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Document 62014FN0134
Case F-134/14: Action brought on 18 November 2014 — ZZ v Commission
Rechtssache F-134/14: Klage, eingereicht am 18. November 2014 — ZZ/Kommission
Rechtssache F-134/14: Klage, eingereicht am 18. November 2014 — ZZ/Kommission
ABl. C 34 vom 2.2.2015, p. 53–54
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/53 |
Klage, eingereicht am 18. November 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-134/14)
(2015/C 034/65)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das Vorliegen eines Schadens verneint wird, der sich daraus ergeben soll, dass die Kommission die Krankheit der Klägerin mit Verzögerung als Berufskrankheit anerkannt und ihr nur 2 000 Euro als Ausgleich für den Zustand der Ungewissheit hinsichtlich der Anerkennung ihrer Krankheit als Berufskrankheit geleistet hat, und Antrag auf Schadensersatz für den angeblich erlittenen immateriellen Schaden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die ihr per Einschreiben am 1. Oktober 2014 zugestellte Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. August 2014, mit der ihre Beschwerde vom 24. April 2014 zurückgewiesen wird, aufzuheben; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. Februar 2014, mit der ihrem Antrag auf Schadensersatz vom 16. Oktober 2013 nur teilweise stattgegeben wird, aufzuheben; |
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den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen, der nach billigem Ermessen mit 20 000 Euro zu veranschlagen ist; |
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der Kommission sämtliche Kosten aufzuerlegen. |