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Document 62016TA0569

    Rechtssache T-569/16: Urteil des Gerichts vom 26. April 2017 — OU/Kommission (Öffentlicher Dienst — Vertragsbedienstete — Disziplinarverfahren — Vorläufige Dienstenthebung — Einbehaltung von Bezügen — Verweis — Auszahlung — Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts)

    ABl. C 195 vom 19.6.2017, p. 26–27 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.6.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 195/26


    Urteil des Gerichts vom 26. April 2017 — OU/Kommission

    (Rechtssache T-569/16) (1)

    ((Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Bezügen - Verweis - Auszahlung - Art. 24 Abs. 4 des Anhangs IX des Statuts))

    (2017/C 195/37)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: OU (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-N. Louis und N. de Montigny)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und F. Simonetti)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 13. März 2015, mit der der Antrag des Klägers abgelehnt wurde, ihm die für eine Dauer von sechs Monaten ab dem 15. Januar 2007 von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge auszuzahlen, und zum anderen auf Auszahlung dieser Beträge zuzüglich Zinsen

    Tenor

    1.

    Die Entscheidung vom 13. März 2015, mit der die Europäische Kommission den Antrag von Herrn OU abgelehnt hat, ihm die aufgrund der Entscheidung der Kommission vom 14. Dezember 2006 von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge auszuzahlen, wird aufgehoben.

    2.

    Die Kommission wird verurteilt, Herrn OU die aufgrund der Entscheidung vom 14. Dezember 2006 von seinen Bezügen einbehaltenen Beträge auszuzahlen.

    3.

    Die Kommission trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 211 vom 13.6.2016 (Rechtssache, die zunächst unter dem Aktenzeichen F-141/15 in das Register des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).


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