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Document 62017TA0352

Rechtssache T-352/17: Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2018 — Korwin-Mikke/Parlament (Institutionelles Recht — Europäisches Parlament — Geschäftsordnung des Parlaments — Äußerungen, die die Würde des Parlaments und den ordnungsgemäßen Ablauf der parlamentarischen Arbeit beeinträchtigen — Disziplinarmaßnahmen des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld und der zeitweiligen Aussetzung der Beteiligung an allen Tätigkeiten des Parlaments — Freiheit der Meinungsäußerung — Begründungspflicht — Rechtsfehler)

ABl. C 249 vom 16.7.2018, p. 32–33 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

201806290541986662018/C 249/403522017TC24920180716DE01DEINFO_JUDICIAL20180531323321

Rechtssache T-352/17: Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2018 — Korwin-Mikke/Parlament (Institutionelles Recht — Europäisches Parlament — Geschäftsordnung des Parlaments — Äußerungen, die die Würde des Parlaments und den ordnungsgemäßen Ablauf der parlamentarischen Arbeit beeinträchtigen — Disziplinarmaßnahmen des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld und der zeitweiligen Aussetzung der Beteiligung an allen Tätigkeiten des Parlaments — Freiheit der Meinungsäußerung — Begründungspflicht — Rechtsfehler)

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C2492018DE3210120180531DE0040321332

Urteil des Gerichts vom 31. Mai 2018 — Korwin-Mikke/Parlament

(Rechtssache T-352/17) ( 1 )

„(Institutionelles Recht — Europäisches Parlament — Geschäftsordnung des Parlaments — Äußerungen, die die Würde des Parlaments und den ordnungsgemäßen Ablauf der parlamentarischen Arbeit beeinträchtigen — Disziplinarmaßnahmen des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld und der zeitweiligen Aussetzung der Beteiligung an allen Tätigkeiten des Parlaments — Freiheit der Meinungsäußerung — Begründungspflicht — Rechtsfehler)“

2018/C 249/40Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Janusz Korwin-Mikke (Józefów, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Cherchi, A. Daoût und M. Dekleermaker)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: N. Görlitz, S. Seyr und S. Alonso de León)

Gegenstand

Zum einen Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Präsidenten des Parlaments vom 14. März 2017 und des Beschlusses des Präsidiums des Parlaments vom 3. April 2017, mit denen gegen den Kläger die Sanktionen des Verlusts des Anspruchs auf Tagegeld für die Dauer von 30 Tagen, der zeitweiligen Aussetzung seiner Beteiligung an allen Tätigkeiten des Parlaments für einen Zeitraum von zehn aufeinander folgenden Tagen und des für einen Zeitraum von einem Jahr geltenden Verbots, das Parlament zu vertreten, verhängt wurden, sowie zum anderen Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch diese Beschlüsse entstanden sein soll

Tenor

1.

Der Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 3. April 2017 wird für nichtig erklärt.

2.

Der Antrag auf Schadensersatz wird zurückgewiesen.

3.

Herr Janusz Korwin-Mikke und das Parlament tragen jeweils ihre eigenen Kosten.


( 1 ) ABl. C 239 vom 24.7.2017.

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