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Document 62014CA0264
Case C-264/14: Judgment of the Court (Fifth Chamber) of 22 October 2015 (request for a preliminary ruling from the Högsta förvaltningsdomstolen — Sweden) — Skatteverket v David Hedqvist (Reference for a preliminary ruling — Common system of value added tax (VAT) — Directive 2006/112/EC — Articles 2(1)(c) and 135(1)(d) to (f) — Services for consideration — Transactions to exchange the ‘bitcoin’ virtual currency for traditional currencies — Exemption)
Rechtssache C-264/14: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 22. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol — Schweden) — Skattverket/David Hedqvist (Vorlage zur Vorabentscheidung — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 135 Abs. 1 Buchst. d bis f — Dienstleistungen gegen Entgelt — Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen — Befreiung)
Rechtssache C-264/14: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 22. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol — Schweden) — Skattverket/David Hedqvist (Vorlage zur Vorabentscheidung — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem — Richtlinie 2006/112/EG — Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 135 Abs. 1 Buchst. d bis f — Dienstleistungen gegen Entgelt — Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen — Befreiung)
ABl. C 414 vom 14.12.2015, p. 6–7
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 414/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 22. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol — Schweden) — Skattverket/David Hedqvist
(Rechtssache C-264/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und Art. 135 Abs. 1 Buchst. d bis f - Dienstleistungen gegen Entgelt - Umtausch der virtuellen Währung „Bitcoin“ in konventionelle Währungen - Befreiung))
(2015/C 414/08)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta förvaltningsdomstol
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Skattverket
Beklagter: David Hedqvist
Tenor
1. |
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen. |
2. |
Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze im Sinne dieser Bestimmung darstellen. Art. 135 Abs. 1 Buchst. d und f der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass solche Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen fallen. |