Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62017CN0074

    Rechtssache C-74/17: Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 10. Februar 2017 — Jonathan Heintges gegen Germanwings GmbH

    ABl. C 151 vom 15.5.2017, p. 17–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.5.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 151/17


    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 10. Februar 2017 — Jonathan Heintges gegen Germanwings GmbH

    (Rechtssache C-74/17)

    (2017/C 151/22)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Amtsgericht Düsseldorf

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Jonathan Heintges

    Beklagte: Germanwings GmbH

    Vorlagefragen

    I.

    Ist Art. 12 Abs. 1 VO-EG 261/2004 (1) so auszulegen, dass der dort genannte „weitergehende Schadensersatzanspruch“ nur solche Ansprüche erfasst, die auf Anspruchsgrundlagen außerhalb der Verordnung beruhen?

    II.

    a.

    Wenn Frage I. verneint wird, ist Art. 8 VO-EG 261/2004 so auszulegen, dass sich aus dieser Vorschrift für den Fall, dass eine Fluggesellschaft die in den Abs. 1 und 2 des Artikels vorgesehenen Leistungen nicht erbringt, für den Fluggast ein eigener Schadensersatzanspruch wegen der Nichterbringung der genannten Leistungen ergibt und erfasst dieser Anspruch bejahendenfalls auch die Erstattung der Kosten für eine vom Fluggast selbst organisierte anderweitige Beförderung zu seinem Endziel?

    aa.

    Wenn Frage a. bejaht wird, unterfällt der Schadensersatzanspruch betreffend die vom Fluggast selbst organisierte Ersatzbeförderung der Anrechnung des Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO-EG 261/2004?

    b.

    Wenn Frage I. bejaht wird und das nationale Recht eine Regelung beinhaltet, nach der dem Fluggast wegen einer Verletzung der Verpflichtung aus Art. 8 der Verordnung gegen die Fluggesellschaft ein Anspruch auf Erstattung der Kosten zusteht, die ihm entstanden sind, weil er sich selbst um eine Ersatzbeförderung gekümmert hat, unterfällt dieser nach nationalem Recht bestehende Schadensersatzanspruch der Anrechnung nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 der Verordnung?

    c.

    Wenn eine Anrechnung nach Art. 12 Abs. 1 S. 2 VO-EG 261/2004, gleich ob unter Ziff. II.a. oder II.b. bejaht wird, ist Art. 12 so auszulegen, dass die Anrechnung automatisch erfolgt, ohne dass sich die ersatzpflichtige Partei darauf berufen muss?


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. L 46, S. 1.


    Top