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Document 62021TB0161

Rechtssachen T-161/21 und T-161/21 AJ I: Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2021 — McCord/Kommission (Nichtigkeitsklage – Untätigkeitsklage – Entwurf einer Verordnung der Kommission, durch die die Ausfuhr bestimmter Waren aus der Union von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig gemacht wird – Vorschlag der Kommission, die Ausfuhr von Impfstoffen gegen COVID-19 nach Nordirland gemäß Art. 16 des Protokolls zu Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig zu machen – Fehlen einer veröffentlichten Politik betreffend die Bedingungen, unter denen die Union nach Art. 16 dieses Protokolls vorgehen würde – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit – Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

ABl. C 119 vom 14.3.2022, p. 45–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 119 vom 14.3.2022, p. 20–20 (GA)

14.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 119/45


Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2021 — McCord/Kommission

(Rechtssachen T-161/21 und T-161/21 AJ I) (1)

(Nichtigkeitsklage - Untätigkeitsklage - Entwurf einer Verordnung der Kommission, durch die die Ausfuhr bestimmter Waren aus der Union von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig gemacht wird - Vorschlag der Kommission, die Ausfuhr von Impfstoffen gegen COVID-19 nach Nordirland gemäß Art. 16 des Protokolls zu Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig zu machen - Fehlen einer veröffentlichten Politik betreffend die Bedingungen, unter denen die Union nach Art. 16 dieses Protokolls vorgehen würde - Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit - Klage, der teilweise offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

(2022/C 119/63)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Raymond Irvine McCord (Belfast, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) (vertreten durch C. O’Hare, Solicitor)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch H. Krämer und F. Ronkes Agerbeek als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Entwurfs der Verordnung der Kommission vom 29. Januar 2021, mit der u. a. die Ausfuhr von Impfstoffen gegen COVID-19 nach Nordirland gemäß Art. 16 des Protokolls zu Irland/Nordirland zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 2020, L 29, S. 7) von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig gemacht werden soll, und der Entscheidung der Kommission, keine Politik betreffend die Umstände, unter denen die Union nach Art. 16 dieses Protokolls vorgehen würde, zu veröffentlichen, sowie Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, eine solche Politik zu verabschieden und zu veröffentlichen

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig und offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

3.

Herr Raymond Irvine McCord trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 252 vom 28.6.2021.


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