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Document 62017TA0236

    Verbundene Rechtssachen T-236/17 und T-596/17: Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2020 — Balti Gaas/Kommission und INEA (Finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014 — 2020 – Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur – Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen – Untätigkeitsklage – Keine Aufforderung zum Handeln – Unzulässigkeit – Nichtigkeitsklage – Nicht anfechtbare Handlung – Vorbereitende Handlung – Teilweise Unzulässigkeit – Beschluss, mit dem ein Vorschlag zurückgewiesen wird – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Begründungspflicht – Zuständigkeit der Kommission)

    ABl. C 62 vom 22.2.2021, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.2.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 62/23


    Urteil des Gerichts vom 16. Dezember 2020 — Balti Gaas/Kommission und INEA

    (Verbundene Rechtssachen T-236/17 und T-596/17) (1)

    (Finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014 — 2020 - Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur - Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen - Untätigkeitsklage - Keine Aufforderung zum Handeln - Unzulässigkeit - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Vorbereitende Handlung - Teilweise Unzulässigkeit - Beschluss, mit dem ein Vorschlag zurückgewiesen wird - Offensichtliche Beurteilungsfehler - Begründungspflicht - Zuständigkeit der Kommission)

    (2021/C 62/27)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: Balti Gaas OÜ (Tallinn, Estland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Tamm)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet und Y. Marinova), Exekutivagentur für Innovation und Netze (Prozessbevollmächtigte: I. Ramallo und L. Di Paolo)

    Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Republik Estland (Prozessbevollmächtigte: N. Grünberg)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses, der im Schreiben der INEA vom 17. Februar 2017 enthalten sein soll, das den Vorschlag der Klägerin in Beantwortung des zweiten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen betrifft, der für das Jahr 2016 im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ auf der Grundlage des Mehrjahresarbeitsprogramms initiiert wurde, das im Rahmen des Durchführungsbeschlusses C(2016) 1587 final der Kommission vom 17. März 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2014) 2080 der Kommission zur Festlegung eines Mehrjahresarbeitsprogramms für die finanzielle Unterstützung im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014–2020 angenommen wurde, (Rechtssache T-236/17) sowie Klage nach Art. 265 AEUV auf Feststellung, dass die Kommission hinsichtlich dieses Vorschlags der Klägerin rechtswidrigerweise keinen mit Gründen versehenen Beschluss erlassen hat, und, hilfsweise, Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2017) 1593 final der Kommission vom 14. März 2017 über die Auswahl und die Gewährung von Finanzhilfen für Maßnahmen, die zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur beitragen (Rechtssache T-596/17)

    Tenor

    1.

    Die Klagen werden abgewiesen.

    2.

    Die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Balti Gaas OÜ in der Rechtssache T-236/17 entstanden sind. Die Europäische Kommission trägt in dieser Rechtssache ihre eigenen Kosten.

    3.

    Balti Gaas trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission in der Rechtssache T-596/17.

    4.

    Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten.


    (1)  ABl. C 221 vom 10.7.2017.


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