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Document 62014FN0128

    Rechtssache F-128/14: Klage, eingereicht am 3. November 2014 — ZZ/Kommission

    ABl. C 34 vom 2.2.2015, p. 51–51 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    2.2.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 34/51


    Klage, eingereicht am 3. November 2014 — ZZ/Kommission

    (Rechtssache F-128/14)

    (2015/C 034/62)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

    Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, gegen den Kläger die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen für einen Zeitraum von zwölf Monaten zu verhängen

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die von der Anstellungsbehörde durch drei Generaldirektoren der Kommission am 23. Dezember 2013 erlassene Entscheidung aufzuheben, mit der gegen ihn gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c des Anhangs IX des Statuts mit Wirkung ab 31. Dezember 2013 die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen für einen Zeitraum von zwölf Monaten verhängt wurde;

    außerdem, soweit erforderlich, auch die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 22. Juli 2014 aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 21. März 2014 gegen die erwähnte Disziplinarstrafe vom 23. Dezember 2013 eingelegte zurückgewiesen wurde;

    der Beklagten gemäß Art. 101 der Verfahrensordnung die Kosten — insbesondere gemäß Art. 105 Buchst. c der Verfahrensordnung die für das Verfahren notwendigen Aufwendungen wie die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Anwaltshonorare — aufzuerlegen.


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