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Document 92003E001237

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1237/03 von Diana Wallis (ELDR) an die Kommission. EWR-Abkommen zur Erweiterung der EU.

ABl. C 78E vom 27.3.2004, pp. 707–708 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

27.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 78/707


(2004/C 78 E/0756)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1237/03

von Diana Wallis (ELDR) an die Kommission

(26. März 2003)

Betrifft:   EWR-Abkommen zur Erweiterung der EU

Kann die Kommission den Zeitplan für die Konsultation mit dem Europäischen Parlament bezüglich des Abschlusses und der Ratifizierung des EWR-Abkommens zur Erweiterung der Europäischen Union mit den Beitrittsländern bestätigen?

Antwort von Herrn Patten im Namen der Kommission

(25. April 2003)

Aufgrund der Erweiterung der Union muss auch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit dem der Binnenmarkt auf Norwegen, Island und Liechtenstein ausgedehnt wurde, ausgeweitet werden. Darüber müssen entsprechende Verhandlungen mit diesen drei dem EWR angehörenden EFTA-Ländern geführt werden. Da es sich bei dem EWR um ein gemischtes Abkommen handelt, wurde der Kommission vom Rat Allgemeine Angelegenheiten am 9. Dezember 2002 das Mandat erteilt, die Verhandlungen im Namen der Gemeinschaft und der derzeitigen Mitgliedstaaten zu führen. Die Verhandlungen wurden am 9. Januar 2003 aufgenommen.

In den letzten Wochen wurden bedeutende Fortschritte bei diesen sehr schwierigen Verhandlungen erzielt, so dass nun eine Reihe sehr genau ausgewogener Elemente für ein Abkommen vorliegen, die seitens der Kommission einen raschen Abschluss der Verhandlungen erwarten lassen. Zwischen Kommission und Parlament fand mehrfach ein Meinungsaustausch zu diesen Verhandlungen statt.

Die Kommission hofft, die Verhandlungen mit den EFTA-Ländern des EWR und den Beitrittsländern über die Erweiterung des EWR-Abkommens in Kürze abschließen zu können. Nach Abschluss der Verhandlungen wird dem Parlament der Entwurf für die EWR-Erweiterungsinstrumente vorgelegt. Was den Zeitplan anbetrifft, so dürften die EWR-Erweiterungsinstrumente gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union ratifiziert werden. Das Parlament muss gemäß Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 2 EG-Vertrag seine Zustimmung erteilen, da das EWR-Abkommen zu den von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen im Sinne des Artikels 310 EG-Vertrag gehört.


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