This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52018M9094(02)
Prior notification of a concentration (Case M.9094 — Amcor/Bemis) (Text with EEA relevance.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9094 — Amcor/Bemis) (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.9094 — Amcor/Bemis) (Text von Bedeutung für den EWR.)
ABl. C 459 vom 20.12.2018, p. 48–48
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.12.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 459/48 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9094 — Amcor/Bemis)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 459/17)
1.
Am 12. Dezember 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
— |
Amcor Limited („Amcor“, Australien), |
— |
Bemis Company Inc. („Bemis“, USA). |
Amcor fusioniert im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung mit Bemis.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
Eine Anmeldung dieses Zusammenschlusses war bereits am 15. November 2018 bei der Kommission eingegangen, wurde jedoch am 12. Dezember 2018 zurückgezogen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Amcor: Anbieter einer breiten Palette von Verpackungslösungen, so von starren und flexiblen Verpackungen für Lebensmittel, Getränke, medizinische Produkte, Arzneimittel, Körperpflegemittel und andere Konsumgüter weltweit;
— Bemis: Anbieter von flexiblen und starren Kunststoffverpackungen u. a. für Lebensmittel, Konsumgüter und medizinische Produkte weltweit.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9094 — Amcor/Bemis
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
Fax +32 22964301 |
Postanschrift: |
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).