme der Mittelbindung oder aber in den Folgejahren getätigt werden. Getrennte Mittel kommen hauptsächlich im Bereich der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zum Zuge.
(31) Für den Themenkreis Kohäsion sind folgende Gesamtbeträge für Mittelbindungen im Finanzrahmen 2000-2006 vorgesehen: 261 Milliarden Euro (siehe Jahresrechnung 2006) und im Finanzrahmen 2007-2013: 348 Milliarden Euro (siehe Jahresrechnung 2011), was einem Anstieg um 33 % entspricht.
(32) Zum Bereich Kohäsion siehe „Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement, Haushaltsjahr 2011“, S. 28 und 42-45.
(33) Gemäß der „n + 2/n + 3“-Regel werden Mittelbindungen, für die in den zwei bzw. drei Jahren nach Vornahme der Mittelbindung kein Zahlungsantrag gestellt wurde, automatisch aufgehoben. Im Rahmen des „dritten Vereinfachungspakets“ wurde die „n + 2-/n + 3“-Regel für die Mittelbindungen des Jahres 2007 im Bereich Kohäsion geändert (siehe Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 26), geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 539/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 158 vom 24.6.2010, S. 1)).
(34) Siehe Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2008, Ziffern 6.8 und 6.26-6.28. Nähere Einzelheiten sind dem „Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement“ als Anlage zur Jahresrechnung der Europäischen Union — Haushaltsjahr 2008, S. 42 sowie dem Bericht über die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds 2008 der Kommission (S. 5 und S. 13-17) zu entnehmen.
(35) ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Siehe auch Artikel 3 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17).
(36) Über die Haushaltstitel 14 sowie 24 bis 31 des Einzelplans III des Gesamthaushaltsplans, die in erster Linie Verwaltungsausgaben betreffen, wird in dem der Kommission gewidmeten Abschnitt von Kapitel 9 berichtet.
(37) Die Verwaltungsausgaben werden aus den Themenkreisen herausgerechnet und als gesonderte Rubrik ausgewiesen; dadurch kommt es zu Abweichungen gegenüber den Kapiteln 3 bis 9.
(38) Im Jahresbericht 2010 waren die Themenkreise Landwirtschaft: Marktstützung und Direktbeihilfen sowie Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit in einem einzigen Themenkreis zusammengefasst ebenso wie die Themenkreise Regionalpolitik, Energie und Verkehr sowie Beschäftigung und Soziales. Tabelle 1.3 enthält eine auf der früheren Struktur aufbauende Übersicht über die aggregierten Ergebnisse für 2011.
(39) Systeme werden als „bedingt wirksam“ eingestuft, wenn einige Kontrollmaßnahmen für angemessen funktionierend befunden wurden, andere hingegen nicht. Infolgedessen können sie insgesamt die Fehler in den zugrunde liegenden Vorgängen möglicherweise nicht auf ein vertretbares Maß eindämmen. Einzelheiten sind dem Abschnitt „Prüfungsumfang und Prüfungsansatz“ in den Kapiteln 2 bis 9 zu entnehmen.
(40) Die Fehlerhäufigkeit entspricht dem mit quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Fehlern behafteten Anteil der Stichprobe. Die Prozentsätze wurden auf- bzw. abgerundet.
(41) Erstattete Ausgaben (siehe Ziffer 3.9).
(42) Erstattete Ausgaben (siehe Ziffer 4.9).
(43) Erstattete Ausgaben (siehe Ziffer 5.27).
(44) Erstattete Ausgaben (siehe Ziffer 6.12).
(45) Die Differenz zwischen den im Jahr 2011 geleisteten Zahlungen (129 395 Millionen Euro — siehe Tabelle 1.1 ) und dem Gesamtbetrag der im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge geprüften Gesamtpopulation entspricht den Vorschüssen für die Themenkreise Landwirtschaft: Marktstützung und Direktzahlungen (8 Millionen Euro), Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit (565 Millionen Euro), Regionalpolitik, Energie und Verkehr (1 469 Millionen Euro) und Beschäftigung und Soziales (128 Millionen Euro) (siehe Ziffern 3.9, 4.9, 5.27 und 6.12).
(46) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen. Die festgestellten Fehler machen etwa 0,2 % der wahrscheinlichsten Gesamtfehlerquote aus (siehe Ziffer 3.9 zweiter Absatz und Ziffer 3.13).
(47) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen. Die festgestellten Fehler machen etwa 0,2 % der wahrscheinlichsten Gesamtfehlerquote aus (siehe Ziffer 4.9 zweiter Absatz und Ziffern 4.16-4.18).
(48) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen durch die Empfänger von GAP-Zahlungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen. Die festgestellten Fehler machen etwa 0,1 % der vom Hof geschätzten wahrscheinlichsten Fehlerquote für die Zahlungen insgesamt aus (siehe auch Fußnoten 9 und 10).
(49) Die Prüfung umfasste die Überprüfung einer Stichprobe von Einziehungsanordnungen, die sämtliche Arten von Einnahmen abdeckte, auf Kommissionsebene (siehe Ziffern 2.8, 2.9 und 2.13).
(50) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen (siehe Ziffern 3.9, 3.13, 4.9 und 4.16-4.18). Die festgestellten Fehler machen etwa 0,2 % der wahrscheinlichsten Fehlerquote aus.
(51) Anders als in den Vorjahren wurde die Nichterfüllung von Cross-Compliance-Verpflichtungen durch Empfänger von GAP-Zahlungen in die Berechnung der wahrscheinlichsten Fehlerquote einbezogen. Die festgestellten Fehler machen etwa 0,1 % der vom Hof geschätzten wahrscheinlichsten Fehlerquote für die Zahlungen insgesamt aus (siehe auch Fußnote 1).
(52) Die vollständige Liste der Generaldirektionen/Dienststellen der Kommission ist einsehbar unter http://publications.europa.eu/code/en/en-390600.htm.
(53) Quelle: Konsolidierte Rechnungsabschlüsse 2011.
(54) Quelle: Jährliche Tätigkeitsberichte 2011. Die GD Regionalpolitik und die Exekutivagentur für die Forschung haben Mindest- und Höchstbeträge ausgewiesen. Nur letztere wurden berücksichtigt.
ANHANG 1.1
PRÜFUNGSANSATZ UND PRÜFUNGSMETHODIK
TEIL 1 — Prüfungsansatz und Prüfungsmethodik für die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (Prüfung der Rechnungsführung)
1. |
Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung, ob die konsolidierte Jahresrechnung, die aus den konsolidierten Jahresabschlüssen und den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug (1) besteht, die Finanzlage der Europäischen Union sowie der Ergebnisse der Vorgänge und Cashflows zum Jahresende in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt, lauten wie folgt: a) Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit: Die Rechnungsführung ist vorschriftsgemäß, und die Haushaltsmittel sind verfügbar. b) Vollständigkeit: Alle Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich der außerbilanzmäßigen Posten), die sich auf den Berichtszeitraum beziehen, sind buchmäßig erfasst. c) Realität der Vorgänge und tatsächliches Vorhandensein von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten: Jeder Einnahmen- und Ausgabenvorgang ist durch ein Ereignis begründet, das der Einheit zuzurechnen ist und sich auf den Berichtszeitraum bezieht; die Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag und gehören der berichtenden Einheit. d) Bestimmbarkeit des Wertes und Bewertung: Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit einem angemessenen Wert unter Beachtung des Vorsichtsgrundsatzes buchmäßig erfasst. e) Ausweis: Einnahmen- und Ausgabenvorgänge sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechnungsführungsgrundsätzen und Gepflogenheiten sowie nach dem Grundsatz der Transparenz ausgewiesen und beschrieben. |
2. |
Die Prüfung umfasst folgende Grundbestandteile:
|
TEIL 2 — Prüfungsansatz und Prüfungsmethodik für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge (Compliance-Prüfung)
3. |
Der vom Hof verfolgte Ansatz zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge beruht auf zwei Hauptpfeilern:
|
4. |
Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen der Kommission. |
Wie geht der Hof bei der Prüfung von Vorgängen vor?
5. |
Die Direktprüfung von Vorgängen im Hinblick auf die jeweilige spezifische Beurteilung (Kapitel 2 bis 9) stützt sich auf eine repräsentative Stichprobe von Einziehungsanordnungen (im Falle der Einnahmen) bzw. Zahlungsausgängen, die innerhalb des betreffenden Themenkreises gezogen wird (2). Diese Prüfung ermöglicht eine statistische Schätzung, inwieweit die Vorgänge in der betreffenden Population nicht ordnungsgemäß sind. |
6. |
Zur Bestimmung der zur Erzielung eines zuverlässigen Ergebnisses erforderlichen Stichprobengröße verwendet der Hof ein Audit-Assurance-Modell (Modell zur Erlangung der Prüfungssicherheit). Dabei werden das Risiko, dass Fehler in Vorgängen auftreten (inhärentes Risiko), und das Risiko, dass die Überwachungs- und Kontrollsysteme derartige Fehler nicht verhindern oder aufdecken und beheben (Kontrollrisiko), bewertet. |
7. |
Die Prüfung umfasst eine eingehende Untersuchung der ausgewählten Vorgänge, um zu ermitteln, ob beantragte bzw. geleistete Zahlungen korrekt berechnet wurden und den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die betreffenden Ausgaben entsprachen. Der Hof zieht eine Stichprobe von Vorgängen aus der Rechnungsführung über die Haushaltsvorgänge und verfolgt die jeweilige Zahlung bis zur Ebene des Endempfängers (z. B. Landwirt, Veranstalter einer Schulungsmaßnahme oder Träger eines Entwicklungshilfeprojekts) und prüft auf jeder Ebene die Einhaltung der einschlägigen Bedingungen. Wurde der Vorgang (auf einer beliebigen Ebene) nicht richtig berechnet oder stand er nicht im Einklang mit einer rechtlichen Anforderung oder Vertragsbestimmung, wird davon ausgegangen, dass er mit einem Fehler behaftet ist. |
Wie bewertet und präsentiert der Hof die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen?
8. |
Fehler in Vorgängen treten aus den verschiedensten Gründen auf und nehmen je nach Art des Verstoßes bzw. der missachteten spezifischen Regelung oder Vertragsbestimmung die unterschiedlichsten Formen an. Fehler in Einzelvorgängen wirken sich nicht immer auf den ausgezahlten Gesamtbetrag aus. |
9. |
Der Hof stuft Fehler nach folgenden Gesichtspunkten ein:
|
10. |
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein Bereich, in dem der Hof häufig schwerwiegende Fehler aufdeckt. Das Vergaberecht der EU sowie das nationale Vergaberecht bestehen im Wesentlichen aus einer Reihe von Verfahrensvorschriften. Zur Einhaltung des im Vertrag verankerten Grundprinzips des Wettbewerbs müssen Aufträge bekannt gemacht und Angebote nach vorgegebenen Kriterien bewertet werden, dürfen Aufträge nicht künstlich in der Absicht aufgeteilt werden, Schwellenwerte zu unterschreiten, usw. |
11. |
Bei seinen Prüfungen achtet der Hof auf Verstöße gegen die öffentlichen Vergabevorschriften. Dabei
Die vom Hof vorgenommene Quantifizierung kann von der Quantifizierung abweichen, die die Kommission oder die Mitgliedstaaten bei der Entscheidung zugrunde legen, wie auf den Verstoß gegen die öffentlichen Vergabevorschriften zu reagieren ist. |
12. |
Der Hof drückt die Häufigkeit, mit der Fehler auftreten, aus, indem er angibt, zu welchem Anteil die Stichprobe mit quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Fehlern behaftet ist. Daraus ist zu erkennen, wie weit Fehler in dem betreffenden Themenkreis als Ganzen vermutlich verbreitet sind. Diese Information wird jeweils in Anhang X.1 der Kapitel 2 bis 9 geliefert, falls eine wesentliche Fehlerquote vorliegt. |
13. |
Auf der Grundlage der von ihm quantifizierten Fehler schätzt der Hof anhand statistischer Standardmethoden in jeder spezifischen Beurteilung und bezogen auf die Gesamtausgaben aus dem Haushalt die wahrscheinlichste Fehlerquote (most likely rate of error — MLE). Die MLE entspricht dem gewogenen Durchschnitt der in der Stichprobe ermittelten Fehlerquoten (6). Ferner ermittelt der Hof ebenfalls anhand statistischer Standardmethoden in jeder spezifischen Beurteilung (und bezogen auf die Gesamtausgaben) die Spanne, in der die Fehlerquote mit 95%iger Sicherheit liegt. Hierbei handelt es sich um die Spanne zwischen der unteren Fehlergrenze (lower error limit — LEL) und der oberen Fehlergrenze (upper error limit — UEL) (7) (siehe nachstehende Abbildung).
|
14. |
Der Prozentsatz des schraffierten Bereichs unterhalb der Kurve zeigt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit die tatsächliche Fehlerquote der Grundgesamtheit zwischen dem LEL und dem UEL liegt. |
15. |
Bei der Planung seiner Prüfungsarbeiten ist der Hof bestrebt, Prüfungshandlungen durchzuführen, anhand deren er die geschätzte Fehlerquote in der Grundgesamtheit einer für Planungszwecke angesetzten Wesentlichkeitsschwelle von 2 % gegenüberstellen kann. Bei der Beurteilung der Prüfungsergebnisse legt der Hof diese Wesentlichkeitsschwelle als Richtschnur an und berücksichtigt bei der Formulierung seines Prüfungsurteils Art, Betrag und Kontext der Fehler. |
Wie geht der Hof bei der Bewertung von Systemen und der Berichterstattung über die Ergebnisse vor?
16. |
Überwachungs- und Kontrollsysteme werden von der Kommission und bei geteilter oder dezentraler Mittelverwaltung von den Mitglied- und Empfängerstaaten mit dem Ziel eingerichtet, die Risiken für den Haushalt und damit für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge zu beherrschen. Somit stellt die Bewertung, wie wirksam die Systeme die Ordnungsmäßigkeit gewährleisten, eine wichtige Prüfungshandlung dar, aus der sich besonders gut Empfehlungen für Verbesserungen ableiten lassen. |
17. |
In jedem Themenkreis wie auch im Bereich der Einnahmen gibt es eine Vielzahl von Einzelsystemen. Deshalb wählt der Hof in der Regel jedes Jahr eine Stichprobe von Systemen zur Prüfung aus. Die Ergebnisse der Systembewertungen sind in Form einer Tabelle mit der Überschrift „Ergebnisse der Prüfung von Systemen“ jeweils in Anhang X.2 der Kapitel 2 bis 9 dargestellt. Die Systeme werden als wirksam eingestuft, wenn sie das Risiko von Fehlern in Vorgängen eindämmen, bzw. als bedingt wirksam (wenn einige Schwachstellen vorliegen, die die operative Wirksamkeit beeinträchtigen) oder als nicht wirksam (wenn die Schwachstellen umfassend sind und damit die operative Wirksamkeit vollständig zunichte machen). |
18. |
Wenn der Hof entsprechende Nachweise erlangt hat, liefert er zusätzlich eine Gesamtbewertung der einschlägigen Systeme des Themenkreises (ebenfalls jeweils in Anhang X.2 der Kapitel 2 bis 9), in der sowohl die Bewertung ausgewählter Systeme als auch die Ergebnisse der Prüfung von Vorgängen berücksichtigt werden. |
Wie geht der Hof bei der Bewertung der Managementerklärungen der Kommission und bei der Berichterstattung über die Ergebnisse vor?
19. |
Wie in den internationalen Prüfungsnormen vorgeschrieben, erhält der Hof von der Kommission eine Vollständigkeitserklärung, in der bestätigt wird, dass die Kommission ihre Pflichten erfüllt und alle Informationen, die für den Prüfer von Belang sein könnten, ausgewiesen hat. Dazu gehört auch die Bestätigung, dass die Kommission alle Informationen über die Bewertung von Betrugsrisiken, alle Informationen zu Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht sowie alle wesentlichen Verstöße gegen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgewiesen hat. |
20. |
Zusätzlich werden in den Kapiteln 2 bis 9 die Jährlichen Tätigkeitsberichte der jeweils zuständigen Generaldirektionen berücksichtigt. Darin wird über die Erreichung von Politikzielen sowie über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, mit denen die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge und die Effizienz des Ressourceneinsatzes gewährleistet werden sollen, berichtet. Jedem Tätigkeitsbericht liegt eine Erklärung des Generaldirektors bei, in der dieser u. a. darlegt, inwieweit die Ressourcen für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und die vorhandenen Kontrollverfahren die nötige Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern (8). |
21. |
Der Hof bewertet die Jährlichen Tätigkeitsberichte und zugehörigen Erklärungen, um zu ermitteln, inwieweit sie eine zutreffende Darstellung des Finanzmanagements im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge liefern. Über die Ergebnisse dieser Bewertung berichtet der Hof jeweils im Abschnitt „Wirksamkeit der Systeme“ in den Kapiteln 2 bis 9 (9). |
Wie gelangt der Hof zu seinen Prüfungsurteilen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung?
22. |
Der Hof stützt seine in der Zuverlässigkeitserklärung dargelegten Prüfungsurteile zur Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung der EU zugrunde liegenden Vorgänge auf alle in den Kapiteln 2 bis 9 beschriebenen Prüfungsarbeiten sowie auf eine Beurteilung, wie umfassend die Fehler sind. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Würdigung der Ergebnisse der Prüfungen von Ausgabenvorgängen. Insgesamt beläuft sich die bestmögliche Schätzung des Hofes für die Fehlerquote in den im Jahr 2011 geleisteten Ausgaben auf 3,9 %. Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 3,0 % und 4,8 % liegt. Die für die verschiedenen Themenkreise ermittelten Fehlerquoten variieren wie in den Kapiteln 3 bis 9 beschrieben. Der Hof stufte die Fehler als umfassend ein, d. h., sie erstrecken sich auf die Mehrheit der Ausgabenbereiche. Der Hof gibt auf der Grundlage einer zusätzlichen horizontalen Stichprobe ein Gesamturteil zur Ordnungsmäßigkeit der Mittelbindungen ab. |
Unregelmäßigkeiten oder Betrug
23. |
Die überwiegende Mehrheit der Fehler entsteht durch fehlerhafte Anwendung oder fehlerhaftes Verständnis der häufig komplexen Bestimmungen der Ausgabenregelungen der EU. Hat der Hof Anlass zu der Annahme, dass eine Betrugshandlung vorliegt, leitet er die Angelegenheit an das OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, weiter, das für die Durchführung etwaiger weiterer Ermittlungen zuständig ist. Aufgrund seiner Prüfungsarbeit meldet der Hof dem OLAF rund vier Fälle pro Jahr. |
(1) Einschließlich der Erläuterungen.
(2) Zusätzlich wird eine horizontale repräsentative Stichprobe von Mittelbindungen gezogen und auf Übereinstimmung mit den maßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften geprüft.
(3) Es gibt im Wesentlichen zwei Systeme der Auftragsvergabe: Den Zuschlag erhält das niedrigste Angebot oder das wirtschaftlich günstigste Angebot.
(4) Beispiele für einen quantifizierbaren Fehler: Vergabe eines Auftrags oder eines Zusatzauftrags ohne Wettbewerb oder im nichtoffenen Verfahren (es sei denn, dies ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich zulässig); erhebliche Änderung des Auftragsumfangs, Aufteilung der Aufträge für verschiedene Baustellen, die aus wirtschaftlicher Sicht eine funktionale Einheit bilden.
Bei Verstößen der EU-Organe und -Einrichtungen gegen die öffentlichen Vergabevorschriften verfolgt der Hof in der Regel einen anderen Ansatz, da die betreffenden Aufträge im Allgemeinen noch in Kraft sind. Derartige Fehler werden im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung nicht quantifiziert.
(5) Beispiele für einen nicht quantifizierbaren Fehler: unangemessene Angebotsbewertung ohne Auswirkungen auf das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens, formale Mängel im Ausschreibungsverfahren oder in den Verdingungsunterlagen, Missachtung formaler Aspekte der Transparenzvorschriften.
(6) , wobei ASI dem durchschnittlichen Stichprobenintervall und i der laufenden Nummer der in der Stichprobe erfassten Vorgänge entspricht.
(7) und , wobei t dem t-Verteilungsfaktor, n der Stichprobengröße und s der Standardabweichung der Fehlerquote entspricht.
(8) Nähere Einzelheiten zu diesen Abläufen sowie Links zu den neuesten Berichten sind unter der Adresse
http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/index_en.htm zu finden.
(9) In früheren Jahren wurden die Ergebnisse dieser Beurteilung in einem getrennten Abschnitt mit der Überschrift „Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission“ behandelt.
ANHANG 1.2
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
In früheren Jahren vorgebrachte Bemerkungen |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
||||||
|
|
|
||||||
Bei Vorfinanzierungen, Abrechnungsverbindlichkeiten und den zugehörigen Periodenabgrenzungsverfahren stellte der Hof seit dem Haushaltsjahr 2007 Buchungsfehler mit insgesamt unwesentlichen finanziellen Auswirkungen, jedoch einer hohen Frequenz fest. Dies deutet darauf hin, dass die grundlegenden Rechnungsführungsangaben auf der Ebene einiger Generaldirektionen weiterer Verbesserungen bedürfen. |
Die Kommission arbeitete im Rahmen der laufenden Initiativen, wie des Projekts „Qualität der Rechnungsführung“ und der Validierung der lokalen Systeme, weiter daran, die Genauigkeit ihrer Rechnungsführungsdaten zu verbessern. Bei seiner Prüfung repräsentativer Stichproben von Vorfinanzierungen und Rechnungen/Kostenaufstellungen deckte der Hof erneut Fehler mit unwesentlichen finanziellen Auswirkungen, jedoch einer hohen Frequenz auf. Deshalb sollte die Kommission weitere Anstrengungen zur Verbesserung der grundlegenden Rechnungsführungsdaten auf der Ebene einiger Generaldirektionen unternehmen. |
Die Kommission wird ihre Anstrengungen zur weiteren Verbesserung der Qualität der Buchführungsdaten und zur ständigen Aktualisierung der lokalen Systeme fortsetzen, um den Rechnungsführungsanforderungen Genüge zu tun. |
||||||
Bei der Rechnungsführung über Vorfinanzierungsbeträge stellte der Hof zudem folgende Probleme fest:
|
Trotz der Bemühungen der Dienststellen des Rechnungsführers um eine Verbesserung der Lage stellte der Hof fest, dass mehrere Generaldirektionen weiterhin Schätzwerte in den Rechnungen erfassen, selbst wenn sie über eine angemessene Grundlage für die Abrechnung der entsprechenden Vorfinanzierungen verfügen. Die Frage der Finanzierungsinstrumente wurde in der Jahresrechnung 2010 nach Vorlage von Informationen durch die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis bereits angegangen. Die Kommission hat zudem eine Überarbeitung des Rechtsrahmens vorgeschlagen und für die Zeit nach 2013 angemessene Vorschläge vorgebracht, die darauf abzielen, die Übermittlung der erforderlichen Informationen vorzuschreiben. Im Zusammenhang mit an die Mitgliedstaaten geleisteten Vorschüssen für andere Beihilferegelungen und für Beiträge an den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen 2011 erstmals ein Aktivposten in Höhe von 2 512 Millionen Euro eingesetzt. Vor dem Jahr 2011 übermittelten die Mitgliedstaaten der Kommission keine Angaben, die eine zuverlässige Schätzung erlaubt hätten. Die nunmehr verfügbaren Informationen machen deutlich, dass die betreffenden Beträge nicht erheblich gewesen wären. Außer bei den Vorschüssen für Beihilferegelungen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wurden die verbuchten nicht in Anspruch genommenen Beträge für die oben erwähnten Finanzierungsinstrumente und andere Beihilferegelungen von der Kommission auf der Grundlage der Beiträge der Kommission sowie einer pauschalen Schätzung der nicht in Anspruch genommenen Beträge erstellt. Der Nutzen dieser Informationen für Managementzwecke wird jedoch stark dadurch eingeschränkt, dass keine Angaben über die tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge vorliegen. |
Die für die Rechnungsführung zuständigen Dienststellen haben eine Reihe von Leitlinien zur Abrechnung der Vorfinanzierungen erstellt, die nach Abschluss der Überarbeitung der Haushaltsordnung verteilt werden sollen. Die Rechtsgrundlage für die Finanzinstrumente sowie für die Vorschüsse für staatliche Beihilfen, einschließlich des Anhangs zur Ausgabenerklärung, wurde umgesetzt (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates am 13. Dezember 2011). Aufgrund dieser Änderung verfügt die Europäische Kommission über die Rechtsgrundlage, die erforderlichen Informationen von den Mitgliedstaaten anzufordern. Diese Informationen werden zu Rechnungsführungszwecken beim Jahresabschluss 2012 verwendet. Die noch nicht an die Endempfänger ausbezahlten Beträge stützen sich auf zeitanteilige Schätzungen. Da sich die GD REGIO derzeit im sechsten Jahr eines siebenjährigen Programmplanungszeitraums befindet, ist es nicht zu empfehlen, die Methode zu wechseln. Dieser Ansatz soll jedoch für den nächsten Programmplanungszeitraum geändert werden, vorausgesetzt, er wird von den Mitgliedstaaten mit der neuen Haushaltsordnung akzeptiert. Sobald die Rechtsgrundlage für den neuen Programmplanungszeitraum der Strukturfonds in Kraft tritt, hat die Kommission das Recht, Informationen zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Beträgen anzufordern. Diese Informationen werden zur Erstellung des Jahresabschlusses verwendet. Die neuen Anforderungen sollten auch die Verwaltungsinformationen verbessern. Die von der Kommission für den Jahresabschluss 2011 verwendete Methode ist am kostenwirksamsten und wurde bereits für den Jahresabschluss 2010 verwendet. |
||||||
Wie bereits im Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2009 erwähnt, hielten außerdem einige Generaldirektionen die Vorschrift nicht ein, Rechnungen und Kostenaufstellungen binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang zu erfassen. |
Wenngleich der Hof gewisse Verbesserungen hinsichtlich der Einhaltung der Fristen für die Erfassung neuer Auszahlungsanträge feststellte, halten einige Generaldirektoren die Vorschrift, Rechnungen und Kostenaufstellungen zügig zu erfassen, noch immer nicht vollständig ein. |
Die Kommission wird ihre Bemühungen in dieser Richtung fortsetzen. Dazu werden die lokalen Systeme konstant aktualisiert, zum Beispiel werden die von der GD AGRI und GD REGIO erhaltenen Zahlungsanträge innerhalb der Frist bearbeitet. |
||||||
Der Hof stellte in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010 fest, dass wegen des vermehrten Einsatzes von Vorfinanzierungen innerhalb des EU-Haushalts und neuartiger Finanzierungsinstrumente die Kommission dringend die einschlägige Rechnungsführungsvorschrift dahin gehend ändern sollte, dass angemessene Anweisungen für die Erfassung und Abrechnung von Vorfinanzierungen aufgenommen werden. |
Die betreffende Rechungsführungsvorschrift wurde 2012 geändert, um den Notwendigkeit Rechnung zu tragen, nicht in Anspruch genommene Beträge von Beiträgen zu Finanzierungsinstrumenten und für andere Beihilferegelungen geleistete Vorschüsse als Aktivposten zu verbuchen. |
Die Dienststellen setzen die Vorschrift vor dem Hintergrund der Zahlungen im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten und den staatlichen Beihilfen um (siehe Antwort oben). |
||||||
|
|
|
||||||
Der Hof stellte bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2007 fest, dass — obgleich die Kommission Maßnahmen zur Ergänzung und Verbesserung ihrer Angaben zu den auf den EU-Haushalt angewendeten Korrekturmechanismen getroffen hat — die Angaben noch nicht vollständig zuverlässig waren, da die Mitgliedstaaten der Kommission nicht immer verlässliche Informationen übermittelten. |
Obwohl weiterhin Mängel hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Angaben, insbesondere im Themenkreis Kohäsion, bestehen, kam es im Laufe der Jahre zu einigen Verbesserungen. Anfang 2011 leitete die Kommission eine Prüfung der Wiedereinziehungssysteme der Mitgliedstaaten im Bereich Kohäsion in die Wege. Die Vor-Ort-Prüfungen der Kommission ergaben, dass die Systeme für die Erfassung und Meldung von Korrekturinformationen noch nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig zuverlässig sind. Aus diesem Grund werden in den Erläuterungen zu den Rechnungsabschlüssen für 2011 die Angaben der Mitgliedstaaten zum Bereich Kohäsion nicht ausgewiesen. |
Im Bereich Landwirtschaft hat die Kommission die ausstehenden Schulden auf Ebene der Mitgliedstaaten und die entsprechende Wertminderung sowie die durch die Mitgliedstaaten eingezogenen Beträge im Jahresabschluss 2011 verbucht. Für den Bereich Kohäsion hat sich die Zuverlässigkeit der Daten zu den von den Mitgliedstaaten erhaltenen wiedereingezogenen Beträgen im Vergleich zum letzten Zeitraum verbessert, doch die Kommission stimmt zu, dass dies noch nicht ausreicht. Zu diesem Zweck hat die Kommission zu Jahresbeginn 2011 eine risikobasierte Prüfung der Wiedereinziehungssysteme der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der bis 31. März durchzuführenden Berichterstattung begonnen, um die Berichterstattung über die nationalen Finanzkorrekturen an die Kommission zu verbessern und die Vollständigkeit, Genauigkeit und Fristeinhaltung der Berichterstattung zu gewährleisten. Die ersten Ergebnisse wurden in den Jährlichen Tätigkeitsberichten für 2011 der für die Strukturmaßnahmen zuständigen Generaldirektionen berichtet. |
||||||
Außerdem sollte überlegt werden, in die Leitlinien für die Finanzberichterstattung Vorgaben aufzunehmen, welche Angaben einzubeziehen und wie diese darzustellen sind. |
Die Anweisungen des Rechnungsführers liefern den bevollmächtigten Anweisungsbefugten Orientierungshilfen dafür, welche Daten vorzulegen sind. Die Prüfung des Hofes hat Verbesserungen bei der Anwendung dieser Orientierungshilfen deutlich gemacht. Allerdings sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Qualität der vorgelegten Daten zu verbessern. |
Die Kommission wird sich um eine weitere Verbesserung der Datenqualität bemühen. |
||||||
Der Hof beanstandete erstmals in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, dass die Kommission zu einigen Ausgabenbereichen keine Angaben vorlegt, aus denen zusammenhängend zu erkennen ist, in welchem Jahr die betreffende Zahlung geleistet wurde, in welchem Jahr der damit zusammenhängende Fehler aufgedeckt wurde und in welchem Jahr die entsprechende Finanzkorrektur in den Erläuterungen zur Jahresrechnung ausgewiesen ist. |
Im Falle des Themenkreises „Kohäsion“ waren am Ende des Jahres 2010 noch Korrekturen in Höhe von insgesamt 2,5 Milliarden Euro durchzuführen (d. h. kassenwirksam zu vollziehen, indem die Kommission eine Rückzahlung leistet oder eine Zahlung vornimmt aufgrund eines Zahlungsantrags, von dem der Mitgliedstaat die nicht erstattungsfähigen Ausgaben in Abzug gebracht hat). Die niedrige Ausführungsrate von 71 % ist darauf zurückzuführen, dass das Abrechnungsverfahren für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 noch läuft. Die Ende 2010 eingegangenen Auszahlungsanträge waren noch nicht genehmigt, weshalb die betreffenden Finanzkorrekturen bei den Angaben zum Stand der Umsetzung für 2010 nicht berücksichtigt werden konnten. |
Sie nimmt die Forderungen des Hofes zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies selten möglich ist. Bei der geteilten Mittelverwaltung dienen Finanzkorrekturen weniger dazu, unrechtmäßige Ausgabenbeträge wiedereinzuziehen (dies liegt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten), sondern eher dazu, den EU-Haushalt vor solchen Vorschriftswidrigkeiten zu schützen. Es ist daher nicht korrekt, die Fehlerquoten eines bestimmten Jahres mit den im Jahresabschluss desselben Jahres ausgewiesenen Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen zu verknüpfen. Außerdem verhindert auch die zeitliche Divergenz der Finanzkorrekturen und tatsächlichen Wiedereinziehungen einerseits und der Fehlerquoten andererseits diesen Abgleich. Diese Anmerkung gilt nicht nur für die geteilte, sondern auch für die direkte Mittelverwaltung, bei der die Einziehungsanordnungen entweder nach Ende des (mehrjährigen) Finanzhilfezeitraums ausgestellt oder aber gar nicht ausgestellt werden, wenn der Empfänger eine korrigierte Kostenaufstellung vorlegt. Die Kommission wiederholt, dass die Ausgaben mehrere Jahre nach dem Jahr der tatsächlichen Zahlung kontrolliert werden, hauptsächlich zu Programmabschluss. Außerdem kann die Finanzkorrektur das Ergebnis der Aufdeckung von Mängeln im Kontrollsystem der Mitgliedstaaten sein, und in diesem Fall gibt es keine direkte Verbindung zu den Zahlungen. Daher ist es weder möglich noch relevant, das Jahr der jeweiligen Zahlung auf das Jahr abzustimmen, in dem die Finanzkorrektur in den Erläuterungen zum Jahresabschluss ausgewiesen wird. Zudem sind hauptsächlich die Mitgliedstaaten für die Verhinderung, Aufdeckung und Korrektur von Fehlern und Unregelmäßigkeiten im Bereich der getrennten Mittelverwaltung zuständig. Im Bereich Landwirtschaft können alle Beträge in den Tabellen in Erläuterung 6 entweder mit Daten abgestimmt werden, die auf Kommissionsebene vorhanden sind oder die sich in den Erklärungen der Mitgliedstaaten befinden. Im Hinblick auf die Regionalpolitik ist es möglich, eine Verknüpfung zwischen den für die Restfehlerquote im Jährlichen Tätigkeitsbericht verwendeten Beträgen und den Informationen im vorläufigen Jahresbericht für die Vorjahresberichterstattung sowie für Informationen herzustellen, die von den Mitgliedstaaten vor der vorgesehenen Frist 31. März übermittelt werden. Der 31. März ist auch die Frist zur Erstellung des vorläufigen Jahresabschlusses. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Korrekturen so früh wie möglich vor dem 31. März zu berichten, um dieses Terminproblem zu vermeiden. |
||||||
Es gibt noch keine zusammenhängenden Angaben zu Zahlungen, Fehlern, Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen. Der Hof behält seinen Standpunkt bei, dass entsprechende zusammenhängende Informationen vorgelegt werden sollten, wann immer dies möglich ist. Außerdem sollte eine klare Verknüpfung zwischen in den Jährlichen Tätigkeitsberichten aufgeführten Beträgen, insbesondere den zur Berechnung der Restfehlerquote herangezogenen Beträgen, und den in den Rechnungsabschlüssen enthaltenen Angaben zu Wiedereinziehungen/Finanzkorrekturen hergestellt werden. |
Am Ende des Jahres 2011 war noch ein Betrag in Höhe von 2,5 Milliarden Euro auszuführen (dies entspricht einer Ausführungsrate von 72 %). Sowohl der Betrag als auch die Ausführungsrate waren ähnlich wie im Vorjahr, da die Ende 2010 eingegangenen Auszahlungsanträge noch immer nicht genehmigt werden konnten. |
Der Programmabschluss ist ein komplexes Verfahren, im Zuge dessen zahlreiche vom Mitgliedstaat übermittelte Unterlagen geprüft und weitere Informationen von der Kommission angefordert werden können, um den Nachweis zu erlangen, dass der Mitgliedstaat die beschlossenen Finanzkorrekturen tatsächlich abgezogen hat, insbesondere für komplexe operationelle Programme. Somit wird die Berechnung des Restbetrages weiter hinausgezögert. Zusätzlich erkennt die Kommission die Durchführung einer Finanzkorrektur nur an, wenn die Abschlusszahlung vom Anweisungsbefugten ordnungsgemäß genehmigt ist. Dieser Schritt steht ganz am Schluss der Verifikationskette. Für den Bereich Kohäsion bezieht sich die Höhe an Korrekturen, die von den Mitgliedstaaten akzeptiert wurden, aber erst vorgenommen werden müssen, auf die Programme des Zeitraums 2000-2006. Sie spiegelt sich in den Anträgen auf Abschlusszahlung wider, die die Kommission zwar erhalten, jedoch wegen des Abschlussverfahrens, bei dem alle Informationen auf Kohärenz und Vollständigkeit geprüft werden müssen, noch nicht genehmigt hat. Der Hof hat der Kommission den vorsichtigen Ansatz empfohlen, solche Korrekturen nicht als tatsächlich vorgenommen zu erfassen, bis die Abschlusszahlungen genehmigt sind. |
||||||
Die Erläuterungen zu den konsolidierten Rechnungsabschlüssen enthalten Hinweise darauf, dass einige Zahlungen möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt von den Kommissionsdienststellen oder den Mitgliedstaaten berichtigt werden. Obwohl der Hof seit dem Jahr 2005 Informationen darüber erbeten hat, welche Ausgabenbeträge und -bereiche möglicherweise noch weiteren Überprüfungen und Rechnungsabschlussverfahren unterzogen werden, enthalten die Erläuterungen noch immer keine entsprechenden Angaben. |
In den Erläuterungen zu den konsolidierten Rechnungsabschlüssen werden die Ausgabenbeträge, die möglicherweise noch weiteren Überprüfungen und Rechnungsabschlussverfahren unterzogen werden, noch immer nicht ausgewiesen (dagegen werden die quantifizierbaren Beträge potenzieller Wiedereinziehungen darin ausgewiesen). |
Nach Maßgabe der Haushaltsordnung kann die Kommission alle Ausgaben noch mehrere Jahre nach dem Jahr, in dem sie getätigt wurden, nachträglich kontrollieren. Im Rahmen des Jahresabschlusses darf aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass wegen möglicher zukünftiger Überprüfungen alle diese Ausgaben noch einer endgültigen Bestätigung bedürfen. Anderenfalls wären sämtliche Haushaltsausgaben als vorläufig zu betrachten bis eine Ex-post-Kontrolle vorgenommen wird oder der Kontrollzeitraum abgelaufen ist. Sämtliche quantifizierbaren potenziellen Rückforderungsbeträge werden in der Erläuterung 6 zum konsolidierten Jahresabschluss ausgewiesen. Im Bereich der Landwirtschaft wird rund sechs Monate nach Ende jeden Haushaltsjahres ein Rechnungsabschluss vorgenommen, im Rahmen dessen die Kommission den Ausgabenbetrag feststellt, der für das betreffende Haushaltsjahr für eine Finanzierung aus dem Haushalt der EU anerkannt wird. Die Tatsache, dass den Mitgliedstaaten im Rahmen des Konformitätsabschlusses später noch Finanzkorrekturen auferlegt werden können, stellt diese Funktion des Rechnungsabschlusses nicht in Frage. Der Betrag der Ausgaben, für die die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie im Rahmen eines künftigen Konformitätsabschlusses von der Finanzierung aus dem EU-Haushalt ausgeschlossen werden, wird in einer Erläuterung zum Jahresabschluss ausgewiesen. |
||||||
|
|
|
||||||
Die Vereinbarungen über die Übertragung sämtlicher im Rahmen des Programms Galileo geschaffener, entwickelter oder erworbener Vermögenswerte auf die Union sind noch nicht vollständig umgesetzt worden. Da alle seit 2003 getätigten Ausgaben als Forschungsaufwendungen behandelt werden, ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2010, doch sollte die Kommission ihre Bemühungen fortsetzen, damit zum Zeitpunkt der Übertragung alle erforderlichen Informationen vorliegen und somit die Sicherheit der Vermögenswerte wirksam gewährleistet wird. |
Die Kommission arbeitet mit der Europäischen Weltraumorganisation (EWO) zusammen, um sicherzustellen, dass bis zum Zeitpunkt dieser Übertragung sämtliche technischen und Rechnungsführungsdaten verfügbar sind und die Übertragung problemlos vonstatten geht. Diese Übertragung ist am Ende der In-Orbit-Validierungsphase (IOV) vorgesehen (mit dem frühestens Ende 2012 zu rechnen ist). Die Kommission hat im Jahr 2011 einen Betrag in Höhe von 219 Millionen Euro als Anlagen im Bau im Zusammenhang mit dem Galileo-Projekt erfasst. Dieser Betrag entspricht den Kosten, die der Kommission seit dem 22. Oktober 2011, also dem Datum, zu dem die beiden ersten Satelliten erfolgreich gestartet wurden, entstanden sind. Vor diesem Datum befand sich das Projekt aus Sicht der Kommission noch im Stadium der Forschung, weshalb sämtliche Kosten als Ausgaben betrachtet wurden. Die Prüfung des Hofes hat jedoch unwesentliche Schwachstellen bei der Periodenabgrenzung im Zusammenhang mit dem als Anlagen im Bau zu verbuchenden Betrag deutlich gemacht. |
Die Kommission betrachtet die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge als hinreichend genau und zuverlässig. Die Buchführungsmethode und die Verfahren zur Bewertung der Vermögenswerte von Galileo stimmen vollkommen mit den Rechnungslegungsvorschriften der EU und den IPSAS-Standards überein. Die Bewertung der Vermögenswerte wurde mit Unterstützung externer Rechnungsprüfer auf der Grundlage der von der ESA bereitgestellten Daten durchgeführt. Die Kommission hat die notwendigen Kontrollen vorgenommen, um die Zuverlässigkeit des Ergebnisses hinreichend zu gewährleisten. |
||||||
In seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010 wies der Hof auf den vom zuständigen Generaldirektor in dessen Jährlichem Tätigkeitsbericht 2010 geltend gemachten Vorbehalt bezüglich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung der Europäischen Weltraumorganisation hin. |
Der zuständige Generaldirektor behielt den Vorbehalt in seinem Jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 bei und erweiterte dessen Tragweite. |
Die Kommission wird die von der ESA übermittelten Finanzberichte weiterhin prüfen und die ESA ermutigen und unterstützen, ihre Finanzberichterstattung an die Kommission weiter zu verbessern. Eine externe Überprüfung der Kontrollsysteme der Europäischen Weltraumagentur wurde mit zufriedenstellenden Ergebnissen 2012 abgeschlossen. Angesichts der zurzeit laufenden Maßnahmen geht die Kommission davon aus, dass die bestehenden Mängel schon bald behoben werden, so dass dieser Vorbehalt dann eingeschränkt und letztlich ganz aufgehoben werden kann. |
ANHANG 1.3
AUSZÜGE AUS DEN KONSOLIDIERTEN RECHNUNGSABSCHLÜSSEN 2011 (1)
Tabelle 1 — Vermögensübersicht (2)
(Millionen Euro) |
||
|
31.12.2011 |
31.12.2010 |
Langfristige Vermögenswerte: |
||
Immaterielle Vermögenswerte |
149 |
108 |
Sachanlagen |
5 071 |
4 813 |
Langfristige Investitionen: |
||
Nach der Äquivalenzmethode erfasste Investitionen |
374 |
492 |
Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen |
2 272 |
2 063 |
Finanzanlagen: Langfristige Darlehen |
41 400 |
11 640 |
Langfristige Forderungen und Rückforderungen |
289 |
40 |
Langfristige Vorfinanzierungen |
44 723 |
44 118 |
|
94 278 |
63 274 |
Kurzfristige Vermögenswerte: |
||
Lagerbestände |
94 |
91 |
Kurzfristige Investitionen: |
||
Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen |
3 619 |
2 331 |
Kurzfristige Forderungen und Rückforderungen: |
||
Finanzanlagen: Kurzfristige Darlehen |
102 |
2 170 |
Sonstige Forderungen und Rückforderungen |
9 477 |
11 331 |
Kurzfristige Vorfinanzierungen |
11 007 |
10 078 |
Zahlungsmittel und Zahlungmitteläquivalente |
18 935 |
22 063 |
|
43 234 |
48 064 |
Gesamtvermögen |
137 512 |
111 338 |
Langfristige Verbindlichkeiten: |
||
Versorgungsbezüge und andere Mitarbeitersozialleistungen |
(34 835) |
(37 172) |
Langfristige Rückstellungen |
(1 495) |
(1 317) |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
(41 179) |
(11 445) |
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
(2 059) |
(2 104) |
|
(79 568) |
(52 038) |
Kurzfristige Verbindlichkeiten: |
||
Kurzfristige Rückstellungen |
(270) |
(214) |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
(51) |
(2 004) |
Abrechnungsverbindlichkeiten |
(91 473) |
(84 529) |
|
(91 794) |
(86 747) |
Gesamtverbindlichkeiten |
(171 362) |
(138 785) |
Nettovermögen |
(33 850) |
(27 447) |
Rücklagen |
3 608 |
3 484 |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge |
(37 458) |
(30 931) |
Nettovermögen |
(33 850) |
(27 447) |
Tabelle 2 — Ergebnisrechnung (3)
(Millionen Euro) |
||
|
2011 |
2010 |
Operative Erträge |
||
Einnahmen aus Eigenmitteln und Beiträgen |
124 677 |
122 328 |
Sonstige operative Erträge |
5 376 |
8 188 |
|
130 053 |
130 516 |
Operative Aufwendungen |
||
Verwaltungsaufwendungen |
(8 976) |
(8 614) |
Operative Aufwendungen |
(123 778) |
(103 764) |
|
(132 754) |
(112 378) |
(Verlust)/Überschuss aus operativer Tätigkeit |
(2 701) |
18 138 |
Finanzerträge |
1 491 |
1 178 |
Finanzaufwendungen |
(1 355) |
(661) |
Entwicklung der Verbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen |
1 212 |
(1 003) |
Anteil am Nettoverlust von Joint Ventures und verbundenen Unternehmen |
(436) |
(420) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
(1 789) |
17 232 |
Tabelle 3 — Kapitalflussrechnung (4)
(Millionen Euro) |
||
|
2011 |
2010 |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
(1 789) |
17 232 |
Laufende Geschäftstätigkeit |
||
Tilgung |
33 |
28 |
Abschreibung |
361 |
358 |
(Zugang)/Abgang langfristiger Darlehen |
(29 760) |
(876) |
(Zugang)/Abgang langfristiger Vorfinanzierungen |
(605) |
(2 574) |
(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen und Rückforderungen |
(249) |
15 |
(Zugang)/Abgang bei Lagerbeständen |
(3) |
(14) |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Vorfinanzierungen |
(929) |
(642) |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen |
3 922 |
(4 543) |
(Zugang)/Abgang langfristiger Rückstellungen |
178 |
(152) |
(Zugang)/Abgang langfristiger Finanzverbindlichkeiten |
29 734 |
886 |
(Zugang)/Abgang sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten |
(45) |
(74) |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Rückstellungen |
56 |
1 |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten |
(1 953) |
1 964 |
(Zugang)/Abgang von Abrechnungsverbindlichkeiten |
6 944 |
(9 355) |
Haushaltsüberschuss des Vorjahres wird als zahlungsunwirksamer Ertrag übernommen |
(4 539) |
(2 254) |
Sonstige zahlungsunwirksame Bewegungen |
(75) |
(149) |
Zugang/(Abgang) bei der Verbindlichkeit Mitarbeitersozialleistungen |
(2 337) |
(70) |
Anlagetätigkeit |
||
(Zugang)/Abgang bei immateriellen Anlagewerten sowie Sachanlagen |
(693) |
(374) |
(Zugang)/Abgang langfristiger Investitionen |
(91) |
(176) |
(Zugang)/Abgang kurzfristiger Investitionen |
(1 288) |
(540) |
Nettocashflow |
(3 128) |
(1 309) |
Nettozunahme/(-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
(3 128) |
(1 309) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres |
22 063 |
23 372 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende |
18 935 |
22 063 |
Tabelle 4 — Veränderungen der Nettovermögenswerte (5)
(Millionen Euro) |
|||||
|
Rücklagen (A) |
Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge (B) |
Nettovermögenswerte = (A) + (B) |
||
Zeitwert-Rücklage |
Sonstige Rücklagen |
Kumulierter Überschuss/(Verlust) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
||
Stand zum 31. Dezember 2009 |
69 |
3 254 |
(52 488) |
6 887 |
(42 278) |
Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage |
|
273 |
(273) |
|
0 |
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts |
(130) |
|
|
|
(130) |
Sonstiges |
|
4 |
(21) |
|
(17) |
Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2009 |
|
14 |
6 873 |
(6 887) |
0 |
Haushaltsergebnis 2009, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben |
|
|
(2 254) |
|
(2 254) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
|
|
|
17 232 |
17 232 |
Stand zum 31. Dezember 2010 |
(61) |
3 545 |
(48 163) |
17 232 |
(27 447) |
Entwicklung der Garantiefonds-Rücklage |
|
165 |
(165) |
|
0 |
Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts |
(47) |
|
|
|
(47) |
Sonstiges |
|
2 |
(30) |
|
(28) |
Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2010 |
|
4 |
17 228 |
(17 232) |
0 |
Haushaltsergebnis 2010, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben |
|
|
(4 539) |
|
(4 539) |
Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres |
|
|
|
(1 789) |
(1 789) |
Stand zum 31. Dezember 2011 |
(108) |
3 716 |
(35 669) |
(1 789) |
(33 850) |
Tabelle 5 — Ergebnis des EU-Haushalts (6)
(Millionen Euro) |
||
Europäische Union |
2011 |
2010 |
Einnahmen des Haushaltsjahres |
130 000 |
127 795 |
Zahlungen zu Lasten der Mittel des Haushaltsjahres |
(128 043) |
(121 213) |
Auf das Jahr n + 1 übertragene Zahlungsermächtigungen |
(1 019) |
(2 797) |
Annullierung aus dem Jahr n – 1 übertragener, nicht in Anspruch genommener Zahlungsermächtigungen |
457 |
741 |
Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf |
97 |
23 |
Haushaltsergebnis (7) |
1 492 |
4 549 |
(1) Dem Leser wird geraten, Einsicht in den vollständigen Text der konsolidierten Rechnungsabschlüsse der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2011 zu nehmen, die sowohl die konsolidierten Rechnungsabschlüsse nebst dazugehörigen Erläuterungen als auch die Übersicht über den Haushaltsvollzug nebst dazugehörigen Erläuterungen umfasst.
(2) Die Gliederung der Vermögensübersicht entspricht der Vorlage in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union.
(3) Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der Vorlage in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union.
(4) Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der Vorlage in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union.
(5) Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der Vorlage in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union.
(6) Die Darstellung der Übersicht über das Ergebnis des EU-Haushalts entspricht der Vorlage in den konsolidierten Rechnungsabschlüssen der Europäischen Union.
(7) Davon entfallen auf EFTA (5) Millionen Euro im Jahr 2011 und 9 Millionen Euro im Jahr 2010.
KAPITEL 2
Einnahmen
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale der Einnahmen
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.- und BNE-Eigenmittel
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.- und BNE-Eigenmittel
Sonstige Einnahmen
Wirksamkeit der Systeme
Traditionelle Eigenmittel
MwSt.-Eigenmittel
BNE-Eigenmittel
Allgemeine und spezifische Vorbehalte
Überprüfung der BNE-Aufstellungen
Sonstige Einnahmen: Geldbußen und Zwangsgelder
Einziehungsverfahren
Mindestbonitätsbewertung für Finanzinstitute, die Sicherheiten leisten
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 2.1 — Einnahmen — wichtige Informationen 2011
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale der Einnahmen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Traditionelle Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MwSt.- und BNE-Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Traditionelle Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MwSt.- und BNE-Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Einnahmen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Traditionelle Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine nur bedingt wirksame zollamtliche Überwachung auf nationaler Ebene erhöht das Risiko, dass traditionelle Eigenmittel in falscher Höhe erhoben werden. |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
MwSt.-Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 2.2 — MwSt.-Vorbehalte zum 31. Dezember 2011
Quelle: Europäischer Rechnungshof. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BNE-Eigenmittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allgemeine und spezifische Vorbehalte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überprüfung der BNE-Aufstellungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Einnahmen: Geldbußen und Zwangsgelder |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einziehungsverfahren |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mindestbonitätsbewertung für Finanzinstitute, die Sicherheiten leisten |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2.36. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2.37. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
2.38. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission wird weiterhin prüfen, ob die Mitgliedstaaten angemessene Kontrollrahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU im Bereich der traditionellen Eigenmittel eingerichtet haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission wird weiterhin prüfen, ob die B-Buchführung sachgerecht geführt wird und ob mit den Rechnungsführungssystemen gewährleistet wird, dass die Übersichten über die A-Buchführung der Mitgliedstaaten vollständig und korrekt sind. |
(1) Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17) und Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 zur Durchführung des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 105/2009 (ABl. L 36 vom 5.2.2009, S. 1).
(2) Im Falle von Zöllen oder Abgaben, die noch nicht entrichtet wurden und für die keine Sicherheit geleistet wurde, oder von Ansprüchen, für die zwar eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden, können die Mitgliedstaaten die Bereitstellung der entsprechenden Eigenmittel durch Erfassung in dieser gesonderten Buchführung aussetzen.
(3) Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG. Diese Verringerung belief sich 2011 auf rund 4 Milliarden Euro. Der in Tabelle 2.1 aufgeführte Betrag in Höhe von 52 Millionen Euro ist durch Wechselkursdifferenzen bedingt.
(4) Artikel 2 Absätze 4 und 5 des Beschlusses 2007/436/EG. Die in Tabelle 2.1 ausgewiesene Verringerung des BNE-Beitrags um 1 Million Euro ist durch Wechselkursdifferenzen bedingt.
(5) Die Einziehungsanordnung ist der Vorgang, mit dem der Anweisungsbefugte eine Forderung der Kommission in ein Verzeichnis aufnimmt, um den geschuldeten Betrag einzuziehen.
(6) Siehe Ziffer 2.16 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010.
(7) Belgien, Deutschland, Spanien und Niederlande.
(8) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 0,0 % (untere Fehlergrenze) und 2,4 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(9) Im Jahr 2006 stellte die Kommission fest, dass ein Mitgliedstaat veraltete Orthobilder benutzt hatte. Die Kommission berechnete eine Fehlerquote von 1,34 %, indem sie irrtümlicherweise Regionen einbezog, die von dem Problem der veralteten Orthobilder nicht betroffen waren. Nach Auffassung des Hofes hätte die korrekte Fehlerquote bei 1,91 % liegen müssen, was einen Unterschied von 9 Millionen Euro bedeutet.
(10) Frankreich.
(11) Deutschland und Spanien. Außerdem ergaben die von der Kommission vorgenommenen Kontrollen der Anschreibeverfahren Systemmängel bei 11 der 21 im Jahr 2011 überprüften Mitgliedstaaten.
(12) Spanien und Frankreich.
(13) Deutschland und Frankreich.
(14) Spanien und Frankreich.
(15) Belgien, Ziffer 2.15.
(16) Siehe Website des Hofes: http://eca.europa.eu.
(17) Der Saldo entspricht einem Anstieg von 8 Millionen Euro und einem Rückgang von 96 Millionen Euro.
(18) Gemäß Artikel 10 Absatz 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 in geänderter Fassung werden nach dem 30. September des vierten auf ein bestimmtes Haushaltsjahr folgenden Jahres die etwaigen Änderungen des BSP/BNE, außer bei den vor diesem Termin von der Kommission oder den Mitgliedstaaten mitgeteilten Punkten, nicht mehr berücksichtigt. Diese Punkte werden als Vorbehalte bezeichnet. Ein allgemeiner Vorbehalt erstreckt sich auf sämtliche Daten eines Mitgliedstaats.
(19) Ein spezifischer Vorbehalt bezieht sich auf einzelne Bestandteile des BNE (bis 2001 BSP, danach BNE) wie die Bruttowertschöpfung ausgewählter Wirtschaftsbereiche, die Konsumausgaben oder den Bruttobetriebsüberschuss und das Bruttoselbstständigeneinkommen.
(20) Diese verbleibenden Vorbehalte betreffen Griechenland und das Vereinigte Königreich und beziehen sich hauptsächlich auf Fragen der Methodik und Statistikerstellung.
(21) Artikel 84, 85 und 85a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 478/2007 (ABl. L 111 vom 28.4.2007, S. 13).
(22) Rund 240 Millionen von insgesamt 13 Milliarden Euro.
(23) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 311 vom 26.11.2010, S. 9).
(24) Aus den in den Ziffern 2.13 und 2.14 dargelegten Gründen umfasst diese Schlussfolgerung keine Beurteilung der Qualität der MwSt.- oder BNE-Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelt wurden.
ANHANG 2.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON EINNAHMENVORGÄNGEN
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||
TEM |
MwSt./BNE, Korrekturen gemäß Haushaltstitel 1 |
Sonstige Einnahmen |
Insgesamt |
||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
7 |
42 |
6 |
55 |
55 |
62 |
60 |
||||
Einziehungsanordnungen |
7 |
42 |
6 |
55 |
55 |
62 |
60 |
||||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
100 % |
(7) |
100 % |
(42) |
83 % |
(5) |
98 % |
(54) |
100 % |
95 % |
100 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
17 % |
(1) |
2 % |
(1) |
0 % |
5 % |
0 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
0,8 % |
|
|
|
|||||||
Obere Fehlergrenze |
2,4 % |
|
|
|
|||||||
Untere Fehlergrenze |
0,0 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 2.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM BEREICH EINNAHMEN
Bewertung der untersuchten Systeme
Betroffenes System |
Kontrollen der Kommission in den Mitgliedstaaten |
Berechnung / Kontrollen nach Aktenlage und Verwaltung der Einnahmen seitens der Kommission |
Verwaltung der Vorbehalte durch die Kommission |
Wichtigste interne Kontrollen in den geprüften Mitgliedstaaten |
Gesamtbewertung |
TEM |
Wirksam |
Wirksam |
n. z. |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
MwSt./BNE |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
n. z. |
Wirksam |
UK-Korrektur |
n. z. |
Wirksam |
n. z. |
n. z. |
Wirksam |
Geldbußen und Zwangsgelder |
n. z. |
Wirksam |
n. z. |
n. z. |
Wirksam |
ANHANG 2.3
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN ZU DEN EINNAHMEN
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
|||||||
2009 |
In Bezug auf die BNE-Eigenmittel empfahl der Hof (in Ziffer 2.38 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009), dass die Kommission |
|
|
|||||||
|
|
Die Kommission ist der Ansicht, dass das von ihr angewandte Konzept (Prüfungen der Papierfassungen der BNE-Fragebögen, Überprüfung der BNE-Aufstellungen unter Verwendung des GIAQ-Bogens und ergänzt durch eine direkte Überprüfung) für eine definitive Bewertung des BNE der Mitgliedstaaten angemessen ist. In diesem Zusammenhang haben die Überwachungs- und Kontrollsysteme rein organisatorischen Charakter und ermöglichen keine spezifische Aussage zur Zuverlässigkeit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die sich vor allem auf die verwendeten statistischen Quellen und Methoden stützt. Aber die Überwachungs- und Kontrollsysteme können dazu beitragen, die Fehlerrisiken in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu verringern. Die Kommission wird sich weiterhin bemühen, Leitlinien für die Überwachungs- und Kontrollsysteme zu entwickeln, die bei der Ausarbeitung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen durch die Mitgliedstaaten maßgebend sein können, dabei wird sie die Bemerkungen des Hofes berücksichtigen. |
||||||||
2009 und 2008 |
Der Hof hat wiederholt Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der B-Buchführung festgestellt (beispielsweise in Ziffer 2.20 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 und in Ziffer 4.14 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008). |
Die Kommission untersucht die B-Buchführung jedes Jahr und stößt immer wieder auf Unzulänglichkeiten. |
Während ihrer Kontrollbesuche prüft die Kommission jedes Jahr die B-Buchführung. Sie wird auch in Zukunft so vorgehen. |
KAPITEL 3
Landwirtschaft: Marktstützung und Direktzahlungen
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Politikbereichs
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance-Verpflichtungen)
Wirksamkeit der Systeme
Systeme der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Verwaltungs- und Kontrollverfahren zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Zahlungen, einschließlich der Qualität der Datenbanken
Kontrollsysteme auf der Grundlage physischer Vor-Ort-Kontrollen
Verfahren zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Überwachungssystem der Kommission und Managementerklärung
Bewertung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Kommission
Managementerklärung der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — Jährlicher Tätigkeitsbericht
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 3.1 — Landwirtschaft: Marktstützung und Direktzahlungen — wichtige Informationen 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Politikbereichs |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3.9. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überhöhte Flächenangabe (Beispiel für einen Genauigkeitsfehler) In einem Mitgliedstaat werden als Dauergrünland eingestufte Referenzparzellen als vollständig beihilfefähig betrachtet, obwohl ein großer Teil dieser Flächen aus steinigem Boden besteht oder mit dichtem Gestrüpp bewachsen ist, wodurch sie für Beihilfen nicht infrage kommen. Der Hof stellte fest, dass der Mitgliedstaat bei zwei Vorgängen Übererklärungen von 28 % bzw. 36 % abgab. |
Überhöhte Flächenangabe (Beispiel für einen Genauigkeitsfehler) Der Kommission sind die Probleme im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Grünland in diesem Mitgliedstaat bekannt. Die nationalen Behörden wurden angehalten, in dieser Sache Abhilfe zu schaffen; sie legten im November 2010 einen Plan zur Verbesserung des Flächenidentifizierungssystems (Land Parcel Identification System — LPIS) vor, der insbesondere die künftige Anwendung eines Förderfähigkeits-Koeffizienten auf Grünlandparzellen und Maßnahmen zur Gewährleistung einer systematischen Aktualisierung des LPIS anhand der Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen vorsieht. Die Kommission wird die Durchführung dieses Plans durch die nationalen Behörden weiter überwachen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Der Auftrag für eine Absatzmaßnahme zur Förderung des Milchkonsums wurde an einen inländischen Wirtschaftsakteur vergeben, ohne dass die Ausschreibung — wie in den EU- und den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben — auf EU-Ebene veröffentlicht wurde. Dadurch wurde potenziellen Auftragnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Zugang zu diesem Auftrag erschwert. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe dar, und somit war die Auszahlung der Beihilfe vorschriftswidrig. |
Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Die Kommission hält fest, dass der Mitgliedstaat der Feststellung des Hofs nicht zustimmt. Die Kommission wird prüfen, ob und wie dieser Fall weiterverfolgt wird, gegebenenfalls im Rahmen des Konformitätsabschlussverfahrens und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag für nicht vorhandene Tiere (Beispiel für einen Fehler bezüglich des tatsächlichen Vorhandenseins) Einem Betriebsinhaber wurde eine Sonderprämie für 150 Schafe gewährt. Der Hof stellte fest, dass der Betriebsinhaber überhaupt keine Schafe hielt. Die entsprechende Zahlung war daher vorschriftswidrig. |
Antrag für nicht vorhandene Tiere (Beispiel für einen Fehler bezüglich des tatsächlichen Vorhandenseins) Die nationalen Behörden ziehen derzeit die zu Unrecht gezahlten Beträge wieder ein und die Kommission wird dieser Angelegenheit weiter nachgehen. Zusätzlich wird ein Konformitätsabschlussverfahren eingeleitet, um die Konformität des Verwaltungs- und Kontrollsystems des Mitgliedstaats zu überprüfen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 3.2 — Beispiel für einen nicht quantifizierbaren Fehler In einem Mitgliedstaat überstieg der Gesamtwert der zugewiesenen und in der InVeKoS-Datenbank erfassten Zahlungsansprüche die in den EU-Rechtsvorschriften festgesetzte Obergrenze (16). |
Beispiel 3.2 — Beispiel für einen nicht quantifizierbaren Fehler Die Kommission stellt fest, dass der Mitgliedstaat die Zahlungen an Betriebsinhaber reduziert und somit die Obergrenze für alle Direktzahlungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates eingehalten hat. Die Kommission wird die vom Hof bereitgestellten Informationen bewerten und auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen entscheiden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance-Verpflichtungen) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Systeme der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungs- und Kontrollverfahren zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Zahlungen, einschließlich der Qualität der Datenbanken |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 3.3 — Falsche Anwendung des Konzepts des offensichtlichen Irrtums In Rumänien wurde das Konzept des offensichtlichen Irrtums systematisch fehlerhaft angewandt. Parzellen, deren Flächen überhöht oder doppelt angemeldet wurden, werden in einer großen Zahl von Fällen durch andere Parzellen ersetzt, die sich an anderer Stelle befinden und eine andere Größe oder Form aufweisen. Ein derartiger Austausch kann nicht als Berichtigung eines offensichtlichen Irrtums betrachtet werden (22). |
Beispiel 3.3 — Falsche Anwendung des Konzepts des offensichtlichen Irrtums Die rumänischen Behörden haben 2010 ein webbasiertes LPIS (IPA Online) eingeführt, das die Lokalisierung von Parzellen verbessert. In Bezug auf die Feststellungen des Hofs zu Rumänien im Jahresbericht 2008 (Ziffer 5.38) kann die Kommission der Ansicht des Rechnungshofs hinsichtlich der Anwendung des Konzepts des offensichtlichen Irrtums bei der falschen Zuordnung von Parzellen nicht zustimmen, wie bereits in der entsprechenden Antwort dargelegt wurde. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3.20. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 3.4 — Fehlerhafte Daten im Flächenidentifizierungssystem In zwei Mitgliedstaaten (23) (Spanien (Galicien) und Italien (Lombardei)) stellte der Hof fest, dass „Dauergrünland“-Referenzparzellen im Flächenidentifizierungssystem als zu 100 % beihilfefähig erfasst waren, obwohl sie vollständig oder teilweise mit dichtem Wald bewachsen waren oder andere nicht beihilfefähige Merkmale aufwiesen. Außerdem zeigte sich bei den Prüfungen des Hofes, dass das Flächenidentifizierungssystem nicht anhand der Ergebnisse der von den Zahlstellen durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen aktualisiert wurde (Spanien (Galicien), Italien (Lombardei) und Ungarn). |
Beispiel 3.4 — Fehlerhafte Daten im Flächenidentifizierungssystem (LPIS) Den italienischen Behörden zufolge ist dieses Problem seit 2011 behoben. Die Kommission wird dies im Rahmen des Konformitätsabschlussverfahrens weiterverfolgen. Der Kommission sind die Probleme im Zusammenhang mit der Förderfähigkeit von Grünland in Spanien bekannt. Die nationalen Behörden wurden angehalten, in dieser Sache Abhilfe zu schaffen; sie legten im November 2010 einen Plan zur Verbesserung des LPIS vor, der insbesondere die künftige Anwendung eines Förderfähigkeits-Koeffizienten auf Grünlandparzellen und Maßnahmen zur Gewährleistung einer systematischen Aktualisierung des LPIS anhand der Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen vorsieht. Die Kommission wird die Durchführung dieses Plans durch die nationalen Behörden weiter überwachen. Die Kommission hat auch einige Fälle in Ungarn ermittelt, in denen das LPIS nicht anhand der Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen aktualisiert wurde, und die ungarischen Behörden schriftlich aufgefordert, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 3.5 — Fehlerhafte Aktivierung von Zahlungsansprüchen Wenn ein Antragsteller in Österreich Beihilfen für Alpflächen beantragt und nicht über genügend Hektarflächen verfügt, um all seine Zahlungsansprüche zu aktvieren, nehmen die nationalen Behörden entgegen den EU-Rechtsvorschriften eine Verringerung der Zahl der Zahlungsansprüche des Antragstellers vor (um Übereinstimmung mit der Zahl der Hektarflächen herzustellen), wobei sie den Wert der Ansprüche proportional erhöhen (24). |
Beispiel 3.5 — Fehlerhafte Aktivierung von Zahlungsansprüchen Siehe Antwort zu Ziffer 3.21. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrollsysteme auf der Grundlage physischer Vor-Ort-Kontrollen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verfahren zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überwachungssystem der Kommission und Managementerklärung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durch die Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Standardprüfungsanforderungen an die bescheinigenden Stellen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neues Verfahren für eine bessere Zuverlässigkeitsgewähr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
3.38. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 3.6 — Mängel bei der von den bescheinigenden Stellen durchgeführten Arbeit In Bulgarien beauftragte die bescheinigende Stelle einen Dienstleistungserbringer mit der Wiederholung der Vor-Ort-Kontrollen. In mehreren Fällen, in denen der Hof eine Wiederholungsprüfung vornahm, hatte der Dienstleistungserbringer die Beihilfefähigkeit von Flächen fehlerhaft bewertet. Außerdem wies die bescheinigende Stelle nicht darauf hin, dass die Zahlstelle — anders als in den EU-Rechtsvorschriften vorgeschrieben — keine Verrechnung der bei einer Parzelle festgestellten überhöhten Flächenangaben mit den bei einer anderen Parzelle festgestellten zu geringen Flächenangaben vornahm. Eine weitere von der bescheinigenden Stelle nicht aufgedeckte Schwachstelle waren Fälle, in denen die Zahlstelle bei Meldung derselben Fläche durch zwei Betriebsinhaber (Mehrfachantrag) entgegen den EU-Rechtsvorschriften die von einem der betroffenen Betriebsinhaber gemeldete Fläche durch eine gleich große nicht gemeldete Fläche in einem anderen Teil der Referenzparzelle ersetzte. In Rumänien hielt die Zahlstelle alle von der bescheinigenden Stelle ausgewählten Zahlungen zurück und legte den Prüfern dieser Stelle Zahlungssimulationen vor, die sich auf Listen von Parzellen bezogen, aus denen alle nicht beihilfefähigen Parzellen herausgenommen worden waren. Nach Abschluss der Prüfung und Validierung der Zahlungssimulationen durch die bescheinigende Stelle nahm die Zahlstelle jedoch durch fehlerhafte Anwendung des Konzepts des offensichtlichen Irrtums neue Parzellen in die Listen auf (34) und zahlte höhere Beträge aus als von der bescheinigenden Stelle validiert. Infolgedessen gab die bescheinigende Stelle trotz der vom Hof aufgezeigten Mängel eine uneingeschränkte Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen ab. |
Beispiel 3.6 — Mängel bei der von den bescheinigenden Stellen durchgeführten Arbeit Siehe Antwort zu Ziffer 3.39. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Managementerklärung der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — Jährlicher Tätigkeitsbericht |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission ist sich dieses Problems bewusst und hat im Rahmen der laufenden GAP-Reform im Hinblick auf 2020 Vorschläge unterbreitet, wie die Förderfähigkeitskriterien klarer definiert werden können. Wenn die Kommission im laufenden Zeitraum derartige Schwachstellen feststellt, erhält der betreffende Mitgliedstaat Empfehlungen zu deren Beseitigung, wobei im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren auch Finanzkorrekturen verhängt werden, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission stimmt dem Hof zu und empfiehlt Mitgliedstaaten systematisch, ihre Kontrollsysteme zu verbessern und eine strengere Umsetzung dieser Systeme zu gewährleisten. In Prüfungen der Kommissionsdienststellen wurden darüber hinaus ähnliche Mängel bei der Qualität der Vor-Ort-Kontrollen festgestellt. Diese Unzulänglichkeiten werden im Rahmen von Konformitätsabschlussverfahren weiterverfolgt, die sicherstellen, dass das Risiko für den EU-Haushalt adäquat begrenzt wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission hält die Gesamtstruktur und die Berichterstattungspflichten in Bezug auf die Überprüfung der Vor-Ort-Kontrollen durch die bescheinigenden Stellen für angemessen. Demzufolge sind in den Leitlinien der Kommission für bescheinigende Stellen keine Änderungen für das Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Die Kommission wird die Qualität der Arbeit der bescheinigenden Stellen jedoch weiter überwachen. Die bescheinigenden Stellen müssen allerdings derzeit keine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge abgeben. Dies ist derzeit lediglich auf freiwilliger Basis möglich. In den Vorschlägen der Kommission für die Haushaltsordnung und die horizontale Verordnung über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (38) werden die bescheinigenden Stellen ab dem neuen Programmplanungszeitraum verpflichtet, eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge abzugeben. |
(1) Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(2) Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1).
(3) Mit Ausnahme einiger Maßnahmen wie der Absatzförderungsmaßnahmen und des Schulobstprogramms, die kofinanziert werden.
(4) Anzahl und Wert der Ansprüche der einzelnen Betriebsinhaber wurden von den nationalen Behörden anhand eines der in den EU-Rechtsvorschriften vorgesehenen Modelle berechnet.
(5) Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Slowakei.
(6) Artikel 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2009, S. 16).
(7) Während die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 genannten Standards für die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) in allen Mitgliedstaaten gelten, sind die Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Anhang II dieser Verordnung nur in den EU-15-Mitgliedstaaten verpflichtend. In den EU-10-Mitgliedstaaten werden die Grundanforderungen an die Betriebsführung im Zeitraum 2009-2013 und in den EU-2-Mitgliedstaaten im Zeitraum 2012-2014 stufenweise eingeführt.
(8) Gemäß den Artikeln 70 und 71 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 der Kommission (ABl. L 316 vom 2.12.2009, S. 65) kann der bei jedem Verstoß gegen eine Grundanforderung an die Betriebsführung oder einen GLÖZ-Standard anzuwendende Kürzungsprozentsatz bei Fahrlässigkeit zwischen 1 % und 5 % liegen, während bei Vorsatz ein Gesamtausschluss aus der Beihilferegelung verhängt werden kann.
(9) Vermeidung unerwünschter Vegetation, keine Beseitigung von Terrassen, Erhaltung von Olivenhainen sowie Einhaltung der Mindestbesatzdichte oder Erfüllung der Mähpflicht.
(10) Grundanforderung an die Betriebsführung Nr. 4 bezüglich der Nitratrichtlinie.
(11) Cross-Compliance-Verpflichtungen sind wichtige rechtliche Anforderungen, die von allen Direktbeihilfeempfängern eingehalten werden müssen und die grundlegende und in vielen Fällen einzige Voraussetzung für die Zahlung des vollen Betrags der Direktbeihilfen bilden. Daher hat der Hof beschlossen, die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen als Fehler zu behandeln.
(12) Bei jedem Verstoß wurde der Fehler anhand des nationalen Systems zur Kürzung der Zahlungen quantifiziert.
(13) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 wird die Beihilfe in Fällen, in denen die angemeldete Fläche um mehr als 3 % oder 2 ha zu hoch angegeben wurde, auf der Grundlage der ermittelten Fläche, gekürzt um das Doppelte der vorschriftswidrig angemeldeten Fläche, berechnet. Bei einer Differenz über 20 % wird für die betreffende Kulturgruppe gar keine Beihilfe gewährt. Ähnliche Bestimmungen gelten für Tierprämien.
(14) Siehe Ziffern 3.34-3.35.
(15) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 1,1 % (untere Fehlergrenze) und 4,7 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(16) Die Obergrenze wurde um mehr als 280 Millionen Euro überschritten; in Ermangelung einschlägiger Informationen bezüglich der Grundlage, auf der die Zahlungsansprüche zugewiesen wurden, war der Hof jedoch nicht in der Lage, die Auswirkungen auf den EU-Haushalt zu quantifizieren.
(17) In 14 der 22 Fälle war die geprüfte Zahlung betroffen, während in den übrigen acht Fällen erst künftige Zahlungen betroffen sein werden.
(18) Die häufigsten festgestellten Verstöße gegen anderweitige Verpflichtungen betrafen das Nichtvorhandensein oder die Unzulänglichkeit von Kapazitäten zur Lagerung von Nitraten tierischer Herkunft, die Überschreitung der erlaubten Höchstgrenze für die Nitratbelastung je Hektar und das Fehlen von Aufzeichnungen über Nährstoffvergleiche.
(19) Diese Feststellungen beziehen sich mit Ausnahme der Feststellungen zu den Zahlungsansprüchen auch auf die unter das InVeKoS fallenden flächen- und tierbezogenen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.
(20) Artikel 28 und 29 der Verordnung (EG) Nr. 1122/2009.
(21) Beispielsweise Schreibfehler, Unstimmigkeit zwischen grafischen und alphanumerischen Informationen im Antrag, Fehler beim Kartenlesen usw.
(22) Der Hof stellte bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008 (Ziffer 5.38) fest, dass in Rumänien 5 500 Betriebsinhaber Beihilfen im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung in Höhe von 2,2 Millionen Euro erhalten hatten, weil das Konzept des offensichtlichen Irrtums fehlerhaft angewandt wurde.
(23) Der Hof legte diese Bemerkung für Spanien bereits in Ziffer 5.36 seines Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008, in Ziffer 3.38 seines Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 und in Ziffer 3.31 seines Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010 sowie für Italien in Ziffer 3.38 seines Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 vor.
(24) Auf dieses Problem wies der Hof bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2006 (Ziffer 5.23) hin.
(25) Gemäß den EU-Rechtsvorschriften müssen Ansprüche, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht aktiviert wurden, der nationalen Reserve zugeschlagen werden, siehe Artikel 42 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009.
(26) Über dieses Problem berichtete der Hof bereits in seinem Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2008 (Ziffer 5.37).
(27) Für die beiden rumänischen Zahlstellen gingen keine Berichte der bescheinigenden Stellen ein.
(28) In den Leitlinien der Kommission ist vorgegeben, dass in Bezug auf InVeKoS-Flächenbeihilfen eine Mindeststichprobe von 20 Kontrollberichten und in Bezug auf InVeKoS-Tierprämien eine weitere Stichprobe von 20 Kontrollberichten überprüft werden muss.
(29) Die vollständige Übereinstimmung der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Stichproben mit den in den Statistiken gemeldeten Stichproben ist eine Grundvoraussetzung für die aussagekräftige Beurteilung der Restfehlerquote in den getätigten Zahlungen.
(30) Siehe auch Ziffer 3.46 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010.
(31) Für Deutschland (Bayern) wird im Bericht der bescheinigenden Stelle erläutert, dass die Kontrollstatistiken aufgrund von Klarstellungen, die die Kommission gefordert hatte, sechsmal angepasst wurden. Die letzte endgültige Fassung ging am 7. November 2011 ein.
(32) Für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen nur Bulgarien, Luxemburg und Rumänien, das Verfahren für eine bessere Zuverlässigkeitsgewähr anzuwenden.
(33) AGRI/D(2010) 248617Rev1 — Teil A — Prüfstrategie und AGRI/D(2010) 251540Rev1 — Teil B — Berichterstattung.
(34) Siehe auch Beispiel 3.3.
(35) Rechnungsabschlussberichte AA/2011/15 (Portugal), Ziffer 3.2, AA/2011/09 (Finnland), Ziffer 3.2.1, AA/2011/05 (Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern), Ziffer 6.2, AA/2011/12 (Italien, Emilia-Romagna), Ziffer 3.4.2, AA/2010/16 (Rumänien), Ziffer 3.3, AA/ 2011/17 (Slowenien), Ziffer 3.2, AA/2011/06 (Spanien, Navarra), Ziffer 3.4, AA/2011/07 (Spanien, Kastilien und León), Ziffer 3.4.
(36) Beispielsweise Rechnungsabschlussberichte AA/2011/01 (Bulgarien), Ziffer 3.3, AA/2010/15 (Portugal), Ziffer 3.3, AA/2011/12 (Italien), Ziffer 3.2, AA/2011/06 (Spanien), Ziffer 3.2 und AA/2011/13 (Litauen), Ziffer 3.3.
(37) Artikel 56, Absatz 2 von SEC(2011) 1153.
(38) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik — KOM(2011) 628 endg./2.
(39) Dieser Betrag entspricht den insgesamt für Titel 05 getätigten Verwaltungsausgaben.
(40) Dieser Betrag umfasst 1,5 Millionen Euro, die zentral verwaltet werden (Haushaltslinie 05 02 20 02).
(41) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union.
ANHANG 3.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM BEREICH LANDWIRTSCHAFT - MARKTSTÜTZUNG UND DIREKTZAHLUNGEN
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
180 |
146 |
148 |
151 |
|
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
180 |
146 |
148 |
151 |
|
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN (1) |
|||||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||
nicht fehlerbehaftet waren |
61 % |
(110) |
73 % |
76 % |
72 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
39 % |
(70) |
27 % |
24 % |
28 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
14 % |
(10) |
26 % |
31 % |
29 % |
Quantifizierbare Fehler |
86 % |
(60) |
74 % |
69 % |
71 % |
Förderfähigkeit |
23 % |
(14) |
3 % |
13 % |
10 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
2 % |
(1) |
0 % |
0 % |
0 % |
Genauigkeit |
75 % |
(45) |
97 % |
87 % |
90 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
2,9 % |
|
|
|
|
Obere Fehlergrenze |
4,7 % |
|
|
|
|
Untere Fehlergrenze |
1,1 % |
|
|
|
(1) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 3.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM BEREICH LANDWIRTSCHAFT — MARKTSTÜTZUNG UND DIREKTZAHLUNGEN
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme — EGFL
Mitgliedstaat (Zahlstelle) |
Regelung |
Unter das InVeKoS fallende Ausgaben (nationale Obergrenze gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 73/2009) (1 000 Euro) |
Verwaltungs- und Kontrollverfahren zur Gewährleistung korrekter Zahlungen, einschließlich Qualität der Datenbanken |
Methodik der Vor-Ort-Kontrollen, Auswahl, Durchführung, Qualitätskontrolle und Berichterstattung über die jeweiligen Ergebnisse |
Verfahren zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge |
Gesamtbewertung |
||||||||||||||||||||||||||||
Österreich |
Betriebsprämie |
745 235 |
Bedingt wirksam 1, 9 |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
Dänemark |
Betriebsprämie |
1 030 478 |
Bedingt wirksam 1, 4, 7, 8 |
Bedingt wirksam b |
Bedingt wirksam A |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
Finnland |
Betriebsprämie |
565 520 |
Bedingt wirksam 3, 5, 7, 8 |
Bedingt wirksam b, c |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
Ungarn |
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung |
1 073 824 |
Bedingt wirksam 2, 6, 9 |
Bedingt wirksam a, b |
Bedingt wirksam B |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
Italien (Lombardei) |
Betriebsprämie |
4 227 177 |
Bedingt wirksam 2, 5, 8 |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
Spanien (Galicien) |
Betriebsprämie |
5 108 650 |
Bedingt wirksam 1, 2, 3, 4 |
Bedingt wirksam b, c |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||||||||
|
ANHANG 3.3
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN IN BEZUG AUF DEN EGFL
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
||||||
2009 |
Hinsichtlich des InVeKoS lautete die Schlussfolgerung des Hofes, dass vor allem bei drei der acht geprüften Zahlstellen (Griechenland, Zypern und Malta) erhebliche Verbesserungen erforderlich waren (Ziffer 3.72). |
In den drei Zahlstellen wurden folgende Abhilfemaßnahmen getroffen:
|
|
||||||
Der Hof war der Ansicht, dass die Kommissionsleitlinien bezüglich der von den bescheinigenden Stellen durchzuführenden Arbeit hinsichtlich der Art und des Abdeckungsgrads dieser Arbeit sowie hinsichtlich der Berichterstattungspflichten überprüft werden sollten. Dabei sollte besonderes Augenmerk auf die Arbeit im Zusammenhang mit der Validierung der mitgliedstaatlichen Statistiken über Kontrollen und Vor-Ort-Kontrollen gelegt werden (Ziffer 3.75). |
Die Kommission richtete ein neues System zur Validierung der mitgliedstaatlichen Statistiken über Kontrollen und Vor-Ort-Kontrollen ab 2010 ein, das sogenannte „Verfahren für eine bessere Zuverlässigkeitsgewähr“ (siehe Ziffern 3.34-3.35). Während seiner Prüfungen in zwei der drei Zahlstellen, die sich für die Anwendung dieses Verfahrens entschieden, stellte der Hof fest, dass die entsprechenden Prüfungen im Fall dieser beiden Zahlstellen aufgrund von Konzeptions- und Durchführungsmängeln keine oder nur eine sehr begrenzte Zuverlässigkeitsgewähr liefern (siehe Ziffern 3.36 ff). |
Die Kommission teilt die Ansicht des Hofs nicht, dass das Verfahren für eine bessere Zuverlässigkeitsgewähr Konzeptionsmängel aufweise. Die Kommission hat die Arbeit der bescheinigenden Stellen in Bezug auf die Kontrollstatistiken der beiden betreffenden Zahlstellen ebenfalls überprüft und stimmt mit dem Hof darin überein, dass in diesen beiden Fällen nur eine begrenzte Zuverlässigkeit erreicht werden kann. |
|||||||
2009 und 2008 |
Der Hof empfahl die Beseitigung der aufgedeckten Systemmängel. Hierzu sollten bei der Betriebsprämienregelung und bei der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung folgende Unzulänglichkeiten am dringendsten angegangen werden (Ziffer 3.73 (1)): |
|
|
||||||
|
|
|
|||||||
|
|
|
|||||||
2009 und 2008 |
|
|
|
||||||
|
|
|
|||||||
2008 |
Der Hof stellte auf der Grundlage der bei seiner Prüfung von Vorgängen ermittelten Fehlerquote sowie auf der Grundlage seiner Systembewertung erneut fest, dass das InVeKoS allgemein ein wirksames Kontrollsystem ist, mit dem das Fehlerrisiko oder das Risiko vorschriftswidriger Ausgaben eingedämmt wird. Dennoch zeigte sich bei der Prüfung, dass in ausgewählten Zahlstellen in drei Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien und Vereinigtes Königreich (Schottland)) erhebliche Verbesserungen erforderlich sind (Ziffer 5.64). |
Die Kommission traf folgende Abhilfemaßnahmen:
|
Die Aktionspläne für Rumänien und Bulgarien wurden im November 2011 bzw. im Februar 2011 abgeschlossen. |
(1) Ähnliche Empfehlungen wurden in Ziffer 5.65 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008 ausgesprochen.
KAPITEL 4
Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Entwicklung des ländlichen Raums
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Entwicklung des ländlichen Raums
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance-Verpflichtungen)
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz
Wirksamkeit der Systeme
Entwicklung des ländlichen Raums
Systeme der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Rechnungsabschlusssystem der Kommission und Managementerklärung
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz
Internes Kontrollsystem der GD MARE
Managementerklärungen der anderen Generaldirektionen — Jährliche Tätigkeitsberichte
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 4.1 — Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit — Wichtige Informationen 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Themenkreises |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entwicklung des ländlichen Raums |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.9. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entwicklung des ländlichen Raums |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.13. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.1 — Nichteinhaltung von Agrarumweltverpflichtungen (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Der Begünstigte beantragte Beihilfen im Rahmen von zwei Agrarumweltregelungen. Im Rahmen der ersten Regelung verpflichtete er sich, bei 14 Parzellen in einem Pufferstreifen von einem Meter Breite keine Kulturpflanzen anzubauen und diese Flächen nicht landwirtschaftlich zu nutzen, umzupflügen, zu düngen und zu behandeln. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass diese Verpflichtung bei keiner der 14 Parzellen eingehalten wurde. Im Rahmen der zweiten Regelung verpflichtete sich der Betriebsinhaber, angemessene Verfahren der Obstbaumpflege und gute landwirtschaftliche Praxis anzuwenden, wozu u. a. Obstbaumschnitt und Fruchtausdünnung gehörten. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass kein Obstbaumschnitt stattgefunden hatte und dass die Teile der Parzellen, auf denen die Obstbäume standen, mit Abfall bedeckt waren. Gemäß den geltenden nationalen Vorschriften müsste dieser erhebliche Verstoß gegen die Anforderungen der beiden Regelungen zu einer 100%igen Kürzung der Zahlung führen. |
Beispiel 4.1 — Nichteinhaltung von Agrarumweltverpflichtungen (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Die Kommission ist der Ansicht, dass die Feststellung des Rechnungshofs einen Einzelfall betrifft, in dem eine im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten wurde. Die Kommission wird die zuständige bescheinigende Stelle auffordern, die Wiedereinziehung des unrechtmäßig gezahlten Betrags zu überwachen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.2 — Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Der Begünstigte einer EU-Beihilfe in Höhe von 5,1 Millionen Euro war die Zahlstelle selbst. Die Beihilfe wurde im Rahmen der Maßnahme „Technische Hilfe“ ausgezahlt und betraf einen Teil eines größeren Vorhabens für die laufende Betreuung und Instandhaltung des IT-Systems der Zahlstelle. Der Hof stellte fest, dass die beiden Aufträge für dieses größere Vorhaben mit einem Wert von rund 58 Millionen Euro über Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung an ein Unternehmen vergeben wurden. Die Zahlstelle legte weder die vorgeschriebene Analyse der Auftragsvergabe vor noch lieferte sie die erforderliche Begründung dafür, dass die Aufträge im Wege solcher Verfahren und nicht über eine offene oder beschränkte Ausschreibung vergeben worden waren. |
Beispiel 4.2 — Verstoß gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Beispiel für einen Förderfähigkeitsfehler) Die Kommission stellt fest, dass der Begünstigte unter der Voraussetzung der Vorlage der erforderlichen Begründung für dieses Verfahren grundsätzlich das Recht gehabt hätte, diese Verträge im Wege von Verhandlungsverfahren zu vergeben. In einem solchen Fall würde die Kommission im Rahmen ihres Konformitätsabschlussverfahrens möglicherweise nicht die gesamten Ausgaben aus der EU-Finanzierung ausschließen, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.15. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.3 — Einbeziehung nicht förderfähiger MwSt.-Beträge (Beispiel für einen systematischen Förderfähigkeitsfehler) Eine geprüfte Zahlung betraf die für eine öffentliche Einrichtung erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Schulungs- und Informationsprogramm. Die öffentliche Einrichtung machte den vollen Betrag der Zahlung einschließlich der nicht förderfähigen MwSt. geltend, und dieser Betrag wurde ausgezahlt und dem EU-Haushalt angelastet. Dieser systematische Fehler trat bei allen Ausgaben für die betreffende Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen Raums in diesem Mitgliedstaat auf und belief sich insgesamt auf 0,8 Millionen Euro. |
Beispiel 4.3 — Einbeziehung nicht förderfähiger MwSt.-Beträge (Beispiel für einen systematischen Förderfähigkeitsfehler) Im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens werden die Kommissionsdienststellen die Feststellungen des Rechnungshofs gegenüber den nationalen Behörden verfolgen, um jegliche unrechtmäßige Zahlung zurückzufordern. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance-Verpflichtungen) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.19. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.4 — Nach dem Ende des Förderzeitraums gemeldete Ausgaben Die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten müssen die Erklärungen über die in einem Kalenderjahr angefallenen Ausgaben für Programme zur Tilgung von Tierseuchen bis spätestens 30. April des folgenden Kalenderjahrs bei der Kommission einreichen. Eine für 2010 vorgelegte Ausgabenerklärung eines Mitgliedstaats in Höhe von 12,4 Millionen Euro umfasste Ausgaben in Höhe von 0,3 Millionen Euro, die nach dem 30. April 2011 getätigt worden waren. |
Beispiel 4.4 — Nach dem Ende des Förderzeitraums gemeldete Ausgaben Die Kommission beschloss, im Vorgriff auf die Festsetzung des endgültigen Finanzbeitrags eine erste Rate auszuzahlen, da die Ausgabenerklärung des Mitgliedstaats aufgrund einer laufenden Vor-Ort-Kontrolle (C(2011)9743, Artikel 1 und 2) 2011 nicht genehmigt werden konnte. Die Kontrolle, ob angegebene Ausgaben nach dem 30. April getätigt wurden, ist Bestandteil der Standard-Checkliste für Vor-Ort-Kontrollen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entwicklung des ländlichen Raums |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Systeme der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungs- und Kontrollverfahren zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Zahlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrollsysteme auf der Grundlage physischer Vor-Ort-Kontrollen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.5 — Unzureichende Qualität der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen des Mitgliedstaats Eine der Wiederholungskontrollen des Hofes in Italien (Lombardei) bezog sich auf ein Projekt zum Bau eines zweistöckigen Gebäudes in einem landwirtschaftlichen Betrieb. In diesem Gebäude sollten ein Labor für die Verarbeitung von Obst und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ein Lagerbereich und eine Terrasse zur Trocknung von Obst untergebracht werden. Die Zahlstelle genehmigte den gesamten Betrag des abschließenden Zahlungsantrags in Höhe von 221 205 Euro, nachdem sowohl Verwaltungs- als auch Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt worden waren. Der Hof stellte jedoch fest, dass das Gebäude überwiegend die Merkmale eines Wohnhauses und nicht die eines Wirtschaftsgebäudes aufwies, und die damit verbundenen Kosten folglich nicht förderfähig waren. Die Tatsache, dass die nationalen Behörden den gesamten geltend gemachten Ausgabenbetrag genehmigten, deutet auf einen schwerwiegenden Systemmangel bei den Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen hin. |
Beispiel 4.5 — Unzureichende Qualität der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen des Mitgliedstaats Die Kommission wird den Fall im Rahmen des Konformitätsabschlussverfahrens gemeinsam mit den italienischen Behörden verfolgen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Systeme zur Gewährleistung der Umsetzung und Kontrolle der Cross-Compliance-Verpflichtungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechnungsabschlusssystem der Kommission und Managementerklärung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechnungsabschlussverfahren der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.38. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Managementerklärung der GD AGRI — Jährlicher Tätigkeitsbericht |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.43. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Klima- und Umweltpolitik, Maritime Angelegenheiten und Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Internes Kontrollsystem der GD MARE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 4.6 — Unzureichende Überwachung der Fangmengen Gemäß dem für einen Zeitraum von vier Jahren abgeschlossenen partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und einem Drittland, der Islamischen Republik Mauretanien, das am 31. Juli 2012 ausläuft, haben in der EU registrierte Fischereifahrzeuge die Möglichkeit, jedes Jahr (Jahresende ist der 31. Juli) bis zu 300 000 Tonnen Fisch zu fangen. Als Gegenleistung zahlt die EU pro Tonne gefangenen Fisch einen Beitrag in Höhe von 40 Euro. In dem Protokoll zu diesem Abkommen ist festgelegt, dass die EU, sofern sie eine zusätzliche Quote in Anspruch nehmen will, die nationalen Behörden bis spätestens 15. Februar des betreffenden Jahres darüber informiert und pro Tonne den gleichen Satz zahlt. In dem am 31. Juli 2010 endenden Jahr wurden die Fangmengen im Rahmen des Partnerschaftsabkommens nicht ausreichend von den Kommissionsdienststellen überwacht und die nationalen Behörden nicht vor dem 15. Februar 2010 informiert, dass die EU eine zusätzliche Quote in Anspruch nehmen wollte. Im Oktober 2010 teilten die nationalen Behörden der Kommission mit, dass die Quote in Höhe von 300 000 Tonnen in dem am 31. Juli 2010 endenden Jahr überschritten wurde. Die Kommission zahlte der Islamischen Republik Mauretanien für 47 346 Tonnen Fisch, der über die Quote hinaus gefangen wurde, einen Betrag von 1,9 Millionen Euro. Bei einer besseren Überwachung der Fangmengen hätten die Kommissionsdienststellen vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Zusatzzahlungen in Erwägung ziehen können. |
Beispiel 4.6 — Unzureichende Überwachung der Fangmengen Die Kommission räumt ein, dass es bei der Überwachung der Fänge pelagischer Arten im Protokolljahr 2009/2010 (1. August bis 31. Juli) zu Verzögerungen kam und dass deshalb 2010 zusätzliche Zahlungen an Mauretanien zu leisten waren. Dieses Problem wurde inzwischen vollständig ausgeräumt, da die zusätzliche Fangmenge (und natürlich die damit verbundene Zahlung) von der zusätzlichen Quote für pelagische Arten für 2011/2012 abgezogen wurde. Mit anderen Worten: Was 2009/2010 gefangen und bezahlt wurde, wurde 2011/2012 abgezogen. So wurde sowohl der Nachhaltigkeit als auch der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung Rechnung getragen. Zur weiteren Verbesserung der Überwachung von Fängen wurden darüber hinaus die allgemeinen Arbeitsmethoden seit 2010 erheblich verbessert. Es wurde ein Warnmechanismus eingeführt (bei Annäherung der Fänge pelagischer Arten an die festgelegte Obergrenze erfolgt eine wöchentliche Überwachung), um Quotenüberschreitungen zu verhindern. 2011 stellte die Kommission aufgrund der vollständigen Ausschöpfung der Quote die Fischerei auf pelagische Arten 16 Tage vor Ablauf des Protokolljahres ein, nachdem die Fänge pelagischer Arten zunächst wöchentlich und am Ende sogar täglich überwacht wurden. Dieser Vorsorgeansatz galt auch 2012 (Einstellung der Fischerei auf pelagische Arten bereits am 23. April 2012). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Managementerklärungen der anderen Generaldirektionen — Jährliche Tätigkeitsberichte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission teilt die Auffassung des Rechnungshofs und empfiehlt den Mitgliedstaaten systematisch, derartige Schwachstellen im Rahmen ihrer Konformitätsabschlussverfahren zu beheben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Durchsetzung bestehender Vorschriften ist das Kernstück des Rechnungsabschlusssystems. Die Kommission nimmt finanzielle Berichtigungen bei den Mitgliedstaaten vor, wenn Risiken für den Fonds festgestellt wurden, und richtet Verbesserungsempfehlungen an die nationalen Behörden. Dies wird auch weiterhin der Fall sein, wobei der Schwerpunkt auf den vom Rechnungshof dargelegten Aspekten liegen wird, da diese auch bei den Prüfungen der Kommission aufgedeckt wurden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Generaldirektor der GD AGRI hat in seiner jährlichen Zuverlässigkeitserklärung für 2011 einen Vorbehalt bezüglich der Entwicklung des ländlichen Raums angemeldet, da die von den Mitgliedstaaten gemeldete Restfehlerquote unter Einbeziehung einer Sicherheitsspanne von 25 % über der Wesentlichkeitsschwelle liegt. Dieser Vorbehalt geht einher mit Abhilfemaßnahmen zur Ermittlung, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der grundlegenden Ursachen für die höheren Fehlerquoten sowie mit spezifischen im laufenden und künftigen Programmplanungszeitraum umzusetzenden Maßnahmen. In diesem Zusammenhang sei auch daran erinnert, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011 der Kommission verpflichtet sind, die Ursachen für bei den Kontrollen festgestellte Probleme zu ermitteln und Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen umzusetzen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission trägt den Feststellungen des Rechnungshofs in angemessener Weise Rechnung und betrachtet sie als eines der Elemente, die in die zentrale Risikoanalyse zur Ausarbeitung ihrer Prüfstrategie einfließen sollten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Auch wenn es nicht dem Auftrag der bescheinigenden Stellen entspricht, detailliert über die Weiterverfolgung von Feststellungen der Kommission, des Rechnungshofs oder anderer externer Prüfstellen zu berichten, sind die Feststellungen aus vorherigen Prüfungen der Kommission und des Rechnungshofs für die bescheinigenden Stellen bei der Planung ihrer Prüfstrategie hilfreich. Die Kommission hat die bescheinigenden Stellen erneut darauf hingewiesen, solche Feststellungen in der nächsten Sitzung ihrer Expertengruppe zu thematisieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission überprüft im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen systematisch, ob die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Vorschriften in Bezug auf die Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie die zeitlichen Vorgaben für die Vor-Ort-Kontrollen eingehalten werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
4.55. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zur weiteren Verbesserung der Überwachung von Fängen wurden die allgemeinen Arbeitsmethoden seit 2010 erheblich verbessert. Es wurde ein Warnmechanismus eingeführt (bei Annäherung der Fänge pelagischer Arten an die festgelegte Obergrenze erfolgt eine wöchentliche Überwachung), um Quotenüberschreitungen zu verhindern. |
(1) Dieser Betrag beinhaltet Ausgaben für den Abschluss früherer Programme (des Zeitraums 2000-2006) (500 Millionen Euro) sowie Heranführungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (102 Millionen Euro).
(2) Siehe Artikel 50a der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates (ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1).
(3) Siehe Ziffer 3.18 des Jahresberichts des Hofes zum Haushaltsjahr 2010.
(4) Fünf Jahre nach dem Beginn des Programmplanungszeitraums 2007-2013 waren die Ausführungsraten (d. h. tatsächliche Zahlungen gegenüber den im Finanzierungsplan vorgesehenen Zahlungen) in Bulgarien (29,1 %), Rumänien (34,3 %) und Italien (36,2 %) immer noch sehr gering (auf der Grundlage von Daten der GD Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zum 31. Dezember 2011).
(5) Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 149 vom 9.6.2007, S. 1).
(6) Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) wurde für den laufenden Programmplanungszeitraum (2007-2013) durch den EFF ersetzt, Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates (ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1).
(7) Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Europäische Arzneimittel-Agentur.
(8) Alle Verpflichtungen gemäß den Grundanforderungen an die Betriebsführung Nr. 6-8 (hinsichtlich der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren) sowie offensichtliche Verstöße gegen die Grundanforderungen an die Betriebsführung Nr. 4 (Nitratrichtlinie) und 18 (Tierschutz).
(9) Artikel 16, 17 und 30 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ABl. L 25 vom 28.1.2011, S. 8).
(10) Außer in Fällen, in denen die Mitgliedstaaten die Unregelmäßigkeit bereits festgestellt hatten, ohne die anzuwendenden Kürzungen/Ausschlüsse vorzunehmen.
(11) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 4,5 % (untere Fehlergrenze) und 10,9 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(12) In 17 der 26 Fälle war auch die geprüfte Zahlung betroffen, während in den übrigen neun Fällen erst künftige Zahlungen betroffen sein werden.
(13) Für die im Programmplanungszeitraum durchgeführten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind die genauen Anforderungen in der Verordnung (EU) Nr. 65/2011 festgelegt.
(14) Siehe Artikel 24 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011.
(15) Artikel 12 und 25 der Verordnung (EU) Nr. 65/2011.
(16) Grundanforderung an die Betriebsführung Nr. 1 (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1)); Grundanforderung an die Betriebsführung Nr. 4 (Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1)) und Grundanforderung an die Betriebsführung Nr. 5 (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)).
(17) Die Jahresrechnungen und Zahlungen einer Zahlstelle werden von einer unabhängigen Stelle (der bescheinigenden Stelle) geprüft, die der Kommission im Februar des folgenden Jahres einen Bericht vorlegt. Die Kommission muss bis zum 30. April dieses Jahres einen Beschluss (Rechnungsabschlussbeschluss) erlassen, in dem sie die Jahresrechnungen akzeptiert, oder weitere Arbeiten bzw. die Übermittlung zusätzlicher Informationen verlangen. Darüber hinaus führt die Kommission Prüfungen durch, mit denen ermittelt werden soll, ob die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben eingehalten haben (Konformitätsprüfungen). Auf der Grundlage dieser Prüfungen kann die Kommission den Mitgliedstaaten Berichtigungen auferlegen. Diese haben das Recht, ein Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, nach dessen Abschluss die Kommission eine Finanzkorrektur in einen Konformitätsbeschluss aufnehmen kann.
(18) http://eca.europa.eu.
(19) In Tz. A28 des International Standard on Auditing (ISA) 200 (Übergreifende Zielsetzungen des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing) heißt es: „Prüfungsnachweise sind notwendig, um das Prüfungsurteil und den Vermerk des Abschlussprüfers zu stützen. Sie sind ihrem Wesen nach kumulativ und werden hauptsächlich aus im Laufe der Prüfung durchgeführten Prüfungshandlungen erlangt. Sie können jedoch auch Informationen einschließen, die aus anderen Quellen stammen, beispielsweise aus vorherigen Prüfungen (…)“.
(20) Der Vorbehalt bezieht sich nicht auf Ausgaben, die zum Abschluss früherer Programme (2000-2006) getätigt wurden (500 Millionen Euro), und auf Heranführungsmaßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (102 Millionen Euro).
(21) S. 58, 59 und 79-81 des Jährlichen Tätigkeitsberichts der GD AGRI.
(22) Siehe Ziffer 83 des Entlastungsbeschlusses des Europäischen Parlaments von 2007.
(23) Dokument D/413722/2009.
(24) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union.
ANHANG 4.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS, UMWELT, FISCHEREI UND GESUNDHEIT
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||
Entwicklung des ländlichen Raums |
Umwelt, Fischerei und Gesundheit |
Insgesamt |
|||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
160 |
18 |
178 |
92 |
93 |
53 |
|||
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
160 |
18 |
178 |
92 |
93 |
53 |
|||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNGEN (1) |
|||||||||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
42 % |
(67) |
56 % |
(10) |
43 % |
(77) |
48 % |
67 % |
55 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
58 % |
(93) |
44 % |
(8) |
57 % |
(101) |
52 % |
33 % |
45 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
34 % |
(32) |
75 % |
(6) |
38 % |
(38) |
48 % |
42 % |
38 % |
Quantifizierbare Fehler |
66 % |
(61) |
25 % |
(2) |
62 % |
(63) |
52 % |
58 % |
62 % |
Förderfähigkeit |
69 % |
(42) |
50 % |
(1) |
68 % |
(43) |
56 % |
22 % |
40 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
(0) |
50 % |
(1) |
2 % |
(1) |
0 % |
6 % |
7 % |
Genauigkeit |
31 % |
(19) |
0 % |
(0) |
30 % |
(19) |
44 % |
72 % |
53 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
7,7 % |
|
|
|
|||||
Obere Fehlergrenze |
10,9 % |
|
|
|
|||||
Untere Fehlergrenze |
4,5 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
ANHANG 4.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM BEREICH ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme
Mitgliedstaat (Zahlstelle) |
Verwaltungs- und Kontrollverfahren |
Methodik der Vor-Ort-Kontrollen, Auswahl, Durchführung, Qualitätskontrolle und Berichterstattung über die Ergebnisse |
Umsetzung und Kontrolle der Cross-Compliance-Verpflichtungen |
Gesamtbewertung |
||||||||||||||||||||||
Dänemark |
Nicht wirksam 1, 2, 3, 4, 5 |
Bedingt wirksam A, B, C |
Bedingt wirksam 2, A, D, a |
Nicht wirksam |
||||||||||||||||||||||
Spanien (Galicien) |
Bedingt wirksam 2, 3 |
Bedingt wirksam A, C, D |
Bedingt wirksam 2, C, D, a |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||
Italien (Lombardei) |
Bedingt wirksam 1, 2, 3, 4 |
Bedingt wirksam A, C, D |
Nicht wirksam 4, A, B, C, D, a, b |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||
Ungarn |
Bedingt wirksam 1, 3 |
Bedingt wirksam B, C, D |
Bedingt wirksam 2, 4, B, D, a, b |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||
Österreich |
Bedingt wirksam 1, 2 |
Wirksam A |
Wirksam a |
Wirksam |
||||||||||||||||||||||
Finnland |
Bedingt wirksam 1, 2, 4 |
Bedingt wirksam 2, C, D |
Bedingt wirksam 2, 4, A, D, a |
Bedingt wirksam |
||||||||||||||||||||||
|
ANHANG 4.3
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN THEMENKREIS ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS, UMWELT, FISCHEREI UND GESUNDHEIT
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
2009 |
Der Hof empfahl, zusammen mit den betroffenen nationalen Behörden wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass für Fischereiprojekte nicht beihilfefähige Ausgaben übernommen werden (GD MARE; Ziffer 3.76 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009). |
Die im Rahmen des Europäischen Fischereifonds vorgeschriebenen Kontrollen in Bezug auf die Beihilfefähigkeit der Ausgaben wurden im Vergleich zu den Kontrollen im Rahmen des früheren Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei verschärft. |
|
Der Hof empfahl eine klare Aufgabentrennung zwischen den Kommissionsdiensten und die Entwicklung angemessener förmlicher Kontrollverfahren für interne Kontrollen der im Rahmen von Programmen zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen (GD SANCO; Ziffer 3.76 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009). |
Die Kommissionsdienststellen nahmen eine Klarstellung der Aufgabentrennung vor und ergriffen eine Reihe von Abhilfemaßnahmen wie z. B. die Vereinfachung der Rechtsgrundlage für die Programme des Jahres 2012. |
|
|
2009 und 2008 |
Der Hof wies erneut darauf hin, dass im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Vorschriften und Bedingungen noch stärker zu vereinfachen (Ziffer 3.74 (1)). |
Die Kommission nahm eine Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 vor und ersetzte diese Verordnung zum 1. Januar 2011 durch die Verordnung (EU) Nr. 65/2011. In der neuen Verordnung werden die Bestimmungen über die Kontrollverfahren, die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen sowie Kürzungen, Ausschlüsse und Wiedereinziehungen bis zu einem gewissen Grad präzisiert. Nach Ansicht der Kommission werden diese Bemühungen im Hinblick auf die GAP nach 2013, für die eine Reihe von Vereinfachungen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt wurden, fortgesetzt. In seiner Stellungnahme Nr. 1/2012 zu den Legislativvorschlägen der Kommission für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 erkannte der Hof die Kommissionsbemühungen um Vereinfachung der im Bereich der GAP geltenden Bestimmungen an, vertrat jedoch die Auffassung, dass der verordnungsrechtliche Rahmen für diese Politik noch immer zu komplex ist. |
|
2008 |
Der Hof empfahl, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die in den Politikbereichen Umwelt, Fischerei sowie Gesundheit und Verbraucherschutz ermittelten Probleme zu beseitigen (Generaldirektionen ENV, MARE und SANCO; Ziffer 5.67 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008). |
Die Kommission leitete mehrere Maßnahmen zur Beseitigung der vom Hof ermittelten Probleme ein (siehe die Analyse zu 2009). |
|
(1) Ähnliche Empfehlungen wurden in Ziffer 5.66 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008 ausgesprochen.
KAPITEL 5
Regionalpolitik, Energie und Verkehr
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Politische Ziele
Politische Instrumente
Risiken für die Ordnungsmäßigkeit
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Prüfbehörden
Untersuchung von sieben Prüfbehörden durch den Hof
Bewertung der Beaufsichtigung der Prüfbehörden durch die Kommission
Bewertung des Abschlusses der Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
GD Regionalpolitik
GD Mobilität und Verkehr und GD Energie
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 5.1 — Regionalpolitik, Energie und Verkehr — wichtige Informationen 2011
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Themenkreises |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Politische Ziele |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regionalpolitik |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energie und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Politische Instrumente |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regionalpolitik |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem ESF |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energie und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben für Energie und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Risiken für die Ordnungsmäßigkeit |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Regionalpolitik |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energie und Verkehr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge bei einem Viertel der Vorgänge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 5.1 — Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mehr als die Hälfte aller vom Hof aufgedeckten quantifizierbaren Fehler sind auf nicht förderfähige Kosten zurückzuführen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 5.2 — Nicht förderfähige Kosten
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfbehörden |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Untersuchung von sieben Prüfbehörden durch den Hof |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.43. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertung der Beaufsichtigung der Prüfbehörden durch die Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.49. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertung des Abschlusses der Programme des Programmplanungszeitraums 2000-2006 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.61. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 5.2 — Wirkung ungerechtfertigter Verringerungen der in den Abschlussvermerken gemeldeten endgültigen Fehlerquoten
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GD Regionalpolitik |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
GD Mobilität und Verkehr und GD Energie |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.69. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.71. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Siehe die gemeinsame Antwort zu Ziffer 1.12.-1.13. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
5.73. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission ist der Ansicht, dass Mitgliedstaaten das Recht haben sollten, nicht förderfähige Ausgaben, die sie aufdecken, gegen recht- und ordnungsmäßige Ausgaben auszutauschen, um den Nutzen der Ausgaben für Kohäsionsprogramme zu optimieren. Dies trägt zu ihrem Mehrwert bei und hilft, wirksame Kontrollen auf Ebene der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Der Vorschlag der Kommission für den verordnungsrechtlichen Rahmen für die Jahre 2014 2020 sieht vor, „dass in Fällen, in denen die Kommission oder der Hof Unregelmäßigkeiten feststellen, die sich auf den der Kommission übermittelten Jahresabschluss auswirken, die daraus folgende finanzielle Berichtigung zu einer Verringerung der Unterstützung aus Mitteln für das operationelle Programm führt (Art. 137.6)“ („where irregularities affecting annual accounts sent to the Commission are detected by the Commission or the Court, the resulting financial correction shall reduce support from funds to the operational programme“). Auf diese Weise werden die Möglichkeiten der Einbehaltung oder des Austausches auf das laufende Finanzjahr beschränkt. Diese Bestimmung soll als Anreiz zur Wahrung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der in die bescheinigten Jahresrechnungen aufgenommenen Ausgaben dienen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine strikte Einhaltung der Förderbedingungen und die korrekte Anwendung der Vorschriften für öffentliche Vergabeverfahren sicherzustellen. Beispielsweise:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Art und Weise, wie Verwaltungsbehörden ihre Verwaltungsprüfungen festlegen und durchführen sollen, an die Hand gegeben. Darüber hinaus erstellte die Kommission 2009 umfassende Leitlinien für die Primärkontrollen sowie ein Selbstbewertungsinstrument für Verwaltungsbehörden, das diese zur Verbesserung ihrer Arbeitsweise nutzen können. Die Kommission hat außerdem Prüfchecklisten für die Auditierung von Verwaltungsprüfungen erstellt und 2011 an die Prüfbehörden verteilt. Diese Listen können auch von den Verwaltungsbehörden selbst als Vergleichsmarke genutzt werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
(1) Zu den regionalpolitischen Instrumenten gehören außerdem regionale Maßnahmen und Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Staaten des westlichen Balkans, der Türkei und Island im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe sowie der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, aus dem im Fall von Naturkatastrophen in den Mitgliedstaaten Unterstützung bereitgestellt wird.
(2) Aus dem EFRE und dem ESF werden KMU anhand von Finanzhilfen und Finanzinstrumenten unterstützt. Siehe Sonderbericht Nr. 2/2012 „Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (http://eca.europa.eu).
(3) Im Jahr 2011 bezogen sich 29,9 Milliarden Euro oder 93 % auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 und 2,4 Milliarden Euro (7 %) auf den Zeitraum 2000-2006.
(4) Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Hofes zum ESF sind in Kapitel 6 enthalten.
(5) Insgesamt hat die Kommission für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 434 OP genehmigt, von denen 317 auf den EFRE/KF (24 dieser OP umfassen Kohäsionsfonds-Projekte) und 117 auf den ESF entfallen.
(6) Zwischengeschaltete Stellen sind Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts, die unter der Verantwortung einer Verwaltungsbehörde tätig sind und in deren Auftrag Aufgaben wahrnehmen.
(7) Darüber hinaus müssen die Prüfbehörden der Kommission Berichte über Systemprüfungen vorlegen. Berichte über Prüfungen von Vorhaben werden der Kommission in der Regel nicht übermittelt.
(8) Siehe Artikel 82 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
(9) Artikel 72 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
(10) Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates (ABL. L 161 vom 26.6.1999, S. 1) sowie Artikel 91 und Artikel 92 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
(11) Artikel 99 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.
(12) Rund 41 % der Ausgaben in den Bereichen Energie und Verkehr entfallen auf transeuropäische Netze (TEN), und 28 % entfallen auf Projekte im Bereich der konventionellen und erneuerbaren Energien. Weitere 11 % der Ausgaben entfallen auf Forschungsprojekte, die hauptsächlich mit Mitteln der Forschungsrahmenprogramme finanziert werden. Die beiden anderen Hauptausgabenkategorien umfassen Projekte in den Bereichen Binnen-, Luft- und Seeverkehr (7 %) sowie Kernenergie (6 %).
(13) Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und gemeinsames Unternehmen SESAR (Single European Sky Air Traffic Management Research).
(14) Diese Stichprobe umfasst 180 Zahlungen für 129 EFRE-Projekte, 39 Kohäsionsfondsprojekte, acht Energie- und vier Verkehrsprojekte. 148 der Zahlungen für EFRE-/Kohäsionsfondsprojekte beziehen sich auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 und 20 auf den Zeitraum 2000-2006. Die Stichprobe wurde aus allen Zahlungen mit Ausnahme der Vorschüsse gezogen. Letztere beliefen sich im Jahr 2011 auf 1,4 Milliarden Euro.
(15) Die Prüfungsarbeiten des Hofes bezüglich der Prüfbehörden umfassten a) die Untersuchung einer Stichprobe von sieben Prüfbehörden (und ggf. beauftragter Prüfstellen) in sieben Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Griechenland, Italien (Sizilien), Lettland, Ungarn, Portugal und Rumänien) und b) eine Analyse der Aufsichtstätigkeit der Kommission in Bezug auf die Prüfbehörden insgesamt. Siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffern 4.37-4.44.
(16) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 3,0 % (untere Fehlergrenze) und 9,0 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(17) Siehe Europäische Kommission, Analysis of errors in the Cohesion Policy for the years 2006-2009 (Analyse der im Zeitraum 2006-2009 im Bereich der Kohäsionspolitik aufgetretenen Fehler), SEC(2011) 1179 vom 5.10.2011.
(18) Bei 41 % der 298 vom Hof geprüften öffentlichen Vergabeverfahren lag der Auftragswert über dem Schwellenwert, ab dem die in nationales Recht übertragenen EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge angewendet werden müssen.
(19) Bei diesem Betrag handelt es sich um die Gesamtausgaben für die erteilten Aufträge. Ein Teil dieser Ausgaben wurde im Rahmen der geprüften Ausgabenerklärungen bescheinigt.
(20) Weitere Informationen zu dem vom Hof verfolgten Ansatz zur Quantifizierung der Fehler im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sind Anhang 1.1 , Ziffern 10 und 11 zu entnehmen.
(21) Die Prüfbehörden lösten die für die Kontrollen nach Artikel 10 und den Abschlussvermerk nach Artikel 15 zuständigen Stellen ab. Siehe Artikel 10 und Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 der Kommission (ABl. L 63 vom 3.3.2001, S. 21).
(22) 63 dieser Prüfbehörden sind für alle drei Fonds zuständig. 18 Prüfbehörden sind nur für operationelle Programme des EFRE und des Kohäsionsfonds und 31 Prüfbehörden nur für operationelle Programme des ESF zuständig.
(23) Jede Prüfbehörde kann einen oder mehrere jährliche Kontrollberichte verfassen, die sich wiederum auf eines oder mehrere operationelle Programme beziehen können.
(24) Die jährlichen Kontrollberichte und Stellungnahmen beruhen auf den Feststellungen der Prüfbehörden bei ihren Prüfungen der Ausgaben, die der Kommission im vorangegangenen EU-Haushaltsjahr bescheinigt worden waren (siehe Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006).
(25) Die Kommission stützt sich für ihre Bewertung auf eine interne Risikoeinstufung und den Gesamtbetrag der EU-Kofinanzierung für das von der Prüfbehörde geprüfte OP. Im Jahr 2010 hatte der Hof acht Prüfbehörden einer eingehenden Bewertung unterzogen. Siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffern 4.37-4.44.
(26) Wie in Anhang 5.2 erläutert, wurden Prüfbehörden vor allem dann als „nicht wirksam“ beurteilt, wenn der Hof erhebliche Mängel in den jährlichen Kontrollberichten und/oder Stellungnahmen ermittelte oder wenn wesentliche Elemente der Arbeit der Prüfbehörde durchgängige Schwachstellen aufwiesen, die die Zuverlässigkeit der jährlichen Kontrollberichte und Stellungnahmen beeinträchtigten.
(27) Der COCOF ist ein ständiger Ausschuss der Europäischen Kommission, dessen Aufgabe es ist, Themen im Zusammenhang mit der Anwendung der für den EFRE, den ESF und den Kohäsionsfonds geltenden Verordnungen zu erörtern. An den Sitzungen, in denen die Europäische Kommission den Vorsitz führt, nehmen Beamte der Mitgliedstaaten teil.
(28) Im Jahr 2011 schloss die GD Regionalpolitik Untersuchungen bei 14 für den EFRE und den Kohäsionsfonds zuständigen Prüfbehörden ab. Die GD Beschäftigung, Soziales und Integration führte spezifische Untersuchungen in Bezug auf 42 OP des ESF durch, in deren Rahmen auch die für die untersuchten OP zuständigen Prüfbehörden überprüft wurden.
(29) Diese 14 von der GD Regionalpolitik und sieben von der GD Beschäftigung, Soziales und Integration untersuchten Prüfbehörden kommen zu den vom Hof im Jahr 2010 überprüften Prüfbehörden hinzu (siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 4.42).
(30) Siehe Jährlicher Tätigkeitsbericht der GD Regionalpolitik, Tabelle — Geteilte Mittelverwaltung: Bewertung der nationalen Kontrollsysteme, S. 121 und Jährlicher Tätigkeitsbericht der GD Beschäftigung, Soziales und Integration, S. 76.
(31) Ziffer 65 des Sonderberichts Nr. 3/2012 „Strukturfonds — Hat die Kommission wirksam auf in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten aufgedeckte Mängel reagiert?“ (http://eca.europa.eu).
(32) Deutschland, Irland, Spanien, Frankreich, Italien, Niederlande, Österreich und Vereinigtes Königreich. Für Italien wurde die Prüfung mit der obersten Rechnungskontrollbehörde dieses Mitgliedstaats, dem italienischen Rechnungshof (Corte dei Conti Italiana), koordiniert. Die Grundlage hierfür bildeten eine Vereinbarung und eine gemeinsame Erklärung der Präsidenten des Corte dei Conti und des Europäischen Rechnungshofs. Im Rahmen dieser Prüfung erstreckten sich die koordinierten Tätigkeiten im Wesentlichen auf die Zusammenstellung von Prüfungsnachweisen.
(33) Siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 1.25, und Sonderbericht Nr. 3/2012.
(34) Dies geht aus der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Analysis of errors in the Cohesion Policy for the years 2006-2009“ (Analyse der im Zeitraum 2006-2009 im Bereich der Kohäsionspolitik aufgetretenen Fehler), SEC(2011) 1179 vom 5.10.2011 und dem Jährlichen Tätigkeitsbericht der GD Regionalpolitik für 2011 hervor.
(35) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
ANHANG 5.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS REGIONALPOLITIK, ENERGIE UND VERKEHR
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||||
EFRE |
KF |
Energie |
Verkehr |
Insgesamt |
|||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
129 |
39 |
8 |
4 |
180 |
177 |
165 |
140 |
|||||
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
20 |
9 |
|||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
129 |
39 |
8 |
4 |
180 |
177 |
145 |
131 |
|||||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
49 % |
(63) |
18 % |
(7) |
38 % |
(3) |
0 % |
(0) |
41 % |
(73) |
43 % |
64 % |
49 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
51 % |
(66) |
82 % |
(32) |
62 % |
(5) |
100 % |
(4) |
59 % |
(107) |
57 % |
36 % |
51 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||||
Vorschüsse |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
n. z. |
3 % |
0 % |
|||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
97 % |
100 % |
|||||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
58 % |
(38) |
81 % |
(26) |
20 % |
(1) |
75 % |
(3) |
64 % |
(68) |
60 % |
59 % |
41 % |
Quantifizierbare Fehler |
42 % |
(28) |
19 % |
(6) |
80 % |
(4) |
25 % |
(1) |
36 % |
(39) |
40 % |
41 % |
59 % |
Förderfähigkeit |
96 % |
(27) |
100 % |
(6) |
100 % |
(4) |
0 % |
(0) |
94 % |
(37) |
97 % |
71 % |
93 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
100 % |
(1) |
3 % |
(1) |
0 % |
0 % |
0 % |
Genauigkeit |
4 % |
(1) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
3 % |
(1) |
3 % |
29 % |
7 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
6,0 % |
|
|
|
|||||||||
Obere Fehlergrenze |
9,0 % |
|
|
|
|||||||||
Untere Fehlergrenze |
3,0 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 5.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS KOHÄSION (REGIONALPOLITIK UND BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND INTEGRATION)
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme: Prüfbehörden — Einhaltung von Kernvorschriften des verordnungsrechtlichen Rahmens und Wirksamkeit bei der Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit von Vorhaben
Vom Hof geprüfte Kernanforderungen |
|
Tschechische Republik Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Griechenland Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Italien (Sizilien) Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Lettland Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Ungarn Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Portugal Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Rumänien Prüfbehörde für EFRE/KF/ESF |
Allgemeine Aspekte |
Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das operationelle Programm sind so konzipiert, dass eine angemessene Festlegung, Zuordnung und Trennung der Funktionen innerhalb der Prüfbehörde und zwischen der Prüfbehörde und anderen zuständigen Verwaltungs- und Kontrollbehörden gewährleistet sind. |
Nicht anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Prüfungshandbuch |
(Sowohl für Systemprüfungen als auch für Prüfungen von Vorhaben) Vorhandensein eines Prüfungshandbuchs, das mit den international anerkannten Prüfungsgrundsätzen in Einklang steht und eine klare Beschreibung der Prüfungsverfahren enthält. |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Prüfungsmethoden für Systemprüfungen |
Die von der Prüfbehörde durchgeführte Arbeit zur Bewertung, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funktioniert, stützt sich auf eine Checkliste, die Fragen zur Überprüfung der in den einschlägigen Verordnungen (für die Verwaltungsbehörden, zwischengeschalteten Stellen bzw. Bescheinigungsbehörden) festgelegten Kernanforderungen sowie angemessene Bewertungskriterien für jede dieser Kernanforderungen enthält. |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Überprüfung der Systemprüfungen |
Der Prüfungsplan der Prüfbehörde wurde in Übereinstimmung mit der genehmigten Prüfungsstrategie für den jeweiligen Zeitraum durchgeführt, die Systemprüfungen wurden in Einklang mit den von der Prüfbehörde festgelegten Methoden vorgenommen, und sämtliche Phasen der Systemprüfungen waren angemessen dokumentiert. |
Nicht wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Stichprobenverfahren für Prüfungen von Vorhaben |
Es wurde ein angemessenes Stichprobenverfahren für Prüfungen von Vorhaben festgelegt, um für den betrachteten Zeitraum die zu prüfende Stichprobe von Vorhaben zu ziehen. |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Auswahl einer Stichprobe für Prüfungen von Vorhaben |
Das Stichprobenverfahren für Prüfungen von Vorhaben wurde wie vorgesehen verwendet, um die für den betrachteten Zeitraum zu prüfende Stichprobe von Vorhaben zu ziehen. |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Prüfungsmethoden für Prüfungen von Vorhaben |
Die zur Untersuchung der Ordnungsmäßigkeit der Vorhaben durchgeführte Prüfungsarbeit stützt sich auf eine Checkliste, die Fragen zur Überprüfung der in der einschlägigen Verordnung festgelegten Anforderungen enthält, welche ausführlich genug sind, um den mit diesen Anforderungen verbundenen Risiken Rechnung zu tragen. |
Nicht anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Überprüfung der Prüfungen von Vorhaben |
Die Prüfungen von Vorhaben bezogen sich auf die für den jeweiligen Zeitraum ausgewählte Stichprobe. Sie wurden anhand der von der Prüfbehörde festgelegten Methoden durchgeführt, und sämtliche Prüfungsphasen waren angemessen dokumentiert. |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Wiederholung von Prüfungen von Vorhaben |
Eine Wiederholung von Vorhabensprüfungen der Prüfbehörde durch den Hof führte zu Ergebnissen, die mit den von der Prüfbehörde an die Kommission gemeldeten Ergebnissen vergleichbar sind. |
Nicht wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Jährlicher Kontrollbericht und Stellungnahme |
Der jährliche Kontrollbericht und die Stellungnahme wurden in Einklang mit den Verordnungsvorschriften und den von Kommission und Mitgliedstaaten vereinbarten Anleitungen erstellt und sind mit den Ergebnissen der von der Prüfbehörde durchgeführten Systemprüfungen und Prüfungen von Vorhaben kohärent. |
Nicht anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Anforderungsgerecht |
Bedingt anforderungsgerecht |
Gesamtbewertung (1) |
|
Nicht wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
(1) Wie bei der Untersuchung von Prüfbehörden im Vorjahr (siehe Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Anhang 4.2) werden auf der Grundlage der Bewertung der geprüften spezifischen Kernanforderungen folgende Kriterien zugrunde gelegt, um zur Gesamtbewertung der Prüfbehörde zu gelangen:
a) |
„Wirksam“: Die Kernvorschrift „Jährlicher Kontrollbericht und Stellungnahme“ wird mit „anforderungsgerecht“ bewertet; die Kernvorschriften „Überprüfung der Systemprüfungen“, „Auswahl einer Stichprobe“, „Überprüfung der Prüfungen von Vorhaben“ und „Wiederholung von Prüfungen von Vorhaben“ werden mit „wirksam“ bewertet. |
b) |
„Bedingt wirksam“: Die Kernvorschrift „Jährlicher Kontrollbericht und Stellungnahme“ wird zumindest mit „bedingt anforderungsgerecht“ bewertet; die Kernvorschriften „Überprüfung der Systemprüfungen“, „Auswahl einer Stichprobe“, „Überprüfung der Prüfungen von Vorhaben“ und „Wiederholung von Prüfungen von Vorhaben“ werden zumindest mit „bedingt wirksam“ bewertet. |
c) |
„Nicht wirksam“: Die Kernvorschrift „Jährlicher Kontrollbericht und Stellungnahme“ wird mit „nicht anforderungsgerecht“ bewertet oder mindestens eine der Kernvorschriften „Überprüfung der Systemprüfungen“, „Auswahl einer Stichprobe“, „Überprüfung der Prüfungen von Vorhaben“ und „Wiederholung von Prüfungen von Vorhaben“ wird mit „nicht wirksam“ bewertet. |
KAPITEL 6
Beschäftigung und Soziales
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Politikbereichs
Politische Ziele
Politische Instrumente
Risiken für die Ordnungsmäßigkeit
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Eingehende Untersuchung zweier Prüfbehörden
Bewertung der Beaufsichtigung der Prüfbehörden durch die Kommission
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 6.1 — Beschäftigung und Soziales — wichtige Informationen 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Politikbereichs |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Politische Ziele |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Politische Instrumente |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Risiken für die Ordnungsmäßigkeit |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nicht förderfähige und falsch berechnete Kosten |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 6.1 — Nicht förderfähige Kosten
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 6.2 — Falsch berechnete Kosten
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlreiche Verstöße gegen Verfahrensvorschriften |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 6.3 — Verstöße gegen Verfahrensvorschriften
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eingehende Untersuchung zweier Prüfbehörden |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bewertung der Beaufsichtigung der Prüfbehörden durch die Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
6.29. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission hat 2010 zugesagt, im Rahmen ihrer regulären Prüftätigkeit und der Folgemaßnahmen zu sämtlichen von der EU und nationalen Behörden durchgeführten Prüfungen weiterhin die Einhaltung der Förderfähigkeitsregeln zu überwachen. Entsprechende Angaben sind dem jährlichen Tätigkeitsbericht des Generaldirektors der GD EMPL zu entnehmen. Bei Bedarf wird die Kommission auch weiterhin Korrekturmaßnahmen ergreifen. Was die Bewertung der Anwendung der nationalen Förderfähigkeitsregeln und die Suche nach weiteren Vereinfachungsmöglichkeiten betrifft, so weist die Kommission auf die erheblichen Anstrengungen hin, die sie im Rahmen ihres gezielten Aktionsplans für bestimmte Mitgliedstaaten, in denen wiederholt Probleme festgestellt wurden, bereits unternommen hat. Die Kommission wird diese Anstrengungen fortsetzen und dabei die Vermeidung nicht förderfähiger Kosten und überhöhter Personalkosten sowie die Verschlankung nationaler Regeln in den Mittelpunkt stellen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin auf die entscheidende Bedeutung der vom Hof ermittelten, wiederholt aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit Verwaltungsprüfungen aufmerksam machen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission hat sich 2010 verpflichtet, Zahlungen auch weiterhin rechtzeitig zu unterbrechen oder auszusetzen, wenn dies notwendig ist. Diese strikte Politik spiegelt sich erneut im jährlichen Tätigkeitsbericht des Generaldirektors der GD EMPL für 2011 wider (siehe die Antwort der Kommission zu Ziffer 6.29 c). |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission wird den Prüfbehörden weiterhin Anleitungen zu einer großen Bandbreite an fachlichen und verordnungsrechtlichen Fragestellungen an die Hand geben und sie beraten. In diesem Zusammenhang veranstalteten die GD REGIO und die GD EMPL im Juni 2012 ein Seminar, in dem Anleitungen zur Stichprobenauswahl gegeben wurden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die jährlichen Kontrollberichte gehören zu den wichtigsten Elementen, auf die die Kommission ihre Zuverlässigkeitsbewertung stützt. Dementsprechend werden die darin enthaltenen Informationen in vollem Umfang berücksichtigt. Für den jährlichen Kontrollbericht 2011 sind weitere Anleitungen zur Behandlung von Fehlerquoten gegeben worden. Wie dem jährlichen Tätigkeitsbericht der GD EMPL für 2011 zu entnehmen ist, erfolgt jedes Jahr eine gründliche Überprüfung aller jährlichen Kontrollberichte. Sie bildet die Grundlage für die Formulierung von Vorbehalten und dient der Beurteilung der Zuverlässigkeit der Berichte und ihrer Übereinstimmung mit den oben erwähnten Anleitungen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission setzt ihre Bemühungen fort, die Mitgliedstaaten mit Beratungen, Schulungen und Anleitungen zu unterstützen, damit diese in den Verordnungen gebotene Möglichkeit für alle Beteiligten zu einer echten Vereinfachung führt. In ca. 70 % der operationellen Programme kommt mindestens eine der vereinfachten Kostenoptionen zum Einsatz. Unter den verschiedenen Optionen werden der Pauschalsatz für indirekte Kosten und die Standardeinheitskosten am häufigsten genutzt. |
(1) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 0,9 % (untere Fehlergrenze) und 3,4 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(2) Artikel 58 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25).
(3) http://eca.europa.eu.
(4) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union.
ANHANG 6.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM POLITIKBEREICH BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||
ESF |
IPA |
Sonstige soziale Angelegenheiten |
Insgesamt |
||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
160 |
6 |
14 |
180 |
66 |
44 |
49 |
||||
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
160 |
6 |
14 |
180 |
66 |
44 |
49 |
||||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
56 % |
(90) |
100 % |
(6) |
86 % |
(12) |
60 % |
(108) |
73 % |
75 % |
82 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
44 % |
(70) |
0 % |
(0) |
14 % |
(2) |
40 % |
(72) |
27 % |
25 % |
18 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
59 % |
(41) |
0 % |
(0) |
50 % |
(1) |
58 % |
(42) |
39 % |
0 % |
56 % |
Quantifizierbare Fehler |
41 % |
(29) |
0 % |
(0) |
50 % |
(1) |
42 % |
(30) |
61 % |
100 % |
44 % |
Förderfähigkeit |
79 % |
(23) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
77 % |
(23) |
91 % |
64 % |
50 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
4 % |
(1) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
3 % |
(1) |
9 % |
0 % |
0 % |
Genauigkeit |
17 % |
(5) |
0 % |
(0) |
100 % |
(1) |
20 % |
(6) |
0 % |
36 % |
50 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
2,2 % |
|
|
|
|||||||
Obere Fehlergrenze |
3,4 % |
|
|
|
|||||||
Untere Fehlergrenze |
0,9 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Politikbereichs wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 6.2
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN THEMENKREIS KOHÄSION
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
2009 |
Kohäsion Die Kommission sollte die Einhaltung der Bedingungen für eine EU-Förderung überwachen und in diesem Zusammenhang auf die korrekte Anwendung der EU- und der nationalen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe achten. (Ziffer 4.38 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009) |
Die Kommission gibt Anleitungen für die Verwaltungs- und Prüfbehörden der Mitgliedstaaten heraus. Im Mai 2011 veröffentlichte sie ein Arbeitspapier über die wichtigsten Prüfungsfeststellungen zur Anwendung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um einen Dialog mit den Mitgliedstaaten in Gang zu bringen, der auf Verringerung der Anzahl der Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen von Strukturfondsprojekten ausgerichtet ist. Die Gesamtbewertung der Kommission zu den Auswirkungen und zur Wirksamkeit der EU-Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurde im Juni 2011 veröffentlicht. |
Die Kommission hat in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SEK(2011) 1179 vom 5.10.2011) die besonderen Maßnahmen erläutert, die zur Verringerung der festgestellten Risiken ergriffen wurden. Zu ihnen zählen insbesondere vorbeugende und korrigierende Maßnahmen wie Anleitung, Schulung und Zahlungsunterbrechungen. |
Kohäsion Die Kommission sollte dafür sorgen, dass der Austausch nicht zuschussfähiger Ausgaben durch neue Ausgaben (Herausnahme) nicht dazu führt, dass die Mitgliedstaaten neue vorschriftswidrige Ausgaben melden. (Ziffer 4.37 Buchstabe b des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009) |
Die Kommission trägt diesem Risiko während des Abschlusses der Programme des Zeitraums 2000-2006 Rechnung. Im Kommissionsvorschlag für den verordnungsrechtlichen Rahmen des Zeitraums 2014-2020 ist vorgesehen, dass in Fällen, in denen bei EU-Prüfungen Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, die den Jahresabschluss betreffen, die sich daraus ergebende Korrektur durch eine entsprechende Kürzung der für das OP bereitgestellten Finanzmittel vorgenommen wird. Dies würde die Herausnahme und den Austausch von Ausgaben auf das laufende Haushaltsjahr beschränken. |
Der Vorschlag der Kommission für den verordnungsrechtlichen Rahmen für die Jahre 2014-2020 sieht für das System jährlicher Abschlüsse vor: „Werden Unregelmäßigkeiten, die den der Kommission übermittelten Jahresabschluss betreffen, von der Kommission oder dem Europäischen Rechnungshof entdeckt, wird die sich daraus ergebende Finanzkorrektur durch eine entsprechende Kürzung der Unterstützung aus den Mitteln für das operationelle Programm vorgenommen“. Der Vorschlag grenzt damit die Möglichkeiten der Herausnahme/Ersetzung ein. |
|
2009 und 2008 |
Kohäsion Die Kommission sollte durch die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsfunktion sicherstellen, dass die nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme wirksam funktionieren. (Ziffer 4.37 Buchstabe c des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 und Ziffer 6.37 Buchstaben a und c des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008) |
Die Kommission nimmt zu Beginn des Programmplanungszeitraums Konformitätsbewertungen der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme vor und führt während des gesamten Programmplanungszeitraums Prüfungen durch. Zusätzlich stützt sich die Kommission für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 zunehmend auf die nationalen Prüfbehörden, um Sicherheit für das wirksame Funkionieren der Systeme zu erlangen. Im Jahr 2011 hat die Kommission ihre Prüfungen der Arbeit der Prüfbehörden für die OP des Zeitraums 2007-2013 fortgesetzt und in diesem Zusammenhang u. a. eingehende Untersuchungen bei Prüfbehörden durchgeführt (siehe Ziffern 5.35-5.37 und 5.44.-5.51). Insgesamt sind die Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Hinblick auf die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge bedingt wirksam: Die Zahlungen zulasten des EFRE, des KF und des ESF sind weiterhin in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. |
Die Kommission hat seit der Annahme des Aktionsplans 2008 ihre Aufsichtsfunktion gestärkt und wendet weiterhin eine strenge Politik der Aussetzung und Unterbrechung von Zahlungen an, die greift, sobald Mängel festgestellt werden. Dank dieser konsequenten Maßnahmen sind die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten in ihrer Funktionsweise wirkungsvoller geworden. Bestätigt wird diese positive Entwicklung auch durch die niedrigeren Fehlerquoten, die der Hof für die Zuverlässigkeitserklärung 2011 meldet. Wie in der Antwort zu Ziffer 5.44 erläutert wurde, stützt sich die Kommission erst dann auf die Urteile der Prüfbehörden, wenn sie diese umfassend geprüft hat. Die Kommission begrüßt die Bewertung des Hofes, dass die Mitgliedstaaten in all den Fällen, in denen besondere Schwachstellen festgestellt wurden, von den durchzuführenden Korrekturmaßnahmen in Kenntnis gesetzt wurden (siehe Ziffer 5.47). Auf der Grundlage dieser Prüfarbeit stützt sich die Kommission ab Juli 2012 offiziell auf die Arbeit von 13 Prüfbehörden für den EFRE/KF und von 9 für den ESF. |
2009 und 2008 |
Kohäsion Die Kommission sollte die nationalen Behörden zu einer strikten Anwendung der Korrekturverfahren auffordern, ehe sie der Kommission die Ausgaben bescheinigen. (Ziffer 4.37 Buchstabe a des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 und Ziffer 6.37 Buchstaben b und d des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008) |
Die Kommission setzte ihre Politik der Unterbrechung oder Aussetzung der Zahlungen im Falle gravierender Unregelmäßigkeiten oder Systemmängel fort. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission jedes Jahr bis zum 31. März Informationen über Finanzkorrekturen übermitteln. Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat es versäumt, angemessene Korrekturmaßnahmen zu treffen, kann die Kommission Finanzkorrekturen gegen ihn verhängen. Im Jahr 2011 beschloss die Kommission für Programme des Zeitraums 2007-2013 Finanzkorrekturen in Höhe von 217,6 Millionen Euro für den ESF und 2,7 Millionen Euro für den EFRE. Die von den Mitgliedstaaten an die Kommission übermittelten bescheinigten Ausgabenerklärungen sind jedoch weiterhin in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. |
Zu Beginn des Jahres 2011 wurde eine Prüfung der Systeme der Mitgliedstaaten in die Wege geleitet. Sie dient der Verbesserung der Meldung auf nationaler Ebene durchgeführter Finanzkorrekturen an die Kommission und der Sicherstellung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Pünktlichkeit der Meldungen. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass bei den Systemen der MS zur Vornahme von Finanzkorrekturen und deren Meldung Verbesserungen erzielt wurden. Da der Ausgaben- und Kontrollzyklus auf mehrere Jahre angelegt ist, sind Finanzkorrekturen in verschiedenen Stadien der Durchführung möglich, u. a. auch beim Rechnungsabschluss, wenn die Ausgaben abschließend auf Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft werden. |
KAPITEL 7
Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Risikomerkmale
Budgethilfe
Förderfähigkeit kofinanzierter Maßnahmen
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO)
Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI)
Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 7.1 — Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung — wichtige Informationen 2011
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Themenkreises |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Risikomerkmale |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Budgethilfe |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zweckungebundene Budgethilfe ist eher auf die Erreichung von Ergebnissen als auf die Finanzierung von Aktivitäten ausgerichtet. Es ist somit klar, dass die Prüfung nicht über die Phase hinausgehen kann, in der die Mittel aufgrund der Erreichung der vereinbarten Bedingungen überwiesen werden. Die Prüfung der Tätigkeiten, die durch Budgethilfezahlungen finanziert werden können, liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich der nationalen Prüfbehörden, denen begleitende Programme konkrete Unterstützung bieten. Dieses Instrument der Entwicklungshilfe ist eine Antwort der Kommission auf Forderungen der internationalen Entwicklungsgemeinschaft und EU-Interessengruppen nach wirksameren Interventionen, die sich an Ergebnissen und Eigenverantwortung orientieren und verwaltungstechnisch weniger komplex sind, womit die Transaktionskosten für die Partnerländer verringert werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderfähigkeit kofinanzierter Maßnahmen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Abschlusszahlung für ein Projekt zur Unterstützung von Bananenlieferanten in Kamerun war mit schwerwiegenden Fehlern in Bezug auf die Förderfähigkeit behaftet (17). Das vom Begünstigten durchgeführte Ausschreibungsverfahren war durch Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Überdies beachtete der Begünstigte beim Erwerb von Ausrüstung nicht die Ursprungsregel (18). |
Die geltenden Rechtsvorschriften gestatten die förmliche Abweichung von den Regeln zum beschränkten Warenursprung in bestimmten, ordnungsgemäß begründeten Fällen. Derzeit ist es bei der Durchführung dieser Art von Projekten in Afrika nahezu unmöglich, zu vermeiden, dass die Waren aus „nicht förderfähigen Ländern“ stammen. Der Beihilfeempfänger hätte eine Ausnahmeregelung bei der Kommission beantragen sollen, die bei ordnungsgemäßer Begründung auch gewährt worden wäre, wie in diesem Fall, da (aufgrund der besonderen Art der Ausschreibung) das (kolumbianische) Angebot das einzige war. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Abschlusszahlung im Zusammenhang mit einer Finanzhilfevereinbarung zur Förderung und Unterstützung von Vertriebenen in Darfur war mit mehreren Unregelmäßigkeiten behaftet (z. B. außerhalb des Förderzeitraums angefallene Kosten, falsche Zuweisung geteilter Kosten und nicht durch Belege untermauerte Ausgaben) (19). |
In dem angeführten Beispiel besteht ECHO darauf, dass diese humanitäre Maßnahme in Darfur geleistet wurde, das zu einem der schwierigsten Projektstandorte der Welt zählt und durch Unberechenbarkeit, rasche Veränderungen, Unsicherheit und einen schwierigen Zugang zur notleidenden Bevölkerung gekennzeichnet ist, was eine große Managementherausforderung darstellt. Obwohl einige vertragliche Anforderungen in diesem Fall nicht vollständig erfüllt wurden, hat der Partner sichergestellt, dass die Ergebnisse erreicht wurden. Es ist ferner erwähnenswert, dass die beiden anderen vom Hof geprüften Vorgänge mit demselben Partner in anderen Ländern mit keinerlei Fehlern behaftet waren. Dennoch hat ECHO den Partner an seine vertraglichen Pflichten und die Notwendigkeit der weiteren Verbesserung seiner internen Kontrollsysteme erinnert. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
7.19. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Folgenden wird ein Beispiel dafür angeführt (siehe Beispiel 7.2). |
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Hof stellte fest, dass ein Vergabeverfahren im Bereich des TAIEX (20), für das drei Zwischenzahlungen getätigt wurden, vorschriftswidrig war. Die Kommission vergab den Auftrag an ein Unternehmen, das die Bedingung, wonach Expertenwissen ausschließlich für das Projekt bereitgestellt werden musste, nicht erfüllte, während dies bei anderen Unternehmen der Fall war. Gemäß der den Bietern bereitgestellten Auftragsbeschreibung sollten die Experten ab dem 1. April 2008 zur Verfügung stehen. Im Falle des erfolgreichen Bieters standen die Experten erst ab dem 21. Mai 2008 zur Verfügung. Dennoch erhielt das betreffende Unternehmen den Zuschlag. |
Die von der Kommission vertretene Auslegung der Klausel über die Verfügbarkeit von Sachverständigen ergab keine Wettbewerbsvorteile für den erfolgreichen Bieter. Es war offensichtlich, dass die vom Bieter vorgeschlagenen Sachverständigen nicht dazu aufgefordert würden, im Rahmen zweier unterschiedlicher Verträge mit der Kommission zu arbeiten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (GD ECHO) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienst für außenpolitische Instrumente (FPI) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
7.24. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Managementerklärungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
7.25. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die GD ECHO ist der Überzeugung, dass diese Methode das Risiko für ihre operativen Mittel adäquat wiedergibt:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Verschiedene Dienststellen der Kommission haben unterschiedliche Praktiken in Bezug auf die Art und den Zweck der „Vor-Ort-Kontrollen“ im Rahmen ihrer allgemeinen Kontrollsysteme sowie in Bezug darauf, ob sie sie zum Zweck der Zuverlässigkeitserklärung einsetzen oder nicht. Daher kann die Kommission — aus Gründen der Kostenwirksamkeit — eine allgemeine Empfehlung nicht akzeptieren, dass die Verbesserung der Vor-Ort-Kontrollen zu einer erheblichen Verbesserung der finanziellen Verwaltung der Finanzhilfevereinbarungen in Bezug auf die Förderfähigkeit von Ausgaben führen würde. Was den Umfang der vertraglich in Auftrag gegebenen Prüfungen betrifft, so ist die Kommission der Auffassung, dass der Prüfungsumfang im Hinblick auf die Finanzhilfen beträchtlich und ausreichend ist. Angesichts der vom Rechnungshof selbst festgestellten Fehlerquote für dieses Kapitel kann die Kommission diese Empfehlung mit Blick auf die Fortsetzung ihrer langjährigen Bemühungen zur Verbesserung der bestehenden Regelungen nur teilweise akzeptieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
(1) Die im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds gewährten Hilfen werden in einem gesonderten Bericht behandelt, da sie getrennt vom Gesamthaushaltsplan finanziert werden.
(2) Im Rahmen von Haushaltstitel 19 und 21, wie aus Tabelle 7.1 hervorgeht.
(3) Im Rahmen von Haushaltstitel 19.
(4) Hauptsächlich im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe, des Phare-Programms einschließlich der Hilfe nach dem Beitritt, des CARDS-Programms und der Heranführungshilfe für die Türkei.
(5) Im Rahmen von Haushaltstitel 22.
(6) Rund die Hälfte der betreffenden Mittel wird in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NRO), die andere Hälfte über die Vereinten Nationen oder andere internationale Organisationen abgewickelt. Finanzierungsvereinbarungen werden nur mit Nichtregierungsorganisationen geschlossen, welche die Partnerschaftsrahmenvereinbarungen (FPA) unterzeichnet haben, sowie mit Organisationen der Vereinten Nationen, die das Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) unterzeichnet haben.
(7) Im Rahmen von Haushaltstitel 23.
(8) Ziel des Europäischen Katastrophenschutzes ist es, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten, der Bewerberländer und von Drittstaaten im Bereich der Reaktions- und Vorsorgemaßnahmen im Falle von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen, terroristischen Handlungen und technologischen, radiologischen oder ökologischen Unfällen zu unterstützen.
(9) Im Rahmen von Haushaltstitel 23.
(10) Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41), Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82), Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 1) und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (ABl. L 327 vom 24.11.2006, S. 1).
(11) Die im Jahr 2011 aus dem Gesamthaushaltsplan getätigten Budgethilfezahlungen beliefen sich auf 1 Milliarde Euro.
(12) Siehe Ziffer 46 des Jahresberichts des Hofes zu den Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 315).
(13) Der mit diesen Verträgen verbundene Wert wird auf 1,5 Milliarden Euro geschätzt.
(14) Kamerun, Georgien, Malawi, Palästina, Philippinen, Russland, Tunesien und Vietnam (EuropeAid) sowie Albanien, Montenegro und Serbien (GD ELARG).
(15) Zwei mit Sitz in der Schweiz, jeweils einer mit Sitz in Frankreich bzw. mit Sitz in Irland (die geprüften Zahlungen betrafen 16 Projekte der humanitären Hilfe, die in 11 Ländern durchgeführt wurden).
(16) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 0 % (untere Fehlergrenze) und 2,4 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(17) Der geprüfte Projektbetrag beläuft sich auf 1,6 Millionen Euro, die Fehlerquote beträgt 81,7 %.
(18) Der Lieferant und die Waren müssen aus einem AKP-Staat oder einem Mitgliedstaat stammen.
(19) Der geprüfte Betrag der Finanzhilfevereinbarung beläuft sich auf 0,42 Millionen Euro, die Fehlerquote beträgt 13,2 %.
(20) TAIEX — Technical Assistance and Information Exchange Instrument (Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch).
(21) In Artikel 56 der Haushaltsordnung werden die Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, bevor eine Einrichtung mit der Ausführung des EU-Haushaltsplans betraut wird. Diese Vorschriften lassen sich nicht auf die GASP-Missionen anwenden, da die Kommission vor Anlaufen der GASP-Missionen keine Nachweise dafür erlangen kann, dass die betreffenden Bedingungen erfüllt sind. Ziel des Dienstes für außenpolitische Instrumente ist es deshalb, die Missionen so rasch wie möglich nach ihrem Anlaufen zu akkreditieren. Um während dieser Übergangsphase die Risiken zu begrenzen, wurden entsprechende Kontrollen eingeführt. Bis Ende 2011 war aber nur eine (EULEX Kosovo) von neun laufenden GASP-Missionen akkrediert.
(22) Die ausführlichen Ergebnisse der Bewertung des Jährlichen Tätigkeitsberichts von EuropeAid sind im Jahresbericht des Rechnungshofs zum achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds dargelegt. Wie in Ziffer 7.14 erwähnt, wurden die Überwachungs- und Kontrollsysteme der DG ELARG im Jahr 2011 nicht bewertet.
(23) Siehe Ziffern 1.21-1.23.
(24) Siehe http://ec.europa.eu/europeaid/what/economic-support/documents/guidelines_budget_support_en.pdf
(25) Siehe hierzu die Mitteilung der Kommission über den künftigen Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten (KOM(2011) 638 endg.)
(26) Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Jährlichen Tätigkeitsberichte.
(27) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
ANHANG 7.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS AUSSENBEZIEHUNGEN, AUSSENHILFE UND ERWEITERUNG
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||||
EuropeAid (3) |
FPI |
GD ELARG |
GD ECHO |
Insgesamt |
|||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
81 |
8 |
38 |
23 |
150 |
165 |
180 |
180 |
|||||
Vorschüsse |
17 |
2 |
4 |
7 |
30 |
75 |
83 |
71 |
|||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
64 |
6 |
34 |
16 |
120 |
90 |
97 |
109 |
|||||
Anteil der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
73 % |
(59) |
50 % |
(4) |
68 % |
(26) |
52 % |
(12) |
67 % |
(101) |
77 % |
87 % |
73 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
27 % |
(22) |
50 % |
(4) |
32 % |
(12) |
48 % |
(11) |
33 % |
(49) |
23 % |
13 % |
27 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||||
Vorschüsse |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
11 % |
17 % |
19 % |
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
100 % |
(22) |
100 % |
(4) |
100 % |
(12) |
100 % |
(11) |
100 % |
(49) |
89 % |
83 % |
81 % |
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
59 % |
(13) |
50 % |
(2) |
92 % |
(11) |
9 % |
(1) |
55 % |
(27) |
53 % |
74 % |
60 % |
Quantifizierbare Fehler |
41 % |
(9) |
50 % |
(2) |
8 % |
(1) |
91 % |
(10) |
45 % |
(22) |
47 % |
26 % |
40 % |
Förderfähigkeit |
67 % |
(6) |
100 % |
(2) |
100 % |
(1) |
100 % |
(10) |
86 % |
(19) |
72 % |
100 % |
79 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
17 % |
0 % |
21 % |
Genauigkeit |
33 % |
(3) |
0 % |
— |
0 % |
— |
0 % |
— |
14 % |
(3) |
11 % |
0 % |
0 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
1,1 % |
|
|
|
|||||||||
Obere Fehlergrenze |
2,4 % |
|
|
|
|||||||||
Untere Fehlergrenze |
0,0 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
(3) Einschließlich zwei Vorgängen der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).
ANHANG 7.2
ЕRGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS AUSSENBEZIEHUNGEN, AUSSENHILFE UND ERWEITERUNG
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme von EuropeAid
|
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Externe Prüfungen |
Interne Revision |
Gesamtbewertung |
Zentrale Systeme |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Delegationen |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
n. z. |
Bedingt wirksam |
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme der GD ECHO
|
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Ex-post-Kontrollen |
Interne Revision |
Gesamtbewertung |
Zentrale Systeme |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Bewertung ausgewählter Überwachungs- und Kontrollsysteme des FPI
|
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Ex-post-Kontrollen |
Interne Revision |
Gesamtbewertung |
IfS |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Nicht wirksam |
Bedingt wirksam |
GASP |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
ANHANG 7.3
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN THEMENKREIS AUSSENBEZIEHUNGEN, AUSSENHILFE UND ERWEITERUNG
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
2009 |
Die GD ECHO sollte die Beurteilung der Vorschläge für Maßnahmen der humanitären Hilfe besser dokumentieren (z. B. durch Einführung standardisierter Bewertungsberichte). |
Die GD ECHO hat die Dokumentation der Vorschläge für Maßnahmen der humanitären Hilfe verbessert. |
Die GD ECHO stimmt der Analyse des Rechnungshofs zu. |
Die GD ECHO sollte einen Mechanismus festlegen und einrichten, der es erlaubt, Daten zur Inanspruchnahme der Beschaffungszentren für humanitäre Hilfe (Humanitarian Procurement Centres) durch ihre Partner zu sammeln und zu analysieren. |
Die GD ECHO wendete im Jahr 2011 eine Zwischenlösung an, um bis zur Einführung eines automatisierten Mechanismus, mit dem die Informationen direkt bei den Partnern eingeholt werden, so viele Daten wie möglich direkt bei den Beschaffungszentren für humanitäre Hilfe einzuholen. |
Die GD ECHO stimmt der Analyse des Rechnungshofs zu. |
|
Die GD RELEX sollte ausreichende Ressourcen für die Analyse und die Abrechnung der alten Verträge im Zusammenhang mit dem Krisenreaktionsmechanismus und der GASP, bei denen die Durchführungsfristen bereits verstrichen sind, bereitstellen. |
Der FPI hat angemessene Maßnahmen für die Abrechnung der Verträge im Zusammenhang mit dem Krisenreaktionsmechanismus und dem IfS getroffen. Im Bereich der GASP sind aber noch weitere Anstrengungen erforderlich, um der Empfehlung des Hofes nachzukommen. |
Die Kommission räumt ein, dass weitere Anstrengungen in Bezug auf den Abschluss alter GASP-Verträge erforderlich sind. Daher wurde ein Aktionsplan mit dem Ziel erstellt, die Situation bis Ende 2012 zu verbessern |
|
Die GD ELARG sollte ihre Checklisten für die interne Kontrolle dahin gehend überarbeiten, dass alle durchgeführten Kontrollen dokumentiert werden. |
Es wurden neue Checklisten ausgearbeitet, an die betroffenen Bediensteten verteilt und im Intranet der GD ELARG zur Verfügung gestellt. Bei den im Hinblick auf die Zuverlässigkeitserklärung 2010 und 2011 durchgeführten Prüfungen hat sich bestätigt, dass die EU-Delegationen tatsächlich aktualisierte Checklisten verwenden. |
|
|
Die GD ELARG sollte weiterhin ausreichende Ressourcen für die Analyse der noch nicht abgewickelten endgültigen Ausgabenerklärungen für Phare und die Übergangsfazilität in den neuen Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen. |
Der Rückstand bei den endgültigen Ausgabenerklärungen hat sich im Laufe des Haushaltsjahrs verringert. Allerdings lagen bei 401 Programmen in 88 Fällen bis Ende 2011 noch keine endgültigen Ausgabenerklärugen vor. Daher sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich, um der Empfehlung des Hofes nachzukommen. |
Die GD ELARG ist entschlossen, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um die bestehenden Rückstände weiter abzubauen. Die GD ELARG wird weiterhin alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Rechnungen für Phare/die Übergangsfazilität EU-12 abzuschließen. |
|
2009 |
Die GD ELARG sollte die als Vorbedingung für den Verzicht auf die Ex-ante-Kontrollen zu erfüllenden Kriterien sowie die Bedingungen, die dazu führen können, dass die Übertragung der Verwaltungsbefugnisse an Länder im Rahmen der dezentralen Verwaltung ausgesetzt wird, detaillierter beschreiben und die Leistungsfähigkeit der von den nationalen Behörden angewendeten Systeme überprüfen. (Weiterverfolgung/Aktualisierung einer 2009 vorgebrachten Empfehlung im Jahr 2010) |
Die DG ELARG hat 2011 mit einer Analyse der Optionen für eine detailliertere Beschreibung der Kriterien und Bedingungen, die dazu führen können, dass Verwaltungsbefugnisse übertragen werden und auf Ex-ante-Kontrollen verzichtet wird, begonnen. Im Jahr 2011 wurden vier Teilsysteme einer Prüfung unterzogen, was u. a. das Funktionieren einiger Schlüsselaspekte der nationalen Systeme in Kroatien und der Türkei abdeckte. Die betroffenen EU-Delegationen haben ihre Pläne für die Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen umgesetzt und auf diese Weise zusätzliche Gewähr für das Funktionieren der nationalen Systeme erlangt. |
Diese Analyse wird im Rahmen des neuen Instruments für Heranführungshilfe vertieft. Die regelmäßige Überwachung der nationalen Systeme durch die zentralen Dienststellen und die Delegationen wird fortgesetzt, wobei die Prüfungen der Teilsysteme zu den genutzten Instrumenten gehören. |
Die GD ELARG sollte die Qualität der Daten, die Eingang in ihr Managementinformationssystem finden, weiter verbessern. (Weiterverfolgung/Aktualisierung einer 2009 vorgebrachten Empfehlung im Jahr 2010) |
Die DG ELARG verabschiedete eine neue Leitlinie, um die Qualität der in CRIS gespeicherten Daten zu gewährleisten. Die neuen Checklisten für Zahlungen im Rahmen des DIS sehen Kontrollen der in iPerseus erfassten Auftragsdaten vor. Die Wirksamkeit der neuen Verfahren muss aber in der Zukunft noch bewertet werden. |
|
|
Die GD ELARG sollte ein Instrument entwickeln, das die Konsolidierung der die Recht- und Ordnungsmäßigkeit betreffenden Ergebnisse der Prüfbesuche erleichtert. (Weiterverfolgung/Aktualisierung einer 2009 vorgebrachten Empfehlung im Jahr 2010) |
Einige EU-Delegationen haben damit begonnen, ihre eigenen Instrumente zur Konsolidierung zu entwickeln, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich, um eine gemeinsame Basis zu definieren, die verschiedenen Ansätze aufeinander abzustimmen und ihre wirksame Umsetzung zu überwachen. |
Bei der Ausführung ihrer Überwachungstätigkeiten werden die zentralen Dienststellen der GD ELARG die Förderung und Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen übernehmen. |
|
Die GD ELARG sollte bei den Vorgängen im Rahmen der zentralen Verwaltung mehr Ex-post-Prüfungen durchführen. (Weiterverfolgung/Aktualisierung einer 2009 vorgebrachten Empfehlung im Jahr 2010) |
Die Ex-post-Prüfungen wurden im Jahr 2011 deutlich verstärkt. Bei vier von sechs „zentralisierten“ Delegationen fanden Ex-post-Kontrollen statt. |
Die Bemühungen werden im Jahr 2012 fortgesetzt, ein weiteres Land wurde besucht und das ursprüngliche Arbeitsprogramm wird bis Ende des Jahres abgeschlossen. |
|
2008 |
Die GD RELEX sollte ihre Methodik im Bereich der Ex-post-Kontrollen festigen und die diesbezüglichen Empfehlungen des internen Prüfers unverzüglich umsetzen. (Diese Empfehlung wurde auch im Jahresbericht 2008 vorgebracht). |
Der FPI hat seine Methodik für Ex-post-Kontrollen im Bereich der GASP und des IfS gefestigt. Die betreffenden Leitlinien sind aber noch unvollständig, und die Kriterien für die Risikobewertungen sollten besser definiert werden. |
Der FPI hat bereits seine methodischen Leitlinien erstellt und wird sie während des gesamten Jahres auf der Grundlage der Rückmeldungen aus durchgeführten Kontrollen weiter verbessern. Die Kriterien für die Risikobewertung werden im Jahr 2012 verfeinert, um mehr Klarheit im Hinblick auf die Auswahl von Projekten, die im Jahr 2013 kontrolliert werden, zu gewährleisten. Alle Empfehlungen des internen Prüfers an die GD RELEX im Zusammenhang mit Ex-post-Kontrollen wurden umgesetzt. |
KAPITEL 8
Forschung und andere interne Politikbereiche
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Forschungsrahmenprogramme
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Forschungsrahmenprogramme
Ex-ante-Dokumentenprüfungen
Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen
Ex-post-Finanzprüfungen der Kommission
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) — Programm zur Unterstützung der IKT-Politik
Ex-ante-Dokumentenprüfungen
Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen
Ex-post-Finanzprüfungen der Kommission
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
Ergebnisse der Prüfung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 8.1 — Forschung und andere interne Politikbereiche — wichtige Informationen 2011
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Themenkreises |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forschungsrahmenprogramme |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 8.1 — In einer Kostenaufstellung festgestellter Fehler im Zusammenhang mit Personalkosten Ein an einem RP7-Projekt beteiligter Zuwendungsempfänger meldete 308 000 Euro an Personalkosten. Die Prüfung des Hofes ergab, dass der Zuwendungsempfänger
Diesen Feststellungen zufolge wurden die Personalkosten um insgesamt 45 000 Euro zu hoch angegeben. |
Example 8.1 — In einer Kostenaufstellung festgestellter Fehler im Zusammenhang mit Personalkosten In dem vom Hof genannten Fall wurde der zu Unrecht beantragte Betrag bereits mit den nachfolgenden Zahlungen verrechnet. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
8.16. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 8.2 — In einer Kostenaufstellung festgestellter Fehler im Zusammenhang mit sonstigen indirekten Kosten Ein Zuwendungsempfänger meldete Gemeinkosten in Höhe von 366 891 Euro und bezog die indirekten Kosten für alle seine Abteilungen ein, wobei er bei der Zurechnung dieser Kosten zu den Forschungsprojekten aber lediglich das Forschungspersonal als Verteilerschlüssel heranzog. Dadurch wurden nicht projektbezogene Kosten geltend gemacht und letztendlich 180 670 Euro zu viel beantragt. |
Beispiel 8.2 — In einer Kostenaufstellung festgestellter Fehler im Zusammenhang mit sonstigen indirekten Kosten Die Kommission hat das kontradiktorische Verfahren mit dem Zuwendungsempfänger durchgeführt. Nach ergänzenden Angaben und Erklärungen durch den Zuwendungsempfänger gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass für die indirekten Kosten für dieses Projekt insgesamt 39 735 EUR zu viel beantragt wurden, die 2012 in voller Höhe wieder eingezogen wurden. Außerdem hat die Kommission dem Zuwendungsempfänger mitgeteilt, dass dieser systematische Fehler auch in den anderen Projekten, an denen er teilnimmt, korrigiert werden sollte, was er auch zugesagt hat. Das Problem der Berechnung der indirekten Kosten ist der Kommission gut bekannt. Falls der Vorschlag für „Horizont 2020“ angenommen wird, würde dieses Problem vermieden, da für die indirekten Kosten pauschal ein gewisser Prozentsatz der direkten Kosten erstattet wird. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Forschungsrahmenprogramme |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ex-ante-Dokumentenprüfungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ex-post-Finanzprüfungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zugrundelegung der Arbeit externer Prüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Systeme für die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter EU-Mittel |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) — Programm zur Unterstützung der IKT-Politik |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ex-ante-Dokumentenprüfungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsbescheinigung zu Kostenaufstellungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ex-post-Finanzprüfungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Managementerklärungen der Kommission |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
8.39. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG DES GARANTIEFONDS FÜR MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN AUSSENBEZIEHUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
(1) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 10). In den Erwägungsgründen heißt es, dass die Haushaltsführung des Garantiefonds vom Rechnungshof nach Verfahren kontrolliert wird, die vom Rechnungshof, der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) gemeinsam festgelegt worden sind.
(2) Der Europäische Forschungsraum setzt sich aus sämtlichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Programmen und Strategien in Europa zusammen, die eine grenzüberschreitende Komponente beinhalten. Gemeinsam bieten sie Wissenschaftlern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen deutlich bessere Möglichkeiten für Mobilität, Wettbewerb und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
(3) Die sechs Generaldirektionen sind: GD Forschung und Innovation (RTD), GD Informationsgesellschaft und Medien (INFSO), GD Bildung und Kultur (EAC), GD Unternehmen und Industrie (ENTR), GD Mobilität und Verkehr (MOVE) und GD Energie (ENER). Bei den zwei Exekutivagenturen handelt es sich um i) die Exekutivagentur für die Forschung (REA) und ii) die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (ERCEA).
(4) Bei den für Forschung zuständigen gemeinsamen Unternehmen der Europäischen Union handelt es sich um das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie, das gemeinsame Unternehmen Clean Sky, das gemeinsame Unternehmen Artemis, das gemeinsame Unternehmen „Innovative Arzneimittel“, das gemeinsame Unternehmen ENIAC sowie das gemeinsame Unternehmen „Brennstoffzellen und Wasserstoff“.
(5) Die GD ECFIN unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zugang zu Beteiligungskapital, Wagniskapital und Kreditfinanzierung über Finanzinstrumente der Union, die im Auftrag der Kommission vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) verwaltet werden.
(6) Die GD ENTR verwaltet das Teilprogramm „Unternehmerische Initiative und Innovation“. Die dabei im Rahmen des CIP gewährten Finanzhilfen werden von der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (EACI) verwaltet.
(7) Für den Bereich Forschung stützte sich diese Bewertung auf die Stichprobe von 85 Zahlungen zu den Rahmenprogrammen. Bei den anderen internen Politikbereichen beruhte diese Bewertung und die Bewertung der Ex-post-Finanzprüfungen von Projekten auf einer zusätzlichen Stichprobe von 30 Zahlungen zu dem von der DG INFSO verwalteten Teilprogramm des CIP, d. h. dem Programm zur Unterstützung der IKT-Politik.
(8) Diese Bewertung stützte sich auf eine Stichprobe von 31 Kostenaufstellungen von Zuwendungsempfängern, zu denen Prüfungsbescheinigungen vorgelegt worden waren.
(9) Diese Bewertung stützte sich in erster Linie auf die Analyse von 30 Akten über Ex-post-Prüfungen.
(10) Analysiert wurden die Jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektoren der Generaldirektionen RTD, INFSO, ENTR und EAC sowie der Direktoren von zwei Exekutivagenturen, nämlich der ERCEA und der REA.
(11) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 1,1 % (untere Fehlergrenze) und 4,9 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(12) Bestätigt wird dies auch im Vermerk der Kommission für Zuwendungsempfänger vom 19. März 2012 zur Frage der Vermeidung von Fehlern, die in Kostenaufstellungen häufig vorkommen. Darin heißt es, dass die meisten Fehler entstehen, weil die Vorschriften falsch ausgelegt werden oder die Zuwendungsempfänger die Bestimmungen der Finanzhilfevereinbarung oder die Finanzleitlinien nicht gebührend beachten.
(13) Siehe Ziffer 6.13 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010, Ziffern 5.19-5.20 und 8.11-8.12 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 sowie Ziffern 7.12-7.15 und 10.12-10.13 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2008.
(14) Diese Zahlungen setzen sich zusammen aus 60 Zwischen- oder Abschlusszahlungen zu den Rahmenprogrammen, 25 Vorschüssen zu den Rahmenprogrammen, 21 Zahlungen in Verbindung mit den Beiträgen für die auf dem Gebiet der Forschung tätigen gemeinsamen Unternehmen, der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis und den Programmen EGNOS und Galileo sowie zwei Vorschüssen für den Forschungsfonds für Kohle und Stahl.
(15) Beim RP7 müssen Zuwendungsempfänger Bescheinigungen nur dann vorlegen, wenn der EU-Beitrag höher als 375 000 Euro ist. Die Kommission schätzt, dass 80 % der Empfänger unter diesem Schwellenwert bleiben werden.
(16) Nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Prüfungen, mit denen eine für die Grundgesamtheit repräsentative Fehlerquote festgestellt werden soll.
(17) Die aufgedeckten Schwachstellen betrafen in erster Linie die regelwidrige Anerkennung nicht erstattungsfähiger Kosten, eine für die Grundgesamtheit nicht repräsentative Stichprobenziehung und die Validierung nicht korrekter indirekter Kosten.
(18) Die Prüfungen betrafen das RP6 und das RP7.
(19) Ein Fehler gilt als „behoben“, wenn der Zuwendungsempfänger die von der Kommission vorgeschlagene Pauschalkorrektur akzeptiert oder überarbeitete Kostenaufstellungen für die von der Extrapolation betroffenen Projekte vorlegt.
(20) GD ENTR, GD INFSO und GD RTD.
(21) GD ENTR und GD RTD.
(22) Siehe Ziffern 8.12 und 8.13.
(23) Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (ABl. L 293 vom 12.11.1994, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 89/2007 (ABl. L 22 vom 31.1.2007, S. 1).
(24) In erster Linie die EIB; dies gilt aber auch für Euratom-Darlehen zugunsten von Drittstaaten und für EU-Darlehen zugunsten von Drittstaaten als Teil der makrofinanziellen Hilfe.
(25) Das vom Fonds vor Konsolidierung ausgewiesene eigene Nettoguthaben belief sich auf 1 495 Millionen Euro.
(26) Über die Prüfung der Verwaltungsausgaben wird in Kapitel 9 berichtet.
(27) Die zum Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) und zum Programm für lebenslanges Lernen gezahlten Vorschüsse beliefen sich auf 3 837 Millionen Euro bzw. 1 208 Millionen Euro.
(28) Die zum Siebten Rahmenprogramm (2007-2013) und zum Programm für lebenslanges Lernen geleisteten Zwischen- und Abschlusszahlungen beliefen sich auf 2 128 Millionen Euro bzw. 168 Millionen Euro.
Quelle: Jahresrechnung 2011 der Europäischen Union.
ANHANG 8.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS FORSCHUNG UND ANDERE INTERNE POLITIKBEREICHE
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||||
RP6 |
RP7 |
LLP |
Sonstige |
Insgesamt |
|||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
17 |
68 |
10 |
55 |
150 |
150 |
351 |
361 |
|||||
Vorschüsse |
2 |
23 |
9 |
30 |
64 |
77 |
125 |
237 |
|||||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
15 |
45 |
1 |
25 |
86 |
73 |
226 |
124 |
|||||
Anteil der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
47 % |
(8) |
32 % |
(22) |
100 % |
(10) |
65 % |
(36) |
51 % |
(76) |
61 % |
72 % |
86 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
53 % |
(9) |
68 % |
(46) |
0 % |
(0) |
35 % |
(19) |
49 % |
(74) |
39 % |
28 % |
14 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||||||
Aufschlüsselung nach Ausgabenart |
|||||||||||||
Vorschüsse |
0 % |
(0) |
11 % |
(5) |
0 % |
(0) |
63 % |
(12) |
23 % |
(17) |
12 % |
9 % |
19 % |
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
100 % |
(9) |
89 % |
(41) |
0 % |
(0) |
37 % |
(7) |
77 % |
(57) |
88 % |
91 % |
81 % |
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
0 % |
(0) |
39 % |
(18) |
0 % |
(0) |
53 % |
(10) |
38 % |
(28) |
33 % |
35 % |
34 % |
Quantifizierbare Fehler |
100 % |
(9) |
61 % |
(28) |
0 % |
(0) |
47 % |
(9) |
62 % |
(46) |
67 % |
65 % |
66 % |
Förderfähigkeit |
100 % |
(9) |
96 % |
(27) |
0 % |
(0) |
100 % |
(9) |
98 % |
(45) |
97 % |
55 % |
65 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
0 % |
6 % |
3 % |
Genauigkeit |
0 % |
(0) |
4 % |
(1) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
2 % |
(1) |
3 % |
39 % |
32 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
3,0 % |
|
|
|
|||||||||
Obere Fehlergrenze |
4,9 % |
|
|
|
|||||||||
Untere Fehlergrenze |
1,1 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 8.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN IM THEMENKREIS FORSCHUNG UND ANDERE INTERNE POLITIKBEREICHE
Bewertung der geprüften Systeme
Betroffenes System |
Ex-ante-Dokumentenprüfungen |
Prüfungsbescheinigung |
Ex-post-Finanzprüfungen |
Gesamtbewertung |
Forschungsrahmenprogramme |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation — Programm zur Unterstützung der IKT-Politik |
Bedingt wirksam |
n. z. |
Nicht wirksam |
Bedingt wirksam |
ANHANG 8.3
STAND DER WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DEN THEMENKREIS FORSCHUNG UND ANDERE INTERNE POLITIKBEREICHE
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
2009 |
Die Kommission sollte die bescheinigenden Prüfer dazu ermutigen, sich noch besser mit den Förderfähigkeitskriterien vertraut zu machen, damit die Zuverlässigkeit der von ihnen ausgestellten Prüfungsbescheinigungen erhöht wird (Ziffer 8.32). |
Für den Fall, dass bei Ex-post-Prüfungen umfangreiche Abweichungen zwischen den bescheinigten und den geprüften Beträgen aufgedeckt werden, besteht kein Rückmeldungsverfahren, das dazu dient, den bescheinigenden Prüfern die Prüfungsfeststellungen der Kommission bekannt zu geben. Die Kommission plant die Einrichtung eines entsprechenden Verfahrens für 2012. Darüber hinaus hat die Kommission 2012 eine Informationskampagne für Zuwendungsempfänger und die von ihnen beauftragten bescheinigenden Prüfer mit dem Ziel gestartet, die Zuverlässigkeit der vorgelegten Kostenaufstellungen und (ggf.) der zugehörigen Prüfungsbescheinigungen zu erhöhen. |
Bei den Dienststellen der Kommission gibt es bereits ein Verfahren, das dazu dient, den bescheinigenden Prüfern Rückmeldungen zu machen, wenn bei den Ex-post-Prüfungen der Kommission erhebliche Unterschiede zwischen den bescheinigten Kostenaufstellungen und den Feststellungen der Kommission bestehen. Dabei geht entweder ein Schreiben an die Zuwendungsempfänger, in dem sie aufgefordert werden, den bescheinigenden Prüfern die Rückmeldungen mitzuteilen, oder man richtet sich direkt an die bescheinigenden Prüfer. |
2008 |
Die Kommission sollte für eine rigorose Anwendung der Kontrollen sorgen, insbesondere indem sie ggf. Sanktionen verhängt und im Fall zu Unrecht erstatteter Kosten Wiedereinziehungen bzw. Anpassungen vornimmt (Ziffer 7.42). |
Die Kommission setzte 2011 ihre Anstrengungen zur Umsetzung von Prüfungsergebnissen durch Anpassung der Kostenaufstellungen oder Ausstellung von Einziehungsanordnungen fort. Außerdem verlangt sie seit 2009 systematisch Schadenersatz von Teilnehmern, die überhöhte Ausgaben gemeldet und dadurch ungerechtfertigte finanzielle Beiträge von der Kommission erhalten haben. Allerdings wurde festgestellt, dass in der Praxis insbesondere bei Extrapolationen mehr Verfahren eingeleitet als abgeschlossen wurden. |
Da die Dienststellen der Kommission die Rechte der Zuwendungsempfänger in allen Phasen berücksichtigen müssen, ist die Umsetzung der Prüfungsergebnisse, vor allem im Zusammenhang mit der Extrapolation, ein schwieriger und langwieriger Prozess. Außerdem können einige Fälle erst umgesetzt werden, wenn das Projekt abgeschlossen ist. In letzter Zeit wurde der Verwaltung von Extrapolationsfällen eine hohe Priorität eingeräumt. So wurde beispielsweise in der GD RTD das für dieses Verfahren zuständige Team verstärkt, und infolgedessen konnten bis zum 8. Mai 2012 17 Extrapolationsfälle abgeschlossen und 13 eingeleitet werden. |
KAPITEL 9
Verwaltungs- und sonstige Ausgaben
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale des Themenkreises
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Bemerkungen zu den einzelnen Organen und Einrichtungen
Europäisches Parlament
Europäischer Rat und Rat
Kommission
Rechnungshof
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Europäischer Auswärtiger Dienst
Sonstige Organe und Einrichtungen
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 9.1 — Verwaltungs- und sonstige Ausgaben — wichtige Informationen 2011
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale des Themenkreises |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
WIRKSAMKEIT DER SYSTEME |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN ZU DEN EINZELNEN ORGANEN UND EINRICHTUNGEN |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europäisches Parlament |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlung von Sozialleistungen und Zulagen an Bedienstete |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einstellung von akkreditierten parlamentarischen Assistenten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Durchführung der Ex-ante-Überprüfung von Einstellungsverfahren |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftragsvergabe |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europäischer Rat und Rat |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftragsvergabe |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kommission |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung und Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftragsvergabe |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechnungshof |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vertragsabschluss mit Zeit- und Vertragsbediensteten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Europäischer Auswärtiger Dienst |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlung von Sozialleistungen und Zulagen an Bedienstete |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vertragsabschluss mit Zeitbediensteten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltung eines Vertrags über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auftragsvergabe |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sonstige Organe und Einrichtungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
9.33. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
9.34. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Eine automatische Aktualisierung der Beträge der Zulagen gleicher Art, die vom belgischen Staat gezahlt werden, wird von der Kommission seit April 2012 in SYSPER 2/Rechte (IT-System für die Verwaltung individueller Ansprüche) durchgeführt. Diese Automatisierung wird das Fehlerrisiko erheblich verringern, da die Aktualisierung nicht länger manuell erfolgt. Die anderen Mitgliedstaaten werden folgen. Außerdem wird ein neues Modul auf der Betriebsoberfläche von SYSPER 2/Rechte installiert. Die Bediensteten werden aufgefordert, die Berufstätigkeit des Ehegatten anzugeben. Die weiteren Module von SYSPER 2/Rechte, die installiert werden, umfassen auch Bereiche von Zulagen gleicher Art. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der EAD wird seine Bediensteten einmal jährlich auffordern, ihre Personakte zu aktualisieren und sie an ihre Pflicht erinnern, derartige Zulagen anzugeben. Dies wird jeweils im September geschehen. Die IT-Systeme müssen eine regelmäßige Aktualisierung der Beträge ermöglichen, die nach nationalen oder regionalen Vorschriften über die Erhöhung derartiger Zulagen gezahlt wurden. Nach Kenntnisstand des EAD hat das PMO eine IT-Anwendung entwickelt und kürzlich an von den belgischen Behörden gezahlten Zulagen getestet und wird diese Anwendung schrittweise auf andere Bedienstete, einschließlich des EAD-Personals, ausweiten. Der EAD wird das PMO bitten, ihm diese IT-Anwendung so rasch wie möglich zur Verfügung zu stellen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Während des Übergangszeitraums, in dem eine hohe Anzahl von Diplomaten aus den Mitgliedstaaten als Zeitbedienstete eingestellt wurden, wurden einige Verträge möglicherweise erst eine gewisse Zeit nach Dienstantritt der Betreffenden unterzeichnet. Diese Fälle blieben die Ausnahme. Alle Bediensteten wurden nach den üblichen Standardverfahren eingestellt. Der EAD wird die notwendigen Maßnahmen treffen, damit solche Fälle künftig nicht mehr auftreten. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg (OIL) hat sein Konzept in Bezug auf Ausschreibungsverfahren bereits überarbeitet, um alle Aspekte der Leistungsbeschreibungen zu straffen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Empfehlung 3 wird durch die Einrichtung des Referats MDR-A2 und die umfangreichen Arbeiten zur Verbesserung der Qualität der Vergabeverfahren umgesetzt. MDR-A2 hat außerdem ein Vergabehandbuch und ein Muster für Verträge über Sicherheitsdienstleistungen in Delegationen erstellt. Weitere Muster sind in Vorbereitung. |
(1) Der besondere Jahresbericht des Hofes über die Europäischen Schulen ist an den Obersten Rat der Europäischen Schulen mit Kopie an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission gerichtet.
(2) Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen, interne Revision, Aufzeichnung von Ausnahmen und Normen für die interne Kontrolle.
(3) Die Analyse bezog sich auf die folgenden Generaldirektionen und Ämter der Kommission: das Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO), das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel (OIB), das Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Luxemburg (OIL) und die Generaldirektion Informatik (DIGIT).
(4) Mit Ausnahme des Rechnungshofs (siehe Ziffer 9.8).
(5) PricewaterhouseCoopers, Société à responsabilité limitée, Réviseur d'Entreprises.
(6) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 0,0 % (untere Fehlergrenze) und 0,3 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(7) Durchführungsbestimmungen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (Beschluss des Präsidiums vom 9. März 2009).
(8) Verordnung (EG) Nr. 160/2009 des Rates vom 23. Februar 2009 zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 55 vom 27.2.2009, S. 1).
(9) Gemäß Artikel 128 Absatz 2 Buchstabe e der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften muss ein Assistent gründliche Kenntnisse in einer Sprache der Gemeinschaft und ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Sprache der Gemeinschaft in dem für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Umfang besitzen.
(10) Gemäß Artikel 67 Absatz 2 des Statuts der Beamten sind anderweitig gezahlte Zulagen gleicher Art von den von den Organen gezahlten Zulagen abzuziehen.
(11) Siehe den in Ziffer 9.8 erwähnten Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers zum Jahresabschluss.
ANHANG 9.1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN IM THEMENKREIS VERWALTUNGS- UND SONSTIGE AUSGABEN
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||||
Ausgaben für das Personal |
Ausgaben für Gebäude |
Sonstige Ausgaben |
Insgesamt |
||||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||||
Vorgänge insgesamt (davon): |
43 |
4 |
9 |
56 |
58 |
57 |
57 |
||||
Vorschüsse |
0 |
0 |
3 |
3 |
4 |
2 |
0 |
||||
Abschlusszahlungen |
43 |
4 |
6 |
53 |
54 |
55 |
57 |
||||
Anteil der geprüften Vorgänge, die: |
|||||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
91 % |
(39) |
100 % |
(4) |
100 % |
(9) |
93 % |
(52) |
93 % |
93 % |
91 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
9 % |
(4) |
0 % |
(0) |
0 % |
(0) |
7 % |
(4) |
7 % |
7 % |
9 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
0,1 % |
|
|
|
|||||||
Obere Fehlergrenze |
0,3 % |
|
|
|
|||||||
Untere Fehlergrenze |
0,0 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 9.2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN FÜR VERWALTUNGS- UND SONSTIGE AUSGABEN
Bewertung der geprüften Systeme
Betroffenes System |
Gesamtbewertung |
Alle Systeme |
Wirksam |
ANHANG 9.3
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN ZU VERWALTUNGS- UND SONSTIGEN AUSGABEN
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort des Organs bzw. der Einrichtung |
2009 |
Parlament Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete Bedienstete sollten dazu aufgefordert werden, in angemessenen zeitlichen Abständen Dokumente zur Bestätigung ihrer persönlichen Situation vorzulegen. Außerdem sollte das Parlament ein System für die zeitnahe Überwachung und Überprüfung dieser Dokumente einrichten. |
Wie in Anhang 7.4 des Jahresberichts 2010 dargelegt, setzte das Parlament Maßnahmen zur Risikoeindämmung um: Kampagne zur Überprüfung des Anspruchs auf bestimmte Leistungen; Anwendung eines automatisierten Kontrollsystems („electronic fiche“), das eine jährliche Überprüfung der persönlichen und administrativen Daten der Bediensteten ermöglicht, sowie Durchführung von Kontrollen bei der Festlegung individueller Ansprüche im Zuge von Einstellungsverfahren oder Neueinstufung von Bediensteten bei einem Wechsel der Funktionsgruppe. Die Prüfung des Hofes ergab jedoch, dass weiterhin die Gefahr besteht, dass Zahlungen nicht in korrekter Höhe oder rechtsgrundlos geleistet werden. |
Im Rahmen der ständigen Verbesserungen, die an dem Kontrollumfeld in diesem Bereich vorgenommen werden, und um die Quote der Antworten der Bediensteten im Rahmen des jährlichen Verfahrens der Validierung/Aktualisierung der persönlichen Daten zu steigern, wird dieses Verfahren hinsichtlich jedes einzelnen Bediensteten über die Dienstvorgesetzten von nun an erneut eingeleitet. Hierfür erhielten die Direktionen Ressourcen eine Liste der Bediensteten ihrer Generaldirektion, die im Rahmen des Verfahrens 2012 nicht geantwortet haben. Diese Maßnahme stellt eine Vorbedingung für die Ergreifung einschneidenderer Maßnahmen im Fall der Nichtbeantwortung dar. |
Kommission — GD RELEX Zahlung von Sozialleistungen und Zulagen an Bedienstete Die Bediensteten sollten dazu aufgefordert werden, in angemessenen zeitlichen Abständen Dokumente zur Bestätigung ihrer persönlichen Situation bei den Dienststellen der Kommission vorzulegen. Außerdem sollte die GD RELEX ein System für die zeitnahe Überwachung und Überprüfung dieser Dokumente einrichten. |
Wie in Anhang 7.4 des Jahresberichts 2010 dargelegt, böte die Errichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) die Gelegenheit, die Bediensteten an ihre Pflicht zur Aktualisierung der Personalakten zu erinnern, sofern ihre Ansprüche davon betroffen sind, und entsprechende Überprüfungen einzuführen. Die Prüfung des Hofes ergab jedoch, dass weiterhin die Gefahr besteht, dass Zahlungen nicht in korrekter Höhe oder rechtsgrundlos geleistet werden. |
Kommission Eine automatische Aktualisierung der Beträge der Zulagen gleicher Art, die vom belgischen Staat gezahlt werden, wird von der Kommission seit April 2012 in SYSPER 2/Rechte (IT-System für die Verwaltung individueller Ansprüche) durchgeführt. Diese Automatisierung wird das Fehlerrisiko erheblich verringern, da die Aktualisierung nicht länger manuell erfolgt. Die anderen Mitgliedstaaten werden folgen. Außerdem wird ein neues Modul auf der Betriebsoberfläche von SYSPER 2/Rechte installiert. Die Bediensteten werden aufgefordert, die Berufstätigkeit des Ehegatten anzugeben. Die weiteren Module von SYSPER 2/Rechte, die installiert werden, umfassen auch Bereiche von Zulagen gleicher Art. EAD Das PMO, das für die Personalverwaltung des EAD in der Zentrale zuständig ist, wird eine automatische Aktualisierung der von anderer Seite erhaltenen Zulagen anwenden. Diese Aktualisierung wird ab 2012 für das EAD-Personal in der Zentrale eingeführt. Für das EAD-Personal in den Delegationen wird der EAD eine Anwendung, die in Sysper2 für die Meldung der von anderer Seite erhaltenen Zulagen („allocations perçues par ailleurs“ — PPA) eingeführt wird, nutzen, um seine Bediensteten aufzufordern, ihren Verpflichtungen nach Artikel 67 des Statuts nachzukommen. |
|
2009 |
Europäischer Datenschutzbeauftragter Zahlung von Sozialleistungen an Bedienstete Die Bediensteten sollten dazu aufgefordert werden, in angemessenen zeitlichen Abständen Dokumente zur Bestätigung ihrer persönlichen Situation vorzulegen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte im Hinblick auf diese Problematik sein System für die zeitnahe Überwachung und Überprüfung dieser Dokumente verbessern. |
Wie in Anhang 7.4 des Jahresberichts 2010 dargelegt, hat der EDSB Mechanismen für die bessere Verwaltung der Sozialleistungen umgesetzt (formelle Kontakte innerhalb des Dienstes des EDSB und mit dem Amt für die Feststellung und Abwicklung finanzieller Ansprüche sowie einen jährlichen Auskunftsbogen). Die Prüfung des Hofes ergab, dass diese Maßnahmen wirksam waren. |
Der EDSB nimmt die Ergebnisse der Analyse des Hofs aufmerksam zur Kenntnis und beabsichtigt, sein System zur zeitnahen Überwachung und Überprüfung weiter zu verbessern. |
KAPITEL 10
EU-Haushalt und Ergebniserbringung
INHALT
Einleitung
Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse
Managementberichte der Kommission über die im Jahresverlauf erzielten Ergebnisse
Einleitung
Eine Reihe begrüßenswerter Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
In einigen Fällen bleibt Relevanz ein Thema
Fehlen von Erläuterungen beeinträchtigt Vergleichbarkeit
Kohärenz der Ziele, Indikatoren und Zielvorgaben
Erläuterungen zur erzielten Leistung
Die Zuverlässigkeit der aus externen Quellen stammenden Daten stellt eine Herausforderung dar
Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Hofes
Einleitung
Bedarfsanalyse: Fehlen fundierter Belege
Konzeption: Es ist nicht ausreichend klar, was erreicht werden soll
Europäischer Mehrwert: Rechtfertigung der EU-Interventionen
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
EVALUIERUNGSBERICHT ZU DEN FINANZEN DER UNION AUF DER GRUNDLAGE DER ERZIELTEN ERGEBNISSE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
MANAGEMENTBERICHTE DER KOMMISSION ÜBER DIE IM JAHRESVERLAUF ERZIELTEN ERGEBNISSE |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Einleitung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Reihe begrüßenswerter Veränderungen gegenüber dem Vorjahr |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
In einigen Fällen bleibt Relevanz ein Thema |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.9. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
GD AGRI: Der Wirkungsindikator deckt das Ziel nicht vollständig ab Ein allgemeines Ziel im Jährlichen Tätigkeitsbericht besteht aus den folgenden drei Teilzielen:
Der einzige Wirkungsindikator für dieses Ziel bezieht sich auf das „Einkommensniveau der Landwirte“, also nur auf das dritte der genannten Teilziele, während für die beiden ersten Teilziele keine Indikatoren vorliegen. EuropeAid: Als Ziel formulierter Wirkungsindikator Der Wirkungsindikator „koordiniertes Vorgehen der EU“ für das übergeordnete Ziel 4: „Förderung eines internationalen Entwicklungsrahmens auf der Grundlage einer erweiterten multilateralen Zusammenarbeit und Global Governance“, der mit der Zielvorgabe „Abschluss neuer Budgethilfevereinbarungen im Einklang mit den im Dokument KOM 638 enthaltenen Grundsätzen“ verbunden ist, ist eher als Ziel formuliert denn als Indikator. |
In den grundlegenden Anforderungen der Norm 5 der Normen für die Interne Kontrolle ist festgelegt, dass Managementpläne sowohl im Politikbereich als auch auf Tätigkeitsebene für die Überwachung von Ergebnissen und die entsprechende Berichterstattung mindestens einen Indikator pro Ziel enthalten sollten. Diese Anforderung wird in den Dienstanweisungen des Generalsekretariats aufgegriffen und von der GD AGRI eingehalten. Die Kommission hat erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Ziele und Indikatoren kohärent und umfassend festzulegen. In bestimmten Politikbereichen ist dies sehr schwierig, und es sollte berücksichtigt werden, dass die Indikatoren im Jährlichen Tätigkeitsbericht (Annual Activity Report — AAR) nicht isoliert betrachtet werden sollten. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Indikator „Einkommensentwicklung der Landwirte“ das allgemeine Ziel 1 vollständig abdeckt, da er nicht nur auf die Sicherstellung einer angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung abzielt, sondern auch auf die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und ländlicher Gebiete. Da die Landwirte für den Erhalt von Einzelzahlungen in Bezug auf den Boden für gute landwirtschaftliche und ökologische Gegebenheiten sorgen müssen, wird auch das Ziel 1 „Einhaltung hoher Umwelt- und Produktionsstandards“ erreicht. Die Kommission wird Alternativen zur Festlegung von Indikatoren auf der Grundlage von „SMART“-Zielen eruieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Fehlen von Erläuterungen beeinträchtigt Vergleichbarkeit |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Kohärenz der Ziele, Indikatoren und Zielvorgaben |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Beispiel 10.2
|
Beispiel 10.2 Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihre Ziele anzupassen, und die Halbzeitbewertungen waren eine geeignete Gelegenheit, Daten und Methode zu verfeinern und — sofern erforderlich — die Ziele anzupassen. Die erhebliche Reduzierung des Ziels „Ausweitung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern“ ist auf einen Fehler in einem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums zurückzuführen, der korrigiert wurde. Im Lichte der Halbzeitbewertungen war es möglich, weitere Qualitätskontrollen durchzuführen und so diesen Fehler auszumachen und zu beheben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zur erzielten Leistung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Zuverlässigkeit der aus externen Quellen stammenden Daten stellt eine Herausforderung dar |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.17. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
GD AGRI: Die Berichterstattung über die erzielte Leistung stützt sich auf unvollständige Daten In der gesamten Europäischen Union werden 88 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums durchgeführt. Die Leistungsberichterstattung auf EU-Ebene bei drei Indikatoren stützte sich jedoch auf die Daten zu 6 bzw. 9 und 32 dieser 88 Programme. Im Falle eines anderen Indikators zur Berichterstattung über die Leistung auf EU-Ebene wurden lediglich die Daten von 8 der 27 Mitgliedstaaten herangezogen. |
GD AGRI: Die Berichterstattung über die erzielte Leistung stützt sich auf unvollständige Daten Die Nettowirkung auf EU-Ebene des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums auf die Wirkungsindikatoren wurde anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten quantifizierten Daten ermittelt. Die meisten Halbzeitbewertungen lieferten keine quantifizierten Auswirkungen, wobei festgehalten wurde, dass die Halbzeitbewertungen im Planungszeitraum zu früh durchgeführt wurden und daher keine messbaren Effekte und Auswirkungen ermittelt werden konnten. Auswirkungen ergeben sich aus langfristigen Prozessen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
GD REGIO: Unstimmigkeiten innerhalb des Jährlichen Tätigkeitsberichts Die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze wird einmal mit 200 000 in 25 Mitgliedstaaten (S. 34) und einmal mit 165 000 in 21 Mitgliedstaaten (Anhang 6, S. 169) angegeben, wobei in der dazugehörigen Fußnote (Fußnote 126) von 19 Mitgliedstaaten die Rede ist. Die Anzahl der Personen, die zusätzlich Zugang zum Breitbandnetz erhalten haben, wird einmal mit 900 000 (S. 34) und einmal mit 806 826 (Anhang 6, S. 172) angegeben. Die neu gebauten Straßen werden einmal mit 920 km in 12 Mitgliedstaaten (S. 34) und einmal mit 805 km in 10 Mitgliedstaaten (Anhang 6, S. 171) angegeben. |
GD REGIO: Unstimmigkeiten innerhalb des Jährlichen Tätigkeitsberichts Die Kommission weist darauf hin, dass es für die Präsentation der Informationen über Zielvorgaben und jüngste bekannte Ergebnisse zwei Ansätze gibt. Alle internen Unstimmigkeiten werden im Papier adäquat erläutert.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
ERGEBNISSE DER WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNGEN DES HOFES |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Einleitung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Rechnungshof im Jahr 2011 angenommene Sonderberichte (15)
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Bedarfsanalyse: Fehlen fundierter Belege |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Konzeption: Es ist nicht ausreichend klar, was erreicht werden soll |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Europäischer Mehrwert: Rechtfertigung der EU-Interventionen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Vom Hof vorgeschlagene Grundsätze, auf die sich das Konzept des europäischen Mehrwerts stützen sollte:
|
Nach Auffassung der Kommission sollte der Mehrwert eines politischen Projekts ein zentrales Element für die Rechtfertigung der Ausgaben auf EU Ebene sein. Bei der Vorlage ihrer Vorschläge für den EU-Haushalt für den Zeitraum 2007-2013 prüfte die Kommission den Mehrwert der vorgeschlagenen Ausgaben in allen politischen Bereichen unter Verwendung der folgenden Kriterien:
Die Kommission hat sowohl den neuen mehrjährigen Finanzrahmen als auch die sektorbezogenen Instrumente und Programme so konzipiert, dass:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
In der Mitteilung der Kommission im Oktober 2011 über eine Agenda für den Wandel sowie in den nachfolgenden Ratsempfehlungen vom 14. Mai 2012 wird eine bessere Ausrichtung auf Länder empfohlen, die am dringendsten Hilfe benötigen, und eine Konzentration auf eine begrenzte Zahl von Bereichen, in denen die Wirkung maximiert werden kann und der europäische Mehrwert klar ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.38. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
10.39. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission schließt sich der Empfehlung des Hofs an und hat — wie dargelegt — diesbezüglich bereits Maßnahmen ergriffen. Bei der Konzeption des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens hat die Kommission die in der Haushaltsüberprüfung 2010 dargelegten Grundsätze angewandt:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission schließt sich der Meinung an, dass die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten wichtig ist für die Verbesserung der Qualität und die Aktualität der Daten. Nach einer Verifizierung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, mit der die Richtigkeit der elektronisch vorgelegten Indikatoren bestätigt werden sollte, ist die Kommission zuversichtlich, dass die Datenqualität weiter verbessert wird. Allerdings werden nach den Bestimmungen zur Berichterstattung in den geltenden und vorgeschlagenen künftigen Rechtsakten die Daten für das vorherige Jahr nicht vor April des folgenden Jahres zur Verfügung stehen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
In allen spezifischen Vorschlägen, die die Kommission der Legislativbehörde vorgelegt hat, werden allgemeine und spezifische Ziele festgelegt, deren Realisierung nachhaltig zum europäischen Mehrwert der vorgeschlagenen Finanzinstrumente beitragen wird. |
(1) Gemäß Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (ABl. C 83 vom 30.3.2010) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse vor.
(2) In Artikel 60 Absatz 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1) heißt es: „In diesem Bericht erläutern die bevollmächtigten Anweisungsbefugten, inwieweit sie die ihnen vorgegebenen Ziele realisiert haben, welche Risiken mit den Maßnahmen verbunden sind, wie sie die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel verwendet haben und wie effizient und wirksam das System der internen Kontrolle ist.“
(3) Die Sonderberichte des Hofes betreffen sowohl aus dem EU-Gesamthaushaltsplan als auch im Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds finanzierte Maßnahmen.
(4) Artikel 27 der Haushaltsordnung.
(5) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Evaluierung der Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse (COM(2012) 40 final).
(6) Artikel 318 und 319 AEUV.
(7) Stellungnahme Nr. 4/2012 zum Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union, den die Kommission gemäß Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse vorlegt, (ABl. C 179 vom 20.6.2012).
(8) Die Jährlichen Tätigkeitsberichte der GD AGRI und der GD REGIO wurden auch im Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2010 analysiert. EuropeAid entstand im Januar 2011 durch Zusammenlegung der GD Entwicklung und Beziehungen zu Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (GD DEV) und des Amts für Zusammenarbeit EuropeAid (GD AIDCO).
(9) GD AGRI: 56,2 Milliarden Euro, GD REGIO: 32,9 Milliarden Euro, EuropeAid: 4,1 Milliarden Euro.
(10) Dieser Aspekt war lediglich Gegenstand einer begrenzten prüferischen Durchsicht durch den Hof, siehe Ziffer 10.17.
(11) Aufgrund des Zeitplans für den Jahresbericht des Hofes bleibt der Kommission nur begrenzte Zeit, um den darin enthaltenen Bemerkungen in ihren Jährlichen Tätigkeitsberichten Rechnung zu tragen.
(12) GD AGRI: fünf Indikatoren, EuropeAid: fünf Indikatoren; GD REGIO: ein Indikator.
(13) Dazu gehören der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF), der Kohäsionsfonds, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF).
(14) Angenommen heißt zur Veröffentlichung freigegeben. Die Veröffentlichung selbst erfolgt rund zwei Monate später, da zuvor noch u. a. Layout und Übersetzung fertiggestellt werden müssen.
(15) Die Sonderberichte des Hofes sind auf der Website des Hofes unter folgender Adresse abrufbar: http://eca.europa.eu/portal/page/portal/publications/auditreportsandopinions/specialreports.
(16) Stellungnahme Nr. 7/2011 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (ABl. C 47 vom 17.2.2012) sowie Stellungnahme Nr. 1/2012 zu einigen Vorschlägen für Verordnungen in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik (http://eca.europa.eu).
(17) Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 8.36.
(18) Sonderbericht Nr. 14/2011: „Hat die EU-Hilfe die Fähigkeit Kroatiens verbessert, nach dem Beitritt gewährte Fördermittel zu verwalten?“, Ziffer 17 (http://eca.europa.eu).
(19) Sonderbericht Nr. 9/2011: „Waren die aus dem EFRE geförderten eGovernment-Projekte wirksam?“, Ziffer 56 Buchstabe a) (http://eca.europa.eu).
(20) Sonderbericht Nr. 16/2011: „Finanzielle Unterstützung der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakei: Bisherige Erfolge und künftige Herausforderungen“, Ziffer 26 und Abbildung 7 (http://eca.europa.eu).
(21) Sonderbericht Nr. 9/2011, Ziffer 56 Buchstabe b).
(22) Sonderbericht Nr. 7/2011: „Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten Agrarumweltmaßnahmen?“, Ziffern 72 und 78 (http://eca.europa.eu).
(23) Mitnahmeeffekte entstehen, wenn mit einer Maßnahme Begünstigte unterstützt werden, die auch ohne die Hilfe dieselben Schritte unternommen hätten.
(24) Sonderbericht Nr. 10/2011: „Sind die Programme ‚Schulmilch‘ und ‚Schulobst‘ wirksam?“, Ziffer 53 (ABl. C 313 vom 26.10.2011) (http://eca.europa.eu).
(25) Sonderbericht Nr. 3/2011: „Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der über Organisationen der Vereinten Nationen in von Konflikten betroffenen Ländern bereitgestellten EU-Beiträge“, Ziffern 23-24 und 48 (http://eca.europa.eu).
(26) Sonderbericht Nr. 5/2011: „Betriebsprämienregelung: Fragestellungen im Hinblick auf ein besseres Finanzmanagement“, Ziffer 44 (http://eca.europa.eu).
(27) Sonderbericht Nr. 11/2011: „Ermöglichen Konzeption und Verwaltung der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist?“, Ziffer 61 (http://eca.europa.eu).
(28) Sonderbericht Nr. 12/2011: „Haben die Maßnahmen der EU zur Anpassung der Fangkapazitäten der Fischereiflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten beigetragen?“, Ziffern 51-58 und 76 (http://eca.europa.eu).
(29) Arbeitsdokument für die Kommissionsdienststellen, „The added value of the EU budget“, SEK(2001) 867 endgültig, Abschnitt 1.1 als Anlage zum Dokument „Ein Haushalt für Europa 2020“, KOM(2011) 500 endgültig.
(30) Stellungnahme Nr. 1/2010: „Verbesserung des Finanzmanagements der Europäischen Union: Risiken und Herausforderungen“, Ziffer 18 (http://eca.europa.eu).
(31) Antwort des Hofes auf die Mitteilung der Kommission „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“, Ziffer 8, April 2008.
(32) Stellungnahme Nr. 7/2011, Ziffer 9.
(33) Sonderbericht Nr. 4/2011: „Prüfung der KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität)“, Ziffer 104 (http://eca.europa.eu).
(34) Sonderbericht Nr. 6/2011: „Waren die aus dem EFRE kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus wirksam?“, Ziffer 46 (http://eca.europa.eu).
(35) Sonderbericht Nr. 16/2011, Ziffer 42 Buchstabe b.
(36) Stellungnahme Nr. 7/2011, Ziffer 10 und Stellungnahme Nr. 1/2012, Ziffern 8 und 14.
(37) Konkret, messbar, erreichbar, sachgerecht und mit einem Datum versehen. Siehe Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2010, Ziffer 8.33.
(38) Eine Kilotonne Rohöläquivalent oder Rohöleinheiten (ktRÖE) entspricht der Menge an Energie, die bei der Verbrennung einer Kilotonne Rohöl freigesetzt wird.
12.11.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/243 |
JAHRESBERICHT ÜBER DIE TÄTIGKEITEN IM RAHMEN DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)
2012/C 344/02
Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
INHALT
Einleitung
Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds
Kapitel I — Ausführung des achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds
Finanzielle Ausführung
Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds
Kapitel II — Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zu den EEF
Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zum achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge
Wirksamkeit der Systeme
Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Schlussfolgerungen
Empfehlungen
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1 — Europäische Entwicklungsfonds — wichtige Informationen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Merkmale der Europäischen Entwicklungsfonds |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES ACHTEN, NEUNTEN UND ZEHNTEN EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzielle Ausführung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährlicher Bericht der Kommission über die Mittelverwaltung des achten bis zehnten Europäischen Entwicklungsfonds |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 2 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2011
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KAPITEL II — ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES HOFES ZU DEN EEF |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegte Zuverlässigkeitserklärung des Hofes zum achten, neunten und zehnten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) — Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der den Jahresabschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittelbindungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
26. Juli 2012 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prüfungsumfang und Prüfungsansatz |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittelbindungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachstehend werden Beispiele für Fehler aufgeführt. |
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Hof prüfte eine Abschlusszahlung im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung über Wasserversorgung, Abwasseraufbereitung und Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene sowie zur Förderung einer besseren Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in Äthiopien. Die Auftragsvergabe erfolgte auf der Grundlage des Kriteriums, ob die Lieferanten Zugang zu Ersatzteilen und Instandhaltungseinrichtungen garantieren konnten, obwohl dieses Kriterium in der Bekanntmachung der Ausschreibung nicht genannt worden war. Außerdem konnte ein Teil der Ausgaben wegen der unzulänglichen Buchführung des Begünstigten nicht durch Belege untermauert werden. Diese Probleme waren von den Prüfern, die der Begünstigte mit der Ausgabenüberprüfung beauftragt hatte, nicht aufgedeckt worden. |
Der Zugang zu Ersatzteilen und Instandhaltungseinrichtungen ist ein wichtiges Vergabekriterium bei Kaufverträgen von Fahrzeugen, insbesondere in Ländern, in denen dieser Zugang nicht einfach zu erlangen ist. Zum Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntmachung beging der Begünstigte den Fehler, den potenziellen Lieferanten dieses Kriterium nicht mitzuteilen. Bei der Auswahl des Lieferanten, an den der Vertrag vergeben wurde, wurde dann jedoch die erwartete Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Wartungsdienstleistungen berücksichtigt. Zudem war in der Prüfungsplanung 2010 nach der Risikobewertung der Delegation eine Prüfung dieses Vertrags vorgesehen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzhilfen für die Elektrifizierung ländlicher Gebiete in Mosambik wurden die Ursprungsregeln nicht beachtet. Die betreffenden Lieferungen stammten aus China anstatt aus EU-Mitgliedstaaten oder AKP-Staaten. Dieses Problem war von den Prüfern, die der Begünstigte mit der Ausgabenüberprüfung beauftragt hatte, nicht aufgedeckt worden. |
In den geltenden Rechtsvorschriften sind Ausnahmen von der Regel des Ursprungs der Güter aus AKP-Staaten oder EU-Mitgliedstaaten ausdrücklich möglich, wenn dies hinreichend begründet ist. Derzeit ist es fast unmöglich, bei dieser Art von Projekten ohne Lieferungen aus Nicht-AKP-/Nicht-EU-Staaten für die Elektrifizierung auszukommen. Der Begünstigte hätte bei der Kommission eine Ausnahmeregelung beantragen sollen, die bei hinreichender Begründung gewährt worden wäre. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wirksamkeit der Systeme |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrollumfeld |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ex-ante-Kontrollen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monitoring und Überwachung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Externe Prüfungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Interne Prüfungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Managementerklärung der Kommission |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
53. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen und Empfehlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
55. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Empfehlungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
59. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Aufgrund der Verpflichtung zum ingesamten Personalabbau wird EuropeAid dabei in erster Linie Möglichkeiten zum Ausbau der verfügbaren Fachkompetenzen prüfen. |
(1) Siehe Artikel 118, 125 und 134 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar 2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds (ABl. L 78 vom 19.3.2008, S. 1) und die Stellungnahme des Hofes Nr. 9/2007 zu dem Vorschlag für diese Verordnung (ABl. C 23 vom 28.1.2008, S. 3).
(2) Die Prüfung dieser Operationen durch den Hof ist in einer zwischen der EIB, der Kommission und dem Hof geschlossenen Dreiervereinbarung (Artikel 134 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008) geregelt.
(3) Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, Finanzierungsinstrument für die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte, Instrument für Stabilität, Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit, Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern.
(4) Siehe Kapitel 7 „Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung“ des Jahresberichts des Hofes über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2011.
(5) Der darauf entfallende Anteil an den Zahlungen des Jahres 2011 beträgt 1,2 %.
(6) Bei der Budgethilfe überweist die Kommission Finanzmittel an die Staatskasse des Partnerlandes, um zusätzliche Haushaltsmittel für eine nationale Entwicklungsstrategie zur Verfügung zu stellen.
(7) Artikel 21 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.
(8) Artikel 61 Absatz 2.
(9) Siehe Ziffer 46 des Jahresberichts des Hofes über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zum Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 315).
(10) Die hypothetische Strategie (notional approach) wird in Ziffer 7.11 des Jahresberichts des Hofes über die Ausführung des EU-Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2011 erläutert.
(11) Bei den alten Mittelbindungen handelt es sich um seit mehr als fünf Jahren gebundene Mittel, die noch nicht verwendet wurden. Bei den ruhenden Mittelbindungen handelt es sich um Mittel, die mehr als zwei Jahre nach der Mittelbindung weder in Form von Aufträgen vergeben noch verwendet wurden.
(12) Artikel 118 und 124 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008.
(13) Die konsolidierten Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie die Tabelle der Forderungen der Europäischen Entwicklungsfonds.
(14) Gemäß den Artikeln 2, 3, 4, 125 Absatz 4 und Artikel 134 der Finanzregelung für den zehnten EEF deckt diese Zuverlässigkeitserklärung nicht den von der EIB unter ihrer Verantwortung verwalteten Teil der EEF-Mittel ab.
(15) Die vom EEF-Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS). Im Einklang mit der Finanzregelung wurden die Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2011 auf der Grundlage dieser vom EEF-Rechnungsführer erlassenen Rechnungsführungsvorschriften erstellt, mit denen die Grundsätze der periodengerechten Rechnungsführung an das spezifische Umfeld der Europäischen Union angepasst werden, während die Übersichten über die Ausführung der EEF weiterhin in erster Linie auf Kassenvorgängen beruhen.
(16) Gemäß Artikel 122 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 umfassen die Jahresabschlüsse die Vermögensübersicht, das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle und die Tabelle der Forderungen des EEF.
(17) Gemäß Artikel 123 der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 umfassen die Übersichten über die finanzielle Ausführung Tabellen, aus denen die Mittelausstattung, die Mittelbindungen und die Zahlungen hervorgehen.
(18) EuropeAid: 125 Projekte und 30 Budgethilfezahlungen; GD ECHO: 8 Projektzahlungen im Bereich der humanitären Hilfe.
(19) Etwa in Bezug auf die Vertragsart, Vertragsdaten (Beginn und Ende), Art der Mittelverwaltung.
(20) Mit der Periodenabgrenzung soll sichergestellt werden, dass sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben vollständig und genau in der richtigen Rechnungsführungsperiode erfasst werden.
(21) Der Hof berechnet die geschätzte Fehlerquote auf der Grundlage einer repräsentativen statistischen Stichprobe. Der angegebene Prozentsatz entspricht der bestmöglichen Schätzung (der sogenannten wahrscheinlichsten Fehlerquote). Der Hof ist zu 95 % sicher, dass die Fehlerquote in der Grundgesamtheit zwischen 2,0 % (untere Fehlergrenze) und 8,1 % (obere Fehlergrenze) liegt.
(22) Ein Leistungsprogramm wird — normalerweise jährlich — erstellt, um ein Arbeitsprogramm und die zu seiner Durchführung erforderlichen Ressourcen zu definieren. Es wird von der betroffenen Einrichtung bzw. dem betroffenen Begünstigten durchgeführt, unterliegt aber der vorherigen Zustimmung durch den Vertreter des Partnerlands und die Kommission.
(23) Siehe auch Ziffer 7.17 von Kapitel 7 „Außenbeziehungen, Außenhilfe und Erweiterung“ des Jahresberichts des Hofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2011.
(24) Aktionsplan zur Verbesserung der Verwaltung und der Kontrollpyramide von EuropeAid (Action Plan for a strengthened EuropeAid management and control pyramid) vom 19.11.2010.
(25) S. 21, 37, 38 und 45.
(26) Jährlicher Tätigkeitsbericht, S. 33.
(27) Jährlicher Tätigkeitsbericht, S. 40.
(28) Gemeinsames Informationssystem für den Bereich Außenbeziehungen (Common RELEX Information System).
(29) S. 38.
(30) S. 30.
(31) Wie in den Antworten der Kommission auf die Ziffern 42 und 63 Buchstabe c des Jahresberichts des Hofes zum Haushaltsjahr 2010 dargelegt.
(32) Beispielsweise an die Begünstigten oder Auftragnehmer zur Berichtigung zurückgeschickte Rechnungen oder bezahlte Rechnungen, die nicht förderfähige Ausgaben umfassen, die im Rahmen einer Folgerechnung berichtigt werden müssen.
(33) Ziffer 45 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2009 und Ziffer 48 des Jahresberichts zum Haushaltsjahr 2010.
(34) Die interne Auditstelle (IAC) ist ein Referat innerhalb einer Generaldirektion der Kommission. Die interne Auditstelle wird von einem Referatsleiter geleitet, der direkt an den Generaldirektor berichtet. Ihre Aufgabe ist es, unabhängige Gewähr für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu liefern mit dem Ziel, die Abläufe der Generaldirektion zu verbessern.
(35) S. 39 und 40.
(36) Der Interne Auditdienst (IAS) ist eine Generaldirektion der Kommission. Er wird vom Internen Prüfer der Kommission geleitet und berichtet an den Auditbegleitausschuss der Kommission. Seine Aufgabe ist es, unabhängige Gewähr für die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme zu liefern und die Kommission durch Stellungnahmen, Ratschläge und Empfehlungen zu unterstützen.
(37) S 47.
(38) S. 46.
(39) Siehe auch den Sonderbericht des Hofes Nr. 5/2012 über das Gemeinsame RELEX-Informationssystem (CRIS) (http://eca.europa.eu).
(40) Siehe http://ec.europa.eu/europeaid/what/economic-support/documents/guidelines_budget_support_en.pdf.
(41) Siehe die Mitteilung der Kommission zum künftigen Ansatz für die EU-Budgethilfe an Drittstaaten (KOM(2011) 638 endg.).
(42) Artikel 11-13.
(43) Nettobeträge im Haushaltsjahr 2011.
(44) Globale Mittelbindungen betreffen Finanzierungsbeschlüsse, Einzelmittelbindungen betreffen Einzelverträge.
Quelle: Europäischer Rechnungshof auf der Grundlage der Angaben der GD Entwicklung und Zusammenarbeit.
(45) Ursprüngliche Mittelausstattung des achten, neunten und zehnten EEF, Kofinanzierung, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.
(46) In Prozent der Mittel.
(47) Negativbeträge ergeben sich aus aufgehobenen Mittelbindungen.
(48) Globale Mittelbindungen betreffen Finanzierungsbeschlüsse.
(49) Einzelmittelbindungen betreffen Einzelverträge.
(50) Netto-Mittelbindungen nach Aufhebung von Mittelbindungen. Nettozahlungen nach Wiedereinziehungen.
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011.
ANHANG 1
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON VORGÄNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
|
2011 |
2010 |
2009 |
2008 |
|||||
Projekte |
Budgethilfen |
Insgesamt |
|||||||
GRÖSSE UND ZUSAMMENSETZUNG DER STICHPROBE |
|||||||||
Mittelbindungen insgesamt |
27 |
3 |
30 |
30 |
50 |
45 |
|||
Zahlungen insgesamt (davon): |
133 |
30 |
163 |
165 |
170 |
170 |
|||
Vorschüsse |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
40 |
|||
Zwischen-/Abschlusszahlungen |
133 |
30 |
163 |
165 |
170 |
130 |
|||
Anteil (Anzahl) der geprüften Vorgänge, die |
|||||||||
nicht fehlerbehaftet waren |
65 % |
(86) |
77 % |
(23) |
67 % |
(109) |
73 % |
78 % |
76 % |
mit einem oder mehreren Fehlern behaftet waren |
35 % |
(47) |
23 % |
(7) |
33 % |
(54) |
27 % |
22 % |
24 % |
Aufschlüsselung der fehlerbehafteten Vorgänge |
|||||||||
Aufschlüsselung nach Fehlerart |
|||||||||
Nicht quantifizierbare Fehler |
38 % |
(18) |
100 % |
(7) |
46 % |
(25) |
49 % |
65 % |
61 % |
Quantifizierbare Fehler |
62 % |
(29) |
0 % |
(0) |
54 % |
(29) |
51 % |
35 % |
39 % |
Förderfähigkeit |
52 % |
(15) |
0 % |
(0) |
52 % |
(15) |
70 % |
23 % |
44 % |
Tatsächliches Vorhandensein |
38 % |
(11) |
0 % |
(0) |
38 % |
(11) |
17 % |
23 % |
38 % |
Genauigkeit |
10 % |
(3) |
0 % |
(0) |
10 % |
(3) |
13 % |
54 % |
19 % |
GESCHÄTZTE AUSWIRKUNGEN DER QUANTIFIZIERBAREN FEHLER |
|||||||||
Wahrscheinlichste Fehlerquote |
5,1 % |
|
|
|
|||||
Obere Fehlergrenze |
8,1 % |
|
|
|
|||||
Untere Fehlergrenze |
2,0 % |
|
|
|
(1) Zur besseren Darstellung von Bereichen mit unterschiedlichen Risikoprofilen innerhalb des Themenkreises wurde die Stichprobe in Segmente unterteilt.
(2) Die Zahlen in Klammern entsprechen der tatsächlichen Anzahl der Vorgänge.
ANHANG 2
ERGEBNISSE DER PRÜFUNG VON SYSTEMEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS UND DIE AUS DEM GESAMTHAUSHALTSPLAN FINANZIERTE ENTWICKLUNGSHILFE
Bewertung der ausgewählten Systeme
Betroffenes System |
Ex-ante-Kontrollen |
Überwachung und Kontrolle |
Externe Prüfungen |
Interne Prüfungen |
Gesamtbewertung |
Zentrale Systeme von EuropeAid |
Bedingt wirksam |
Wirksam |
Wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Delegationen |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
Bedingt wirksam |
n. z. |
Bedingt wirksam |
ANHANG 3
WEITERVERFOLGUNG FRÜHERER EMPFEHLUNGEN FÜR DIE EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS
Jahr |
Empfehlung des Hofes |
Analyse der erzielten Fortschritte durch den Hof |
Antwort der Kommission |
2009 |
EuropeAid sollte im Zuge der geplanten Überprüfung seiner globalen Kontrollstrategie einen zentralen Indikator für die geschätzten finanziellen Auswirkungen von Restfehlern nach Durchführung sämtlicher Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen entwickeln. Als Grundlage könnte beispielsweise die Untersuchung einer repräsentativen statistischen Stichprobe abgeschlossener Projekte dienen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 54 Buchstabe a). |
EuropeAid hat eine Methode zur Schätzung der Restfehlerquote angenommen und eine externe Prüfungsgesellschaft mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragt. Die Ergebnisse dieser erstmaligen Schätzung müssten früh genug vorliegen, um in den Jährlichen Tätigkeitsbericht 2012 von EuropeAid einfließen zu können. |
Die Umsetzung dieser Empfehlung dauert noch an. In Bezug auf die Einführung einer Schätzung der Restfehlerquote für das EuropeAid-Portfolio schreitet die Kommission gut voran. |
EuropeAid sollte im Zuge dieser Überprüfung die Kosteneffizienz der verschiedenen Kontrollen analysieren, insbesondere des Systems für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 54 Buchstabe b). |
In ihren Antworten zum Jahresbericht 2010 teilte die Kommission mit, dass sie im Jahr 2010 damit begonnen hat, sich mit der Frage der Kosteneffizienz der Kontrollen zu befassen. Diese Tätigkeit soll 2011/2012 vor dem Hintergrund des endgültigen Ergebnisses der derzeitigen Überarbeitung der Haushaltsordnung überprüft und fortgesetzt werden. Im Jahr 2011 wurden begrenzte Fortschritte erzielt. |
Die Umsetzung dieser Empfehlung dauert noch an. Im Jahr 2011 wurden sehr wohl Fortschritte in Bezug auf die Kosteneffizienz der Kontrollen erzielt, wie im Jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 ausgeführt wurde, der die Kosten vieler internen Kontrollen (Prüfungen, Schulungen, Ex-post-Kontrollen) und Berichte zu neuen und innovativen Ansätzen zur Messung des Nutzens, beispielsweise zentrale Leitindikatoren aus CRIS-Daten und Tests vor und nach Schulungen, enthält. Eine Kosten-Nutzen-Analyse hat beispielsweise 2012 zum Aussetzen der Ex-post-Kontrollen von Vorgängen geführt. |
|
EuropeAid sollte das Handbuch zum Finanzmanagement fertigstellen und verteilen, mit dem das hohe inhärente Fehlerrisiko auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen, der Vertragspartner und der Begünstigten ausgeschaltet werden soll, indem für entsprechende Kenntnis von Finanzmanagement und Förderfähigkeitsregeln gesorgt wird (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 54 Buchstabe c). |
Das Handbuch zum Finanzmanagement wurde fertiggestellt und Anfang 2011 verteilt. |
Die Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Empfehlung vollständig umgesetzt wurde. |
|
EuropeAid sollte sich weiterhin darum bemühen, dass die Delegationen Daten in CRIS Audit vollständig und zeitnah erfassen (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 54 Buchstabe d). |
Die Qualität der in CRIS erfassten Daten bleibt nach wie vor ein Thema. EuropeAid hat die Absicht bekundet, im Jahr 2012 weitere Anstrengungen zu unternehmen. |
Die Umsetzung dieser Empfehlung dauert noch an. Die Kommission teilt die Auffassung des Hofs, dass die Qualität der Daten im Verwaltungsinformationssystem für die Außenhilfe (CRIS) weiter verbessert werden muss. EuropeAid wird auch 2012 weiter an der Erhöhung der Qualität der in CRIS erfassten Daten arbeiten. |
|
2009 |
Die Konzeption von CRIS Audit sollte dahin gehend geändert werden, dass es Angaben zu den endgültig nicht förderfähigen Ausgabenbeträgen und den Finanzkorrekturen liefert, die nach Abschluss des Prüfungsverfahrens mit der geprüften Stelle vorgenommen werden (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 54 Buchstabe e). |
Wie aus der Antwort der Kommission auf den Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 2010 hervorgeht, wurden die Module CRIS Audit und CRIS Recovery im Jahr 2011 miteinander verknüpft. Dies stellt zwar eine deutliche Verbesserung dar, doch es liegen immer noch keine umfassenden Informationen über die Ergebnisse und die Weiterverfolgung von Prüfungen vor. CRIS Audit enthält keine Informationen über die von EuropeAid nach dem kontradiktorischen Verfahren mit den Begünstigten endgültig als nicht förderfähig eingestuften Beträge, einschließlich der Beträge, bei denen EuropeAid nach Ansicht der Prüfer weitere Schritte unternehmen sollte. |
Das Systemmodul CRIS Audit ist nicht dafür ausgelegt, die von der Kommission nach externen Prüfungen ergriffenen Folgemaßnahmen festzuhalten, sondern dient vielmehr der Planung dieser Prüfungen und der Dokumentation ihrer Ergebnisse. Die Kommission beabsichtigt jedoch mittelfristig, die genannte Funktion zu entwickeln, sofern die erforderlichen Ressourcen verfügbar sind. |
EuropeAid sollte sicherstellen, dass die Indikatoren, Zielvorgaben, Berechnungsmethoden und Verifizierungsquellen in den besonderen Bedingungen für leistungsbezogene variable Tranchen klar angegeben sind (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 55 Buchstabe a). |
Diese Empfehlung wurde vollständig umgesetzt. |
|
|
EuropeAid sollte dafür sorgen, dass in den Berichten der Delegationen die Fortschritte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen konsequent und fundiert dargelegt werden, indem klare Kriterien festgelegt werden, anhand derer die Fortschritte (etwa die von der Regierung des Empfängerstaates im betreffenden Zeitraum zu erreichenden Ergebnisse), die erzielten Fortschritte und die Gründe, aus denen das Reformprogramm u. U. nicht nach Plan umgesetzt wurde, zu beurteilen sind (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2009, Ziffer 55 Buchstabe b). |
Die Qualität der Beurteilung des Kriteriums der Verwaltung der öffentlichen Finanzen hat sich verbessert, seit 2010 ein neues Berichterstattungsformat für die jährlichen Berichte der Delegationen zur Überwachung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen eingeführt wurde. Der Hof hat 2011 aber noch Fälle aufgedeckt, in denen diese Beurteilung nicht ausreichend konsequent und fundiert war, da die Fortschritte im Bereich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen nicht anhand der für den Referenzzeitraum festgelegten Zielvorgaben gemessen wurden. |
Die Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Empfehlung vollständig umgesetzt wurde. Trotzdem werden nach wie vor Anstrengungen unternommen, den Leistungsrahmen für die Budgethilfe zu verbessern, insbesondere durch die Überarbeitung der Leitlinien für die Budgethilfe, deren Neufassung 2012 veröffentlicht werden soll. |