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Document 62017TN0275

    Rechtssache T-275/17: Klage, eingereicht am 10. Mai 2017 — Michela Curto/Parlament

    ABl. C 239 vom 24.7.2017, p. 49–50 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 239/49


    Klage, eingereicht am 10. Mai 2017 — Michela Curto/Parlament

    (Rechtssache T-275/17)

    (2017/C 239/62)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Michela Curto (Genua, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi und Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

    Beklagter: Europäisches Parlament

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die angefochtene Entscheidung vom 30. Juni 2016, mit der ihr Antrag auf Beistand abgelehnt wurde, und, soweit erforderlich, die Entscheidung, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

    den Beklagten zu verurteilen, 10 000 Euro oder einen anderen dem Gericht als angemessen erscheinenden Betrag als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden an sie zu zahlen, zuzüglich Zinsen zum gesetzlichen Satz bis zur vollständigen Zahlung;

    dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klägerin stützt sich auf zwei Klagegründe.

    1.

    Mit dem ersten Klagegrund wird ein offensichtlicher Beurteilungsfehler gerügt.

    Der Beklagte habe zu Unrecht festgestellt, dass die beanstandeten Verhaltensweisen nicht missbräuchlich gewesen seien, und habe darüber hinaus zu Unrecht angenommen, dass diese nicht dazu geführt hätten, die Persönlichkeit, die Würde oder die physische oder psychische Integrität der Klägerin anzugreifen.

    2.

    Mit dem zweiten Klagegrund wird ein Verstoß gegen Art. 24 des Statuts und gegen die Beistandspflicht gerügt.

    Die Klägerin macht u. a. geltend, der Beklagte habe den Antrag auf Beistand nicht, wie von der einschlägigen Rechtsprechung vorgesehen, ernsthaft und zügig behandelt.


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