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Document 62021TN0253

Rechtssache T-253/21: Klage, eingereicht am 11. Mai 2021 — Aquino/Parlament

ABl. C 252 vom 28.6.2021, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/31


Klage, eingereicht am 11. Mai 2021 — Aquino/Parlament

(Rechtssache T-253/21)

(2021/C 252/41)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Roberto Aquino (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären

und folglich

die Entscheidung vom 7. Juli 2020 aufzuheben, mit der der Generaldirektor der Generaldirektion Personal die Wahl des Vorsitzenden der Personalvertretung für nichtig erklärt und beschlossen hat, diese Wahl zu wiederholen;

die konstituierende Sitzung vom 14. September 2020 und die darin durchgeführten Wahlen, insbesondere die Wahl eines Vorsitzenden der Personalvertretung, für nichtig zu erklären;

die Entscheidung vom 5. Februar 2021, mit der seine Beschwerde vom 6. Oktober 2020 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

den Beklagten zum Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen, der nach billigem Ermessen mit 2 000 Euro beziffert wird;

dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

1.

Verstoß des Beklagten gegen seine Pflicht, dafür zu sorgen, dass seine Beamten und die von ihnen gewählten Vertreter ihre Vertreter frei und nach den einschlägigen Vorschriften ernennen könnten. Der Kläger macht außerdem einen Verstoß gegen Art. 4 der Geschäftsordnung der Personalvertretung und eine Verletzung der Fürsorgepflicht geltend.

2.

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.


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