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Document 62020CA0210

    Rechtssache C-210/20: Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 3. Juni 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato — Italien) — Rad Service Srl Unipersonale, Cosmo Ambiente Srl, Cosmo Scavi Srl/Del Debbio SpA, Gruppo Sei Srl, Ciclat Val di Cecina Soc. Coop., Daf Costruzioni Stradali Srl (Vorlage zur Vorabentscheidung – Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge – Richtlinie 2014/24/EU – Ablauf des Verfahrens – Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe – Art. 63 – Bieter, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen – Art. 57 Abs. 4, 6 und 7 – Von diesem Unternehmen eingereichte unwahre Erklärungen – Ausschluss des Bieters, ohne ihn zu verpflichten oder ihm zu erlauben, dieses Unternehmen zu ersetzen – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    ABl. C 289 vom 19.7.2021, p. 15–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.7.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 289/15


    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 3. Juni 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato — Italien) — Rad Service Srl Unipersonale, Cosmo Ambiente Srl, Cosmo Scavi Srl/Del Debbio SpA, Gruppo Sei Srl, Ciclat Val di Cecina Soc. Coop., Daf Costruzioni Stradali Srl

    (Rechtssache C-210/20) (1)

    (Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Ablauf des Verfahrens - Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe - Art. 63 - Bieter, der die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt, um die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zu erfüllen - Art. 57 Abs. 4, 6 und 7 - Von diesem Unternehmen eingereichte unwahre Erklärungen - Ausschluss des Bieters, ohne ihn zu verpflichten oder ihm zu erlauben, dieses Unternehmen zu ersetzen - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    (2021/C 289/21)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Consiglio di Stato

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Rad Service Srl Unipersonale, Cosmo Ambiente Srl, Cosmo Scavi Srl

    Beklagte: Del Debbio SpA, Gruppo Sei Srl, Ciclat Val di Cecina Soc. Coop., Daf Costruzioni Stradali Srl

    Beteiligte: Azienda Unità Sanitaria Locale USL Toscana Centro

    Tenor

    Art. 63 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG in Verbindung mit deren Art. 57 Abs. 4 Buchst. h ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen der öffentliche Auftraggeber einen Bieter automatisch von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags auszuschließen hat, wenn ein Hilfsunternehmen, dessen Kapazitäten er in Anspruch nehmen möchte, eine wahrheitswidrige Erklärung zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen vorgelegt hat, ohne dem Bieter in einem solchen Fall vorschreiben oder zumindest gestatten zu dürfen, dieses Unternehmen zu ersetzen.


    (1)  ABl. C 279 vom 24.8.2020.


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