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Document 32021R0436

Durchführungsverordnung (EU) 2021/436 der Kommission vom 3. März 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 hinsichtlich Änderungen des Musters für die Durchführungsberichte für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

C/2021/1339

ABl. L 85 vom 12.3.2021, p. 73–106 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/436/oj

12.3.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 85/73


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/436 DER KOMMISSION

vom 3. März 2021

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 hinsichtlich Änderungen des Musters für die Durchführungsberichte für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 111 Absatz 5,

nach Anhörung des Koordinierungsausschusses für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 der Kommission (2) ist das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ gemäß Artikel 111 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt.

(2)

Artikel 92b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in der durch die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geänderten Fassung enthält die Bedingungen für die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union, die im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die Umsetzung des neuen thematischen Ziels „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ bereitgestellt werden. Das betreffende Muster für die Durchführungsberichte in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 sollte daher entsprechend geändert werden.

(3)

Damit die Krisenbewältigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zügig angewandt werden können, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 3. März 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 vom 20. Januar 2015 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel „Wachstum und Beschäftigung“, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten-Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“(ABl. L 38 vom 13.2.2015, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 30).


ANHANG

Anhang V erhält folgende Fassung:

„ANHANG V

Muster für die jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte für das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“

TEIL A

JEDES JAHR ERFORDERLICHE DATEN („KURZBERICHTE“)

(Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

1.   ANGABEN ZUM JÄHRLICHEN/ABSCHLIESSENDEN DURCHFÜHRUNGSBERICHT

CCI-Nr.

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Titel

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Version

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Berichtsjahr

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Datum der Genehmigung des Berichts durch den Begleitausschuss

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2.   ÜBERBLICK ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 2 und Artikel 111 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Wichtigste Informationen zur Durchführung des operationellen Programms für das betreffende Jahr, einschließlich Finanzinstrumenten, mit Bezug auf die Finanz- und Indikatordaten.

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3.   DURCHFÜHRUNG DER PRIORITÄTSACHSE (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

3.1.   Überblick über die Durchführung (1) (2)

ID

Prioritätsachse

Wichtigste Informationen zur Durchführung der Prioritätsachse mit Verweis auf wichtigste Entwicklungen, erhebliche Probleme und zu deren Bewältigung unternommene Schritte

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3.2.   Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (3)

Daten für gemeinsame und programmspezifische Indikatoren, aufgeschlüsselt nach Investitionspriorität und übermittelt in den nachstehenden Tabellen 1 und 4.

Tabelle 1

Ergebnisindikatoren für den EFRE, den EFRE REACT-EU und den Kohäsionsfonds (aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse und spezifischem Ziel); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe“  (4)

 

JÄHRLICHER WERT

 

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Regionenkategorie

(ggf.)

Basiswert

Basisjahr

Zielwert (2023)

2014

15

16

17

18

19

20

21

22

23

Anmerkungen, ggf.

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M

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F

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M

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I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 2A

Gemeinsame Ergebnisindikatoren für den ESF und den EFRE REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie). Daten zu allen gemeinsamen ESF- und ESF-REACT-EU-Ergebnisindikatoren (mit und ohne Ziel) sind aufgeschlüsselt nach Geschlecht zu übermitteln. Bei der Prioritätsachse „Technische Hilfe“ sollen nur die gemeinsamen Indikatoren aufgeführt werden, für die ein Ziel gesetzt wurde  (5)  (6)

Investitionspriorität:

ID

Indikator

Regionenkategorie

Gemeinsamer Outputindikator als Grundlage für die Festlegung des Ziels

Einheit für die Messung von Basis- und Zielwert

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Kumulierter Wert

(automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

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jährlicher Wert

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

M

F

M

F

M

F

F

M

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

Insgesamt

M

F

I

M

F

 

Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige (7)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat  (8)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige  (9)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige  (10)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 2B

Ergebnisindikatoren für die YEI und die YEI REACT-EU aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse oder Teil einer Prioritätsachse (Artikel 19 Absatz 3, Anhänge I und II der ESF-Verordnung)  (11)

ID

Indikator

Einheit für die Messung des Zielwerts

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Kumulierter Wert (automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

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jährlicher Wert

 

 

Insgesamt

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

Insgesamt

M

F

Insgesamt

M

F

 

Arbeitslose Teilnehmer, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitslose Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitslose Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langzeitarbeitslose Teilnehmer, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langzeitarbeitslose Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langzeitarbeitslose Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichterwerbstätige Teilnehmer ohne schulische/berufliche Bildung, die die Teilnahme an dem durch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützten Vorhaben beendet haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht erwerbstätige Teilnehmer, denen nach ihrer Teilnahme eine Arbeitsstelle oder eine weiterführende Ausbildung, ein Ausbildungs- oder ein Praktikumsplatz angeboten wird

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht erwerbstätige Teilnehmer ohne schulische/berufliche Bildung, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen oder einen Arbeitsplatz, einschließlich einer selbstständigen Tätigkeit, haben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme eine weiterführende Ausbildung, zu einer Qualifizierung führende Schulungsprogramme, eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren  (12)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben  (13)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme selbstständig sind  (14)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichterwerbstätige Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine schulische/berufliche Bildung absolvieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme eine Qualifizierung erlangen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benachteiligte Teilnehmer, die nach ihrer Teilnahme auf Arbeitsuche sind, eine schulische/berufliche Bildung absolvieren, eine Qualifizierung erlangen, einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige  (15)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer, deren Situation auf dem Arbeitsmarkt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme verbessert hat  (16)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über 54-jährige Teilnehmer, die sechs Monate nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige  (17)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benachteiligte Teilnehmer, die innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Teilnahme einen Arbeitsplatz haben, einschließlich Selbstständige  (18)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 2C

Programmspezifische Ergebnisindikatoren für den ESF und den EFRE REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie); gilt auch für die Prioritätsachse „Technische Hilfe“ Für die YEI programmspezifischen Indikatoren: für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse zur Unterstützung der YEI ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie nicht notwendig. (19) Für die YEI REACT-EU programmspezifischen Indikatoren ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie nicht anwendbar.

Investitionspriorität:

ID

Indikator

ESF/YEI

Regionenkategorie (ggf.)

Einheit für die Messung für den Indikator

Einheit für die Messung für Basis- und Zielwert

Zielwert (2023)

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

 

Verwirklichungsquote

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(Nur für quantitative Ergebnisindikatoren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sowohl jährlicher als auch kumulierter Wert sind obligatorisch. Kann kein jährlicher Wert angegeben werden (z. B. weil Prozentsätze angegeben werden und der Nenner null würde), so entfällt der jährliche Wert. Die kumulierten Werte der Indikatoren, angegeben in absoluten Zahlen und Prozentsätzen im Verhältnis zum Bezugsoutputindikator, werden automatisch berechnet.

Tabelle 3A

Gemeinsame und programmspezifische Outputindikatoren für den EFRE, den EFRE REACT-EU und den Kohäsionsfonds (nach Prioritätsachse, Investitionspriorität, aufgeschlüsselt nach Regionenkategorie für den EFRE; gilt auch für die Prioritätsachsen „Technische Hilfe“)  (20)

Investitionspriorität:

 

ID

Indikator

Einheit für die Messung

Fonds

Regionenkategorie (ggf.)

Zielwert (2023)  (21)

2014

15

16

17

18

19

20

21

22

23

Anmerkungen (ggf.)

 

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I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

 

Kumulierter Wert — durch ausgewählte Vorhaben zu erbringender Output

[von den Begünstigten vorgelegte Prognose]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kumulierter Wert — durch Vorhaben erbrachter Output

[tatsächliche Errungenschaft]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 3B

Für bestimmte gemeinsame Outputindikatoren für Unterstützung aus dem EFRE und dem EFRE REACT-EU im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ in Bezug auf produktive Investitionen — Zahl der vom operationellen Programm unterstützten Unternehmen abzüglich Mehrfachunterstützung für dasselbe Unternehmen

Bezeichnung des Indikators

Zahl der vom operationellen Programm unterstützten Unternehmen abzüglich Mehrfachunterstützung

Zahl der Unternehmen, die Unterstützung erhalten

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Zahl der Unternehmen, die Finanzhilfen erhalten

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Zahl der Unternehmen, die finanzielle Unterstützung außer Finanzhilfen erhalten

<type=’N‘ input=’M‘>

Zahl der Unternehmen, die nicht-finanzielle Unterstützung erhalten

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Zahl der neu unterstützten Unternehmen

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Tabelle 4A

Gemeinsame Outputindikatoren für den ESF und den ESF REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie). YEI: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie notwendig  (*1) YEI REACT-EU: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie anwendbar.

Investitionspriorität.

Indikator

ID

Indikator (Bezeichnung des Indikators)

Regionenkategorie (ggf.)

Zielwert (2023)

(Aufschlüsselung nach Geschlecht optional für Ziel)

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Kumulierter Wert (automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

Aufschlüsselung nach Geschlecht, optional

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jährlicher Wert

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

M

F

Insgesamt

M

F

Insgesamt

M

F

 

Arbeitslose (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Arbeitslose (YEI)

Langzeitarbeitslose (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Langzeitarbeitslose (YEI)

Nichterwerbstätige (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichterwerbstätige (YEI)

Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nichterwerbstätige, die keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren (YEI)

Erwerbstätige, auch Selbstständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter 25-Jährige (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter 25-Jährige (YEI)

Über 54 Jährige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über 54-Jährige, die arbeitslos sind, einschließlich Langzeitarbeitsloser, oder die nicht erwerbstätig sind und keine schulische oder berufliche Bildung absolvieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Grundbildung (ISCED 1) oder Sekundarbildung Unterstufe (ISCED 2) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Grundbildung (ISCED 1) oder Sekundarbildung Unterstufe (ISCED 2) (YEI)

Mit Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) oder postsekundärer Bildung (ISCED 4) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Sekundarbildung Oberstufe (ISCED 3) oder postsekundärer Bildung (ISCED 4) (YEI)

Mit tertiärer Bildung (ISCED 5 bis 8) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit tertiärer Bildung (ISCED 5 bis 8) (YEI)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Migranten, Teilnehmer ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten (u. a. marginalisierte Gemeinschaften, wie etwa die Roma) (YEI)

Teilnehmer mit Behinderungen (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnehmer mit Behinderungen (YEI)

Sonstige benachteiligte Personen (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige benachteiligte Personen (YEI)

Obdachlose oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene  (22) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Obdachlose oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene (YEI)

Personen, die in ländlichen Gebieten leben  (23) (ESF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personen, die in ländlichen Gebieten leben (YEI)

Zahl der Projekte, die teilweise oder gänzlich von Sozialpartnern oder Nichtregierungsorganisationen durchgeführt werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der Projekte, die die dauerhafte Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben erhöhen und ihr berufliches Fortkommen verbessern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der Projekte, die auf öffentliche Verwaltungen oder öffentliche Dienste auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ausgerichtet sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahl der unterstützten Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (einschließlich kooperativer Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtteilnehmerzahl  (24)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 4B

Programmspezifische Outputindikatoren für den ESF und den ESF REACT-EU (ggf. aufgeschlüsselt nach Prioritätsachse, Investitionspriorität und Regionenkategorie; gilt auch für die Prioritätsachsen „Technische Hilfe“). YEI: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie notwendig  (25) . ESF REACT-EU und YEI REACT-EU: Für keine Prioritätsachse oder keinen Teil einer Prioritätsachse ist eine Aufschlüsselung nach Regionenkategorie anwendbar.

Investitionspriorität:

ID

Indikator (Bezeichnung des Indikators)

Regionenkategorie (ggf.)

Einheit für die Messung

Zielwert (2023)

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Kumulierter Wert (automatisch berechnet)

Verwirklichungsquote

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jährlicher Wert

 

 

 

 

 

 

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

Insgesamt

M

F

Insgesamt

M

F

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3.   Im Leistungsrahmen festgelegte Etappenziele und Ziele (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 — eingereicht in den jährlichen Durchführungsberichten ab 2017 (26) (27)

Berichterstattung zu Finanzindikatoren, wichtigen Durchführungsschritten, Output- und Ergebnisindikatoren, die als Etappenziele und Ziele für den Leistungsrahmen dienen (ab dem Bericht 2017 eingereicht)

Tabelle 5

Informationen zu den im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzielen und Zielen

 

Erreichter Wert (*2)

Prioritätsachse

Art des Indikators (wichtiger Durchführungsschritt, Finanz-, Output- oder — ggf. — Ergebnisindikator)

ID

Indikator oder wichtiger Durchführungsschritt

Einheit für die Messung (ggf.)

Fonds

Regionenkategorie

Etappenziel für 2018

Endziel (2023)

2014

15

16

17

18

19

20

21

22

23

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k (*2)

j (*2)

k

j

k

j

k

j

k

j

k

j

k

j

k

j

k

j

k

j

Anmerkungen (ggf.)

 

 

 

 

 

 

 

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

M

F

I

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3.4.   Finanzdaten (Artikel 50 Absatz 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (28)

Tabelle 6

Finanzinformationen auf Ebene der Prioritätsachse und des Programms wie in Tabelle 1 des Anhangs II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 (29) der Kommission [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten] (30) festgelegt

Tabelle 7

Aufschlüsselung der kumulativen Finanzdaten nach Interventionskategorie für den EFRE, den EFRE REACT-EU, den ESF, den ESF REACT-EU und den Kohäsionsfonds (Artikel 112 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013), wie in Tabelle 2 in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission [Muster für die Übermittlung von Finanzdaten] festgelegt

Tabelle 8

Nutzung von Überkreuzfinanzierungen  (31)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Nutzung von Überkreuzfinanzierungen

Prioritätsachse

Höhe der Unionsunterstützung, die für eine Überkreuzfinanzierung genutzt werden soll, basierend auf ausgewählten Vorhaben  (32) (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse

(%)

(Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)

genutzt im Rahmen der Überkreuzfinanzierung, basierend auf bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)

Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse

(%)

(Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse × 100)

Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem EFRE infrage kommen, aber aus dem ESF unterstützt werden  (33)

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Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem ESF infrage kommen, aber aus dem EFRE unterstützt werden  (34)

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Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem EFRE REACT-EU infrage kommen, aber aus dem ESF REACT-EU unterstützt werden  (35)

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Überkreuzfinanzierung: Kosten, die für Unterstützung aus dem ESF REACT-EU infrage kommen, aber aus dem EFRE REACT-EU unterstützt werden  (36)

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Tabelle 9

Kosten der Vorhaben, die außerhalb des Programmgebiets durchgeführt werden (EFRE, EFRE REACT-EU und Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Wachstum und Beschäftigung“)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

Prioritätsachse

Höhe der Unionsunterstützung, die für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben vorgesehen ist, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms

(%)

Spalte 3/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms × 100)

Höhe der Unionsunterstützung für außerhalb des Programmgebiets durchgeführte Vorhaben, basierend auf den bei der Verwaltungsbehörde durch den Begünstigten geltend gemachten förderfähigen Ausgaben (EUR)

Als Anteil der Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms

(%)

Spalte 5/Unionsunterstützung für die Prioritätsachse zum Zeitpunkt der Annahme des Programms × 100)

Kosten von außerhalb des Programmgebiets durchgeführten Vorhaben  (37)

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Tabelle 10

Außerhalb der Union getätigte Ausgaben (ESF und ESF REACT-EU)  (38)

1.

2.

3.

4.

Höhe der Ausgaben, die außerhalb der Union im Rahmen der thematischen Ziele 8 und 10 anfallen dürften, basierend auf ausgewählten Vorhaben (EUR)

Anteil der Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines aus mehreren Fonds unterstützten Programms

(%)

(Spalte 1/Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines fondsübergreifenden Programms × 100)

Förderfähige Ausgaben, angefallen außerhalb der Union, bei der Verwaltungsbehörde geltend gemacht durch den Begünstigten (EUR)

Anteil der Mittelzuweisung insgesamt (Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines aus mehreren Fonds unterstützten Programms

(%)

(Spalte 3/Mittelzuweisung insgesamt Unions- und nationaler Beitrag) für das ESF-Programm oder die ESF-Komponente eines fondsübergreifenden Programms × 100)

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Tabelle 11

Zuweisung von YEI-Ressourcen für junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 (Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)  (39)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

Prioritätsachse

Höhe der Unionsunterstützung im Rahmen der YEI (besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und entsprechende Unterstützung durch den ESF), die für junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 zugewiesen werden soll (EUR), wie in Abschnitt 2.A.6.1 des operationellen Programms angegeben

Höhe der Unionsunterstützung im Rahmen der YEI (besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und entsprechende Unterstützung durch den ESF), die für Vorhaben zugewiesen wurde, welche junge Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen auf NUTS-Ebene 2 unterstützen (EUR)

Förderfähige Ausgaben, angefallen bei Vorhaben zur Unterstützung junger Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen (EUR)

Entsprechende Unionsunterstützung für förderfähige Kosten, die bei Vorhaben zur Unterstützung junger Menschen außerhalb der förderfähigen Regionen angefallen sind, berechnet durch Anwendung des Kofinanzierungssatzes der Prioritätsache (EUR)

 

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Insgesamt

 

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4.   SYNTHESE DER BEWERTUNGEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Synthese der Feststellungen aller Bewertungen des Programms, die während des vorangegangen Haushaltsjahres bereitgestellt wurden, mit Verweis auf Titel und Bezugszeitraum der herangezogenen Bewertungsberichte

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5.   INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN, FALLS ZUTREFFEND (Artikel 19 Absatz 2 und Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013)

Allgemeine Beschreibung der Durchführung der YEI, auch wie die YEI zur Umsetzung der Jugendgarantie beigetragen hat, einschließlich konkreter Beispiele für im Rahmen der YEI unterstützte Interventionen.

Beschreibung jedweder Probleme bei der Umsetzung der YEI und der Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme.

Der 2016 eingereichte Bericht soll die Qualität der von den Teilnehmern der YEI, einschließlich benachteiligter Menschen, solcher, die Randgruppen angehören sowie solcher, die das Bildungssystem ohne Qualifikationen verlassen, erhaltenen Beschäftigungsangebote darlegen und bewerten. Der Bericht soll ferner die Fortschritte der YEI-Teilnehmer bei der Fortbildung, beim Finden dauerhafter und angemessener Arbeitsplätze, beim Absolvieren einer Ausbildung oder eines qualitativ hochwertigen Praktikums darlegen und bewerten.

Darüber hinaus soll der Bericht die wichtigsten Feststellungen der Bewertungen zu Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der gemeinsamen Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds und die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und der Durchführung der Jugendgarantie darlegen.

6.   PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (40)

a)   Probleme, die sich auf die Leistung des Programms auswirken, und vorgenommene Maßnahmen

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b)   OPTIONAL BEI KURZBERICHTEN, ansonsten in Punkt 11.1 des Musters (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013):

Bewertung, ob die Fortschritte groß genug sind, um das Erreichen der Ziele zu gewährleisten, gegebenenfalls mit Angabe etwaiger ergriffener oder geplanter Abhilfemaßnahmen

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7.   BÜRGERINFO (Artikel 50 Absatz 9 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (41)

Eine Bürgerinfo zu den Inhalten der jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte soll veröffentlicht und als separate Datei als Anhang des jährlichen bzw. des abschließenden Durchführungsberichts hochgeladen werden.

8.   BERICHT ÜBER DEN EINSATZ DER FINANZINSTRUMENTE (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Falls die Verwaltungsbehörde die Nutzung von Finanzinstrumenten beschlossen hat, muss sie der Kommission einen spezifischen Bericht zu den Vorhaben mit Finanzinstrumenten als Anhang des jährlichen Durchführungsberichts zukommen lassen. (42)

9.   Optional für den 2016 einzureichenden Bericht, gilt nicht für andere Kurzberichte: ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013), falls die geltenden Ex-ante-Konditionalitäten bei Genehmigung des operationellen Programms nicht erfüllt wurden (siehe Punkt 13 des Musters) (43)

10.   FORTSCHRITTE BEI DER VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG VON GROSSPROJEKTEN UND GEMEINSAMEN AKTIONSPLÄNEN (Artikel 101 Buchstabe h und Artikel 111 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

10.1.   Großprojekte

Tabelle 12

Großprojekte

Projekt

CCI-Nr.

Status GP

1.

abgeschlossen

2.

genehmigt

3.

eingereicht

4.

Mitteilung/Übermittlung an die Kommission geplant

Gesamtinvestitionen

Förderfähige Gesamtkosten

Geplantes Datum für Mitteilung/

Übermittlung

(falls zutreffend)

(Jahr, Quartal)

Datum der stillschweigenden Einwilligung/Genehmigung durch die Kommission

(falls zutreffend)

Geplanter Beginn

der Durchführung

(Jahr, Quartal)

Geplanter Abschluss

(Jahr, Quartal)

Prioritätsachse/Investitionsprioritäten

Derzeitiger Stand der Durchführung — finanzieller Fortschritt

(% der der Kommission bescheinigten Ausgaben im Vergleich zu den förderfähigen Gesamtkosten)

Derzeitiger Stand der Durchführung — physischer Fortschritt

Hauptdurchführungsphase des Projekts

1.

abgeschlossen/in Betrieb;

2.

Bau vorangeschritten

3.

in Bau

4.

Ausschreibung

5.

Konzipierung

Wichtigste Outputs

Datum der Unterzeichnung des ersten Vertrags über die Arbeiten  (44)

(falls zutreffend)

Anmerkungen (ggf.)

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Erhebliche Probleme während der Durchführung von Großprojekten und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung.

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Etwaige geplante Änderungen bei der Auflistung der Großprojekte im operationellen Programm

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10.2.   Gemeinsame Aktionspläne

Fortschritt bei der Durchführung der verschiedenen Phasen der gemeinsamen Aktionspläne

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Tabelle 13

Gemeinsame Aktionspläne

Titel gemeinsamer Aktionsplan

CCI-Nr.

Phase der Durchführung gemeinsamer Aktionsplan

1.

abgeschlossen

2.

> 50 % durchgeführt

3.

begonnen

4.

genehmigt

5.

eingereicht

6.

geplant

Förderfähige Gesamtkosten

Öffentliche Unterstützung insgesamt

Beitrag des operationellen Programms zum gemeinsamen Aktionsplan

Prioritätsachse

Art des gemeinsamen Aktionsplans

1.

normal

2.

erster gemeinsamer Aktionsplan

3.

YEI

[geplante]

Einreichung bei der Kommission

[geplanter] Beginn der Durchführung

[geplanter] Abschluss

Wichtigste Outputs und wichtigste Ergebnisse

Der Kommission bescheinigte förderfähige Gesamtausgaben

Anmerkungen (ggf.)

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Erhebliche Probleme und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung

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TEIL B

IN DEN JAHREN 2017 UND 2019 VORGELEGTE BERICHTERSTATTUNG UND ABSCHLIESSENDER DURCHFÜHRUNGSBERICHT

(Artikel 50 Absatz 4 sowie Artikel 111 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

11.   BEWERTUNG DER DURCHFÜHRUNG DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

11.1.   Informationen aus Teil A und Erreichen der Ziele des Programms (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

FÜR JEDE PRIORITÄTSACHSE — Bewertung der oben bereitgestellten Informationen und Fortschritte beim Erreichen der Ziele des Programms, einschließlich Beitrag der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu Änderungen beim Wert der Ergebnisindikatoren, wenn Nachweise aus Bewertungen vorliegen.

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11.2.   Spezifische, bereits getroffene Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung, insbesondere Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und getroffene Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im operationellen Programm oder in den Vorhaben (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Eine Bewertung der Durchführung spezifischer Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung, je nach Inhalt und Zielen des operationellen Programms einschließlich der spezifischen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung ergriffenen Maßnahmen, insbesondere Barrierefreiheit für Personen mit einer Behinderung, und getroffene Vorkehrungen zur Gewährleistung der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspektes im operationellen Programm oder in den Vorhaben.

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11.3.   Nachhaltige Entwicklung (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze aus Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 über nachhaltige Entwicklung, je nach Inhalt und Zielen des operationellen Programms einschließlich eines Überblicks über die zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gemäß diesem Artikel getroffenen Maßnahmen.

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11.4.   Berichterstattung über die für die Klimaschutzziele verwendete Unterstützung (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zahlen automatisch durch SFC2014 berechnet, basierend auf Kategorisierungsdaten. Optional: Erklärung der Werte

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11.5.   Rolle der Partner bei der Durchführung des Programms (Artikel 50 Absatz 4 und Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Bewertung der Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Rolle der Partner aus Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, einschließlich Einbindung von Partnern in die Durchführung, die Begleitung und die Bewertung des operationellen Programms.

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12.   OBLIGATORISCHE ANGABEN UND BEWERTUNG GEMÄSS ARTIKEL 111 ABSATZ 4 UNTERABSATZ 1 BUCHSTABEN a UND b DER VERORDNUNG (EU) Nr. 1303/2013

12.1.   Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans und des Follow-up für die bei der Bewertung gemachten Feststellungen

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12.2   Ergebnisse der im Rahmen der Kommunikationsstrategie durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Fonds

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13.   ZUR ERFÜLLUNG DER EX-ANTE-KONDITIONALITÄTEN ERGRIFFENE MASSNAHMEN (Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (Kann im 2016 einzureichenden Bericht enthalten sein (siehe vorstehend Punkt 9). Muss im 2017 einzureichenden Bericht enthalten sein) Option: Fortschrittsbericht (45)

Tabelle 14

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden allgemeinen Ex-ante-Konditionalitäten

Allgemeine Ex-ante-Konditionalität

Kriterien, nicht erfüllt

Ergriffene Maßnahmen

Frist (Datum)

Zuständige Stellen

Maßnahme bei Fristende abgeschlossen (j/n)

Kriterien erfüllt (j/n)

Erwartetes Datum für die Durchführung der verbleibenden Maßnahmen, falls zutreffend

Bemerkung (für jede Maßnahme)

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Maßnahme 1

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme 2

 

 

 

 

 

 


Tabelle 15

Maßnahmen zur Erfüllung der geltenden thematischen Ex-ante-Konditionalitäten

Thematische Ex-ante-Konditionalität

Kriterien, nicht erfüllt

Ergriffene Maßnahmen

Frist (Datum)

Zuständige Stellen

Maßnahme bei Fristende abgeschlossen (j/n)

Kriterien erfüllt (j/n)

Erwartetes Datum für die Durchführung der verbleibenden Maßnahmen, falls zutreffend

Bemerkung (für jede Maßnahme)

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Maßnahme 1

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme 2

 

 

 

 

 

 

14.   ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, DIE JE NACH INHALT UND ZIELEN DES OPERATIONELLEN PROGRAMMS HINZUGEFÜGT WERDEN KÖNNEN (Artikel 111 Absatz 4 Unterabsatz 2 Buchstaben a, b, c, d, g und h der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

14.1.   Fortschritte bei der Durchführung des integrierten Ansatzes zur territorialen Entwicklung, einschließlich der Entwicklung von Regionen, die von demografischen und permanenten oder von der Natur bedingten Nachteilen betroffen sind, sowie integrierter territorialer Investitionen, nachhaltiger Stadtentwicklung und der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung im Rahmen des operationellen Programms.

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(Option Fortschrittsbericht)

14.2   Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Behörden der Mitgliedstaaten und Begünstigten bei der Verwaltung und Nutzung der Fonds.

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(Option Fortschrittsbericht)

14.3.   Fortschritte bei der Durchführung der interregionalen und transnationalen Maßnahmen

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(Option Fortschrittsbericht)

14.4.   Gegebenenfalls der Beitrag zu makroregionalen Strategien und Strategien für die Meeresgebiete

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14.5.   Gegebenenfalls Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich soziale Innovation

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14.6.   Fortschritte bei der Durchführung von Maßnahmen für besondere Bedürfnisse der ärmsten geografischen Gebiete oder der am stärksten von Armut, Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Zielgruppen mit besonderem Augenmerk auf marginalisierten Gemeinschaften sowie Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslose und junge Menschen ohne Arbeit, gegebenenfalls einschließlich der verwendeten Finanzressourcen.

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(Option Fortschrittsbericht)

TEIL C

IM JAHR 2019 VORGELEGTE BERICHTERSTATTUNG UND IM ABSCLHIEßENDER DURCHFÜHRUNGSBERICHT

(Artikel 50 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

15.   FINANZINFORMATIONEN AUF EBENE DER PRIORITÄTSACHSE UND DES PROGRAMMS (Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Zur Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Etappenziele und Ziele für die Finanzindikatoren in den Jahren 2018 und 2023 erhält Tabelle 6 in Teil A des vorliegenden Anhangs zusätzlich die beiden folgenden Spalten:

13.

14.

Daten für die Leistungsüberprüfung und den Leistungsrahmen

Nur für den 2019 eingereichten Bericht:

Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2018 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Nur für den abschließenden Durchführungsbericht: Förderfähige Gesamtausgaben, die von den Begünstigten getätigt und bis zum 31.12.2023 bezahlt wurden und der Kommission bescheinigt wurden

Artikel 22 Absatz 7 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.   INTELLIGENTES, NACHHALTIGES UND INTEGRATIVES WACHSTUM (Option Fortschrittsbericht)

Informationen und Bewertung hinsichtlich des Beitrags des Programms zum Erreichen der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

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17.   PROBLEME, DIE SICH AUF DIE LEISTUNG DES PROGRAMMS AUSWIRKEN, UND VORGENOMMENE MAßNAHMEN — LEISTUNGSRAHMEN (Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) (46)

Wenn die Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele und Ziele aufzeigt, dass bestimmte Etappenziele und Ziele nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten die Gründe für das Verfehlen dieser Etappenziele im Bericht 2019 (für die Etappenziele) und im endgültigen Durchführungsbericht (für die Ziele) darlegen.

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18.   BESCHÄFTIGUNGSINITIATIVE FÜR JUNGE MENSCHEN Artikel 19 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 (falls zutreffend)

Der 2019 eingereichte Bericht soll die Qualität der von den Teilnehmern der YEI, einschließlich benachteiligter Menschen, solcher, die Randgruppen angehören, sowie solcher, die das Bildungssystem ohne Qualifikationen verlassen, erhaltenen Beschäftigungsangebote darlegen und bewerten. Der Bericht soll ferner die Fortschritte der YEI-Teilnehmer bei der Fortbildung darlegen und bewerten, ob sie dauerhafte und angemessene Arbeitsplätze gefunden haben oder ob sie inzwischen eine Ausbildung oder ein qualitativ hochwertiges Praktikum absolvieren.

Darüber hinaus soll der Bericht die wichtigsten Feststellungen der Bewertungen zu Wirksamkeit, Effizienz und Auswirkungen der gemeinsamen Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds und die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und der Durchführung der Jugendgarantie darlegen.

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(1)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist. Wird die YEI als Teil einer Prioritätsachse durchgeführt, so sollte die Berichterstattung für den YEI-Teil und den anderen Teil der Prioritätsachse getrennt erfolgen.

(2)  Die Tabellen in diesem Anhang enthalten ggf. die Aufteilung der REACT-EU-Mittel (Artikel 92a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013), d. h. EFRE REACT-EU, ESF REACT-EU und YEI REACT-EU).

(3)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(4)  In Tabelle 1 ist beim jährlichen Wert nur nach Geschlecht aufzuschlüsseln, wenn dies auch in Tabelle 12 des operationellen Programms geschehen ist. Ansonsten I = insgesamt verwenden.

(5)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(6)  Enthält die Investitionspriorität ein Ziel für einen gemeinsamen ESF-Ergebnisindikator, so müssen Daten für den jeweiligen Ergebnisindikator in Bezug auf die ausgewählte Zielgruppe (d. h. als Bezug verwendeter gemeinsamer Outputindikator) sowie Daten für die gesamte Grundgesamtheit an Teilnehmern, die das jeweilige Ergebnis in der Investitionspriorität erreicht haben, vorgelegt werden.

(7)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(8)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(9)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(10)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(11)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(12)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe.

(13)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe.

(14)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe.

(15)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(16)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(17)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(18)  Schätzung für das Jahr basierend auf einer repräsentativen Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: zweimalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht. Bei dieser Option werden die kumulierten Werte in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2019 und im abschließenden Durchführungsbericht vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(19)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(20)  In Tabelle 3A ist in den entsprechenden Feldern nur nach Geschlecht aufzuschlüsseln, wenn dies auch in Tabelle 5 oder 13 des operationellen Programms geschehen ist.

(21)  Bei den Prioritätsachsen „Technische Hilfe“ sind die Ziele optional.

(*1)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(22)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: einmalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2017. Bei dieser Option wird ein kumulierter Wert in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2017 vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(23)  Schätzung basierend auf repräsentativer Stichprobe. Die Mitgliedstaaten haben bei der Berichterstattung zwei Optionen. Option 1: Mindestanforderung: einmalige Datenübermittlung; im jährlichen Durchführungsbericht 2017. Bei dieser Option wird ein kumulierter Wert in der Spalte „Kumulierter Wert“ im jährlichen Durchführungsbericht 2017 vorgelegt. Option 2: Für jedes Jahr werden jährliche Werte bereitgestellt.

(24)  Die Gesamtteilnehmerzahl umfasst Teilnehmer mit vollständigen (persönliche nichtsensible Daten) und mit unvollständigen Datensätzen (persönliche nichtsensible Daten). Die Teilnehmerzahl insgesamt wird im System SFC2014 basierend auf den folgenden drei gemeinsamen Outputindikatoren berechnet: „Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose“, „Nichterwerbstätige“ und „Erwerbstätige, auch Selbstständige“. Diese Zahl umfasst nur Teilnehmer mit vollständigen Datensätzen, einschließlich aller persönlicher nichtsensibler Daten. Bei der Gesamtteilnehmerzahl müssen die Mitgliedstaaten alle ESF-Teilnehmer angeben, auch die mit unvollständigen persönlichen nichtsensiblen Daten.

(25)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(26)  In Tabelle 6 ist bei den relevanten Feldern nur nach Geschlecht aufzuschlüsseln, wenn dies auch in Tabelle 6 des operationellen Programms geschehen ist. Ansonsten I = insgesamt verwenden.

(27)  Dieser Abschnitt gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ („spezifisches Programm REACT-EU“) gewidmet ist, oder für Prioritätsachsen für dieses thematische Ziel („REACT-EU-Prioritätsachsen“).

(*2)  EFRE oder Kohäsionsfonds: Mitgliedstaaten übermitteln kumulierte Werte für die Outputindikatoren. ESF: Kumulierte Werte werden basierend auf den von den Mitgliedstaaten eingereichten jährlichen Werten automatisch von SFC2014 berechnet. Die Werte für die Finanzindikatoren sind für alle Fonds kumuliert. Die Werte für die wichtigsten Durchführungsschritte sind für alle Fonds kumuliert, wenn die wichtigsten Durchführungsschritte als Zahl oder Prozentsatz angegeben werden. Wird eine Errungenschaft qualitativ definiert, so sollte in der Tabelle angegeben werden, ob sie erreicht wurde oder nicht. * Tabelle: k = kumuliert, j = jährlich.

(28)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(29)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission vom 22. September 2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Übermittlung bestimmter Informationen an die Kommission und detaillierten Regelungen für den Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden und zwischengeschalteten Stellen (ABl. L 286 vom 30.9.2014, S. 1).

(30)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(31)  Gilt nur für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, die den ESF und/oder den EFRE beinhalten.

(32)  Falls es nicht möglich ist, vorab vor der Durchführung des Vorhabens die Höhe präzise festzulegen, sollte die Berichterstattung auf den für das Vorhaben geltenden Obergrenzen basieren, d. h. wenn ein EFRE-Vorhaben bis zu 20 % an ESF-typischen Ausgaben enthalten darf, sollte bei der Berichterstattung davon ausgegangen werden, dass die gesamten 20 % für diesen Zweck genutzt werden könnten. Wurde ein Vorhaben abgeschlossen, so sollten die für diese Spalte verwendeten Daten auf den tatsächlich aufgetretenen Kosten basieren.

(33)  Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(34)  Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(35)  Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(36)  Artikel 98 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

(37)  Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 70 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 oder Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013.

(38)  Im Einklang mit den und vorbehaltlich der Obergrenzen aus Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013.

(39)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(40)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(41)  Strukturierte Daten, die für den YEI-Bericht erforderlich sind, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(42)  Siehe Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission.

(43)  Optional für den YEI-Bericht, welcher im April 2015 im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 einzureichen ist.

(44)  Im Falle von Tätigkeiten im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften, der ÖPP-Vertrag zwischen der öffentlichen und der privatwirtschaftlichen Einrichtung (Artikel 102 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

(45)  Dieser Abschnitt gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ („spezifisches Programm REACT-EU“) gewidmet ist, oder für Prioritätsachsen für dieses thematische Ziel („REACT-EU-Prioritätsachsen“).

(46)  Dieser Abschnitt gilt nicht für ein operationelles Programm, das dem thematischen Ziel „Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ („spezifisches Programm REACT-EU“) gewidmet ist, oder für Prioritätsachsen für dieses thematische Ziel („REACT-EU-Prioritätsachsen“).


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