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Document C2023/116/09

Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen 2023/C 116/09

PUB/2023/395

ABl. C 116 vom 31.3.2023, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

31.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 116/28


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2023/C 116/09)

Image 1

Nationale Seite der von Finnland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, tragen jedoch auf der nationalen Seite ein national oder europaweit besonders symbolträchtiges Gedenkmotiv.

Ausgabestaat: Finnland

Anlass: Erstes Naturschutzgesetz Finnlands

Beschreibung des Münzmotivs: Münzmotiv ist die stilisierte Darstellung eines Käfers. Halbkreisförmig darüber befindet sich der Schriftzug „LUONNONSUOJELU“ (finnisch für „Naturschutz“). Darunter ist der Schriftzug „NATURSKYDD“ (schwedisch für „Naturschutz“) zu lesen, gefolgt vom Ausgabejahr „2023“. Rechts am inneren Münzring steht „FI“, links am inneren Münzring befindet sich das Zeichen der finnischen Münze.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Geschätzte Prägeauflage:400 000

Ausgabedatum: Frühjahr 2023


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe (ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1).

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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