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Document 52016BP1604

Entschließung (EU, Euratom) 2016/1604 des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2014 sind

ABl. L 246 vom 14.9.2016, p. 440–444 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2016/1604/oj

14.9.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 246/440


ENTSCHLIEßUNG (EU, EURATOM) 2016/1604 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 28. April 2016

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2014 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie für das Haushaltsjahr 2014,

gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0097/2016),

A.

in der Erwägung, dass das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie („Gemeinsames Unternehmen“) im März 2007 für einen Zeitraum von 35 Jahren errichtet wurde;

B.

in der Erwägung, dass die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens aus der Euratom, vertreten durch die Kommission, den Euratom-Mitgliedstaaten und Drittstaaten bestehen, die mit der Euratom Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kontrollierten Kernfusion geschlossen haben;

C.

in der Erwägung, dass das Gemeinsame Unternehmen seit März 2008 autonom arbeitet;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2014 („Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, dass der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens dessen Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 und die Ergebnisse seiner Vorgänge und seines Cashflows für das an diesem Tag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung in allen wesentlichen Belangen sachgerecht darstellt;

2.

stellt fest, dass die Organe und Einrichtungen jedes Jahr einen Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement erstellen müssen und dass die von dem Gemeinsamen Unternehmen in diesem Bericht bereitgestellten Informationen nicht aufeinander abgestimmt und häufig unvollständig waren; weist darauf hin, dass die Kommission Orientierungshilfen mit Blick auf die Merkmale und den Inhalt des genannten Berichts zu geben hat;

3.

stellt fest, dass im Bericht des Rechnungshofs betont wird, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juli 2010 (1)6 600 000 000 EUR (in Preisen von 2008) als Beitrag des Gemeinsamen Unternehmens zur Bauphase des ITER-Projekts bewilligt wurden; stellt fest, dass in dieser Summe, mit der die ursprünglich für diese Phase des Projekts veranschlagten Kosten verdoppelt wurden, der von der Kommission 2010 vorgeschlagene Betrag von 663 000 000 EUR zur Deckung potenzieller unvorhergesehener Ausgaben nicht enthalten war; weist darauf hin, dass die ITER-Organisation einen Reservefonds eingerichtet hat, um ein klareres Verfahren zu schaffen, mit dem die inländischen Stellen bei konzeptuellen Änderungen entschädigt werden und das Anreize für die interne Organisation schafft, Lösungen im Hinblick auf die Minimierung der Kosten zu beschließen, sodass die bei der ITER-Managementbewertung 2013 aufgezeigten Schwächen nach Möglichkeit behoben werden (2); vertritt die Auffassung, dass die erhebliche Erhöhung der Kosten des Projekts andere Programme gefährden könnte, die auch aus dem Haushalt der Union finanziert werden, und dass sie möglicherweise im Widerspruch zum „Gegenwert“-Prinzip steht;

4.

stellt mit Besorgnis fest, dass infolge der Komplexität der Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens die erhebliche Gefahr besteht, dass eine Anhebung des Beitrags des Gemeinsamen Unternehmens zur Bauphase des Projekts erforderlich ist; stellt fest, dass die Risiken sich hauptsächlich aus Änderungen des Umfangs der Projektleistungen und aus Verzögerungen des bisherigen Zeitplans ergeben, der für unrealistisch befunden wurde, und dass die für Juni 2015 vorgesehene Bekanntgabe eines neuen Aktionsplans der ITER-Organisation („neuer ITER-Aktionsplan“) mit Festlegung von Umfang, Zeitplan und Kosten durch den Rat der ITER-Organisation („ITER-Rat“) bis November 2015 verschoben wurde und inzwischen für Mitte 2016 geplant ist; stellt fest, dass die Verzögerung der Bauphase des Projekts vom Gemeinsamen Unternehmen zum Zeitpunkt der Prüfung auf mindestens 43 Monate geschätzt wurde; räumt ein, dass das Gemeinsame Unternehmen hierzu schon jetzt eine rigide Strategie verfolgt und davon Abstand nimmt, Auftragsvergabemaßnahmen einzuleiten, solange die Auftragsspezifikationen nicht ausreichend verlässlich feststehen; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen bei allen Systemen die Auftragsvergabezeitpläne überarbeitet hat, damit die Laufzeiten der Tätigkeiten korrekt und die vorgesehenen Arbeiten mit den innerhalb der Organisation verfügbaren Ressourcen durchführbar sind (3);

5.

weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen in seiner letzten Berechnung von November 2014 den Fehlbetrag („negative contingency“ — Defizit bei der Sicherheitsrücklage) bis zum Abschluss der Bauphase auf 428 000 000 EUR (in Preisen von 2008) geschätzt hat; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen derzeit an einer genaueren, aktuelleren Kostenschätzung arbeitet, die auf Kosteneindämmungsmaßnahmen beruht, und dass die Beherrschung der Kosten unter der Führung des neuen Generaldirektors der ITER-Organisation eine Priorität auf der Ebene der gesamten Projektverwaltung bleiben wird; weist darauf hin, dass die Kommission in der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses vom 22. Februar 2016 öffentlich erklärt hat, dass sie den vom neuen Generaldirektor der ITER-Organisation vorgeschlagenen Aktionsplan „ablehnt“; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen ein zentrales System zur Verwaltung der Kostenberechnungsdaten eingeführt hat, um eine genaue Kontrolle der Entwicklung der Haushaltsmittel zu haben und Abweichungen regelmäßig im Auge zu behalten (4);

6.

fordert den neuen Generaldirektor der ITER-Organisation auf, seinen neuen Aktionsplan öffentlich vorzustellen; erwartet, dass im neuen ITER-Aktionsplan weitere Verzögerungen oder zusätzliche Kosten des ITER-Projekts rundweg vermieden werden;

7.

fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, aktiv an dem neuen ITER-Aktionsplan mitzuwirken, der auch Angaben über den Zeitplan und den Umfang des Projekts enthalten sollte; erwartet, dass der neue ITER-Aktionsplan zusätzlich Maßnahmen vorsieht, mit denen allen Bemerkungen des Rechnungshofs Rechnung getragen wird.

8.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen noch an der Entwicklung eines zentralen und einheitlichen Systems zur Zusammenführung aller operativen Daten arbeitet, mit dem Schätzungen, Kosten und Abweichungen regelmäßig überwacht und kontrolliert werden können; betrachtet es als wichtig, dass ein solches System zur Verfügung steht; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen die Bewertung seines Beitrags zum ITER-Projekt nach Abschluss der Bauphase nicht aktualisiert hat; würdigt, dass das Gemeinsame Unternehmen ein voll funktionsfähiges System zur Kontrolle und Überwachung von Kosten auf der Ebene der Beschaffungsvereinbarung und auf der Ebene des Systems unterhält, auch wenn zur Zeit der Prüfung die Gesamtdaten für Ebene 6 (Aufträge) noch nicht vorhanden waren; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen die Kosten der Projekte in den einzelnen Projektteams und nicht zentral und einheitlich geschätzt hat; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen mehrere Datenverwaltungswerkzeuge zur Pflege und Verwaltung seiner Betriebs- und Finanzdaten verwendet, die durch ein zentrales integriertes Berichtssystem zusammengeführt werden, und dass es daran arbeitet, sein System zur Verwaltung von Kostendaten und -abweichungen zu verbessern;

9.

stellt fest, dass der neue Generaldirektor der ITER-Organisation dem ITER-Rat wegen der gegenwärtigen Herausforderungen für das ITER-Projekt einen Aktionsplan mit gezielten Maßnahmen zur Beseitigung der derzeitigen Haupthindernisse für den Fortgang des Projekts vorgelegt hat; stellt fest, dass der mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte neue Direktor einen Aktionsplan für das Unternehmen ausgearbeitet hat, der mit dem Aktionsplan der ITER-Organisation weitgehend übereinstimmt; stellt fest, dass der mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragte Direktor des Gemeinsamen Unternehmens den Aktionsplan im März 2015 dem Vorstand des Unternehmens unterbreitete, der ihn vollständig billigte, und dass der Aktionsplan des Gemeinsamen Unternehmens den ITER-Aktionsplan in mehrfacher Hinsicht ergänzt und weitere Verbesserungen der Betriebsaktivitäten des Unternehmens vorsieht; stellt fest, dass an der Festlegung der praktischen Maßnahmen zur Umsetzung beider Aktionspläne zum Zeitpunkt der Prüfung noch gearbeitet wurde; stellt fest, dass diese Aktionspläne seit März 2015 laufen, dass sie von der ITER-Organisation und dem Gemeinsamen Unternehmen genau überwacht werden und dass von ihnen Verbesserungen erwartet werden;

10.

verweist darauf, dass der ITER-Rat zudem einen Zeitplan für die Tätigkeit der ITER-Organisation in den Jahren 2016 und 2017 mit Meilensteinen, die es in diesen zwei Jahren zu erreichen gilt, gebilligt hat; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die genannten Meilensteine der Entlastungsbehörde genauer vorzustellen;

11.

weist darauf hin, dass der endgültige zur Ausführung bereitstehende Haushaltsplan für 2014 Mittel für Verpflichtungen von 1 168 800 000 EUR und Mittel für Zahlungen von 576 600 000 EUR vorsah, wobei die Verwendungsraten bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen 100 % bzw. 88,5 % betrugen; stellt jedoch fest, dass die Ausführungsrate der Mittel für Zahlungen bezogen auf den ursprünglichen Haushaltsplan 2014 bei 73 % lag;

12.

stellt fest, dass bei den Mitteln für Verpflichtungen 23 % im Wege direkter Einzelverpflichtungen und die verbleibenden 77 % im Wege globaler Mittelbindungen ausgeführt wurden; stellt fest, dass die niedrige Ausführungsrate bei den Einzelverpflichtungen auf die Verzögerungen des ITER-Projekts insgesamt und auf die zahlreichen Änderungswünsche der ITER-Organisation zurückzuführen ist;

Verhütung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

13.

stellt fest, dass spürbare Fortschritte erzielt worden sind und dass die Lebensläufe der Mitglieder des Vorstands und der ihm nachgeordneten Gremien zum größten Teil auf der Website des Gemeinsamen Unternehmens veröffentlicht sind; stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung des Vorstands die Mitglieder, die ihre Lebensläufe nicht veröffentlichen, keinen Zugang zu dem Dokumentenverwaltungssystem des Gemeinsamen Unternehmens haben, das die Dokumente des Vorstands enthält (5);

Sitzabkommen

14.

weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen das Angebot des Königreichs Spanien, in dem neue, mit einer spanischen Institution gemeinsam genutzte Räumlichkeiten vorgeschlagen werden, befürwortet; stellt jedoch fest, dass keine Einigung erzielt wurde, weil aufgrund einer von einem unabhängigen externen Architekten angefertigten Analyse der verfügbare Raum für unzulänglich befunden wurde (6); fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über das Ergebnis der Verhandlungen der letzten Zeit über einen neuen, das bisherige Gebäude betreffenden Vertrag zu unterrichten;

Arbeitsbedingungen

15.

erklärt sich sehr besorgt darüber, dass das Gemeinsame Unternehmen die Vorschriften zur Durchführung des Beamtenstatuts noch nicht vollständig verabschiedet hat; stellt mit Besorgnis fest, dass sich das Gemeinsame Unternehmen auf zwei Übergangsmaßnahmen verlegte, um in Erwartung der förmlichen Annahme der ausstehenden Durchführungsbestimmungen zu seinem Statut einem Rechtsvakuum entgegenzuwirken; stellt fest, dass diesbezüglich immerhin Fortschritte erreicht worden sind; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Situation zügig zu bereinigen; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über weitere Fortschritte und den Stand der Durchführung zu unterrichten (7);

Systeme der internen Kontrolle

16.

weist darauf hin, die interne Revision des Gemeinsamen Unternehmens die Überwachung der Auftragsausführung 2014 überprüft und auf erhebliche Risikofaktoren hingewiesen hat, wie die nicht ausgereifte Konzeption einiger ITER-Tätigkeiten, die große Zahl von Anträgen zur Änderung des Projekts, den unrealistischen Projektzeitplan und die derzeitige Verzögerung bei der Durchführung der Tätigkeiten; stellt fest, dass es für das Gemeinsame Unternehmen bei einigen dieser Risiken schwierig ist, eine Minderung tatsächlich herbeizuführen, weil sie in den Zuständigkeitsbereich der ITER-Organisation fallen; stellt fest, dass, wie die Überprüfung auch ergeben hat, strengere Kontrollen und Verfahrensänderungen erforderlich sind, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Steuerung von Änderungen, finanzielle Abwicklung von Aufträgen und Bewältigung von Verstößen gegen Vorschriften;

17.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs mit Besorgnis, dass das System des Gemeinsamen Unternehmens zur internen Risikobewältigung 2014 zehn neue Risiken aufgezeigt hat; weist darauf hin, dass von den 32 Maßnahmen, die zur Behebung der sechs sehr hohen Risiken festgelegt wurden, zum Zeitpunkt der Prüfung 13 umgesetzt, neun im Gang, eine als überholt gestrichen worden und neun noch nicht eingeleitet waren;

18.

stellt fest, dass der „Interne Auditdienst“ („IAS“) der Kommission eine begrenzte Überprüfung der Auftragsverwaltung vorgenommen und festgestellt hat, dass das Gemeinsame Unternehmen sich von einer Einrichtung, die hauptsächlich Ausschreibungen durchführt, zu einer Einrichtung wandelt, die hauptsächlich Aufträge verwaltet; stellt fest, dass die Überprüfung ergeben hat, dass das Gemeinsame Unternehmen bei der Festlegung unternehmensweiter Kontrollen zur Minderung der Risiken bei der Auftragsausführung vorankommt; stellt jedoch fest, dass dabei auch Bereiche ermittelt wurden, in denen die bestehenden Kontrollen noch nicht ausgereift sind, insbesondere bezüglich des Umgangs mit Auftragsänderungen und unvorhergesehenen Ausgaben;

Aufträge über operative Leistungen und Zuschüsse

19.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Verhandlungsverfahren 58 % der 2014 eingeleiteten 67 operativen Ausschreibungsverfahren ausmachten und dass Spielraum für Verbesserungen der Auftragsvergabeverfahren besteht;

20.

gibt seiner Besorgnis wegen der Feststellung des Rechnungshofs Ausdruck, dass das Gemeinsame Unternehmen mit einer Ausnahme nicht den für die einzelnen Aufträge bei Einleitung des Verfahrens vorgesehenen Betrag aus den auf 6 600 000 000 EUR begrenzten Haushaltsmitteln benannt und nicht die Gesamtkosten der betroffenen Tätigkeiten bis zur Fertigstellung ausgewiesen hat; weist das Gemeinsame Unternehmen darauf hin, dass diese Angaben für die Berechnung der von den gedeckelten Haushaltsmitteln abweichenden Kosten unentbehrlich sind; weist darauf hin, dass bei einem vergebenen Auftrag die Abweichung von den Plankosten 29 % ausmachte, im Bericht des Bewertungsausschusses aber nicht vermerkt war; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, Transparenz zu praktizieren und die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung genau einzuhalten;

21.

stellt mit Besorgnis fest, dass im Bericht des Rechnungshofs auf Schwachstellen bei der Beurteilung der finanziellen Angebote durch den Bewertungsausschuss hingewiesen wurde; stellt fest, dass in einem Fall weder die Auftragsoptionen (Betrag: 32 000 000 EUR) noch die entstehenden zusätzlichen Kosten bei der Bewertung berücksichtigt wurden; stellt fest, dass in einem weiteren Fall die Angebote nicht mit dem innerhalb der begrenzten Haushaltsmittel zugewiesenen Betrag und nicht mit den Plankosten abgeglichen wurden; weist darauf hin, dass bei keinem der überprüften Verfahren die Gesamtkosten der Aufträge bis zur Fertigstellung in den Berichten des Bewertungsausschusses angegeben waren;

22.

stellt fest, dass sich bei der Durchführung bestimmter Vergabeverfahren Verzögerungen ergaben und dass das Gemeinsame Unternehmen bei einem Vergabeverfahren eine unvorhergesehene und im Haushaltsplan nicht berücksichtigte Tätigkeit in das Arbeitsprogramm 2014 aufnehmen musste, woraus sich ein zusätzlicher Auftrag mit einem Umfang von 2 880 000 EUR ergab; weist darauf hin, dass bei einem Vergabeverfahren die im Bewertungsbericht enthaltene Beurteilung der technischen Zuschlagskriterien durch den Bewertungsausschuss zu allgemein gehalten war und dass die aufgenommenen Bemerkungen nicht ausführlich genug waren, um als Begründung für die vergebenen Punkte zu dienen; stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen bei drei Vergabeverfahren zwar die entsprechenden Auftragsbekanntmachungen veröffentlicht und eine Reihe von Tätigkeiten in der Vorbeschaffungsphase durchgeführt hat, die Aufträge aber nicht durch eine Vorabinformation bekannt gemacht wurden, um die Außenwirkung und den Wettbewerb zu erhöhen, wie es im Leitfaden der Kommission für die Vergabe öffentlicher Aufträge empfohlen wird;

Gesamtkontrolle und-überwachung der Vergabe von Aufträgen über operative Leistungen und der Zuschussvereinbarungen

23.

würdigt, dass die vom Gemeinsamen Unternehmen aufgrund der internen Prüfungen der Finanzkreisläufe, Zuschussverwaltung und Expertenverträge angenommenen Aktionspläne bis März 2015 vollständig oder größtenteils durchgeführt waren; stellt in Bezug auf die nach Maßgabe der internen Prüfungen angenommenen Aktionspläne fest, dass bei 29 von den 46 noch in Umsetzung befindlichen Empfehlungen die Umsetzungsfrist überschritten war;

24.

weist darauf hin, dass Ex-post-Prüfungen von Zuschüssen zur Zeit der Prüfung durch den Rechnungshof nicht abgeschlossen waren;

Rechtlicher Rahmen

25.

entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass das Gemeinsame Unternehmen seine Finanzordnung noch nicht an die Änderungen angepasst hat, die durch die neue Haushaltsordnung (8) und die Rahmenfinanzordnung für die Einrichtungen nach Artikel 208 der neuen Haushaltsordnung (9) eingeführt wurden; würdigt, dass das Gemeinsame Unternehmen Maßnahmen getroffen und einen Dialog mit der Kommission eingeleitet hat, um dieses Problem zu lösen (10); fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die in dieser Angelegenheit erreichten Fortschritte zu unterrichten;

Rechte des geistigen Eigentums und Industriepolitik

26.

stellt fest, dass nach Auffassung des Gemeinsamen Unternehmens die eingeführten Maßnahmen die Minderung von Risiken und die Intensivierung des Wettbewerbs bewirken; stellt im Zusammenhang mit industriepolitischen Vorgaben fest, dass das Gemeinsame Unternehmen 24 der 32 vorgesehenen Maßnahmen bis zum Ende des Haushaltsjahres 2014 durchgeführt hat (11);

27.

stellt fest, dass das Gemeinsame Unternehmen Maßnahmen in Bezug auf ausschließliche Rechte zur Nutzung des geistigen Eigentums, das in den Bereichen außerhalb der Kernfusion entsteht, getroffen hat; weist darauf hin, dass das Gemeinsame Unternehmen die Aufgabe hatte, Definitionen und Methoden im Hinblick auf die Festlegung von Anwendungen im Bereich der Kernfusion auszuarbeiten; verweist auf die große Bedeutung dieser Aufgabe; fordert das Gemeinsame Unternehmen auf, die Entlastungsbehörde über die darauf bezogenen Fortschritte auf dem Laufenden zu halten (12).


(1)  Schlussfolgerungen des Rates vom 7. Juli 2010 zum Stand des ITER-Projekts (Dok. 11902/10).

(2)  Bericht über Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013.

(3)  Ebenda.

(4)  Ebenda.

(5)  Ebenda.

(6)  Ebenda.

(7)  Jährlicher ITER-Tätigkeitsbericht, S. 104, und Bericht über Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013.

(8)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(9)  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.

(10)  Bericht über Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013.

(11)  Ebenda.

(12)  Ebenda.


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