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Document E2021C0276

    Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 276/21/COL vom 8. Dezember 2021 über die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 (Norwegen) [2022/1213]

    PUB/2022/110

    ABl. L 187 vom 14.7.2022, p. 37–57 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1213/oj

    14.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 187/37


    ENTSCHEIDUNG DER EFTA-ÜBERWACHUNGSBEHÖRDE Nr. 276/21/COL

    vom 8. Dezember 2021

    über die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 (Norwegen) [2022/1213]


    1   ZUSAMMENFASSUNG

    (1)

    Die EFTA-Überwachungsbehörde (im Folgenden „EÜB“) teilt den norwegischen Behörden nach Prüfung der norwegischen Fördergebietskarte 2022-2027 mit, dass sie diese als mit den Grundsätzen der Leitlinien für Regionalbeihilfen (1) vereinbar ansieht.

    (2)

    Diese Entscheidung stellt die Beurteilung der Fördergebietskarte durch die EÜB nach Randnummer 190 der Leitlinien für Regionalbeihilfen dar. Die genehmigte Karte ist Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen (2). Die Fördergebietskarte selbst beinhaltet keine staatliche Beihilfe und stellt keine Genehmigung zur Gewährung solcher Beihilfen dar.

    (3)

    Die EÜB stützt ihre Entscheidung auf die nachstehenden Erwägungen.

    2   VERFAHREN

    (4)

    Am 1. Dezember 2021 nahm die EÜB mit der Entscheidung Nr. 269/21/COL ihre neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen an. In den Leitlinien sind Bedingungen festgelegt, unter denen anmeldepflichtige Regionalbeihilfen als mit dem Funktionieren des EWR-Abkommens vereinbar angesehen werden können (3). Ferner sind die Kriterien dargelegt, anhand deren zu bestimmen ist, ob ein Gebiet die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe a oder Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens erfüllt (4).

    (5)

    Gemäß Randnummer 150 der Leitlinien für Regionalbeihilfen müssen die Gebiete, die die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten als A- oder C-Fördergebiete ausweisen möchten, in einer Fördergebietskarte erfasst sein. Nach Randnummer 189 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sollte jeder dem EWR angehörende EFTA-Staat seine Fördergebietskarte, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 gelten soll, bei der EÜB anmelden. Daher meldeten die norwegischen Behörden die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 mit Schreiben vom 2. Dezember 2021 an (5).

    3   VON DEN NORWEGISCHEN BEHÖRDEN AUSGEWIESENE BEIHILFEFÄHIGE GEBIETE

    3.1   Hintergrund

    (6)

    Die für den Zeitraum 2022-2027 verfügbaren Regionalbeihilfen sind für jeden dem EWR angehörenden EFTA-Staat in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen aufgeführt. Die Zuweisung Norwegens umfasst prädefinierte und nicht prädefinierte C-Fördergebiete.

    (7)

    Die norwegischen Behörden können diese Zuweisung für die Ausweisung prädefinierter und nicht prädefinierter C-Fördergebiete verwenden. Die Grundsätze für diese Ausweisung finden sich in den Randnummern 168 und 169 bzw. 175 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    3.2   Prädefinierte C-Fördergebiete

    3.2.1   Einleitung

    (8)

    Nach Randnummer 168 der Leitlinien für Regionalbeihilfen können die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten die unter Randnummer 166 genannten prädefinierten Gebiete als C-Fördergebiete ausweisen. Diese Gebiete sind in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen aufgeführt.

    (9)

    Nach Randnummer 169 ist ein flexibler Ansatz möglich, in dessen Rahmen Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte, die nicht als beihilfefähig prädefiniert sind, unter bestimmten Bedingungen ausgewiesen werden können.

    (10)

    Die norwegischen Behörden haben in der norwegischen Fördergebietskarte 2014-2020 Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen. Die Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte wurden nicht erfasst (6). Stattdessen haben die norwegischen Behörden Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte im Rahmen einer Betriebsbeihilferegelung ausgewiesen, die auf solche Gebiete begrenzt sein musste (7).

    (11)

    Fußnote 65 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält eine neue Bestimmung, wonach Gebiete mit geringer und Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte in der Fördergebietskarteerfasst sein sollten. Auf dieser Grundlage haben die norwegischen Behörden in ihrer Anmeldung die ausgewiesenen Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte erfasst, die den zuvor in Zusammenhang mit einer Betriebsbeihilferegelung erfassten Gebieten entsprechen.

    (12)

    Dementsprechend wird die EÜB zunächst prüfen, welche Gebiete die norwegischen Behörden als Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen haben. Anschließend wird sie prüfen, welche Gebiete innerhalb dieser Gebiete als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen wurden. Wie im letzten Satz von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen gefordert, wird die EÜB bei der Beurteilung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze die Bevölkerung in den Gebieten mit sehr geringer und in den Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte berücksichtigen.

    (13)

    Aus der Definition unter Randnummer 19 Nummer 30 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ergibt sich, dass alle auf der Grundlage von Randnummer 169 ausgewiesenen Gebiete eine geringe Bevölkerungsdichte aufweisen. Dementsprechend zählt die EÜB die Bevölkerung in den Gebieten mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze nur einmal.

    3.2.2   Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

    3.2.2.1   Zwei vollständig einbezogene Provinzen

    (14)

    In Randnummer 169 Sätze 1 und 2 der Leitlinien für Regionalbeihilfen heißt es: „Im Falle von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte sollten die Mitgliedstaaten grundsätzlich statistische Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 oder statistische Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 berücksichtigen. Die dem EWR angehörenden EFTA-Mitgliedstaaten können aber auch Teile von statistischen Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 oder an diese statistischen Regionen der Ebene 3 angrenzende zusammenhängende Gebiete ausweisen, sofern diese Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 haben.“

    (15)

    In Norwegen bestehen statistische Regionen der Ebene 3 aus Provinzen, während statistische Regionen der Ebene 2 größere Regionen betreffen. (8)

    (16)

    Die Provinzen Troms og Finnmark und Nordland sind in ihrer Gesamtheit enthalten. Auf der Grundlage von Zahlen vom 1. Januar 2020 (9) beträgt die Bevölkerungsdichte in diesen Provinzen 3,4 bzw. 6,7 Einwohner/km2(10) Ausweislich derselben Bevölkerungsdaten beläuft sich die Bevölkerung in diesen Gebieten auf 484 546 Einwohner. (11)

    3.2.2.2   Teilweise einbezogene Regionen

    (17)

    Nach Randnummer 169 Satz 2 können aber auch Teile statistischer Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 oder an diese statistischen Regionen der Ebene 3 angrenzende zusammenhängende Gebiete ausgewiesen werden, sofern diese Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 haben. Somit können zum einen zusammenhängende Gebiete einbezogen und zum anderen Gebiete innerhalb der statistischen Regionen der Ebene 3 mit weniger als 12,5 Einwohnern/km2 ausgenommen werden.

    (18)

    Dementsprechend werden Teile der statistischen Regionen der Ebene 3, Innlandet und Trøndelag, von der Fördergebietskarte ausgenommen, wohingegen Gebiete in anderen statistischen Regionen der Ebene 3 einbezogen werden. (12)

    3.2.2.3   Kleinere ausgenommene Gebiete

    (19)

    In Tabelle 1 sind die Gebiete in den statistischen Regionen der Ebene 3, Innlandet und Trøndelag, aufgeführt, die ausgenommen werden: (13)

    Tabelle 1

    Kleinere ausgenommene Gebiete

    Statistische Region der Ebene 3

    Gebiete (Kommunen)

    Bevölkerungsdichte

    Innlandet

    Hamar, Lillehammer, Gjøvik, Ringsaker, Løten, Stange, Elverum, Gran und Østre Toten

    34,5

    Trøndelag

    Trondheim; der Teil von Orkland, der früher die Kommune Orkdal bildete; Melhus, Skaun, Malvik, Stjørdal und Levanger

    83,3

    (20)

    Gemäß den Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 weisen diese ausgenommenen Gebiete eine Gesamtbevölkerung von 504 560 Einwohnern auf. (14)

    3.2.2.4   Kleinere einbezogene Gebiete

    (21)

    Tabelle 2 verschafft einen Überblick über die kleineren Gebiete mit einer Bevölkerungsdichte unter 12,5 Einwohnern/km2, die einbezogen wurden: (15)

    Tabelle 2

    Kleinere einbezogene Gebiete

    Statistische Region der Ebene 3

    Gebiete (Kommunen)

    Bevölkerungsdichte

    Viken

    Aremark, Marker, Aurskog-Høland, Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Sigdal, Krødsherad, Flesberg, Rollag und Nore og Uvdal

    4,8

    Vestfold og Telemark

    Notodden, Bamble, Kragerø, Drangedal, Nome, Midt-Telemark, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

    6,2

    Agder

    Der Teil von Lindesnes, der früher Marnardal war; der Teil von Lyngdal, der früher die Kommune Audnedal bildete; Risør, Farsund, Flekkefjord, Gjerstad, Vegårshei, Tvedestrand, Åmli, Iveland, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle, Åseral, Hægebostad, Kvinesdal und Sirdal

    5,4

    Rogaland

    Sokndal, Lund, Bjerkreim, Hjelmeland, Suldal und Sauda

    4,8

    Vestland

    Kinn, Etne, Bømlo, Fitjar, Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Voss, Kvam, Samnanger, Vaksdal, Modalen, Austrheim, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Sogndal, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Sunnfjord, Bremanger, Stad, Gloppen und Stryn

    6,6

    Møre og Romsdal

    Die Teile von Molde, die früher die Kommunen Nesset und Midsund bildeten; die Teile von Ålesund, die früher die Kommunen Haram und Sandøy bildeten; Vanylven, Sande, Hareid, Ørsta, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Averøy, Gjemnes, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Volda, Fjord und Hustadvika

    9,5

    (22)

    Gemäß den Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 weisen diese einbezogenen Gebiete eine Gesamtbevölkerung von 528 360 Einwohnern auf. (16)

    3.2.2.5   Beurteilung des flexiblen Ansatzes

    (23)

    In Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sind drei Anforderungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um kleinere Gebiete aus einer statistischen Region der Ebene 3 einzubeziehen, wenn diese Region insgesamt eine Bevölkerungsdichte von mehr als 12,5 Einwohnern/km2 aufweist.

    (24)

    Zunächst müssen diese kleineren Gebiete weniger als 12,5 Einwohner/km2 aufweisen.

    (25)

    In der bisherigen Praxis haben sowohl die EÜB (17) als auch die Kommission (18) die Bevölkerungsdichten für einbezogene Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte pro statistische Region der Ebene 3 (statistische Regionen der Ebene 3/NUTS-3-Regionen) geprüft. Der Wortlaut von Randnummer 169 enthält keine Neuerungen, die eine andere Auslegung erfordern würden. Folglich wird die EÜB auf der Grundlage der neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen denselben Ansatz verfolgen.

    (26)

    Aus den Daten in Tabelle 2 geht hervor, dass die Bevölkerungsdichte in den einbezogenen Gebieten unter 12,5 Einwohnern/km2 liegt, wenn diese zusammen auf Ebene ihrer statistischen Region der Ebene 3 betrachtet wird. Somit ist die Anforderung der Bevölkerungsdichte für die einbezogenen Gebiete erfüllt.

    (27)

    Zweitens muss es sich bei den kleineren einbezogenen Gebieten um zusammenhängende Gebiete handeln, die an statistische Regionen der Ebene 3 mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 12,5 Einwohnern/km2 angrenzen. Die EÜB kommt auf der Grundlage der Grenzen der betroffenen Gebiete, wie aus der grafischen Karte in Anhang III Buchstabe a dieser Entscheidung hervorgeht, zu dem Schluss, dass diese Anforderung erfüllt ist.

    (28)

    Drittens darf die Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung nicht dazu führen, dass die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten überschritten wird. Nach dem letzten Satz in Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ist die Bevölkerung der Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei dieser Bewertung zusammengenommen zu berücksichtigen. Doch wie in Randnummer (13) klargestellt wird, wird die Bevölkerung in den Gebieten mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze nur einmal gezählt.

    (29)

    Gemäß Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen beträgt die spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten für Norwegen 25,14 % der nationalen Bevölkerung. Sowohl die EÜB (19) als auch die Kommission (20) haben in der bisherigen Praxis akzeptiert, dass bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze aktuelle nationale Bevölkerungsdaten herangezogen werden. Der Wortlaut von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält nichts Neues, was bedeuten würde, dass dieser Ansatz nicht in gleicher Weise mit den neuen Leitlinien vereinbar wäre. Dementsprechend hält die EÜB die Verwendung von Bevölkerungsdaten durch die norwegischen Behörden vom 1. Januar 2020 für vertretbar.

    (30)

    Ausweislich der Zahlen vom 1. Januar 2020 beträgt die Bevölkerung Norwegens 5 368 283 Einwohner. (21) Folglich können die ausgewiesenen Gebiete mit sehr geringer und geringer Bevölkerungsdichte auf der Grundlage dieser Zahlen nicht mehr als 1 349 586 Einwohner umfassen.

    (31)

    Die Bevölkerung in den ausgewiesenen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte beträgt 1 348 649 Einwohner. (22) Dies liegt unter der spezifischen Zuweisung in C-Fördergebieten für Norwegen.

    3.2.3   Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte

    3.2.3.1   Viele der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte gelten als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte.

    (32)

    In diesem Abschnitt prüft die EÜB die Ausweisung von Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte durch die norwegischen Behörden. Aufgrund der geografischen Lage und des Bevölkerungsmusters Norwegens gelten viele der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte und werden von den norwegischen Behörden auch so ausgewiesen.

    3.2.3.2   Die Region Nordnorwegen ist in ihrer Gesamtheit enthalten.

    (33)

    In Randnummer 169 Satz 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen heißt es: „Im Falle von Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte können die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten statistische Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 oder andere an diese statistischen Regionen der Ebene 2 angrenzende kleinere zusammenhängende Gebiete berücksichtigen, sofern diese Gebiete weniger als 8 Einwohner/km2 haben und die Bevölkerung der Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte und der Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte zusammengenommen nicht die unter Randnummer 167 genannte spezifische Zuweisung des Bevölkerungsanteils in C-Fördergebieten übersteigt.”

    (34)

    Zwei norwegische statistische Regionen der Ebene 2 erfüllen das Kriterium der Bevölkerungsdichte von 8 Einwohnern/km2. Dabei handelt es sich um Nordnorwegen (23) und Innlandet (24). Die statistische Region der Ebene 2, Nordnorwegen, weist eine Bevölkerungsdichte von 4,5 Einwohnern/km2 auf (25), wohingegen die statistische Region der Ebene 2, Innlandet, eine Bevölkerungsdichte von 7,5 Einwohnern/km2 hat (26).

    (35)

    Die norwegischen Behörden haben die statistische Region der Ebene 2, Nordnorwegen, in ihrer Gesamtheit als beihilfefähig ausgewiesen. Somit sind alle Gebiete in Nordnorwegen im Sinne der Leitlinien für Regionalbeihilfen als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte anzusehen.

    (36)

    Wie in der vorstehenden Randnummer (16) dargelegt, beträgt die Bevölkerung in diesen Gebieten auf Grundlage der Zahlen vom 1. Januar 2020484 546 Einwohner.

    3.2.3.3   Die Region Innlandet ist teilweise eingeschlossen.

    (37)

    Nach dem Wortlaut von Randnummer 169 Satz 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ist es möglich, kleinere zusammenhängende Gebiete, die an diese statistischen Regionen der Ebene 2 angrenzen und weniger als 8 Einwohner/km2 aufweisen, auszuweisen. Auch wenn dies nicht ausdrücklich dargelegt ist, muss sich die Möglichkeit, solche zusammenhängenden Gebiete einzubeziehen, logischerweise in der Möglichkeit widerspiegeln, Gebiete innerhalb der statistischen Regionen der Ebene 2 mit weniger als 8 Einwohnern/km2 auszuschließen. Diese Auslegung steht auch im Einklang mit der bisherigen Praxis. (27)

    (38)

    Danach wird die statistische Region der Ebene 2, Innlandet, nur teilweise als Region mit sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen. In Tabelle 3 unten sind die eingeschlossenen Gebiete in Innlandet und die Bevölkerungsdichte in diesem Gebiet aufgeführt: (28)

    Tabelle 3

    Einbezogene Gebiete in Innlandet

    Statistische Region der Ebene 2

    Gebiete (Kommunen)

    Bevölkerungsdichte

    Innlandet

    Kongsvinger, Nord-Odal, Sør-Odal, Eidskog, Grue, Åsnes, Våler, Trysil, Åmot, Stor-Elvdal, Rendalen, Engerdal, Tolga, Tynset, Alvdal, Folldal, Os, Dovre, Lesja, Skjåk, Lom, Vågå, Nord-Fron, Sel, Sør-Fron, Ringebu, Søndre Land, Nordre Land, Sør-Aurdal, Etnedal, Nord-Aurdal, Vestre Slidre, Øystre Slidre und Vang

    3,4

    (39)

    Auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten vom 1. Januar 2020 beläuft sich die Bevölkerung in diesen Gebieten auf 143 115 Einwohner (29).

    3.2.3.4   Teile von Trøndelag sind als kleinere an Nordnorwegen angrenzende Gebiete eingeschlossen.

    (40)

    Die an Nordnorwegen angrenzenden Gebiete befinden sich alle in der statistischen Region der Ebene 3, Trøndelag.

    (41)

    In Tabelle 4 unten sind die eingeschlossenen Gebiete in Trøndelag und die Bevölkerungsdichte in diesem Gebiet aufgeführt: (30)

    Tabelle 4

    An Nordnorwegen angrenzende einbezogene Gebiete

    Statistische Region der Ebene 3

    Gebiete (Kommunen)

    Bevölkerungsdichte

    Trøndelag

    Der Teil von Steinkjer, der früher Verran war; Namsos, Osen, Snåase-Snåsa, Lierne, Raarvihke-Røyrvik, Namsskogan, Grong, Høylandet, Overhalla, Flatanger, Leka, Inderøy, Indre Fosen, Ørland, Åfjord und Nærøysund

    4,1

    (42)

    Die Bevölkerung in diesen Gebieten beträgt 73 683 Einwohner, wenn dies auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 berechnet wird. (31)

    3.2.3.5   Kleinere an Innlandet angrenzende Gebiete in mehreren Provinzen sind eingeschlossen.

    (43)

    Die an Innlandet angrenzenden Gebiete liegen in den statistischen Regionen der Ebene 3, Trøndelag, Møre og Romsdal, Vestland, Rogaland, Agder, Vestfold og Telemark und Viken. Diese Gebiete sind der nachstehenden Tabelle 5 zu entnehmen. (32)

    Tabelle 5

    An Innlandet angrenzende einbezogene Gebiete

    Statistische Region der Ebene 3

    Gebiete (Kommunen)

    Bevölkerungsdichte

    Trøndelag

    Hitra, Frøya, Oppdal, Rennebu, Røros, Holtålen, Tydal, Meråker, Heim, Rindal und die Teile von Orkland, die früher Agdenes, Meldal und Teile der Kommune Snillfjord waren

    3,6

    Møre og Romsdal

    Vanylven, Sande, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Fjord; der Teil von Volda, der ehemals die Kommune Hornindal bildete; die Teile von Molde, die ehemals die Kommunen Nesset und Midsund bildeten; und der Teil von Ålesund, der früher die Kommune Sandøy bildete

    6,3

    Vestland

    Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Modalen, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Bremanger, Stad, Gloppen, Stryn; der Teil von Voss, der früher die Kommune Granvin bildete; der Teil von Kinn, der früher die Kommune Vågsøy bildete; die Teile von Sogndal, die früher die Kommunen Leikanger und Balestrand bildeten; und die Teile von Sunnfjord, die früher die Kommunen Gaular, Jølster und Naustdal bildeten

    4,7

    Rogaland

    Hjelmeland, Suldal und Sauda

    3,6

    Agder

    Risør, Gjerstad, Åmli, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle und Åseral

    2,9

    Vestfold og Telemark

    Drangedal, Nome, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

    2,9

    Viken

    Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Rollag und Nore og Uvdal

    3,0

    (44)

    Die Bevölkerung in diesen Gebieten beträgt 301 848 Einwohner, wenn dies auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 berechnet wird. (33)

    3.2.3.6   Beurteilung des flexiblen Ansatzes

    (45)

    In Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen sind drei Anforderungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um Gebiete aus statistischen Regionen der Ebene 2 mit einer Bevölkerungsdichte von mehr als 8 Einwohnern/km2 einzubeziehen.

    (46)

    Diese Gebiete müssen zunächst weniger als 8 Einwohner/km2 aufweisen.

    (47)

    Wie in der vorstehenden Randnummer (27) dargelegt, haben sowohl die EÜB (34) als auch die Kommission (35) die Bevölkerungsdichten für einbezogene Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte pro statistische Region der Ebene 3 zusammen bewertet (statistische Regionen der Ebene 3/NUTS-3-Regionen). Bei Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, die im Rahmen einer Betriebsbeihilferegelung ausgewiesen wurden, hat die EÜB die Bevölkerungsdichten in den betreffenden Gebieten auf keiner kleineren Ebene als Ebene 3 bewertet. (36).

    (48)

    Der Wortlaut von Randnummer 169 der Leitlinien für Regionalbeihilfen enthält keine Neuerungen, die eine Abweichung von der bisherigen Praxis erfordern würden. Dementsprechend wird die EÜB im Rahmen der neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen denselben Ansatz verfolgen.

    (49)

    Aus den Daten in den vorstehenden Tabellen 4 und 5 geht hervor, dass die Bevölkerungsdichten in den einbezogenen Gebieten unter 8 Einwohner/km2 liegen, wenn die Gebiete in derselben statistischen Region der Ebene 3 zusammen betrachtet werden. Da die statistischen Regionen der Ebene 3 zu den größeren statistischen Regionen der Ebene 2 gehören, bedeutet dies, dass die Bevölkerungsdichten in den einbezogenen Gebieten auch unter dem Schwellenwert von 8 Einwohnern/km2 liegen, wenn diese auf Ebene der einbezogenen Gebiete in jeder statistischen Region der Ebene 2 bewertet werden.

    (50)

    Somit ist die Anforderung der Bevölkerungsdichte für die einbezogenen Gebiete erfüllt. Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, wird die Anforderung an die Bevölkerungsdichte auch für die ausgewiesenen Gebiete in Innlandet erfüllt, die zusammen bewertet werden.

    (51)

    Zweitens muss es sich bei den einbezogenen Gebieten um zusammenhängende Gebiete handeln, die an statistische Regionen der Ebene 2 mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 8 Einwohner/km2 angrenzen. Die EÜB kommt auf der Grundlage der Grenzen zwischen den betroffenen Gebieten, wie aus der grafischen Karte in Anhang III Buchstabe b dieser Entscheidung hervorgeht, zu dem Schluss, dass diese Anforderung erfüllt ist.

    (52)

    Drittens darf die Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung nicht dazu führen, dass die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten überschritten wird. Nach Randnummer 169 letzter Satz der Leitlinien für Regionalbeihilfen muss die Bevölkerung der Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte für die Zwecke dieser Bewertung zusammen mit der Bevölkerung der Gebiete mit nur geringer Bevölkerungsdichte betrachtet werden.

    (53)

    Die Bevölkerung in den ausgewiesenen Gebieten mit sehr geringer Bevölkerungsdichte beträgt 1 003 192 Einwohner. (37) Diese Bevölkerungszahl wurde bei der Bewertung der Einhaltung der Bevölkerungsobergrenze bei der Ausweisung von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte in der vorstehenden Randnummer (31) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage kommt die EÜB zu dem Schluss, dass der Bevölkerungsanteil der norwegischen Fördergebietskarte die in Randnummer 167 der Leitlinien für Regionalbeihilfen genannte spezifische Zuweisung in C-Fördergebieten nicht übersteigt.

    3.2.4   Abschließende Bemerkungen zur Ausweisung prädefinierter C-Fördergebiete

    (54)

    In der Fördergebietskarte 2022-2027 haben die norwegischen Behörden Gebiete mit geringer und sehr geringer Bevölkerungsdichte ausgewiesen, die für Regionalbeihilfen in Betracht kommen. Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertung ist die EÜB der Auffassung, dass diese Ausweisung im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen erfolgt ist.

    3.3   Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

    3.3.1   Einleitung

    (55)

    Gemäß Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen beträgt die Zuweisung in nicht prädefinierten C-Fördergebieten für Norwegen 6,87 % der nationalen Bevölkerung. Norwegen kann diesen Anteil zur Ausweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete gemäß Randnummer 175 der Leitlinien für Regionalbeihilfen nutzen.

    3.3.2   Einbezogene Gebiete

    (56)

    Die von den norwegischen Behörden als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebiete sind in der nachstehenden Tabelle 6 aufgeführt. (38)

    Tabelle 6

    Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

    Statistische Region der Ebene 3

    Kommunen

    Bevölkerung 1. Januar 2020

    Rogaland

    Utsira und Kvitsøy

    715

    Møre og Romsdal

    Aukra

    3 509

    (57)

    Auf der Grundlage der jüngsten Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 beträgt die Bevölkerung in den als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebieten somit 4 224 Einwohner.

    3.3.3   Bewertung

    (58)

    Nach Randnummer 175 Nummer 3 Ziffer iii der Leitlinien für Regionalbeihilfen können dem EWR angehörende EFTA-Staaten Inseln mit weniger als 5 000 Einwohnern als nicht prädefinierte C-Fördergebiete ausweisen.

    (59)

    Wie aus den Zahlen in Tabelle 6 hervorgeht, hat die Bevölkerung auf den Inseln Utsira, Kvitsøy und Aukra jeweils weniger als 5 000 Einwohner. Somit ist die Voraussetzung in Randnummer 175 Nummer 3 Ziffer iii der Leitlinien für Regionalbeihilfen erfüllt.

    (60)

    Auf der Grundlage der Bevölkerungsdaten in Tabelle 6 hat die Bevölkerung in diesen ausgewiesenen Gebieten an der Gesamtbevölkerung einen Anteil von 0,08 %. Dies liegt deutlich unter der Zuweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete für Norwegen von 6,87 % in Anhang I der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    (61)

    Auf dieser Grundlage kommt die EÜB zu dem Schluss, dass die Ausweisung nicht prädefinierter C-Fördergebiete in der norwegischen Fördergebietskarte 2022-2027 mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen im Einklang steht.

    3.4   Überblick über die von der Fördergebietskarte erfassten Gebiete

    (62)

    Anhang I dieser Entscheidung enthält eine Liste der Gebiete, die in der Fördergebietskarte aufgeführt sind, einschließlich ihres Status als Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte, Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte oder nicht prädefinierte C-Fördergebiete. Anhang II enthält detailliertere Angaben zu den statistischen Einheiten in den Kommunen, die bei der Ausweisung beihilfefähiger Gebiete aufgeteilt wurden.

    4   BEIHILFEINTENSITÄTEN

    (63)

    Aus Randnummer 151 der Leitlinien für Regionalbeihilfen geht hervor, dass in der Fördergebietskarte auch die Beihilfehöchstintensitäten angegeben sein müssen, die während der Geltungsdauer der genehmigten Fördergebietskarte in den Fördergebieten gelten.

    (64)

    Die Beihilfehöchstintensitäten in der Fördergebietskarte gelten für regionale Investitionsbeihilfen. Die nach den Leitlinien für Regionalbeihilfen zulässigen Beihilfehöchstintensitäten sind in Abschnitt 7.4 festgelegt.

    (65)

    Wie in der nachstehenden Tabelle 7 dargelegt, haben die norwegischen Behörden für große Unternehmen Beihilfehöchstintensitäten von 20 % sowie von 10 % in prädefinierten C-Fördergebieten bzw. nicht prädefinierten C-Fördergebieten angemeldet. Die Beihilfeintensitäten werden für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht. (39)

    Tabelle 7

    Beihilfehöchstintensitäten

    Art des Gebiets

    Beihilfehöchstintensitäten für große Unternehmen

    Erhöhung für mittlere Unternehmen

    Erhöhung für kleine Unternehmen

    Prädefinierte C-Fördergebiete

    20  %

    10  %

    20  %

    Nicht prädefinierte C-Fördergebiete

    10  %

    10  %

    20  %

    (66)

    In Bezug auf die Beihilfehöchstintensitäten in prädefinierten C-Fördergebieten ist in Randnummer 182 Nummer 1 der Leitlinien für Regionalbeihilfen festgelegt, dass die Beihilfeintensität für große Unternehmen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte 20 % nicht überschreiten darf. Da alle im Rahmen des Anteils für prädefinierte C-Fördergebiete ausgewiesenen Gebiete eine geringe Bevölkerungsdichte aufweisen, steht die von den norwegischen Behörden für diese Gebiete festgelegte Beihilfehöchstintensität im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    (67)

    Auch die zulässigen Erhöhungen für mittlere und kleine Unternehmen in prädefinierten C-Fördergebieten stehen im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen. Aus Randnummer 186 der Leitlinien für Regionalbeihilfen ergibt sich, dass die Beihilfeintensitäten für kleine Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte angehoben werden können.

    (68)

    In Bezug auf die Beihilfehöchstintensitäten in nicht prädefinierten C-Fördergebieten ist in Randnummer 182 Nummer 3 der Leitlinien für Regionalbeihilfen festgelegt, dass die Beihilfeintensität für große Unternehmen in nicht prädefinierten C-Fördergebieten mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 % des EWR-Durchschnitts und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 % des EWR-Durchschnitts 10 % nicht überschreiten darf. Da die ausgewiesenen nicht prädefinierten C-Fördergebiete in diese Kategorie fallen, haben die norwegischen Behörden die Beihilfehöchstintensität auf 10 % festgesetzt.

    (69)

    Der Umfang nach Randnummer 186 der Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Erhöhung der Beihilfeintensitäten für kleine und mittlere Unternehmen gilt jedoch auch für nicht prädefinierte C-Fördergebiete. Die in Tabelle 7 ersichtlichen Erhöhungen der Beihilfehöchstintensität in diesen Gebieten stehen daher auch im Einklang mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    5   LAUFZEIT UND ÜBERPRÜFUNG

    (70)

    Im Einklang mit Randnummer 189 der Leitlinien für Regionalbeihilfen haben die norwegischen Behörden ihre Fördergebietskarte für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 angemeldet.

    (71)

    Aus Randnummer 194 der Leitlinien für Regionalbeihilfen geht hervor, dass 2023 eine Halbzeitüberprüfung der Fördergebietskarten durchgeführt wird. Die EÜB wird die Einzelheiten der Halbzeitüberprüfung bis Juni 2023 mitteilen.

    6   SCHLUSSFOLGERUNG

    (72)

    Auf der Grundlage der vorstehenden Bewertung kommt die EÜB zu dem Schluss, dass die norwegische Fördergebietskarte 2022-2027 mit den Grundsätzen der Leitlinien für Regionalbeihilfen vereinbar ist. Die genehmigte Karte ist fester Bestandteil der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    (73)

    Die Anhänge I und II sowie Anhang III Buchstaben a und b sind fester Bestandteil dieser Entscheidung.

     

    Für die EFTA-Überwachungsbehörde

    Bente ANGELL-HANSEN

    Präsidentin

    Zuständiges Mitglied des Kollegiums

    Högni S. KRISTJÁNSSON

    Mitglied des Kollegiums

    Stefan BARRIGA

    Mitglied des Kollegiums

    Melpo-Menie JOSÉPHIDÈS

    Gegenzeichnende Direktorin

    für Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten


    (1)  Die Leitlinien für Regionalbeihilfen wurden am 1. Dezember 2021 durch die noch nicht veröffentlichte Entscheidung Nr. 269/21/COL der EÜB angenommen.

    (2)  Randnummer 190 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    (3)  Randnummer 2 der Leitlinien für Regionalbeihilfen.

    (4)  Ebenda.

    (5)  Unterlagen Nr. 1252726, 1252724, 1252722, 1252736, 1252734, 1252728, 12527 und 1252732.

    (6)  Entscheidung Nr. 91/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 26. Februar 2014 über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020 (ABl. L 172 vom 12.6.2014, S. 52, und EWR-Beilage Nr. 34 vom 12.6.2014, S. 18).

    (7)  Siehe Randnummern 79 bis 81 der Entscheidung Nr. 225/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 18. Juni 2014 über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020 (ABl. C 344 vom 2.10.2014, S. 14, und EWR-Beilage Nr. 55 vom 2.10.2014, S. 4).

    (8)  PDF-Karten der statistischen Regionen Norwegens sind auf den Internetseiten von Eurostat abrufbar: https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/nuts-maps.

    (9)  Für die Zwecke der Anmeldung der Fördergebietskarte haben die norwegischen Behörden die Bevölkerungszahlen vom 1. Januar 2020 zugrunde gelegt. Diese Zahlen wurden vom Statistischen Zentralamt Norwegen (Statistics Norway, SSB) beschafft. Die Flächendaten sind ebenfalls vom 1. Januar 2020 und stammen von der statistischen Datenbank Norwegen (Statistikkbanken, SSB). In bestimmten Fällen wurden jedoch Daten aus früheren Jahren erhoben, um Daten für ehemalige Kommunen zu erhalten, die aufgeteilt oder zusammengeschlossen wurden. Dies gilt insbesondere für Flächendaten.

    (10)  Anmeldung, S. 3.

    (11)  Tabelle 4 auf S. 5 der Anmeldung.

    (12)  Anmeldung, S. 3 und 4.

    (13)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 2 auf S. 4 der Anmeldung.

    (14)  Tabelle 1 auf S. 3 der Anmeldung.

    (15)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 3 auf S. 4 der Anmeldung.

    (16)  Tabelle 1 auf S. 3 der Anmeldung.

    (17)  Siehe Randnummer 18 der in der vorigen Fußnote 6 zitierten Entscheidung über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020.

    (18)  Siehe die Erwägungsgründe 7 und 15 des Beschlusses der Kommission vom 27. März 2014 über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020, SA37985 (2014/N), (ABl. C 210 vom 4.7.2014, S. 20).

    (19)  Siehe Randnummer 9 der Entscheidung Nr. 170/14/COL der EFTA-Überwachungsbehörde vom 24. April 2014 über die isländische Fördergebietskarte 2014-2020 (ABl. L 201 vom 10.7.2014, S. 33).

    (20)  Siehe Fußnote 2, Erwägungsgrund 10 und Erwägungsgründe 13 bis 15 des in der obigen Fußnote 18 zitierten Beschlusses der Kommission über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020.

    (21)  Anmeldung, S. 3.

    (22)  Anmeldung, S. 3.

    (23)  Diese Region umfasst die folgenden statistischen Regionen der Ebene 3: Troms og Finnmark und Nordland.

    (24)  Innlandet ist ebenfalls eine statistische Region der Ebene 3.

    (25)  Tabelle 7a auf S. 8 der Anmeldung.

    (26)  Anmeldung, S. 8.

    (27)  Siehe die Randnummern 79 bis 81 der in Fußnote 7 zitierten Entscheidung über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020.

    (28)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7b und 8b auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

    (29)  Tabelle 7b auf S. 8 der Anmeldung.

    (30)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7a und 8a auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

    (31)  Tabelle 7a auf S. 8 der Anmeldung.

    (32)  Die Tabelle beruht auf den Tabellen 7b und 8b auf S. 8 und 9 der Anmeldung.

    (33)  Tabelle 7b auf S. 8 der Anmeldung.

    (34)  Siehe Randnummer 18 der in der vorigen Fußnote 6 zitierten Entscheidung über die norwegische Fördergebietskarte 2014-2020.

    (35)  Siehe Erwägungsgründe 7 und 15 der in der vorigen Fußnote 18 zitierten Entscheidung über die schwedische Fördergebietskarte 2014-2020.

    (36)  Siehe Randnummern 79 bis 81 der in der vorigen Fußnote 7 zitierten Entscheidung über regional differenzierte Sozialversicherungsbeiträge 2014-2020.

    (37)  Anmeldung, S. 10.

    (38)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 9 auf S. 11 der Anmeldung.

    (39)  Die Tabelle beruht auf Tabelle 10 auf S. 11 der Anmeldung.


    ANHANG I

    Überblick über die von der Fördergebietskarte erfassten Gebiete

    1.   PRÄDEFINIERTE C-FÖRDERGEBIETE

    1.1.   Gebiete mit sehr geringer Bevölkerungsdichte

    Statistische Region der Ebene 3

    Kommunen

    Troms og Finnmark

    Tromsø, Harstad-Hárstták, Alta, Vardø, Vadsø, Hammerfest, Kvæfjord, Tjeldsund, Ibestad, Gratangen, Loabák-Lavangen, Bardu, Salangen, Målselv, Sørreisa, Dyrøy, Senja, Balsfjord, Karlsøy, Lyngen, Storfjord-Omasvuotna-Omasvuono, Gáivuotna-Kåfjord-Kaivuono, Skjervøy, Nordreisa, Kvænangen, Guovdageaidnu-Kautokeino, Loppa, Hasvik, Måsøy, Nordkapp, Porsanger-Porsáŋgu-Porsanki, Kárášjohka-Karasjok, Lebesby, Gamvik, Berlevåg, Deatnu-Tana, Unjárga-Nesseby, Båtsfjord und Sør-Varanger

    Nordland

    Bodø, Narvik, Bindal, Sømna, Brønnøy, Vega, Vevelstad, Herøy, Alstahaug, Leirfjord, Vefsn, Grane, Hattfjelldal, Dønna, Nesna, Hemnes, Rana, Lurøy, Træna, Rødøy, Meløy, Gildeskål, Beiarn, Saltdal, Fauske-Fuossko, Sørfold, Steigen, Lødingen, Evenes, Røst, Værøy, Flakstad, Vestvågøy, Vågan, Hadsel, Bø, Øksnes, Sortland, Andøy, Moskenes und Hamarøy-Hábmer

    Trøndelag

    Der Teil von Steinkjer, der vormals Verran war; Namsos, Osen, Snåase-Snåsa, Lierne, Raarvihke-Røyrvik, Namsskogan, Grong, Høylandet, Overhalla, Flatanger, Leka, Inderøy, Indre Fosen, Ørland, Åfjord, Nærøysund, Hitra, Frøya, Oppdal, Rennebu, Røros, Holtålen, Tydal, Meråker, Heim, Rindal; sowie die Teile von Orkland, die früher Agdenes, Meldal und Teile der Kommune Snillfjord waren

    Møre og Romsdal

    Vanylven, Sande, Stranda, Sykkylven, Vestnes, Rauma, Tingvoll, Sunndal, Surnadal, Smøla, Aure, Fjord; der Teil von Volda, der früher Hornindal war; die Teile von Molde, die früher Nesset und Midsund waren; sowie der Teil von Ålesund, der früher Sandøy war

    Vestland

    Tysnes, Kvinnherad, Ullensvang, Eidfjord, Ulvik, Modalen, Fedje, Masfjorden, Gulen, Solund, Hyllestad, Høyanger, Vik, Aurland, Lærdal, Årdal, Luster, Askvoll, Fjaler, Bremanger, Stad, Gloppen, Stryn; der Teil von Voss, der früher Granvin war; der Teil von Kinn, der früher Vågsøy war; die Teile von Sogndal, die früher Leikanger und Balestrand waren; sowie die Teile von Sunnfjord, die früher Gaular, Jølster und Naustdal waren

    Rogaland

    Hjelmeland, Suldal und Sauda

    Agder

    Risør, Gjerstad, Åmli, Evje og Hornnes, Bygland, Valle, Bykle und Åseral

    Vestfold og Telemark

    Drangedal, Nome, Tinn, Hjartdal, Seljord, Kviteseid, Nissedal, Fyresdal, Tokke und Vinje

    Innlandet

    Kongsvinger, Nord-Odal, Sør-Odal, Eidskog, Grue, Åsnes, Våler, Trysil, Åmot, Stor-Elvdal, Rendalen, Engerdal, Tolga, Tynset, Alvdal, Folldal, Os, Dovre, Lesja, Skjåk, Lom, Vågå, Nord-Fron, Sel, Sør-Fron, Ringebu, Søndre Land, Nordre Land, Sør-Aurdal, Etnedal, Nord-Aurdal, Vestre Slidre, Øystre Slidre und Vang

    Viken

    Flå, Nesbyen, Gol, Hemsedal, Ål, Hol, Rollag und Nore og Uvdal

    1.2.   Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte

    Statistische Region der Ebene 3

    Kommunen

    Trøndelag

    Der Teil von Steinkjer, der früher Steinkjer war (d. h. der Teil, der nicht Verran war); Midtre Gauldal, Selbu, Frosta und Verdal

    Møre og Romsdal

    Der Teil von Ålesund, der früher Haram war; Hareid; der Teil von Volda, der früher Volda (d. h. der Teil, der nicht Hornindal war) war; Ørsta, Averøy, Gjemnes und Hustadvika

    Vestland

    Der Teil von Voss, der früher Voss war (d. h. der Teil, der nicht Granvin war); der Teil von Kinn, der früher Flora war; der Teil von Sogndal, der früher Sogndal war (d. h. der Teil, der nicht Balestrand und Leikanger war); der Teil von Sunnfjord, der früher Førde war; Etne, Bømlo, Fitjar, Kvam, Samnanger, Vaksdal und Austrheim

    Rogaland

    Sokndal, Lund und Bjerkreim

    Agder

    Der Teil von Lindesnes, der früher Marnardal war; der Teil von Lyngdal, der früher Audnedal war; Farsund, Flekkefjord, Vegårshei, Tvedestrand, Iveland, Hægebostad, Kvinesdal und Sirdal

    Vestfold og Telemark

    Notodden, Bamble, Kragerø und Midt-Telemark

    Innlandet

    Øyer, Gausdal und Vestre Toten

    Viken

    Aremark, Marker, Aurskog-Høland, Sigdal, Krødsherad und Flesberg

    2.   NICHT PRÄDEFINIERTE C-FÖRDERGEBIETE

    Statistische Region der Ebene 3

    Kommunen

    Rogaland

    Utsira und Kvitsøy

    Møre og Romsdal

    Aukra


    ANHANG II

    Beihilfefähige statistische Basiseinheiten in aufgeteilten Kommunen

    Kommunencode (LAU)

    Name der Kommune

    Ehemalige Kommune

    Code der statistischen Basiseinheiten

    Name der statistischen Basiseinheit

    4205

    Lindesnes

    Marnardal

    42051001

    Øyslebø

     

     

     

    42051002

    Skjævesland

     

     

     

    42051003

    Birkeland

     

     

     

    42051004

    Støa

     

     

     

    42051005

    Gangså

     

     

     

    42051006

    Finnsdal

     

     

     

    42051007

    Tjomsland – Lindland

     

     

     

    42051008

    Laudal Nedre

     

     

     

    42051009

    Laudal Øvre

     

     

     

    42051010

    Tisland

     

     

     

    42051011

    Åkset

     

     

     

    42051012

    Bruskeland

     

     

     

    42051013

    Rydlende

     

     

     

    42051014

    Trygsland

     

     

     

    42051015

    Stedjan

     

     

     

    42051016

    Koland

    4225

    Lyngdal

    Audnedal

    42250401

    Brastad

     

     

     

    42250402

    Viblemo

     

     

     

    42250403

    Konsmo

     

     

     

    42250404

    Audnedal

     

     

     

    42250405

    Ågedalstø

     

     

     

    42250406

    Øydna

     

     

     

    42250407

    Byremo

     

     

     

    42250408

    Håland – Sveindal

    4621

    Voss

    1234 Granvin

    46211001

    Lussand – Kvandal

     

     

     

    46211002

    Folkedal

     

     

     

    46211003

    Hamre

     

     

     

    46211004

    Eide

     

     

     

    46211005

    Selland – Kjerland

     

     

     

    46211006

    Kyrkjestrandi

     

     

     

    46211007

    Seim - Nesheim

     

     

     

    46211008

    Spildo

     

     

     

    46211009

    Tjoflot

     

     

     

    46211010

    Djønno

    4602

    Kinn

    1439 Vågsøy

    46020401

    Silda

     

     

     

    46020402

    Vedvik

     

     

     

    46020403

    Halsør

     

     

     

    46020404

    Røysa

     

     

     

    46020405

    Raudeberg

     

     

     

    46020406

    Kapellneset

     

     

     

    46020407

    Refvik

     

     

     

    46020408

    Kvalheim

     

     

     

    46020501

    Ulvesund

     

     

     

    46020502

    Degnepoll

     

     

     

    46020503

    Kulen

     

     

     

    46020504

    Blålid

     

     

     

    46020505

    Skavøypoll

     

     

     

    46020506

    Sørpoll

     

     

     

    46020507

    Almenning

     

     

     

    46020601

    Våge – Oppedal

     

     

     

    46020602

    Holvik

     

     

     

    46020603

    Sæternes

     

     

     

    46020604

    Ellingskaret

     

     

     

    46020605

    Skram Øvre

     

     

     

    46020606

    Skram Nedre

     

     

     

    46020607

    Midtgård Søndre

     

     

     

    46020608

    Midtgård Nordre

     

     

     

    46020609

    Gotteberg

     

     

     

    46020610

    Øyane i Sør

    4640

    Sogndal

    1419 Leikanger

    46400501

    Njøs

     

     

     

    46400502

    Hermansverk

     

     

     

    46400503

    Henjum

     

     

     

    46400504

    Leitet

     

     

     

    46400505

    Leikanger

     

     

     

    46400506

    Hamre – Fosse

     

     

     

    46400507

    Grinde

     

     

     

    46400508

    Eitorn

    4640

    Sogndal

    1418 Balestrand

    46400604

    Vetlefjord

     

     

     

    46400605

    Sværefjorden

     

     

     

    46400606

    Esefjorden

     

     

     

    46400607

    Balestrand

     

     

     

    46400608

    Thue

     

     

     

    46400609

    Kvamsøy

    4647

    Sunnfjord

    1430 Gaulare

    46470601

    Øvrebotten

     

     

     

    46470602

    Eldal – Mjell

     

     

     

    46470603

    Viken

     

     

     

    46470604

    Hestadgrend

     

     

     

    46470605

    Skudal

     

     

     

    46470606

    Senneseth

     

     

     

    46470607

    Steien

     

     

     

    46470608

    Sande

     

     

     

    46470609

    Sygna

     

     

     

    46470610

    Lunde

     

     

     

    46470611

    Skilbrei – Hjelmeland

     

     

     

    46470612

    Lien

     

     

     

    46470613

    Kvamme

     

     

     

    46470614

    Osen

     

     

     

    46470615

    Birkeland

     

     

     

    46470616

    Kårstad

     

     

     

    46470617

    Hestad

    4647

    Sunnfjord

    1431 Jølster

    46470401

    Eikås

     

     

     

    46470402

    Langhaugane

     

     

     

    46470403

    Hjellbrekke

     

     

     

    46470404

    Vassenden Nord

     

     

     

    46470405

    Vassenden Sør

     

     

     

    46470406

    Sanddal

     

     

     

    46470407

    Svidal

     

     

     

    46470408

    Ålhus

     

     

     

    46470501

    Myklebost

     

     

     

    46470502

    Årdal

     

     

     

    46470503

    Helgheim

     

     

     

    46470504

    Fugle

     

     

     

    46470505

    Skei

     

     

     

    46470506

    Kjøsnesfjorden

     

     

     

    46470507

    Førde

     

     

     

    46470508

    Klakegg

     

     

     

    46470509

    Veiteberg

     

     

     

    46470510

    Åmot

    4647

    Sunnfjord

    1433 Naustdal

    46470701

    Kvellestad

     

     

     

    46470702

    Vevring

     

     

     

    46470703

    Redal

     

     

     

    46470704

    Helle

     

     

     

    46470705

    Frammarsvik

     

     

     

    46470706

    Naustdal Vest

     

     

     

    46470707

    Naustdal Aust

     

     

     

    46470708

    Åse

     

     

     

    46470709

    Horstad Vest

     

     

     

    46470710

    Horstad Aust

     

     

     

    46470711

    Ullaland Nord

     

     

     

    46470712

    Ullaland Sør

     

     

     

    46470713

    Fimland

    1577

    Volda

    1444 Hornindal

    15770601

    Haugen

     

     

     

    15770602

    Kirkhorn

     

     

     

    15770603

    Grodås

     

     

     

    15770605

    Otterdal

     

     

     

    15770606

    Lødemel

     

     

     

    15770607

    Rygg

     

     

     

    15770608

    Kjøs

    1506

    Molde

    1543 Nesset

    15060801

    Ranvik

     

     

     

    15060802

    Tjelle

     

     

     

    15060803

    Rød

     

     

     

    15060804

    Høvik

     

     

     

    15060805

    Hammervoll

     

     

     

    15060806

    Eidsvåg Sentrum

     

     

     

    15060807

    Aasen

     

     

     

    15060808

    Stubø

     

     

     

    15060809

    Vorpenes

     

     

     

    15060810

    Raudsand

     

     

     

    15060811

    Bersås

     

     

     

    15060812

    Eidsøra

     

     

     

    15060813

    Meisalstranda

     

     

     

    15060814

    Bugge

     

     

     

    15060901

    Myklebostad

     

     

     

    15060902

    Nerland

     

     

     

    15060903

    Sira

     

     

     

    15060904

    Slenes

     

     

     

    15060905

    Eikesdal

     

     

     

    15060906

    Aursjøen

     

     

    1545 Midsund

    15061001

    Søre Midøy

     

     

     

    15061002

    Nordre Midøy

     

     

     

    15061003

    Midsund Ytre

     

     

     

    15061004

    Ugelvik

     

     

     

    15061005

    Nerland

     

     

     

    15061006

    Raknes

     

     

     

    15061007

    Rakvåg

     

     

     

    15061008

    Ræstad

     

     

     

    15061009

    Nord – Heggdal – Tutra

     

     

     

    15061010

    Sør – Heggdal

     

     

     

    15061011

    Midsund Indre

    1507

    Ålesund

    1534 Haram

    15071101

    Fjørtoft

     

     

     

    15071102

    Otterlei

     

     

     

    15071103

    Rogne

     

     

     

    15071104

    Longva

     

     

     

    15071105

    Flem

     

     

     

    15071106

    Ulla

     

     

     

    15071107

    Austnes

     

     

     

    15071108

    Haram

     

     

     

    15071109

    Kjerstad

     

     

     

    15071110

    Farstad

     

     

     

    15071201

    Hurla

     

     

     

    15071202

    Alvestad

     

     

     

    15071203

    Brattvåg

     

     

     

    15071204

    Aksla – Håvik

     

     

     

    15071301

    Samfjord

     

     

     

    15071302

    Strand

     

     

     

    15071303

    Slyngstad

     

     

     

    15071304

    Tennfjord

     

     

     

    15071305

    Vatne

     

     

     

    15071306

    Ulvestad – Vatne

     

     

     

    15071307

    Hellestranda

     

     

     

    15071308

    Vestrefjord

     

     

     

    15071401

    Bjørnøy – Kalvøy

     

     

     

    15071402

    Søvik – Gamlem

     

     

     

    15071403

    Grytastrand – Hamsund

     

     

    1546 Sandøy

    15071701

    Myklebost

     

     

     

    15071702

    Røsok

     

     

     

    15071703

    Bruvoll – Morsund

     

     

     

    15071704

    Steinshamn – Harnes

     

     

     

    15071705

    Huse

     

     

     

    15071706

    Finnøy

     

     

     

    15071708

    Sandøy

     

     

     

    15071709

    Ona – Husøy

    5006

    Steinkjer

    Verran

    50060801

    Vada

     

     

     

    50060802

    Nordberg

     

     

     

    50060803

    Kirkreit

     

     

     

    50060804

    Bratreit

     

     

     

    50060805

    Holdåsen

     

     

     

    50060806

    Malmo

     

     

     

    50060807

    Fossdalen

     

     

     

    50060808

    Ressem

     

     

     

    50060809

    Sundbygda

     

     

     

    50060810

    Tverås

     

     

     

    50060811

    Folladalen – Ystmark

     

     

     

    50060812

    Holden – Langvatnet

     

     

     

    50060901

    Sela

     

     

     

    50060902

    Follafoss Østre

     

     

     

    50060903

    Follafoss Vestre – Tua

     

     

     

    50060904

    Skjelstad

     

     

     

    50060905

    Verrastranda

    5059

    Orkland

    5023 Meldal

    50590501

    Midtskog

     

     

     

    50590502

    Løvby

     

     

     

    50590503

    Løkken Vest

     

     

     

    50590504

    Bjørnli

     

     

     

    50590505

    Løkken Øst

     

     

     

    50590601

    Laksøybygda

     

     

     

    50590602

    Drogsetmoen

     

     

     

    50590603

    Lo

     

     

     

    50590604

    Storås Vest

     

     

     

    50590605

    Fossen

     

     

     

    50590606

    Syrstad

     

     

     

    50590607

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    50590608

    Grøta

     

     

     

    50590609

    Hilstad

     

     

     

    50590610

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    50590611

    Ree

     

     

     

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    50590613

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    50590912

    Moldtun


    ANHANG III Buchstaben a und b

    Grafische Darstellung der Fördergebiete

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