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Document 62021TA0651

    Rechtssache T-651/21: Urteil des Gerichts vom 7. September 2022 — Saure/Kommission (Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Kommunikation der Kommission zur Menge der Covid-19-Impfstoffe von BioNTech und deren Lieferzeiten – Nichtigkeitsklage – Nach stillschweigender Verweigerung des Zugangs erlassener ausdrücklicher Beschluss – Keine Rechtshängigkeit wegen der Unzulässigkeit einer anderen Klage – Vollständige und teilweise Verweigerung des Zugangs – Ausnahmen zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen, zum Schutz der Rechtsberatung, zum Schutz des Entscheidungsprozesses und zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter)

    ABl. C 418 vom 31.10.2022, p. 32–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.10.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 418/32


    Urteil des Gerichts vom 7. September 2022 — Saure/Kommission

    (Rechtssache T-651/21) (1)

    (Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Kommunikation der Kommission zur Menge der Covid-19-Impfstoffe von BioNTech und deren Lieferzeiten - Nichtigkeitsklage - Nach stillschweigender Verweigerung des Zugangs erlassener ausdrücklicher Beschluss - Keine Rechtshängigkeit wegen der Unzulässigkeit einer anderen Klage - Vollständige und teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahmen zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen, zum Schutz der Rechtsberatung, zum Schutz des Entscheidungsprozesses und zum Schutz der geschäftlichen Interessen Dritter)

    (2022/C 418/42)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Parteien

    Kläger: Hans-Wilhelm Saure (Berlin, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt C. Partsch)

    Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch K. Herrmann, G. Gattinara und A. Spina)

    Gegenstand

    Mit seiner Klage gemäß Art. 263 AEUV beantragt der Kläger die Nichtigerklärung des ausdrücklichen Beschlusses der Europäischen Kommission vom 11. August 2021, mit dem ihm teilweiser Zugang zu bestimmten Dokumenten gewährt und der Zugang zu anderen Dokumenten verweigert wurde.

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    Herr Hans-Wilhelm Saure trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 481 vom 29.11.2021.


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